Anliegerbeiträge für die Straßenerneuerung werden geprüft

Auf Initiative der Grünen haben die Fraktionen von SPD und Grünen einen gemeinsamen Antrag auf Prüfung der Satzung über die Erhebung der Anliegerbeiträge für straßenbauliche Maßnahmen nach dem kommunalen Abgabegesetz (kurz: KAG-Satzung) gestellt, um die bisher praktizierte doppelte Beitragsberechnung bei Eckgrundstücken zu ändern und die Beitragspflicht bei Anliegerstraßen zu senken.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in der letzten Sitzung die von uns beantragte Prüfung einer Regelung zur Verringerung der Beiträge für Eckgrundstücke einstimmig unterstützt und der Prüfung einer Beitragssenkung für Anliegerstraßen mit großer Mehrheit, gegen die Stimmen des Bürgerblocks, zugestimmt.

Klaus Wegner (Bündnis 90/Die Grünen) begrüßt die Entscheidung und verbindet damit die Hoffnung, dass es kurzfristig bei straßenbaulichen Maßnahmen zu einer gerechteren Beitragsberechnung bei Eckgrundstücken und einer Senkung der Beiträge bei Anliegerstraßen kommt. Die bisherige Beitragsberechnung bei geplanten Straßenerneuerungen hat in den letzten Bürgerversammlungen berechtigte Kritik von anwesenden Anliegern erfahren. 

In unserem Antrag haben wir einen prozentualen Anteil der Beitragspflicht bei Eckgrundstücken vorgeschlagen, der anteilig nach der Länge der Grundstücksfläche an der jeweiligen Straße berechnet wird. Bisher werden bei der Erneuerung von zwei Straßen eines Eckgrundstücks die Anlieger zweimal mit der gesamten Grundstücksfläche zur Kasse gebeten. Wir halten die bisherige Praxis für ungerecht. Auch in 12 der 19 Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises erfolgt eine anteilige Berechnung.

Vorgeschlagen haben wir auch die Senkung der Beitragspflicht bei der Straßenerneuerung von Anliegerstraßen auf 70 % der entstandenen Kosten. Einige Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis verlangen weniger, andere mehr. Unser Vorschlag entspricht dem Mittelwert, den die 19 Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises verlangen. Derzeit verlangt Bad Honnef nach der örtlichen KAG-Satzung von den Anliegern entsprechend der Grundstücksgröße 75 % der entstandenen Kosten für straßenbauliche Maßnahmen.

Häufig erfolgt eine Straßenerneuerung in Verbindung mit einer Kanalerneuerung, deren Kosten über das Abwasserwerk finanziert werden. Hieraus ergibt sich eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten, die Anlieger und die Stadt, da die Wiederherstellungskosten der Straße nach der Kanalerneuerung das Abwasserwerk trägt. Demnach reduzieren sich die beitragspflichtigen Kosten für die Straßenerneuerung anteilig um die Wiederherstellungskosten.

Wir gehen davon aus, dass mit einer geringeren und gerechteren Beteiligung der Anlieger an den Kosten für eine erforderliche Straßenerneuerung auch mehr Anlieger dafür Verständnis zeigen. Die Verwaltung sollte aber die Anlieger vorher fragen, ob sie eine Straßenerneuerung für erforderliche halten und erst danach in welcher Form diese gewünscht ist. kw

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert