Auf Penaten

Die Menschheit muss mit der Erbsünde leben  – Bad Honnef hat den Businesspark. „Auf Penaten“ heißt die Altlast, die eine frühere Verwaltung verantwortet und ein ehemaliger Rat beschloss. Um Neubürger und Unternehmen nach Bad Honnef zu locken, versprach man viel. Mitunter sehr viel.

Der alte Sündenfall gewinnt gerade rasante Aktualität. Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen ging es letzte Woche um die beantragte Bebauung des brachen Restgeländes. Ganz schwere Kost. Sehr massiv, äußerst dicht, ziemlich hoch. Bis zu 6 Stockwerke und ein Gewimmel trickreich erweiternder Staffelgeschosse nutzen jeden kleinen Zipfel, wringen das Areal förmlich aus. 127 Wohnungen auf minimalen Raum geschachtelt. 102 oberirdische Parkplätze, 181 in zwei Tiefgaragen. Dazu ein Sortimenter mit 1.500 Quadratmetern, ein Getränkemarkt mit 400, eine Gastronomie mit 126. Es wird sehr eng – und sicher nicht hübsch.

Festzuhalten bleibt: An den heutigen Problemen tragen die aktuellen Planer im Rathaus keine Schuld. Keine moderne Wilde 13 zieht hier eine neue Schneise der Zumutung durch Rhöndorf, das doch so gern idyllischer Weinort wäre. Festzuhalten bleibt aber auch, dass bei aller gebotenen Sachlichkeit von Berichterstattung das Projekt Auf Penaten aus vielerlei Blickwinkeln eine schlechte Figur macht. Grundsätzlich genügt die DNA des Konzeptes keinem Anspruch außer dem der Bauherrin auf Ertrag.

Die Rhöndorfer erben ein heute gültiges Baurecht, das so gar nicht zum noblen und romantischen Ortsteil passt. Die existierenden drei positiven Bauvorbescheide verbesserten allein die Chancen des investierenden Unternehmens SWIFT. SWIFT ist professionell, stark und nicht wirklich  zaudernd. SWIFT will nicht warten, SWIFT will finalisieren. Eine Bürgerinitiative, die „Interessensgemeinschaft Auf Penaten“, wurde gegründet. Klage ist eingereicht. Und genau das eröffnet Hoffnung. Hansjörg Tamoj (CDU) darauf hin, dass auch eine Gesellschaft wie SWIFT das Risiko bedenken wird, während eines Prozesses Geld zu verbauen und dessen möglichen Verlust in Kauf zu nehmen. Allerdings: Die Baugenehmigung seitens der Stadt schlicht zu verweigern wäre aufgrund der aktuellen Rechtslage kaum angebracht. Denn es scheint die Anwendbarkeit des Bebauungsplans zu gelten.

In der Sache bestehen Ungereimtheiten. Prinzipiell gilt das Gebot der Nachbarschaftsverträglichkeit. Trifft das auf das Vorhaben zu, ist solche Komprimierung statthaft? Jedenfalls wurde die sogenannte Kappungsgrenze nicht eingehalten – zu wenig gärtnerisches Grün ist geplant und soll durch Dachbegrünung sowie „Pflaster mit Versickerungsfuge“ kompensiert werden. Veränderte Tiefgarageneinfahrt und im Sonderbaugebiet eigentlich nicht zulässige Gastronomie bieten weitere Ansatzpunkte. Doch Korrekturen werden schwierig, die SWIFT versteht ihr Geschäft virtuos und trickreich.

Das einst mühselig erarbeitete Verkehrskonzept mit einem kleinen Kreisel, u-förmiger Verkehrsführung auf dem Gelände sowie einer weiteren Zuwegung ist über Bord geworfen. Wandte sich die gesamte vorgesehene Anbindung bisher zur Rhöndorfer Straße, so soll es jetzt im wahren Sinne rundgehen. Der Lieferverkehr wäre nun über den Mühlenweg abzuwickeln, der keineswegs für 40-Tonner ausgelegt ist, nicht genug Raum für Parken, wartende Laster (mit Kühlgebläse im Morgengrauen) oder im Lebensmittellieferdienst nicht unübliche überlange Gigaliner bietet. Auch die sonstigen Nachbarstraßen erwarten wirklich riesige Mehrbelastungen; allein zwei Kindergarteneinrichtungen würden direkt vor der Haustür oft von zwillingsbereiften Groß-LKW passiert. Wer die Örtlichkeiten kennt, der weiß: Das geht so nicht.

Übrigens waren die vorgesehenen 700 Quadratmeter des in unmittelbarer Nachbarschaft einer Senioreneinrichtung sicher sinnvollen Gesundheits- und Pflegebereichs beim neuen Investor sofort vom Tisch. Selbstredend.

Wenn sich Kommunalpolitik und Verwaltung heute zu Korrekturen entschlössen, dann wäre dies glaubwürdig. Und nötig. Dem steht als hohes Gut entgegen, für Investoren beim Kauf Planungssicherheit zu bieten. Auch Anleger genießen Vertrauensschutz. Zu Recht. Es könnte zu einer Auseinandersetzung um Schadensersatz kommen – mit hohem finanziellen Risiko für die Stadt. Man muss sich entscheiden. In prekärer Situation.

Umso bemerkenswerter, dass auch das Rathaus zusagt, es nicht bei gehorsamer Genehmigung bewenden zu lassen. Planungschef Fabiano Pinto legte die Interessenslagen differenziert dar, machte aus seiner zum Entwurf kritischen Haltung kein Hehl – und will die Zeit der rechtlichen Auseinandersetzung zu Verhandlungen mit der SWIFT nutzen sowie generell um Verbesserungen ringen. Das war mutig und verantwortungsbewusst. Im Sinne der betroffenen Nachbarn. Es mag manche Skeptiker überrascht haben, fordert jedoch zuerst Respekt und Anerkennung.

Es geht um nicht weniger als ein Ringen für sachgemäße Stadtentwicklung. Im Kontext des lokalen Umfeldes wäre das Projekt ein Moloch, ästhetisch und konzeptionell fällt es aus der Rolle. Ihm fehlt die Akzeptanz. Absehbar belastet es schwer. Wobei weitere Konsequenzen nicht vergessen werden dürfen. So bedient ein Sortimenter dieser Größenordnung ungefähr 8.500 Einwohner. Wie rasant wird dann die City weiter ausbluten? Wie warm müssen sich Hit und südliche Ladenstadt anziehen, wenn sie so viele Kunden verlieren? Die Realisierung des Projekts wäre nicht nur Zumutung für Rhöndorf und Verlust spezifischer hiesiger Identität; sie böte durchaus Voraussetzungen, in Bad Honnef eine insgesamt krisenhafte Entwicklung zu lancieren. bh

Fotos: SWIFT


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