Bad Honnef: Wieder Bürgerbegehren

Machtprobe oder ganz normaler Akt der Demokratie

Absehbar war es schon lange. Da die Verwaltung sich vom überdeutlich demonstrierten Bürgerwillen zur Zukunft des Stadtgartens nicht beeindrucken lässt, meldete die Anwohner-Initiative das Bürgerbegehren an. Sie tat das bereits am 29.April – still, ohne Trommeln, bestimmt. Es ist nicht die Logik der Betroffenen, der sie nun folgen. Eine tiefe Überzeugung der Stadtregierung lässt diese die Bedenken Anderer negieren; sie glaubt mit der Mehrheit der Kommunalpolitik, das Richtige zu tun. Und dies auch durchsetzen zu müssen.

Zur Sache: Der nördliche Teil des Bad Honnefer Stadtgartens ist nicht als Park gestaltet. Dieser Grüngürtel mit hohen Bäumen, viel Gehölz und erheblicher Artenvielfalt trennt Schnellstraße und Bahn vom Siedlungsbereich des südlichen Rhöndorfs parallel zur Alexander-von-Humboldt-Straße. Seine Schutzfunktion gegen die erheblichen Schadstoffe besonders des massiven Autoverkehrs ist unbestritten; und nach den letztjährigen Gutachten aus Leverkusen und Dortmund zu Erkrankungen von Lunge und Atemwegen entlang der Autobahn wohnender Menschen beachtenswert .

Der Grüngürtel ist aber auch Baureserve einer Stadt, die sich in Gremien und Verwaltung entschlossen hat, stark zu wachsen. Im kommunalen Eigentum lässt sich das Areal leicht und ohne auseinanderlaufende Interessen beplanen. Es ist ein Eldorado für Stadtentwickler, die ihre Stadt genau auf solche Art entwickeln wollen: großer Wurf, klares Konzept, hohe Effizienz, wenig zu erwartende Widerstände. Wer schnell und unkompliziert viel Bauland für viele Zuzügler bieten will, ist hier richtig. Hier und auf anderen Frei- oder Grünflächen, auf Sport- und Freizeitflächen. Und wer drei- oder auch fünftausend neue Honnefer will, der braucht allen nur irgendwie verfügbaren Boden.

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sind abstimmbare Elemente. Hier sind die Hürden bewusst hoch. Es soll weder einfach noch über populistische Argumentation erfolgreich zu „gewinnen“ sein. Eine Logik, die voraussetzt, dass zuvor offen kommuniziert wurde. Dass Einigung angestrebt, Interessensausgleich gesucht wurde. Dass Partizipation der Betroffenen am Entscheidungsprozess stattgefunden hat. Und dass Rücksicht genommen wurde. Dabei bleibt durchaus verständlich, dass Planer zunächst eher ihr Projekt im Auge haben – aus der Überzeugung heraus, es diene einer gedeihlichen Entwicklung ihrer Stadt. Anwohner, die dagegen halten, folgen zunächst einmal ihren Interessen. Ihren eigenen Interessen. Der Abgleich beider Perspektiven ist die Kunst, Gemeinwohl zu schaffen oder diesem zu dienen.

Bei der Anmeldung eines Bürgerbegehrens gilt es, diverse Rechtsvorschriften zu beachten. Insbesondere ist die Stadtverwaltung als Beraterin zu betrachten, was in solcher Konfliktlage nicht immer leicht fällt. Die Bürgerinitiative stellte jene Fragen, die zur gesetzeskonformen Einreichung des Begehrens notwendig sind. Wieviele Unterschriften müssen tatsächlich gesammelt werden, um das notwendige Quorum von 8 Prozent der Wahlberechtigten zu erfüllen? Wie sind die Fristen, die es zu beachten gilt? Welche Folgekosten verursacht das Bürgerbegehren? Welche Bestimmungen des Datenschutzes sind anzuwenden, welche Daten bei der Einreichung der Unterschriften zu deren Kontrolle unverzichtbar? Ohne vorzugreifen lässt sich absehen, dass zwischen 1.700 und 1.800 Namen auf den Listen nötig sind.

Ehemals geleistete Unterschriften auf welchen Papieren auch immer, Unterstützereinträge zur Online-Petition (2.797 Zeichnende) aus der Vergangenheit zählen definitiv nicht mehr. Die Frist wird wohl auf 3 Monate fixiert – zuzüglich jener Zeit, die die Verwaltung zur Erstellung einer Kostenschätzung für die Folgeaufwendungen  des Begehrens braucht. Einer Schätzung, die zwar nicht überragend schwierig erscheint im konkreten Fall des Verzichts auf Planung und Maßnahmen, die in den bisherigen gut zwei Wochen jedoch nicht erstellt und mitgeteilt wurde.

Am 4. Mai wurde die Anmeldung offiziell mit Einreichung der präzisen Fragestellung sowie der auf den Formularen anzugebenden Begründung des Begehrens. Dabei darf die Frage nur eine einfache, also unmissverständliche sein, welche allein Antworten mit Ja oder Nein zulässt. Sollte nach Einreichung der Unterschriften der Rat dem Bürgerbegehren zustimmen, so wäre dieses erfolgreich. Im anderen Fall käme es zum Bürgerentscheid. Der braucht dann eine Mehrheit von 20 Prozent Unterstützer unter den Wahlberechtigten. Befragt würde in der ganzen Stadt – also auch in Aegidienberg weit weg vom Stadtgarten, was den Entscheid zu einer doch ehrgeizigen Herausforderung macht.

Zunächst ist das Bürgerbegehren also ein genau geregelter Akt der Demokratie. Schwierig zum Erfolg zu führen, hohe Ansprüche stellend. Was nachvollziehbar ist, geht es doch um die Rückholung von in gewählten Gremien gefassten Beschlüssen. Ein Bürgerbegehren ist jedoch auch Ausdruck gescheiterten Dialogs. Beim Stadtgarten ist erkennbar, dass es durchaus um einen Richtungsentscheid geht. Danach werden wir mehr als vage wissen, was die Bevölkerung will. Das größere Bad Honnef oder Lebensqualität als Primat. Eine Machtprobe wäre dies allerdings nicht. Nur eine klare Willensbekundung – klar an der Sache orientiert.                                                                         Burkhard Hoffmeister

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