BUND warnt vor neuer Naturzerstörung

Ausbau der Insel Grafenwerth


Der Rat der Stadt Bad Honnef will die Insel Grafenwerth „ausbauen“ und wieder soll die Natur zurücktreten. Dabei steht die Insel Grafenwerth in Bad Honnef unter Landschaftsschutz. Mit dieser von ihr verordneten Schutzvorgabe verlangt die Bezirksregierung Köln verbindlich, die Insel zugunsten des Biotopverbundes zu verbessern und sie ökologisch aufzuwerten. Außerdem ist Grafenwerth vollständig von einem Fauna-Flora- Habitat-Gebiet (FFH) umgeben. Das Landschaftsschutzgebiet hat also auch die Aufgabe, den Umgebungsschutz des FFH-Gebietes zu gewährleisten.

Konkret nennt die Schutzgebietsverordnung u.a. die folgenden Schutzziele:

  • –  die Entfaltung des „Entwicklungspotential[s] für den regionalen Biotopverbund“. Ein Ausbau von Spielfeldern, Uferbeleuchtung und Sitztreppe steht diesem Ziel diametral entgegen.
  • –  die Entwicklung „als Lebensraum für landschaftstypische Tiere und Pflanzen“. Dieses Ziel verträgt sich nicht mit noch mehr Erholungsnutzung auf der Insel.
  • –  die Abwehr von Störungen „als Puffer in der Randzone bestehender Naturschutzgebiete“ (ein FFH-Gebiet darf hier analog als relevant angesehen werden). Pufferzonen dürfen aber selbst nicht mit zusätzlichen Störungen angefüllt werden.
  • –  die Förderung „des Rheins und seiner Ufer mit Inseln und Buhnenbereichen in seiner Funktion als Fließgewässer-Lebensraum und überregionale Achse des Biotopverbundes“. Dazu sind Erholungsnutzungen auf der Insel abzubauen, nicht auszubauen.
    Damit hat die Bezirksregierung Köln inhaltlich umrissen, dass der Bau von Spielfeldern, neuen Wegen und Sitztreppe den Schutz- und Entwicklungszielen für die Insel Grafenwerth widersprechen. Es ist laut Verordnung verboten, dort Wege und bauliche Anlagen zu errichten. Es ist rechtlich unzulässig, diese Verbote im Rahmen einer Befreiung durch die Kreisverwaltung aufzuheben und sich damit über die Schutzziele der Verordnung hinwegzusetzen. Der Rechtskonflikt entsteht, weil die Schutzziele durch die Vielzahl und Größe der geplanten Eingriffe in ihrer Substanz gefährdet werden.

Die Naturschutzstrategie des Landes NRW hat zum Ziel, die Auenwälder um 5.000 Hektar zu erweitern. Dafür kommen entlang des Rheins nur sehr wenige Flächen in Frage, die Insel Grafenwerth gehört dazu.

Typische Arten der Rheinauen sind in NRW ausgestorben oder hochgradig bedroht. Dazu zählen z. B. der Fischotter, der Pirol, zahlreiche Entenarten und die Rauhautfledermaus. Es bedarf daher umfassender zusätzlicher Schutzbemühungen am und im Rhein, wenn dieser Negativtrend gestoppt und umgekehrt werden soll. Für die Natur sind Inseln dabei besonders wertvoll, da viele Störungen sie erst gar nicht erreichen. Bestehende Schutzgebiete müssen bewahrt und dem Auftrag gemäß für den Naturschutz entwickelt werden. Auf der Insel Grafenwerth geschieht aktuell aber genau das Gegenteil.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland widerspricht daher den Plänen der Stadt Bad Honnef, Wege an der Nordspitze der Insel im Sand des natürlichen Rheinufers neu zu asphaltieren, eine große Freitreppe im Fauna- Flora-Habitat-Gebiet zu errichten und mehrere Spielplätze unter bruchempfindlichen Großbäumen im Auenwald zu bauen. Zielführend und förderungswürdig wäre dagegen eine allmähliche Verlagerung von baulichen Anlagen, z. B. dem Tennisplatz, weg von der Insel. Das Beispiel der Stadt Niederkassel, wo diese Verlagerung der Sportplätze vom Rheidter Werth auf das „Festland“ mit Hilfe von Landesmitteln möglich wurde, ist hierfür ein zwar seltenes, aber positives und nachahmenswertes Beispiel.

Leider steht die Stadt Bad Honnef mit ihren den Naturschutz missachtenden Ambitionen nicht alleine. Zahlreiche Kommunen bzw. Planungen setzen sich immer wieder über langfristige naturschutzfachliche Entwicklungsziele hinweg und geben Bau- und Freizeitinteressen regelmäßig den Vorzug, selbst in Schutzgebieten. So stirbt Natur nach und nach aus. Negative Beispiele aus der Vergangenheit sind z. B.

  • –  die stark gärtnerische Ausgestaltung der Bundesgartenschau 1979 im Bonner Rheinauenwald,
  • –  der Bau des technischen Flutpolders in Köln-Langel oder
  • –  der Bau des „Bonner Bogens“ in Oberkassel.

Und an vielen Stellen sind negative Veränderungen in der Planung, so z. B.

  • –  der Bau einer weiteren Rheinbrücke in Niederkassel,
  • –  der Ausbau des Godorfer Hafens,
  • –  die Bebauung Königswinter „Sumpfweg“ oder
  • –  die Bebauung des „Stadtgartens“ in Bad Honnef.
    Daher fordert der BUND eine naturverträgliche Gestaltung der Insel Grafenwerth, eine sinnvolle Verbindung von Naherholungsort, Kulturstätte und Schutzgebiet. Ein sorgsam neu überdachtes und überarbeitetes Entwicklungskonzept mit klarem Bekenntnis zu geltendem Naturschutzrecht ist dringend notwendig und unerlässlich.                Achim Baumgartner/BUND

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