Erholung oder Bebauung

Aufstellungsbeschluss zur Bebauung des Stadtgartens in Bad Honnef. Dienstag wird es spannend im Rathaus. 

TOP 4 der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planung und Bauen in Bad Honnef thematisiert u.a. den Bebauungsplan Nr. 1-144 „Neues Wohnen Alexander-von-Humboldt-Straße/Am Spitzenbach/B42″ und den von der Stadtverwaltung eingebrachten Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Bauleitverfahrens. 

Auf schriftliche Anfrage der Bürgerinitiative „Rettet den Stadtgarten“ (BI) bestätigte Fabiano Pinto, Geschäftsbereichsleiter Städtebau: „…(es) handelt es sich um einen Einleitungs-/Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan. Damit setzt formal das Bauleitplanverfahren ein. Der Rat muss dazu nicht mehr zustimmen, der Ausschuss ist für diesen Verfahrensschritt das zuständige Gremium…“

In einer heute an Mitglieder des Ausschusses sowie die im Rat vertretenen Fraktionen adressierte Nachricht appelliert die BI, diesen Aufstellungsbeschluss abzulehnen und begründet diese Bitte wie folgt: 

In zahlreichen Stellungnahmen wurden in den vergangenen 12 Monaten auf die besonders wichtige Funktion des Grüngürtels entlang der B42 hingewiesen, der erheblich Schadstoffe von der B42 filtert und damit einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit und Lebensqualität der Bad Honnefer Bürgerinnen und Bürger leistet.

 Am 17. Oktober 2017 überreichten Mitglieder der BI Herrn BM Neuhoff 2.797 Unterschriften von Gegnerinnen und Gegnern der Bebauung des nördlichen Stadtgartens. Diese starke Willensbekundung zahlreicher Bürgerinnen und Bürger, dokumentiert, dass mit der geplanten Bebauung von innerstädtischen Grünflächen ein falscher Kurs eingeschlagen wurde, der dringend korrigiert werden muss.

 Bad Honnefer Kinder und Jugendliche haben am 29. Januar 2018 auf dem ersten Kinder- und Jugendforum der Stadt Bad Honnef ihren klaren Wunsch bekundet, keine weiteren Grünflächen im Zentrum zu bebauen und dabei auch explizit den Stadtgarten genannt. Den Medien zufolge hat Herr BM Neuhoff den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ausdrücklich versichert, ihre Anregungen ernst zu nehmen und -soweit möglich – an einer Umsetzung zu arbeiten. Es würde weiterer Politikverdrossenheit bei unserer Jugend zuarbeiten, wenn dieses Versprechen kaum drei Monate später schon gebrochen würde.

 Am 29. März 2018 hat der BUND in einem vielbeachteten Beitrag, der auch in der regionalen Tagespresse thematisiert wurde, darauf hingewiesen, dass das Bauen in Überschwemmungsgebieten laut §78 Wasserhaushaltsgesetz verboten ist. Der Stadtgarten, insbesondere der nördliche Teil, liegt in einem ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet. Der Regionalplan weist auf Extremhochwässer hin und es wird ein Einstau von mehr als 2 Metern prognostiziert. Wenn die Stadtverwaltung und der Stadtrat von den Bürgerinnen und Bürgern rechtlich einwandfreies Verhalten einfordert, dann dürfen auch die Bürgerinnen und Bürger von ihren gewählten Vertreterinnen und Vertretern erwarten, dass diese sich an Recht und Gesetz halten.

Dieser Link führt zur BUND-Website: https://www.bund-rsk.de/pm_180329_keine_bauten_im_ueberschwemmungsgebiet.html

Mit Nachdruck fordert die BI, die Bebauungspläne im nördlichen Stadtgarten endgültig aufzugeben und dieses Gebiet einer gesundheits-, erholungs- und bildungsfördernden sowie touristischen Nutzung zuzuführen. Heinz Jacobs

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