Fakten und aufrichtige Argumente

ERKLÄRUNG der Bürgerinitiative „Rettet den Stadtgarten!“ zum Bürgerentscheid am 6. Januar 2019

4.416 Bad Honnefer Bürger*innen haben sich mit ihren Unterschriften hinter das Bürgerbegehren der Bürgerinitiative „Rettet den Stadtgarten!“ (BI) gestellt, die eine Bebauung des nördlichen Stadtgartens verhindern möchte.

Von diesem überwältigenden Ergebnis unberührt zeigten sich die Stadtverwaltung nebst Stadtratsfraktionen von CDU, Bürgerblock und FDP am 15. November 2018, indem sie dem Bürgerbegehren nicht beitraten.

Kernargument der bauwilligen Ratsmehrheit ist die Ansiedlung von mindestens 3.000 vor allem jungen Neubürger*innen in Bad Honnef, um u.a. einer „Überalterung“ der Stadt entgegenzuwirken. Sie sehen die vorhandene Infrastruktur, insbesondere die vollumfängliche Auslastung der Schulen, gefährdet und diese selbst von Schließung bedroht. Ein Teil der gewünschten neuen Mitbürger*innen soll sein Zuhause im nördlichen Teil des Stadtgartens finden – unmittelbar entlang der B42 und den Bahngleisen.   

Der demografische Wandel und seine absehbaren Auswirkungen sind keine Neuigkeiten. Umso erfreulicher sind die aktuellen Meldungen, dass in Deutschland zum fünften Mal in Folge die Geburtenrate gestiegen ist und so viele Kinder wie vor 20 Jahren geboren werden. Das ISEK-Strategiepapier der Stadtverwaltung, das die Umwandlung von dringend benötigten städtischen Grün- und Sportflächen zu Bauland beinhaltet, ist daher dringend reformbedürftig!

Das Engagement der BI gegen die Bebauung des nördlichen Stadtgartens währt bereits 18 Monate. In dieser Zeit recherchierten die BI-Mitglieder und Unterstützer*innen viele Gründe, die eine Bebauung ausschließen, und sie entwickelten zugleich ein Nutzungskonzept für das Areal. Alle diese Informationen wurden seitens der Stadtverwaltung und der Ratsmehrheit negiert. Dabei lautet die Bauwilligen-Zauberformel, die gleichsam als Hoffnungsstrohhalm hochgehalten wird: „Keine Denkverbote für ein ergebnisoffenes Prüfverfahren“.

Leider schließen juristische Vorgaben die zeitliche Platzierung eines Bürgerbegehrens gegen den Aufstellungsbeschluss zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zu einem späteren Zeitpunkt aus. Ein Bürgerbegehren ist in diesem Fall unmittelbar an den Aufstellungsbeschluss gebunden und muss genau zu diesem Zeitpunkt angemeldet werden. Dass damit das Prüfverfahren verhindert werden soll, gibt der Gesetzgeber so vor, um Kosten für teure Gutachten etc. zu sparen! Hätte die BI das Bürgerbegehren nicht genau zu diesem Zeitpunkt angemeldet, wäre – wie beim Hockeyplatz – ein Eingreifen in den Prozess nicht mehr möglich gewesen. Aus diesem Grund weist die BI den Vorwurf, eine Prüfung verhindern zu wollen, als unlauter zurück.

Unlauter ist diese Argumentation auch deshalb, weil die Stadtverwaltung und die eine Bebauung unterstützenden Fraktionen aufgrund selbst auferlegter Denkverbote daran gehindert werden, die Fakten zur Kenntnis zu nehmen und diese zur Grundlage einer politisch verantwortungsvollen Stadtpolitik zu bestimmen.

Es hätten einige wenige Denkprozesse ausgereicht, um den Beschluss der Ratssitzung am 15. November 2018 zu einem gesundheitlich und ökologisch vertretbaren Ergebnis führen zu können.

Folgende gründlich recherchierten Fakten sind den kommunalen Entscheidungsträgern längst bekannt:

  1. Der aktuelle Bericht des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bescheinigt der Stadt Bad Honnef eine ungünstige bis sehr ungünstige thermische Situation. Er empfiehlt nachdrücklich den Erhalt unversiegelter Flächen bzw. sogar die Erhöhung des Grünanteils im Zentrum der Stadt. Der Klimatologe Dr. Karsten Brandt prognostizierte im Jahre 2016 für Bad Honnef erhebliche Probleme bei Starkregen: „…Ökologisch genau richtig sei der ungepflegte Garten, je wilder, umso besser, in dem Regen versickern könne…“ Ist es angesichts des Dürresommers oder der dramatischen Regenmassen in Italien so schwer vorstellbar, welche Folgen der massive Klimawandel demnächst auch Bad Honnef treffen könnte? Wer trägt die politische Verantwortung, wenn zerstörte Klimaschneisen, wie sie bei der Versiegelung des nördlichen Stadtgartens drohen, den Hitzestau in der Stadt verstärken und wenn weitere betonversiegelte Flächen das Abfließen von Wassermassen behindern?
  2. Das Eisenbahnbundesamt attestiert der Stadt Bad Honnef eine gesundheitsgefährdende Lärmbelastung für die nächsten 20 Jahre. Im Rahmen der Lärmaktionswochen lagen aussagekräftige Unterlagen über die Lärmbelastung entlang der B42 im Rathaus aus. Aus diesen Unterlagen ist ablesbar, dass die für eine Wohnbebauung maßgeblichen Grenzwerte entlang der B42 deutlich überstiegen werden. Warum erlaubt sich die Ratsmehrheit hier Denkverbote, oder ist es so schwer vorstellbar, welche Gesundheitsgefährdungen ein massiver und unerträglicher Dauerlärmstress bewirkt?
  3. Der nördliche Stadtgarten liegt lt. BUND in einem Überschwemmungsgebiet, in dem es zu Extremhochwässern durch den steigenden Grundwasserspiegel kommen kann. In solchen Gebieten ist eine Bebauung grundsätzlich ausgeschlossen. Hierzu zählen auch herkömmliche  Lärmschutzwände. Welche Ausweichmanöver möchten die Bauwilligen starten, um diese Vorschriften zu umgehen? Gibt es in den Reihen der CDU oder FDP oder des Bürgerblocks keine  Mitglieder, die sich an die Extremhochwasser in den 80er/90er Jahren erinnern, als das Wasser größere Teile des kompletten (!) Stadtgartens und der Alexander-von-Humboldt-Straße bis zum Seminaris-Hotel überflutete und Kinder in Badewannen über die Wiese ruderten?

4.Leider fehlt bisher ein belastbares Luftgutachten für Bad Honnef. Zieht man jedoch  wissenschaftliche Untersuchungen in Leverkusen und Dortmund an Schnellstraßen zu Rate und kombiniert diese mit der aktuellen Diskussion um Dieselverbote, ist der geistige Transfer über die tägliche giftige Abgaswolke entlang der B42 nicht schwer. Oder können es sich die betreffenden Ratsmitglieder wirklich nicht vorstellen, dass der häufig auftretende Westwind die Abgase von Schiffen, die mit Schweröl betrieben werden, von Bahn und B42 in Richtung Stadt schiebt? Sollte der Stadtgarten weiteres Grün verlieren, zögen diese Abgase ungefiltert in die Stadt. Stickstoffoxyde, die Asthma, Allergien und Bronchitis auslösen. Kohlenmonoxyde, die Herz-Kreislauf-Erkrankungen verursachen und begünstigen. Krebserregende Kohlenwasserstoffe und vor allem Feinstäube aus dem Abrieb der Bahnräder sowie aus benzin- und dieselbetriebenen Fahrzeugen. Diese Feinstäube können zu Schlaganfällen, Herzleiden, Diabetes, Lungenkrebs und Demenzerkrankungen führen. Ist es tatsächlich vorstellbar, dass es CDU, FDP und Bürgerblock für unabdingbar halten, an dieser Stelle möglichst junge Familien mit Kindern anzusiedeln?

 

  • Die Stadt Bad Honnef engagiert sich medienwirksam in etlichen Organisationen: Sie ist Mitglied des Bündnisses „Kommunen für biologische Vielfalt“, der „Hochwassernotgemeinschaft“ und neuerdings des Netzwerkes „Bad Honnef lernt Nachhaltigkeit“. Bürgermeister Otto Neuhoff erklärte bei der Umbenennung des Avendi-Hotels: „Bad Honnef steht für Natur und Nachhaltigkeit.“ Ohne große gedankliche Anstrengung und Denkverbote lassen sich daraus Verpflichtungen ableiten, die in scharfem Gegensatz zu der Absicht stehen, den nördlichen Stadtgarten zu bebauen. Es handelt sich um urbanes Grün, in dem geschützte Tiere, selten gewordene Pflanzen und alte Obstbäume beheimatet sind.
  • Ziel der BI ist es, den gesamten Stadtgarten zu einem attraktiven Lern-, Lehr- und Beobachtungsraum für Jung und Alt zu gestalten, mit Schrebergärten sowie Bienen- und Schmetterlingsweiden. Er soll zu einem einladenden und abwechslungsreichen Verbindungsglied zwischen dem Reitersdorfer Park, den Grünflächen am Seminaris und dem alten Kurpark werden.

 

Als Fazit ihrer Recherche resümiert die BI:

Junge Familien mit Kindern, die auf preisgünstigen Wohnraum angewiesen sind, entlang einer Schnellstraße und einer Bahntrasse ansiedeln zu wollen, ist verantwortungslos und grenzt an Zynismus. Die Ratsfraktionen von CDU, FDP und Bürgerblock sind sich ihrer ökologischen und gesundheitlichen Verantwortung für die Bürger*innen unserer Stadt nicht bewusst.

Die dringend notwendige Korrektur des Handelns unserer Stadtspitze und der Ratsmehrheit aus CDU, FDP und Bürgerblock können die Bürger*innen mit dem Bürgerentscheid nun selbst vornehmen. Sie können sich selbst fragen, ob sie im nördlichen Stadtgarten, unmittelbar an der B42, wohnen möchten und ob sie es gut fänden, wenn ihre Kinder oder Enkel dort leben.

Wäre es nicht besser, alternative Wohnflächen in Bad Honnef Süd und Aegidienberg zu erschließen und durch moderne Planungs- und Finanzierungsmodelle einer

sozialverträglichen Nutzung zuzuführen (z.B. Erbpachtmodelle, Mischung von privatem und sozial gefördertem  Wohnungsbau)? 

Die BI appelliert an alle Bad Honnefer Bürger*innen: Nehmen wir uns ein Beispiel am großen Sohn unserer Heimatstadt, Konrad Adenauer! Er setzte sich nach dem ersten Weltkrieg als Oberbürgermeister von Köln gegen starke Widersacher durch und rettete den Grüngürtel, welcher heute der attraktive Erlebnis- und Erholungsraum Kölns ist. Setzen Sie ein Zeichen und stimmen Sie am 6. Januar 2019 mit JA!

Bürgerinitiative „Rettet den Stadtgarten!“

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