Förderantrag für Menzenberger Sporthalle

Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW (MBWSV) hat am 16.01.2017 in der Städtebauförderung ein neues Sonderprogramm veröffentlicht: „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017“ Ziel des Programmes ist es, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in den Quartieren zu stärken, Wachstum und Beschäftigung zu sichern, Bildung und Familie zu fördern sowie den Klimaschutz zu verbessern.

Dabei bildet die Erneuerung der Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen einen zentralen Ansatzpunkt. Der Investitionspakt sieht eine 90-v.H.-Förderung der zuwendungsfähigen Ausgaben vor. Fristende für die Einreichung von Projektanträgen bei den zuständigen Bezirksregierungen ist der 3.5.2017. Mit den Beschlüssen zum ISek-Rahmenkonzepts und dem InHK Phase 1 für die Tallage haben Rat und Verwaltung ihren Anspruch dokumentiert, bei der Lösung von Planungsaufgaben integriert d.h. unter Einbeziehung verschiedener Themen und Aspekte zu arbeiten.

Diesem Prinzip folgt der Planungsansatz für diesen Förderantrag. Ausgangslage ist der baulich schlechte Zustand u. a. der Nebenbauten an der Sporthalle Menzenberger Straße. Hier besteht aufgrund des Schadensbildes Handlungserfordernis. Allerdings bietet diese ohnehin anstehende Bauaufgabe die Chance, unter Einbeziehung der umliegenden Flächen und anderer Anforderungen aus dem Kontext des Quartiers Selhof eine größere Entwicklungsmaßnahme für das gesamte Quartier zu entwickeln: – Der bestehende Nebentrakt müsste so erneuert werden, dass er den heutigen Anforderungen an den Sport –, Schul- und Vereinsbetrieb gerecht wird.

Nur so ist die auch sozial stabilisierende Wirkung des Sportbetriebs weiter sicherzustellen. – Durch die Erweiterung des Eingangsbereichs zu einer „multifunktionalen Foyerhalle“ erhielte Selhof einen neuen Versammlungsort, der mit Blick auf die Zukunft anderer Einrichtungen im Stadtteil von großer Bedeutung wäre. – Neben der Foyer- und Hallenfunktion würde dieser Raum auch der benachbarten Schule als OGS-Mensa zur Verfügung stehen. – Durch eine moderate Erweiterung der Küchenfunktionen für den Mensabetrieb wäre auch eine Nutzung als Stadioncafe oder –restaurant denkbar. – Die Eingangssituation sowohl für die Halle als auch für das Stadion entstünde im Bereich dieses neuen „Quartierfoyers“ neu und zeitgemäß gebündelt. – Die Außenanlagen zwischen Menzenberger Straße, Sporthalle und Stadionrund sind in die Jahre gekommen und müssen hinsichtlich der Funktionalität und Gestaltung erheblich verbessert werden.

Im Zuge der Hallenanbaumaßnahme sollten versch. Sportflächen mit einem Mix an Oberflächen (Asphalt, Tartan, Kunststoff, Gras etc.) entstehen. Diese Vielfalt würde es den Vereinen erlauben, flexiblerer auf die modernen Fortsetzung Beschlussvorlage Seite: 3 Sportanforderungen und Trends reagieren zu können und so ggf. neue Zielgruppen zu gewinnen. Dies schließt auch mögliche Angebote wie z. B. einen Spielplatz oder einen kleinen Quartiersplatz an der Straße mit ein.

Die o. g. Punkte würden den Sporthallenanbau und die Freiflächen zu einer modernen Sportstätte aufwerten. Im Sinne des ISek lässt sich mit größerer Planungstiefe aber ein noch größeres Potenzial für Selhof aktivieren: – Bei den erforderlichen Baumaßnahmen würde sich die Gelegenheit bieten, die alte Deponie zumindest teilweise zu sanieren bzw. aus dem mittlerweile dicht besiedelten Siedlungsbereich zu entfernen. 

Diese Aushubarbeiten, verbunden mit der allgemeinen Topographie, könnten den Bau einer offenen Tiefparkfläche unter dem neuen Anbau ermöglichen. Günstiger als bei einer reinen Tiefgaragenplanung könnten Stellplätze entstehen, die eine bessere Nutzung der wertvollen umliegenden Grundstücksflächen unterstützen würden. – Der Parkplatz auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist von seinem stadträumlichen Charakter eindeutig eine potenzielle Wohnbaulandfläche. Durch die neuen Parkersatzflächen unter dem Anbau könnte die Stadt dort günstigen/finanzierten Wohnungsbau realisieren und damit den Wohnungsdruck auch in Selhof lindern.

In der Gesamtschau bietet sich mit diesem Projektansatz tatsächlich die Chance, statt mit einem „Sanierungsprojekt aus der Schublade“ im Sinne des Fördermittelgebers eine überzeugende Maßnahme zur Förderung vieler Aspekte des Quartiers zu liefern: Sport und Bewegung, Begegnung und Kultur, OGS und Schule, Außenraumgestaltung, Stellplatzthematik, Altlastenbeseitigung und neues Wohnen.

Über die Baumaßnahme hinaus sollen zur Abrundung des Projektansatzes noch zwei weitere Module zur Förderung beantragt werden: – Förderung einer technisch-funktionalen Machbarkeitsstudie Sportplatz/Stadion – Förderung eines Quartiersmanagers als „Kümmerer“ für die Belange des Quartiers Selhof.

Damit reagiert die Städtebauförderung auf den Umstand, dass es neben baulichen Maßnahmen auch Fachkräfte braucht, die das operative Geschäft und die Dialogprozesse im Stadtteil unterstützt. Aufgrund der komplexen Zusammenhänge ist die Planung sehr anspruchsvoll. Mit dem Förderantrag soll versucht werden, das Land NRW von der grundsätzlichen Förderwürdigkeit zu überzeugen und auf dieser Basis die Ausarbeitungen dann voranzutreiben.

So lautet der Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Sport, Kultur und Soziales beauftragt die Verwaltung, den Projektantrag für das Städtebauprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017 für das Sportzentrum Menzenberger Straße mit dem vorgestellten Konzept fristgerecht bis zum 3.5.2017 bei der Bezirksregierung zu stellen. Ferner empfiehlt der Ausschuss dem Rat, über die aktuell eingeplanten Budgets hinaus entsprechende Haushaltsmittel für die Maßnahme einzuplanen.

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