Haushalt

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein großer Tag steht vor der Tür. Donnerstag, da wird die HWZ gerade ausgeliefert, findet eine Ratssitzung statt. Aber nicht irgend eine.

Der Haushalt 2017 wird vorgestellt und abgesegnet. Gewiss wird es zuvor wieder erquickliche Diskussionen geben. Denn: Nicht alles, was die Verwaltung vorschlägt, kann einfach so durch gewunken werden.

Zu den Fakten: „Während der Dauer der öffentlichen Auslegung des Haushaltsplanentwurfes für das Haushaltsjahr 2017 sind 18 Einwendungen gegen die in der Ratssitzung am
25.02.2016 beschlossene Erhöhung der Grundsteuer B ab 01.01.2017 eingegangen. Dazu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Die Stadt Bad Honnef befindet sich seit dem Haushaltsjahr 2012 in einem genehmigten Haushaltssicherungskonzept.

Danach ist zwingend vorgegeben, den Haushaltausgleich im Jahre 2017 zu erreichen. Mit einem Haushaltsausgleich im Jahr 2017 wird erstmals seit Jahren die volle Handlungsfähigkeit – auch in Bezug auf notwendige Investitionen – wieder hergestellt und der Abschmelzung des Eigenkapitals entgegen gewirkt.

Hierdurch ergeben sich für die Stadt Bad Honnef Gestaltungsspielräume im Hinblick auf eine zukunftsfähige Entwicklung der Stadt. Für den Haushaltsplan 2016 nebst Haushaltssicherungskonzept bis 2017 hat die Verwaltung bereits folgende Konsolidierungsmaßnahmen abgearbeitet: Fortführung der Finanzkommission aus Verwaltung und Rat unter Begleitung der Gemeindeprüfungsanstalt zum Thema „Aufgabenkritik“. Verschiedene Projekte wie „Haushaltssanierung“ (Personalkosten, Mieten und Pachten, OGS, Raumbedarf, Geschäftsaufwendungen, sonst. Sach- und Dienstleistungen, Unterbringung Asylbewerber etc.). Für den Haushaltsplan 2017 nebst Haushaltssicherungskonzept bis 2017 schlägt die Verwaltung folgende Konsolidierungsmaßnahmen vor:
– Erhöhung Grundsteuer A um 20 v. H. auf 280 v. H.
– Erhöhung Grundsteuer B um 210 v.H. auf 730 v. H.
– Erweiterung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes
Erreicht die Stadt Bad Honnef in 2017 nicht den Ausgleich, wird sie keine Haushaltsgenehmigung von der Kommunalaufsicht erhalten und sich bis zu Erstellung eines neuen Haushaltssicherungskonzeptes gemäß § 76 Abs. 2 Satz 3
GO NRW beziehungsweise der Genehmigung der Kommunalaufsicht in der vorläufigen Haushaltsführung befinden.

In diesem Fall dürfen nur die gesetzlich vorgeschriebenen und/oder vertraglich gebundenen Aufwendungen geleistet werden. Neue Investitionen dürfen nicht begonnen werden. Der Kommunalaufsicht ist laufend Bericht zu erstatten und Rechenschaft abzulegen. Vorrangiges Ziel der Stadt Bad Honnef muss es sein, ihre dauerhafte
Leistungsfähigkeit zu sichern und den Haushaltsausgleich aufgrund der Deckung der Aufwendungen durch die Erträge ab dem Haushaltsjahr 2017 wieder herzustellen, um die Allgemeine Rücklage und damit das Eigenkapital zukünftig nicht weiter aufzuzehren“.

Natürlich haben die Fraktionen im Vorfeld mit sich und dem Haushaltsplan gerungen. Bürgermeister Otto Neuhoff sagte dem GA: „Die Zeit für Geschenke ist vorbei“. So liege die Gesamtverschuldung des Gesamthaushaltes bei 50 Millionen Euro, davon rund 20 Millionen Euro Kassenkredite. Der Sanierungsstau in öffentlichen Gebäuden und bei der Infrastruktur liege bei geschätzten 65 Millionen Euro. Na denn, guter Rat.

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