Insel Grafenwerth: Kein vorläufiger Baustopp

Das Verwaltungsgericht Köln hat den Antrag des BUND auf sofortigen Baustopp abgelehnt. Die Stadt Bad Honnef schließt sich der Darstellung und Bewertung des Rhein-Sieg-Kreises vollumfänglich an. Bürgermeister Otto Neuhoff sagte: „Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts. Dadurch wurde weiterer Schaden von der Stadt erst einmal abgewendet. So können die Bau- und Pflanzarbeiten nun fortgesetzt werden.“

Zahlen Daten Fakten

Neupflanzung von 15 standortgerechten, heimischen und klimastabilen Bäumen

Neuanlage von 6.000 Quadratmetern artenreiche Auenwiese

Neuanlage von 550 Quadratmetern blütenreicher Schattensaum

Neuanlage von 5 Nistkästen für Halbhöhlenbrüter und 5 Nistkästen für höhlenbrütende Vögel sowie 5 Großraumquartiere für Fledermäuse

Schutz und Stärkung ökologische wertvoller Vegetationsbestände auf der Südspitze

Schutz und Stärkung der natürlichen Ostuferzone und des Biotopverbunds

Rückbau von 1.700 Quadratmetern versiegelter Wegeflächen, vor allem im Bereich Uferpromenade

Neuerrichtung von 4 Spielinseln für Kinder und Jugendlichen unterschiedlichen Altersklassen

Umwandlung bestehender Wege in barrierefreier Bauweise

Der Baumbestand bleibt im jetzigen Umfang auf der Nordspitze erhalten.

Vorbereitende Prüfungen und Untersuchungen für das Projekt

–       Flächenuntersuchung durch den Kampfmittelräumdienst

–       Erstellung eines Bodengutachtens

–       Erstellung einer Artenschutzprüfung der Stufen I und II – mit umfangreichen Untersuchungen der Vögel und Fledermäuse in 2018

–       Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplans, inkl. einer Biotoptypenkartierung und einer Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung

–       Erstellung einer FFH- Verträglichkeitsprüfung

Insel Grafenwerth: Verwaltungsgericht lehnt vorläufigen Baustopp weiter ab

Das Verwaltungsgericht Köln lehnt einen Stopp der laufenden Arbeiten auf der Insel Grafenwerth per Zwischenentscheidung weiterhin ab. Der BUND hatte gefordert, das Gericht solle diese bereits zu Beginn des Rechtsstreits geäußerte Auffassung überdenken. Dem folgte das Gericht jedoch nicht. Der BUND habe nicht glaubhaft gemacht, dass die Fortsetzung der Bauarbeiten zu schweren Schäden führen würden, die nicht mehr rückgängig zu machen seien. Es komme entgegen der Auffassung des BUND nicht darauf an, jegliche Veränderung zu verhindern. Entscheidend sei, dass der Naturhaushalt in der Lage sei, seine früheren Funktionen wieder zu übernehmen, wenn sich herausstellen sollte, dass die durchgeführten Maßnahmen wieder rückgängig gemacht werden müssten. Das sei nach Überzeugung des Gerichts der Fall.

So sei der Boden, auf dem die derzeitigen Erdarbeiten stattfinden, zu einem Großteil künstlich aufgeschüttet worden, so dass diese Arbeiten keinen natürlichen Boden betreffen. In den übrigen Bereichen werde der Oberboden separat zwischengelagert und könne bei Bedarf wieder aufgebracht werden. Auch seien keine unumkehrbaren Schädigungen der Vegetation zu befürchten, denn der Nordteil der Insel Grafenwerth werde von Brennnessel-Beständen dominiert, die sich schnell regenerieren könnten.

Das Gericht kündigte abschließend an, sich um eine Entscheidung im noch laufenden Eilverfahren in den nächsten vier Wochen zu bemühen. Erst dann werde endgültig entschieden, ob die Klage des BUND in der Hauptsache dazu führt, dass die Bauarbeiten bis zu einem finalen Urteil ruhen müssten.

Die Kreisverwaltung begrüßt diese erste Entscheidung des Gerichts: „Die Ausführungen des Gerichts heben sich wegen ihrer Sachlichkeit von der Dramatik ab, die der BUND zu erzeugen versucht“, so Umweltdezernent Christoph Schwarz. cp

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