KÖNIGIN- SOPHIE-STRASSE: Sportplatz soll bebaut werden. Anwohner wollen das verhindern.

img_2561img_2569Aus dem Planungsausschuss vom 30. November 2016. Ein Beschluss wurde nicht gefasst, der wurde auf den 8.Dezember (Ratssitzung) verschoben, da sich die Ausschussmitglieder eingehend mit dem Wunsch des Erzbistums befassen wollen.

Für das Plangebiet Nr. 1-138 Bebauung Sportplatz St. Josef wird gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der Geltungsbereich umfasst im Wesentlichen die heutigen Sportflächen der St. Josef Schule an der Königin-Sophie-Straße.

Begründung

Zwecks teilweiser Refinanzierung des Schulneubaus beabsichtigt das Erzbistum Köln, den Bereich der heutigen Sportanlagen aus dem Schulgelände herauszunehmen und einer Wohnnutzung zuzuführen, was aus städtebaulicher Sicht positiv bewertet wird. Da der Bebauungsplan Nr. 1 hier „Grünfläche für den Gemeinbedarf‘ festsetzt und der Bebauungsplan Nr. 1a zu der betreffenden Fläche keine Aussage trifft, wird die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes erforderlich.

Planungsanlass

Das Erzbistum Köln beabsichtigt, für die Gesamtschule St. Josef einen Neubau auf dem heutigen Schulgrundstück zu errichten. Gleichzeitig soll eine Zweifachsporthalle realisiert werden. Aufgrund dieser Umstrukturierung können im Gegenzug die heutigen Außensportanlagen aufgegeben werden, so dass diese Flächen zukünftig für andere Nutzungen herangezogen werden können. Das Erzbistum Köln möchte daher diesen Bereich nutzen um über die Realisierung und Vermarktung von Wohnbebauung einen Teil der Investitionskosten zu kompensieren.

Planungsziele

Mit dem Bebauungsplan Nr. 1-138 soll nach Vorstellung des Erzbistums Köln das Ziel verfolgt werden, nachfrageorientiert Wohnraum zu schaffen. Es besteht die Vorstellung, die bauliche Grundstruktur an der bestehenden Bebauung westlich der Königin-Sophie-Straße zu orientieren. Die Überlegung des Erzbistums geht mit den allgemeinen städtebaulichenZielsetzungen einer behutsamen Nachverdichtung zur Schaffung von innenstadtnahem Wohnraum konform. Zudem wird die stadtgestalterische Zielsetzung, durch adäquate Bauformen ein stadträumliches Pendant zu der bereits vorhandenen Bebauung der Königin-Sophie-Straße zu schaffen, positiv bewertet. Die Erschließung kann über die vorhandenen Straßen erfolgen. Der Geltungsbereich befindet sich innerhalb der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 1 und 1a, die hier lediglich „Grünfläche für den Gemeinbedarf‘ (sinngemäß: öffentliche Grünfläche) festsetzen. Diese Festsetzung würde durch die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 1-138 „überdeckt“ und somit aufgehoben. Der Flächennutzungsplan, welcher hier „Grünfläche“ darstellt, kann gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst werden. Die weitere Bearbeitung des Bebauungsplanverfahrens erfolgt nach der Konkretisierung des Bebauungsplanes Nr. 1-137 „Neubau St. Josef Schule“.

Soweit der Plan. Nachfolgend die Stellungnahme der Hauseigentümer der Königin Sophie Straße: „Als Anwohner sprechen wir uns entschieden gegen eine Bebauung der heutigen Sportfläche der St. Josef Schule an der Königin Sophie Straße aus, für die unter Tagesordnungspunkts in der Ausschusssitzung am 30.11.2016 ein Aufstellungsbeschluss vorgesehenen ist.

Begründung:

In keiner bisherigen Veröffentlichung des Erzbistums Köln und der Stadtverwaltung wurde im Zusammenhang mit dem Neubau der Gesamtschule St. Josef die Bebauung der Sportfläche genannt. Auch die Vorlage Nr. 494X „Bebauungsplan Nr. 1-137 „Neubau St. Josef Schule“ sieht keine Bebauung des Sportplatzes vor. Überraschend beantragt nun das Erzbistum eine Wohnbebauung des Sportplatzes um über die Vermarktung von Wohnbebauung einen Teil der Investitionskosten für den Schulneubau zu finanzieren. Der bestehende Bebauungsplan setzt hier „Grünfläche für den Gemeinbedarf“ fest. Eine Entscheidung, wie der geplante Neubau der Gesamtschule realisiert wird, kann erst nach Beendigung des vor einigen Tagen ausgeschriebenen „Realisierungswettbewerb“ erfolgen. Das Erzbistum drängt auf eine Klärung, um sich frühzeitig eine gewinnbringende Vermarktung einer günstig erworbenen Grünfläche zu sichern.

Das kann in keiner Weise Überzeugen. Ebenso wenig überzeugend ist die Beschlussempfehlung von Seiten der Stadt und noch weniger die Begründung. Eine Wohnbebauung würde neben dem Neubau der Gesamtschule eine dem Wohnviertel nicht angemessene Verdichtung bedeuten und die Wohnqualität des Vierteis herabsetzen. Dabei würden auch viele Parkplätze wegfallen, was die Besucher der Innenstadt und des Kursaals außerordentlich bedauern könnten. Aus städtebaulicher und auch stadthistorischer Sicht ist Bebauung abzulehnen, da damit eine bisher einheitliche Straßenbebauung mit denkmalgeschützten Häusern zerstören würde. Nicht umsonst hat sich der Geschichtsverein Löwenburg zusammen mit der Bürgerstiftung bemüht unsere Altbausubstanz den Bürgern in Form eines Geschichtsweges nahe zu bringen.

Eine Gesamtschule mit 700 bis 800 Schülerinnen und Schülern (bei bis zu vier Eingangsklassen) braucht einen Sportplatz, z. B. für Ballspiele und Leichtathletik, der bisher auch als Pausenhof genutzt wird. Die Stadtmitte, Rommersdorf, Bondorf und Rhöndorf haben keinen entsprechenden Sportplatz. Das Erzbistum hat diesen übrigens erst vor einigen Jahren aufwendig erneuert. Auch das Siebengebirgsgymnasium. mit dem die Gesamtschule kooperiert, wie auch die beiden nahegelegenen Grundschulen wären dankbar für eine Mitnutzung. Daher muss der Sportplatz eine „Grünfläche für Gemeinbedarf“ bleiben. Aus Sicht der Anwohner, aus städtebaulicher und stadthistorischer Sicht und im Interesse der heutigen und kommenden Schülergeneration bedarf es keiner Aufstellung eines neuen Bebauungsplans, schon gar nicht im beschleunigten Verfahren. Wir werden von unseren Rechten Gebrauch machen, um diesem Plan zu verhindern.

(Unterschriften der Anwohner)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert