Kommentar der Bürgerinitiative „Rettet den Stadtgarten

 „Verwirrende Vorgänge im Stadtrat“

Das Misstrauen der beiden Fraktionen von Grünen und SPD, das sich während der Stadtratssitzung am 11. Oktober 2018 in den Erklärungen von Frau Clooth-Hoffmeister und Herrn Heinzelmann offenbarte, hat handfeste Ursachen:

Das von der Bürgerinitiative (BI) initiierte Bürgerbegehren zum Kassieren des Aufstellungsbeschlusses für eine Bebauung des nördlichen Stadtgartens wurde grundsätzlich seitens der Stadtverwaltung mit dem Ziel behandelt, die Bürgerinitiative in ihren Aktionen zu schwächen. Zum Beispiel:

Die Stadtverwaltung gewährte zwar „formal“ die gesetzlich vorgeschriebene Beratung, jedoch fehlte dieser Beratung jegliche inhaltliche Note. Die  gesetzlich vorgeschriebene Kostenschätzung, welche ebenfalls durch die Stadtverwaltung zu erbringen war und die Bürger*innen auf den Unterschriftenlisten  darüber informieren sollte, welche Kosten mit einer NICHT-Bebauung verbunden wären, wurde über Monate hinausgezögert, um das Bürgerbegehren punktgenau in die Sommerferien zu schieben. Der Zeitaufwand für diese Kostenschätzung, die den Kostenfaktor NULL aufwies, ist bei allem Verständnis für ein hohes Arbeitspensum im Rathaus nicht nachvollziehbar. 

Die Trennung des Formalaktes zur Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens von der inhaltlichen Auseinandersetzung setzt das verwaltungsseitige Verwirrspiel fort. Kein Wunder also, dass diese Trennung in der letzten Ratssitzung auf heftigen Widerstand stieß, zumal sie ohne offensichtlichen Grund geschah. Die von der Stadtverwaltung vorgeschlagene Änderung des Wahlverfahrens im Fall eines Bürgerentscheides (von derzeit wahlweise möglicher Urnen- und Briefwahl auf zukünftig reine Briefwahl) hätte die Stadtverwaltung schon längst anschieben können.

Es stellt sich die berechtigte Frage, ob die Entscheidung über den Beitritt oder Nichtbeitritt des Stadtrates zum Bürgerbegehren mit Absicht auf den 13. Dezember 2018 gelegt wurde. Träfe der Stadtrat den Beschluss, dem Begehren nicht beizutreten, müsste die Stadtverwaltung innerhalb von drei Monaten einen Bürgerentscheid durchführen. Und dieser könnte doch „wunderbar“ in die Weihnachtszeit oder Weihnachtsferien oder gar in die Karnevalszeit gelegt werden – ähnlich dem Zeitrahmen für die Unterschriftensammlung, die sich genau mit den NRW-Sommerferien deckte und eine umfassende Ansprache, Aufklärung und Einbeziehung aller Bürger*innen verhinderte.

Nach den Erfahrungen, die die Bürgerinitiative mit der Stadtspitze sammeln durfte, ist der Verwaltung das durchaus zuzutrauen.

Die Bürgerinitiative plant, nach Abschluss des Gesamtverfahrens eine Petition beim nordrhein-westfälischen Landtag auf der Grundlage ihrer Erfahrungen einzureichen, um Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen zu erreichen. Es kann und darf nicht sein, dass eine Institution wie die Stadtverwaltung Bad Honnef, die als vorrangige Interessenvertreterin für die Bebauung des nördlichen Stadtgartens agiert, gleichzeitig zur Leiterin von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid bestellt ist – also von Instrumenten der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene, mit denen eine solche Bebauung verhindert werden soll.

Bürgerinitiative „Rettet den Stadtgarten!“

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