Heute diskutiert der Ausschuss…

Mittwoch, 22.März 2017 ab 18 Uhr, im SIBI

1. Der Ausschuss beschließt, die Schaltung der Lichtsignalanlage Linzer
Straße/Feilweg/Leybergstraße und die damit verbundene Verkehrsführung in der bestehenden Form beizubehalten.

2. Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, die Kardinal-Frings-Straße als Zone 30
auszuweisen und innerhalb der ausgewiesenen Zone die Einrichtung eines 50-
100m langen Verkehrsberuhigten Bereiches zu prüfen. Im Falle eines positiven
Prüfungsergebnisses ist die Maßnahme umzusetzen.

Begründung

Mit dem Ausbau der Linzer Straße wurde in dem Knotenpunkt Linzer Straße/
Feilweg/ Leybergstraße eine neue Lichtsignalanlage (LSA) installiert. Diese wurde
am 08.12.2015 in Betrieb genommen.

In seiner Sitzung vom 26.04.2016 hat der Ausschuss beschlossen, das
Linksabbiegen von der Linzer Straße in den Feilweg und in die Leybergstraße
probeweise für 6 Monate zu unterbinden und die Nachtabschaltung auf 20 Uhr
vorzuziehen. Zudem sollte das bestehende 3-Phasensystem auf ein 2-
Phasensystem umprogrammiert werden. Die Umsetzung der Umprogrammierung
des 2-Phasensystems und der Nachabschaltung erfolgte am 04.07.2016.
Zur Beobachtung des Verhaltens der Verkehrsteilnehmer – insbesondere von
verbotswidrigen Linksabbiegevorgängen in den Feilweg und in die Leyberstraße – hat
die Verwaltung in der Folge am 20., 27., 28. und 29.07.2016, am 09. und 10.08.2016
sowie am 27.09.2016 von 7:00 bis 16:00 Uhr, Erhebung durchgeführt. Im Zuge der
Erhebungen konnten jedoch nur vereinzelte Verstöße beobachtet werden, weshalb
die Angelegenheit am 06.09.2016 an die Polizei weitergeleitet wurde, mit der Bitte
den Bereich der o.a. LSA vorübergehend mit in die Überwachung des fließenden
Verkehrs einzubeziehen. Bis heute liegen der Verwaltung keine negativen
Erkenntnisse der Polizei für den Bereich der o.a. LSA vor.

Weiterhin wurden am 21.07.2016 sowie am 09. und 10.08.2016 Verkehrszählungen
in der Kardinal-Frings-Straße durchgeführt. Es bestand Grund zur Annahme, dass
Verkehrsteilnehmer, welche die Ampelanlage in der Linzer Straße aufgrund der
Wartezeiten oder des Linksabbiegeverbots umfahren wollen, die als
verkehrsberuhigten Bereich ausgeschilderte Kardinal-Frings-Straße als Abkürzung
benutzen. Da die Zählungen in diesem Zeitraum keine Auffälligkeiten hergaben,
wurden diese eingestellt.

Anfang des Jahres ergingen bei der Verwaltung die als Anlage beigefügten Eingaben
von Anwohnern der Kardinal-Frings-Straße vom 22.01.2017 und vom 02.02.2017.
Darin führen die Anwohner Beschwerde über die empfundene Zunahme des
Verkehrsaufkommens in der Kardinal-Frings-Straße. Es wird die Vermutung
aufgestellt, dass diese Zunahme durch einen Umfahrungsverkehr der o.a. LSA
hervorgerufen wird.

Auf Grund der Eingaben der Anwohner wurden am 07. und 08.02.2017 in den Zeiten
von 7:00 bis 9:00 Uhr und von 12:00 bis 14:00 Uhr erneute Verkehrszählungen
durchgeführt, um die tatsächliche Anzahl der Durchfahrten festzustellen. Zudem
wurde (aufgrund der in den Eingaben geschilderten
Geschwindigkeitsüberschreitungen) vom 07. bis 16.02.2017 ein
Geschwindigkeitsmessgerät in der Kardinal-Frings-Straße positioniert.

Während der Verkehrszählungen durchfuhr aus Richtung Feilweg stündlich 1
Fahrzeug die Kardinal-Frings-Straße ohne Halt. Aus Richtung Linzer Straße wurde
die Kardinal-Frings-Straße von stündlich 3-4 Fahrzeugen ohne Halt durchfahren. Ein
auffälliger Umfahrungsverkehr über die Kardinal-Frings-Straße konnte mithin nicht
festgestellt werden.

Die Geschwindigkeitsmessungen ergaben in Fahrtrichtung Feilweg eine
durchschnittliche Geschwindigkeit von 24 km/h (2.171 Fahrzeuge). In Fahrtrichtung
Linzer Straße betrug die durchschnittliche Geschwindigkeit 31 km/h (1.907
Fahrzeuge). Die gemessenen Geschwindigkeiten sind für einen Verkehrsberuhigten
Bereich (vorgeschriebenen Schrittgeschwindigkeit 4-7 km/h) selbstverständlich zu
hoch.

Die Bitte an die Polizei, Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen, wurde von dort
aus mit dem Hinweis auf die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)
abgelehnt. Danach sollte ein Verkehrsberuhigter Bereich eine gesamte Länge von
300m nicht überschreiten.

Die als Verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesene Kardinal-Frings-Straße verfügt über eine Länge von 355m. Das Verhältnis von Weg und Zeit ist hier nicht mehr hinreichend nutzungsverträglich um die nötige Aktzeptanz für die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit bei den Verkehrsteilnehmern zu erreichen.

Es wird daher empfohlen, die Kardinal-Frings-Straße als Zone-30 zu beschildern und
innerhalb der Zone einen 50-100m langen zusätzlichen Verkehrsberuhigten Bereich
zu prüfen. Sofern hiergegen keine Bedenken erhoben werden, sollte die
Beschilderung umgesetzt werden.

Hinsichtlich der Nachtabschaltung ab 22 Uhr hat die Bezirksregierung auf schriftliche
Anfrage vom 06.07.2016 von einer derartige Maßnahme abgeraten. Vorläufig handelt
es sich um eine voll verkehrsabhängige LSA, welche bei Bedarf sofort Grün schaltet.
Die Wartezeit ist abends mithin wenn überhaupt gering. Nach den
Verwaltungsvorschriften zur StVO sollen LSA in der Regel zudem grundsätzlich auch
nachts in Betrieb gehalten werden. In diesem Zusammenhang verweisen die
Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) darauf, dass durch das Abschalten von
LSA eine deutlich erhöhte Unfallwahrscheinlichkeit, insbesondere beim Einbiegen
und Kreuzen besteht. Die hieraus resultierenden volkswirtschaftlichen Verluste
können laut der Bezirksregierung deutlich höher sein als die bewertbaren
Einsparungen beim Energieverbrauch und bei den Warte- und Reisezeiten sowie der
etwaige Nutzen im Hinblick auf die Nachtruhe und eventuelle
Umweltverbesserungen. Zur Unterstützung dieser Aussage verweist die
Bezirksregierung auf eine im Jahr 2008 durchgeführte exemplarische Untersuchung
des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. für die
Unfallforschung der Verkehrssicherer. Durch diese Untersuchung wurde
nachgewiesen, dass die weit verbreitete Praxis der Kommunen, LSA nachts
abzuschalten, aus Sicherheitsgründen nicht zu vertreten ist. Zur Abschaltung der o.a.
LSA ab 22:00 Uhr liegen der Verwaltung derzeit keine negativen Erkenntnisse vor.
Eine Ausdehnung der Abschaltung sollte jedoch aus den vorgenannten Gründen
unterbleiben. sbh