Bürgerentscheid: „David gegen Goliath“

Bürgerentscheid: Die Wähler*innen entscheiden sich mehrheitlich gegen die geplante Bebauung des nördlichen Stadtgartens

Nach 22 Monaten, drei Abstimmungen, zahlreichen Debatten und Diskussionen sind am 6. Januar 2019 die Würfel gefallen: Die Bürger*innen Bad Honnefs haben sich mehrheitlich, mit 3.384 gegen 2.762 Stimmen, gegen eine Bebauung des nördlichen Stadtgartens ausgesprochen.

Für dieses Ergebnis dankt die Bürgerinitiative „Rettet den Stadtgarten!“ (BI) allen ihren Wähler- und Unterstützer*innen aus Bad Honnef und der Region, ebenso den politischen und persönlichen Freunden.

Leider hat die BI ihr Hauptziel, den Beschluss zur Bebauung des nördlichen Stadtgartens aufzuheben, nicht erreicht. Trotz der erzielten 55 % Wählerstimmen und entgegen aller bekannten Fakten scheinen die Stadtverwaltung und die Ratsmehrheit an ihrem Vorhaben festzuhalten und den nördlichen Stadtgarten einer Bebauung zuzuführen. Die BI sieht sich nach wie vor als starke Opposition gegen die Baubefürworter*innen und wird den durch die Verwaltung angestrebten Prüfungsprozess aufmerksam beobachten und den Planungsverlauf kritisch begleiten.     

Die BI bedauert, dass der Wahlkampf erheblich durch persönliche Attacken auf die Integrität ihrer Mitglieder, durch Tricks, Schikanen und Täuschungsmanöver gezeichnet war. Das seitens der Stadtverwaltung, CDU, FDP und des Bürgerblocks praktizierte Ausspielen sogenannter „ergebnisoffener Prüfungen“ gegen gesetzgeberische Vorgaben oder von sozialen Erfordernissen – wie preisgünstigen Wohnraum – gegen ökologische Notwendigkeiten, blockierte den von der BI gewünschten Dialog.

Das Ergebnis des Bürgerentscheides sollte die Verantwortlichen in der Stadt dazu veranlassen, über das Stadtentwicklungskonzept (ISEK) nachzudenken und es punktuell zu korrigieren, um einen Konsens zu finden und den Kontakt zur Bevölkerung nicht noch weiter zu verlieren. Im Hinblick auf die anstehende Kommunalwahl in 2020 müssen Bürgernähe, Bürgerdialog und Transparenz ernst genommen und neu definiert werden. 

Abschließend resümiert die BI: „In unserer Rolle als David, bestehend aus acht Mitgliedern und ca. 30 bis 40 aktiven Helfer*innen sowie der parlamentarischen Unterstützung von SPD und Grünen, wehrten wir uns erfolgreich gegen das einem Goliath gleichkommende massive Aufgebot von CDU, Bürgerblock, FDP, der Gemeinschaft „Lebendiges Bad Honnef“ und der Spitze der Stadtverwaltung. Mit Mut, Kreativität und Bürgerfreundlichkeit konnten wir glaubwürdig unter Beweis stellen, dass unsere Stadt auch anders regiert werden könnte als durch stures Festhalten an alten Denkmustern. Das Ergebnis beflügelt uns, weiterhin um den Erhalt des kompletten Stadtgartens zu kämpfen. Sachlich, fair und mit Nachdruck.“                              Ulrike Holtkamp, Bürgerinitiative „Rettet den Stadtgarten“

Prüf- und Planungsphase kann jetzt beginnen

Die Gemeinschaft Lebendiges Honnef begrüßt den Ausgang des Bürgerentscheids als wichtige Weichenstellung für die Zukunft der Stadt Bad Honnef. „Wir bedanken uns bei allen, die dazu beigetragen haben, dass die Prüf- und Planungsphase für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum nunmehr beginnen kann“, sagt Guido Oberhäuser, Initiator der Gemeinschaft Lebendiges Honnef. „Die Tatsache, dass die abgegebenen Ja-Stimmen für einen Planungsstopp deutlich unter der erforderlichen Mindestzahl geblieben sind, entspricht unserer Erwartung“, so Oberhäuser weiter. Die Wählerinnen und Wähler hätten der Stadt damit den Weg dafür geebnet, den Prüf- und Planungsprozess zugunsten einer Wohnbebauung auf dem Gelände nördlich des Stadtgartens unverzüglich in die Wege zu leiten.

Oberhäuser dankte insbesondere den aktiven Mitstreitern der Gemeinschaft Lebendiges Honnef, die mit ihrem hohen Engagement zu einem Ergebnis beigetragen haben, das für die Zukunft der Stadt wichtig ist. Es sei gelungen, die Bürgerinnen und Bürger soweit zu informieren und aufzuklären, dass die erforderliche Unterstützung der Planungsgegner ausgeblieben ist. Stattdessen hat sich eine bemerkenswert hohe Anzahl von Wählerinnen und Wählern für den Beginn der Prüf- und Planungsphase ausgesprochen. „Dies ist auch eine gute Nachricht für die Schulen, die Vereine und das gesellschaftliche Leben in der Stadt“, betont Oberhäuser. Damit bestehe nunmehr die berechtigte Hoffnung, die Stadt durch die Bereitstellung von bezahlbaren Wohnungen jünger, lebendiger und attraktiver zu machen.                                                                                           Konrad Handschuch

Bad Honnef vor der Wahl

Gemeinschaft „Lebendiges Bad Honnef“: GA verzichtet auf „umfassende Information“. Die Grünen plädieren für ein „Ja“. Wahlergebnisse unter https://wahlen.kdvz-frechen.de/civitec/be2019_badhonnef/05382008/html5/index.html  (ab Sonntag, 06.01.2019).

Aufgrund von Einwänden der Bürgerinitiative „Rettet den Stadtgarten“ hat die Siebengebirgsredaktion des Bonner General-Anzeigers (GA) ihr für den heutigen Samstag geplantes Redaktionskonzept geändert. „Um unsere Leser möglichst umfassend zu informieren, wollten wir vor dem Bürgerentscheid beide Seiten nochmals mit ihren Positionen zu Wort kommen lassen. Die Antworten auf unsere Fragen wollten wir dabei in einer Synopse grafisch gegenüberstellen. Leider waren die Fragen nicht so gestellt, dass sich beide Seiten damit einverstanden erklären konnten. Stattdessen empfand eine Seite die Fragestellung als manipulativ und suggestiv“, erklärt GA-Redakteur Hansjürgen Melzer im Kommentar der heutigen GA-Samstagsausgabe.

„Leider lässt der GA seine Leser im Unklaren darüber, welche Seite Einspruch gegen die von der GA-Redaktion gestellten Fragen erhoben hat“, erklärt Konrad Handschuch, Sprecher der Gemeinschaft Lebendiges Honnef. Es spreche darüber hinaus Bände, dass sich die GA-Redaktion gewissermaßen im vorauseilenden Gehorsam von einer lokalen Initiative ihre eigene Fragestellung zensieren lasse, so der Sprecher der Gemeinschaft. Dagegen erklärte der GA-Ressortleiter Region, Jörg Manhold, die Redaktion habe sich „aus journalistischen Gründen entschieden“, von der „ursprünglich geplanten Synopse abzuweichen und sie durch einen journalistisch recherchierten Bericht zu ersetzen“.

Um auch die Leser des GA möglichst umfassend zu informieren, dokumentiert die Gemeinschaft Lebendiges Honnef daher im Folgenden die ursprünglich an sie gerichteten Fragen und Antworten:   

1. Hat der Ausgang beim Bürgerentscheid Auswirkungen auf die Gesamtstadt Bad Honnef?

Lebendiges Honnef: Der Ausgang des Bürgerentscheids wird zeigen, ob die Stadt eine für ihre Zukunft wichtige Aufgabe anpacken kann. Der Bedarf an bezahlbaren Wohnungen und am Zuzug junger Familien ist unbestritten. Die Frage ist also, ob die gewählten Politiker in den zuständigen Gremien ihren Gestaltungsauftrag ohne Einschränkung erfüllen können oder ob dies von einer Anliegerinitiative verhindert wird. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass möglichst alle Bürgerinnen und Bürger zur Wahl gehen und mit „Nein“ gegen den Prüf- und Planungsstopp stimmen. Die Zukunft der Stadt geht alle an. Es geht um unsere Grundschulen, um Nachwuchs für die Vereine, um eine junge und lebendige Stadt.

2. Bad Honnefs Bevölkerung (über-)altert. Wie kann man den Trend stoppen?

Lebendiges Honnef: Der Wohnungsmarktbericht der NRW-Bank ist eindeutig: Danach steigt der Anteil älterer Einwohner in Bad Honnef in den nächsten zwei Jahrzehnten weitaus stärker als im Landesdurchschnitt. Das liegt unter anderem an der guten Wohnlage und dem ausgesprochen hohen Anteil an Ein- und Zweifamilienhäusern. Ein Ausgleich in der Altersstruktur lässt sich daher nur erreichen, wenn junge Familien mit Kindern in der Stadt bleiben und weitere zuziehen. Aufgrund seiner Lage, Schulen und Freizeitmöglichkeiten ist Bad Honnef für junge Familien aus dem Rhein-Sieg-Kreis und dem Raum Bonn/Köln als Wohnlage durchaus interessant. Was fehlt, sind für diesen Personenkreis geeignete Wohnungen.

3. Alle Experten sehen Bedarf an (günstigerem) Wohnraum. Wo und wie kann dieser entstehen?

Lebendiges Honnef: Viele aktuelle Baumaßnahmen in Rhöndorf, am Frankenweg und an anderen Stellen der Stadt zeigen, dass sich für Investoren und Privatleute eher der Bau von hochwertigen Eigentumswohnungen lohnt. Bezahlbare Wohnungen entstanden zuletzt durch die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises in Aegidienberg. Grundsätzlich kann die Stadt nur auf Grundstücken, die ihr selbst gehören, den Bau von bezahlbaren Wohnungen garantieren. Die Freifläche Alexander-von-Humboldt-Straße/Am Spitzenbach/B42 ist eines von insgesamt nur zwei Grundstücken, die sich in Tallage im Besitz der Stadt befinden. Alternativen dazu  – etwa im Süden von Bad Honnef – gibt es in absehbarer Zeit nicht.          

4. In vergleichbarer Nähe zur B42/Bahnlinie gibt es in Bad Honnef bereits Wohngebiete. Welche besonderen Gründe sprechen für bzw. gegen eine Prüfung des Areals auf Bebaubarkeit?

Lebendiges Honnef: Arten- und Hochwasserschutz, Lärm- und Luftbelastung, Auswirkungen auf das Stadtklima – alles kommt auf den Prüfstand. Auch die Anwohner werden beteiligt. Sollte sich herausstellen, dass eine Wohnbebauung nicht möglich ist, wird nicht gebaut. Viele Wohnhäuser und zwei Kindergärten, die noch näher an der B42 liegen als das jetzt geplante Gelände, lassen aber darauf schließen, dass Wohnungsbau an dieser Stelle nicht grundsätzlich unmöglich ist, zumal es inzwischen ausgezeichnete und ökologisch hoch effiziente Möglichkeiten des Lärmschutzes gibt. Für das Gelände spricht auch die fußläufige Anbindung an Innenstadt und Stadtbahn. Wer hier wohnt, ist nicht auf das Auto angewiesen.      

Kontakt: Konrad Handschuch, Gemeinschaft Lebendiges Honnef, ifo@lebendiges-honnef.de

Grüne zum Bürgerentscheid

Die Grünen unterstützen die Bürgerinitiative „Rettet den Stadtgarten“. Wir unterstützen deren Bemühen, Grünflächen für den Gemeinbedarf im gesamten Siedlungsgebiet zu erhalten. 4.418 Bürgerinnen und Bürger haben mit ihrer Unterschrift einen Bürgerentscheid durchgesetzt, der am 6. Januar die Bebauung des nördlichen Stadtgartens verhindern will. Die Grünen empfehlen, bei diesem Bürgerentscheid mit „JA“ zu stimmen.

Das Areal hat hohen Wert für die Lebensqualität in der Stadt. Es zu versiegeln wäre eine falsche Entscheidung. Der nördliche Stadtgarten ist ökologisch wertvoll, eines der wichtigen Grüngebiete nahe den Wohngebieten. Sein intensiver und z.T. hoher  Bewuchs schützt Stadtteile vor Schadstoffen von der unmittelbar benachbarten Schnellstraße, vor Lärm von Autos und Bahnen, vor Hochwasser. Er ist unersetzbarer Teil der grünen Spange, die Bad Honnef parallel zum Fluss sorgfältig einrichtete. Die Bedeutung für Natur und deren Flora und Fauna ist unbestritten.

Seine positiven Funktionen erfüllt der nördliche Stadtgarten seit Jahrzehnten. Ihn abzuholzen und zu bebauen würde dies beenden. Das Gesetzt bietet jetzt die letzte Chance, Einfluss von Bürgerseite auf die Entwicklung zu nehmen. Der Bürgerentscheid zu einem späteren Zeitpunkt ist rechtlich nicht zulässig.

Die Grünen sind gegen die Planung im Rathaus. Wir sind gegen die Vorstellungen der jetzigen Ratsmehrheit aus CDU, Bürgerblock und FDP, immer mehr Flächen im inneren Stadtgebiet bebauen wollen. Grundsätzlich sind wir für den Erhalt von Grün-, Sport- und Gemeinbedarfsflächen. So ist es Kern grüner politischer Grundüberzeugung, den Sportplatz an der Gesamtschule St. Josef oder den Hockey- samt Bolzplatz in Selhof zu verteidigen. Denn nicht nur beim Hambacher Forst gegen RWE gilt: Was jetzt kaputtgemacht wird, ist weg und auf Dauer verloren.

Wichtig ist  uns, Lebensqualität und Lebensbedingungen in Bad Honnef so attraktiv zu halten, dass die Menschen gern hier wohnen, dass sie es sich leisten können und nicht hier wegziehen, weil jede Gebühr und jede Abgabe und Grundsteuern und die Lebenshaltungskosten immer teurer werden. Das verbessert auch die Bedingungen für Wachstum durch Zuzug. Entlang von Schnellstraße und Bahn Wohnungen für „weniger Begüterte“ an zweifelhaftem Ort exponiert zu errichten, ohne zuvor für Infrastruktur zum Beispiel gegen den zunehmenden Verkehrskollaps zu sorgen – das überzeugt uns so wenig wie die zielgerichtete Ansiedlung gerade von Familien mit Kindern auf besonders belasteten Arealen.

Dabei bestehen wir auf dem Prinzip „Qualität vor Quantität“. Es gibt genügend Flächen im Honnefer Süden, an der Villa Schaaffhausen, am Rederscheider Weg, bei Mesenholl im Schmelztal, an Quellenweg und Austraße, auf dem Klostergelände in Aegidienberg und an weiteren verträglichen Orten, um dort mit Verantwortung anzusiedeln. Zu weiten Teilen auch und besonders über mietpreisgedämpften oder öffentlich geförderten Wohnungsbau. Wachstumspolitik muss sich an Gemeinwohl, Schutz der Natur und Lebensqualität orientieren.

Der Umgang mit den Mitbürger*innen von „Rettet den Stadtgarten befremdet. Sie wurden behindert, ausgebremst und sogar als Hüter ihrer privaten Gärten diffamiert. Es gab „“Nachrichten“ fern der Wahrheit, die wir in unserem Rathaus nicht vermutet hätten. Geht es noch um Fragen zur Sache oder um Macht? Wir Grüne sind für Transparenz, für Beteiligung, für größtmögliche Mitbestimmung. Dabei begrüßen wir Gründung und Arbeit von Bürgerinitiativen. Wir bestehen auf deren Behandlung mit Respekt.

Die Bad Honnefer Grünen begrüßen, dass Entwicklung und Planung unserer Stadt ausführlich und öffentlich diskutiert werden. Wir finden es richtig, dass nach gründlicher Diskussion zum Thema eine erste Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger selbst ansteht. Die Abstimmung am Sonntag wurde durchgesetzt – und das ist gut so. Der Bürgerentscheid ist eine echte Chance.                                                          Burkhard Hoffmeister, Grüne

Ergebnisse des Bad Honnefer Bürgerentscheids

Am 06.01.2019 wird der Bürgerentscheid zum Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr: 1-144 „Neues Wohnen Alexander-von-Humboldt-Straße/Am Spitzenbach/B 42“ durchgeführt. Die Stimmenauszählung erfolgt ab 18:00 Uhr. Erste Ergebnisse aus den Stimmbezirken werden ab ca. 18:30 Uhr erwartet. Die Ergebnisse können im Internet eingesehen werden: https://wahlen.kdvz-frechen.de/civitec/be2019_badhonnef/05382008/html5/index.html  (ab Sonntag, 06.01.2019).

Auch im Ratssaal werden die Ergebnisse auf einer Leinwand präsentiert werden.

Das besondere Briefabstimmungsgeschäft (Prüfung der Stimmbriefe) durch die Briefabstimmungsvorstände erfolgt am Sonntag, 06.01.2019, ab 15:00 Uhr im Rathaus. Die Feststellung des Ergebnisses der Briefabstimmung erfolgt wie in den fünf Stimmbezirken ab 18:00 Uhr. Sowohl das besondere Briefwahlgeschäft als auch die Abstimmungshandlung und die Stimmenauszählung in den Stimmbezirken sind öffentlich. cp

Ein klares Nein zum Bürger-Egoismus!

Eine Gemeinschaft kann mit dem noch so gepflegten „Ohne mich-Prinzip“ nicht gedeihen. Bürgerschaftliches Engagement geht nur mit einem klaren Ja zu einem „Mit mir“!

Niemand kann und darf für sich beanspruchen, allein auf einer Insel der Glückseligkeit leben, wohnen und agieren zu können. Ein jeder ist Teil unserer Gesellschaft und Gemeinschaft, ein Mitglied unserer Bürgerschaft. Wer sich verweigert und nur seinem Egoismus frönt, stellt sich selbst ins Abseits und gegen das bürgerschaftliche Gemeinwesen.

Unsere Demokratie respektiert wie keine andere Ordnung das Prinzip der Toleranz.

Ein  jeder kann das für sich beanspruchen. Allerdings verliert jeder diesen Anspruch, wenn er mit unwahren Argumenten seine Ansprüche verbreitet sowie andere Bürgerinnen und Bürger mit falschen Tatsachen für sich zu gewinnen versucht. Wer behauptet, dass der Stadtgarten bebaut werden soll, wer verbreitet, dass gar der trauernde Löwe entfernt werden soll, setzt bewusst Lügen ein, um sein Ziel zu erreichen. Solchen infamen Gerüchten darf niemand hier in Bad Honnef Glauben schenken. Und diejenigen, die sich solcher Methoden bedienen, sollten sich voller Scham in ihre Refugien zurückziehen.

Unsere Stadt will und muss auf die Zukunft blicken. Dazu gehört ohne Zweifel auch die Herausforderung, gerade für junge Familien mit Kindern bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Auf dem ehemaligen Penaten-Gelände ist das in hervorragender Weise gelungen. Deshalb ist es nur folgerichtig und begrüßenswert, dass die Stadt zunächst einmal die Möglichkeiten dafür auf allen Flächen, die sich in ihrem Eigentum befinden, prüft. Eine solche Prüfung ist für die Zukunftsplanung ohne jede Alternative. Wer sie stoppen will, der setzt sein Eigeninteresse deutlich über das Gemeinwohl. Zu diesem unverständlichen Egoismus gibt es für alle Menschen in unserer Stadt nur eine klare Antwort: Nein zum Planungsstopp – bei der Abstimmung am 6. Januar!

Friedhelm Ost, Staatssekretär a. D.

BUND wirbt für vollständigen Erhalt des Bad Honnefer Stadtgartens

„Ja“ beim Bürgerentscheid in Bad Honnef am 6. Januar

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) appelliert an die Bewohner*innen von Bad Honnef, beim Bürgerentscheid am 6. Januar für den Erhalt des gesamten Stadtgartens ihrer Stadt zu stimmen und dortigen Bauabsichten eine Absage zu erteilen. Angesichts des auch bei uns immer deutlicher auftretenden Klimawandels und des ungebremsten Verlustes der Biologischen Vielfalt ist der Erhalt von größeren und zusammenhängenden Grünflächen und Parks innerhalb der Siedlungsflächen notwendiger denn je. Sie neu zu schaffen, ist dagegen fast unmöglich.

Der Bad Honnefer Stadtgarten prägt die Stadt Bad Honnef in besonderer Weise. Vor kurzem noch war er in voller Größe Gegenstand einer Bewerbung der Stadt für eine Landesgartenschau. Er ist Teil des besonderen städtischen Kapitals! Das hatten 2015 noch viele Bad Honnefer verstanden und sich für eine Landesgartenschau begeistert.

Trotz Jahrhunderthitze scheint die wohltuende Wirkung des Stadtgartens aber vergessen. Bessere, staubgefilterte, im Sommer gekühlte Luft, entspannendes Grün, Vogelgesang und Kleingärten machen wertgebende Lebensqualität aus. Die Lage IN der Stadt, bei den Menschen, in wenigen Minuten Entfernung, ist dabei entscheidend. Ein Wald jenseits der Siedlungen fängt dieses spezielle Angebot nicht auf. Für diese Leistungen braucht der Garten ausreichend Raum. 

Für den Stadtgarten weist der Regionalplan der Bezirksregierung Köln auf die Gefahr von Extremhochwässern hin. Baurecht in offenkundigen Konfliktlagen schaffen zu wollen, steht im Widerspruch zu den Vorgaben des § 1 Baugesetzbuch. Ziel der Bauleitplanung ist es, eine städtebauliche Ordnung zu erreichen und Konflikte abzubauen, nicht Unordnung und Konflikte zu mehren.

Offen bleibt auch in Bad Honnef die Frage, wie der schrittweise Verlust an Stadtgrün und Rückstauraum für Hochwässer ausgeglichen wird? Die Antwort bleibt schlicht: gar nicht! Denn selbst zusätzliche Wohnungen, ein Kino mehr oder ein besseres Parkplatzangebot führen nicht zu der für große Grünflächen typischen Erholung, Entspannung und Klimaverbesserung für Viele oder verbesserten Hochwasserschutz. Stadtgrün ist Lebensraum für Menschen, die schon da sind. Trotzdem steht es bei jeder Bebauung erneut zur Disposition, besonders markant im Fall des Stadtgartens von Bad Honnef. Denn hier wird nicht etwa ein namenloses Stück der Stadt bebaut, sondern ein Teil eines öffentlichen Grüns, das einst mit dem Ziel eingerichtet wurde, einen Beitrag zur Lebensqualität und Identität in Bad Honnef zu leisten. Diese Allgemeinwohlverpflichtung wird nun in Frage gestellt, auch wenn nur Teile des Parks, die der Natur näheren, bebaut werden, dieses Mal.

Wie steht es auf der Gegenseite mit dem Wohnungsbedarf bei einer sinkenden Bevölkerungszahl?

Die allgemeine Behauptung, es bestünde ein nennenswerter weiterer Bedarf ist kritisch zu sehen, da vor allem Banken und Investoren den Ruf nach mehr Neubau tätigen. Allerdings geschieht dies nicht, um günstigen Wohnraum zu schaffen, sondern um Kapitalrenditen zu erzielen, die auf andere Weise und an anderen Standorten schwerer zu erreichen sind. Günstiger Wohnraum – nicht aber automatisch mehr Wohnraum — fehlt als Folge einer verfehlten Wohnungsmarktpolitik jedoch tatsächlich. Nun soll Sozialer Wohnungsbau im Stadtgarten erfolgen, in kommunaler Regie.
Die kommunale Eigenregie ist ein richtiger Weg, wenn die neuen Wohnungen behalten und nicht veräußert werden. Der gewählte Standort wird dadurch aber nicht zuträglicher. Die Konflikte mit Hochwasser, Lärm, Stadtökologie und Grünversorgung bleiben bestehen.

Jahrzehntelang wurde der Wohnungsmarkt mehr und mehr den Privaten überlassen. Dieser Rückstand lässt sich nicht kurzfristig überwinden. Wertvollen Freiraum zu bebauen darf nicht die „Wundertüte“ zur Lösung von Problemen sein, die durch eine Fülle politischer Fehlentscheidungen aufgebaut worden sind.

Hier steht nun die Kernerarbeit an, als Stadt langfristig das Eigentum an Flächen zu mehren, Wohnungen selbst zu verwalten und bis dahin auch den großen Bauträgern die Pflicht zum Sozialen Wohnungsbau über die Bauleitplanung der Kommune mit aufzugeben, auch auf privatem Grund. Es ist über die Zeit betrachtet sinnvoll und kostengünstig, die vorhandenen Freiflächen in kommunaler Hand dort zu erhalten wo sie sind, im Stadtgarten, und den Wohnungsbestand angesichts der demographischen Entwicklung insgesamt besser zu managen. Denn Leerstand kommt im Rahmen der demographischen Entwicklung auch auf Bad Honnef ohnehin zu.

V.i.S.d.P.

BUND Rhein-Sieg-Kreis

Achim Baumgartner (Sprecher)

Steinkreuzstraße 10/14

53757 Sankt Augustin

Tel.: 02241 1452000

BÜRGERENTSCHEID: Am 6. Januar wählen gehen

Bürgerentscheid am 6. Januar 2019: Die Bürgerinitiative „Rettet den Stadtgarten!“ (BI) ruft zur Wahlbeteiligung vor den Feiertagen und zwischen den Jahren auf

Die BI weist darauf hin, dass bereits jetzt schon die Möglichkeit zur Stimmabgabe für den Bürgerentscheid besteht. Alle Bürger*innen, die am Wahltag nicht persönlich zu den Wahlurnen gehen können, haben bereits jetzt die Möglichkeit, im Rathaus ihre Stimme abzugeben. Hierfür werden lediglich die per Post erhaltene Abstimmungsbenachrichtigung (mit Stimmscheinantrag auf der Rückseite) und der Personalausweis oder Reisepass oder Identitätsausweis benötigt. Zudem kann auch am Donnerstag, dem 27.12., und Freitag, dem 28.12., jeweils zwischen 10.00 Uhr und 12.00 Uhr, im Wahlbüro (Raum 016/Rathaus) abgestimmt werden.

Alternativ können Mitbürger*innen auch per Briefwahl an der Abstimmung teilnehmen. Hierfür muss der ausgefüllte Stimmscheinantrag pünktlich bis zum 4. Januar 2018 beim Wahlamt beantragt werden. 

„Wir bitten alle Mitbürger*innen, sich an dieser demokratischen Abstimmung zu beteiligen. Helfen Sie mit, den nördlichen Stadtgarten vor einer Bebauung zu schützen. Er filtert Feinstaub und andere Schadstoffe der B42. Er mindert den Lärm der B42 und der Bahntrasse. Er ist absolut ungeeignet, um ein Wohnplatz für junge Familien mit Kindern zu werden. Stimmen Sie daher am 6. Januar 2019 mit JA, so dass der Beschluss für weitere Baupläne zurückgenommen werden muss. Nur so kann der komplette Stadtgarten in Zukunft allen Menschen als öffentliche  urbane Grünfläche und elementare Luft- und Klimaschneise im Zentrum unserer Stadt erhalten bleiben.“ so der Appell von Heinz Jacobs, Sprecher der BI.                                                                                  Ulrike Holtkamp

Bad Honnef: Bürgerentscheid am 6.Januar

Stadtverwaltung lehnt Beitritt zum Bürgerbegehren ab. Entscheidung am 15. November im Rat.

AKTUELL: Der Rat hat heute entschieden: Mit 21 zu 16 Stimmen gegen das Bürgerbegehren. 

Er war das Thema des Jahres 2018, der nördliche Teil des Stadtgartens. Die Bürgerinitiative hatte alle Register gezogen (wir berichteten mehrfach), mit unzähligen Informationsveranstaltungen und einem erfolgreichen Bürgerbegehren. Über 4.000 Bürger sprachen sich gegen eine geplante Bebauung aus. Nun empfiehlt die Verwaltung der Stadt, dem Bürgerbegehren nicht beizutreten. Heißt: Es wird zu einem Bürgerentscheid (wie bei dem geplanten Nationalpark) kommen. Jeder Bürger der Stadt wird aufgerufen, seine Stimme am (bis) 6.Januar 2019 abzugeben. Die Wahlunterlagen werden im Dezember 2018 an alle Haushalte verschickt. Lesen Sie hier die Argumentation der Stadtverwaltung, warum der Beitritt zum Bürgerbegehren abgelehnt werden soll:

Die Bürgerinitiative „Rettet den Stadtgarten“ hat das Quorum für den Bürgerentscheid erreicht. Die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens wurde am 11. Oktober 2018 vom Rat der Stadt Bad Honnef festgestellt. Damit hat der Rat (am 15. November in öffentlicher Sitzung) zu entscheiden, ob er dem Bürgerbegehren beitritt.

Die Verwaltung empfiehlt, dem Bürgerbegehren nicht beizutreten und damit die Beschlussempfehlung aus den folgenden Überlegungen heraus abzulehnen:

Ein lebendiges, vitales Bad Honnef zu schaffen bzw. zu bewahren ist ein wesentlicher Inhalt des vom Rat verabschiedeten Integrierten Stadtentwicklungskonzepts. Die Menschen in Bad Honnef sollen weiter gerne hier leben und in der Innenstadt einkaufen können, Mitmenschen treffen und das Privileg der kurzen (Schul-)Wege in einer wunderbaren Umgebung genießen. Ausreichender und bezahlbarer Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen und den nötigen Zuzug sind dafür essentielle Voraussetzungen.

Die demografische Entwicklung und ihre Auswirkung auf die kommunale Infrastruktur

Bad Honnefs attraktive Lage in einer dynamischen Wachstumsregion ist eine zukunftsgewandte Stärke dieser Stadt. Um davon in gutem Maße zu profitieren, müssen die Wohnsituation, die Alterszusammensetzung der Bevölkerung und die Situation der kommunalen Infrastruktur gemeinsam betrachtet werden:

  • In den letzten 15 Jahren hat die Stadt von fast 1.200 Grundschülern 25 % verloren, fast durchweg in der Tallage von Bad Honnef. Hinzu kommt, dass
    weitere 100 Schüler in den nächsten 5-7 Jahren fehlen. Schulschließungen würden sich somit in Zukunft kaum noch vermeiden lassen. Wie erinnern uns gut an die Demonstrationen für den Erhalt der Rhöndorfer Grundschule.
  • Der ohnehin hohe Anteil der Senioren nimmt weiter zu. Aber die aktiven Senioren von heute wollen neben ihren Kindern und Enkeln in einer lebendigen Stadt mit belebten Straßen und Plätzen leben.
  • Mitgliederzahlen in den Vereinen sind rückläufig, bestimmte Sportarten werden weniger nachgefragt. Schon heute hat das negative Auswirkungen auf die Auslastung und Funktionalität der Sportstätten.
  • Der Einzelhandel in den Innenstädten steht seit Jahren durch den zunehmenden Online-Handel unter Druck. Symbol dieser Entwicklung in Bad Honnef ist die ehemalige Kaiser’s-Immobilie. Unter dieser Entwicklung leiden die Innenstädte auch in ihrer Funktion als soziales Zentrum der Kommunen. Der Zuzug von Familien und Arbeitnehmern stärkt die Innenstadt und ihre Vitalität.
  • Die demografische Struktur belastet gerade durch die zunehmende Alterung auch die Finanzkraft der Stadt. Allein bei der Umsatzsteuerbeteiligung hat die Stadt im Vergleich zu 2010 etwa 700.000 € pro Jahr verloren.
  • Das Abwassernetz der Stadt ist insgesamt auf eine Einwohnerzahl von 30.000 Nutzern ausgelegt. Ein moderates Wachstum bedeutet auch hier nicht neue Infrastruktur, sondern bessere Auslastung und damit auch eine günstigere Kostenstruktur für alle Bürgerinnen und Bürger.
    Angesichts der Dimension der Herausforderung kann festgehalten werden, dass nur eine konzertierte Anstrengung mit vielen Einzelmaßnahmen die eingetretene Entwicklung stoppen und die Zukunftsfähigkeit der Stadt verbessern kann.

„Wohnungsnot ist ein Spaltkeil für unsere Gesellschaft“ (Professor Kötter, Bonn)

Bad Honnef ist ein attraktiver Wohnort. Entsprechend hoch ist der Druck auf dem Wohnungsmarkt. Verschiedene Faktoren spielen dabei eine Rolle:

  • Bad Honnef ist Teil des Ballungsraums Köln-Bonn. Unabhängig davon, ob neue Bauflächen ausgewiesen werden oder nicht, der Bestand an Wohnraum wird zunehmend nur für Haushalte mit höheren Einkommen erschwinglich.
  • In Bad Honnef hat in den letzten 15 Jahren die durchschnittliche Wohnfläche pro Person um 30% zugenommen – auf über 50qm. Ohne neue Wohnflächen führt allein dieser Effekt schon zu einer Verknappung von Wohnraum, einem weiteren Anstieg der Preise und damit einem Rückgang der Einwohnerzahl.
  • Menschen aus Bad Honnef selbst können in ihrer Heimatstadt oftmals keinen adäquaten Wohnraum finden. Das ist beim Auszug aus dem Elternhaus oder bei der Familiengründung ein dramatisches Problem, denn Bad Honnef verliert so die jungen und arbeitenden Teile der Bevölkerung. Dies wurde u.a. in der jüngsten Empirica-Studie des Rhein-Sieg-Kreises deutlich.
  • Pflegepersonal, Personen mit sozialen Berufen oder aus dem Dienstleistungssektor werden in Bad Honnef gebraucht, finden aber keinen bezahlbaren Wohnraum. Bad Honnef liegt bei der Preisdynamik und dem Preisniveau wegen der hohen Nachfrage und des geringen Angebots nach Bonn an der Spitze in der Region.
  • Es ist Aufgabe von Rat und Verwaltung diesen Tendenzen entgegenzuwirken: „… die ohne Wohnung haben keine Lobby und gründen keine Bürgerinitiativen“ (Professor Kötter, Bonn). Kommunale Flächen bieten dabei die Möglichkeit, ohne Abhängigkeiten von wirtschaftlichen Belangen privater Investoren aktiv ins Angebots- und Preisgefüge einzugreifen.
  • Grundsätzliches zum Wohnen und zu Bauleitplanverfahren
    Selbstbestimmtes und angemessenes Wohnen ist ein Grundrecht. Es ist eine entscheidende Grundlage für die persönliche Entfaltung, für das Leben als Familie, für ein geregeltes Erwerbsleben, für die Teilhabe an Kultur und Bildung und für die Mitwirkung am sozialen Leben einer Stadt.
    Wohnbauten brauchen Flächen und die stehen dann anderen wichtigen Funktionen wie Natur, Gewerbe oder Verkehr nicht zur Verfügung. In dieser Abwägung der Interessen ist der Wohnraum für die rund 26.000 Einwohnerinnen und Einwohner entstanden. Eine solche städtebauliche Entwicklung zu steuern, nämlich das Entscheiden über Funktionen im Raum, ist eine Kernaufgabe des Baugesetzbuches. Darin fasst §1 die wesentlichen Aspekte der städtebaulichen Planung und Entwicklung zusammen:

Abs. 5: Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, gewährleisten …[…]

Ziel des Bebauungsplanverfahrens „Neues Wohnen Alexander-von-Humboldt- Straße/Am Spitzenbach/B42“ ist es, in einem gesetzlich geregelten Prüfungs- und Entwicklungsverfahren über die Möglichkeiten einer Bebauung nachzudenken. Das Verfahren hat das Ziel „Neues Wohnen“, ist aber ergebnisoffen und soll eine faktenbasierte Entscheidung ermöglichen. Eine Entscheidung gegen ein solches Verfahren verhindert also nicht das Bauen, sondern ein ausgewogenes Prüfen und Abwägen. Eine nachhaltige städtebauliche Steuerung und Entwicklung wird so erschwert.

Wesentliche Gedanken zum Planungsprozess „Neues Wohnen“

1. Die Bedeutung der Planungsfläche „Neues Wohnen“

Der Stadtgarten als gestalteter Stadtpark (mit Löwendenkmal) war zu keinem Zeitpunkt für eine Bebauung vorgesehen. Der Titel des Bebauungsplanverfahrens definiert eindeutig die ungeordnete Freifläche nördlich des Stadtgartens als Untersuchungsra um .

In der Bauleitplanung gilt hinsichtlich Freiraum und Ökologie das Prinzip des Ausgleichs. Auch die Stadt Bad Honnef beachtet das gesellschaftliche Ziel, die ungeordnete Zunahme bebauter Siedlungsfläche in NRW und Deutschland zu bremsen. Das passiert aber mit Augenmaß und nach dem Prinzip der Abwägung. Der Bau von preisgedämpften Wohnungen für Familien ist auch ein wichtiges Ziel. Flächen werden also nicht „einfach zubetoniert“.

Artenschutz, der Schutz von Pflanzen, des Bodens und das Thema Hochwasser, all diese Belange werden im Bebauungsplanverfahren betrachtet und ausgeglichen. Dies geschieht durch gutachterliche Prüfung, also nicht auf Basis von Meinungen, Beobachtungen und Einschätzungen der Verwaltung, einzelner Personen oder Anlieger.

Wie umsichtig Bad Honnef und der Rhein-Sieg-Kreis hinsichtlich Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit sind, zeigt sich auch in aktuellen Zahlen des Kreises. Mit einem Pro-Kopf-Ausstoß von 7,8 Tonnen CO2 pro Jahr (2011 – 2015) liegen die Einwohner hier signifikant unter dem Bundesschnitt von 9,6 Tonnen. Themen wie Heizen und Autofahren spielen in dieser Bilanz eine große Rolle. Neues, energieeffizientes Bauen würde diese positive Entwicklung weiter fördern. Zudem hilft ein arbeitsplatznaher Wohnort, idealerweise in der Nähe von ÖPNV- Anschlüssen. Bad Honnef Tal mit Bundesbahn und Stadtbahn-Anschluss ist dafür prädestiniert.

In der öffentlichen Diskussion wurde immer wieder der Eindruck erweckt, die Fläche für das „Neue Wohnen“ markiere nur den Anfang und Bad Honnef würde im großen Stil weiter „zugebaut“. Ein Blick auf die Beschlussgeschichte des Rates und die Laufzeiten von Planverfahren sind eindrucksvolle Belege dafür, dass keine großflächige Versiegelung von Freiflächen zu erwarten ist. Aber auch eine Flächenbetrachtung liefert hier wichtige Fakten:

  • Bad Honnef hat bezogen auf das gesamte Stadtgebiet einen sehr hohen Waldanteil von ca. 60 %.
  • Im Siedlungsgebiet sind beachtliche 2,4 % der Fläche öffentliche Grünanlagen (Vergleichswert vergleichbarer Kommunen 1,5 %, siehe Stadtentwicklungskonzept). Flächen wie die Insel oder der Rheinuferbereich sind dabei nicht einmal mitberechnet.
  • Die Fläche neben dem Stadtgarten entspricht in Gänze ca. 0,04% der städtischen Gesamtfläche. Bei einer angenommen Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 stünden damit ca. 0,02% der Stadtfläche für neue Bebauung zwischen Alexander-von-Humboldt-Straße, Am Spitzenbach und B42 zur Verfügung.
    Frischluftkorridore sind ein wichtiges Thema im Städtebau. Bad Honnef hat da den Vorteil einer in weiten Teilen flacheren und dispersen Bebauung, zudem noch mit Anteilen in Hanglage.
  • Das Rheintal ist eine große Frischluftschneise, das Plangebiet liegt weniger als 100 m vom Rheinuferpark und weniger als 1 km vom Siebengebirge entfernt. Während die Schaffung von neuem Wohnraum ein gesamtstädtisches Anliegen ist, hat die Funktion des Bewuchses als Luftfilter vorrangig für die umliegenden Häuser eine gewisse Bedeutung. Gesamtstädtisch prägen Rheinlage und Siebengebirge das Klima, nicht einzelne Hecken oder Bäume.
  • Bei der Suche nach Alternativen wird immer wieder der Süden von Selhof genannt. Die Nachteile für die Stadtentwicklung sind aber klar:
  • Die Planungsgeschichte zeigt, dass eine Entwicklung dort eher langfristig sein wird. Selhof Süd ist damit keine Lösung, sondern nur eine zeitliche Verlagerung der Bebauungsfrage zu Lasten der wohnungssuchenden Menschen.

    • Es handelt sich um Privatflächen, die durch Umlegungsverfahren erst aufwändig zu bebaubaren Parzellen gemacht werden müssen.
    • Auch dort müssten Grünflächen bebaut werden. Die Auseinandersetzungen in der Vergangenheit sind noch in Erinnerung.
    • Bei der Entwicklung von Bauflächen kommt immer wieder der Vorwurf auf, dass für Investoren im hochpreisigen Segment geplant wird. Erstmal ist hierzu zu sagen, dass sich solche Projekte meist auf privaten Flächen ergeben und damit dem verbrieften Recht auf Selbstbestimmung über das private Eigentum unterliegen. Im Fall der Fläche für das „Neue Wohnen“ handelt es sich um städtische Flächen. Die Stadt Bad Honnef kann dort über das reine Planungsrecht hinaus z. B. mit Käufern privatrechtliche Festlegungen hinsichtlich Wohnungsangebot und Mieten treffen. Geplant ist aber ein noch weitergehender Ansatz: Die Grundstücksgesellschaft der Stadt würde im Fall der positiven Prüfergebnisse des Verfahrens die Fläche selber entwickeln und bebauen. Damit könnte ein positiver Einfluss auf den Markt für Familienwohnen garantiert werden.

3. Bauformen und Dichte

Die Art, Größe und Höhe einer möglichen Bebauung sind Thema des Planverfahrens, also gibt es dazu noch keine Festlegungen oder Konzepte. Die Darstellung von Hochhäusern oder Wohnblocks ist unseriös und entspricht weder dem Verfahrensstand noch der Zielsetzung des Planverfahrens.

Bei einer Fläche wie dem Areal nördlich des Stadtgartens ist die städtebauliche Planung höchst anspruchsvoll: Der bauliche Maßstab der Umgebung muss aufgegriffen werden, Grün und Natur sollten als Themen abgebildet werden (begrünte Dächer, begrünte Fassaden, gestaltete Freianlagen), versiegelte Erschließungsflächen sind zu minimieren, der Lärmschutz muss gelöst werden. Hohe Verdichtungen oder Hochhäuser sind nicht die Antworten auf diese Fragen.

4. Die Lage im Hochwasserbereich und an der B42

Im Flächennutzungsplan sind Hochwasserbereiche ausgewiesen. Es handelt sich dabei nicht unbedingt um die Stellen, an denen der Rhein bekanntermaßen als erstes über das Ufer tritt, sondern um Flächen, die nach einem theoretischen Modellverfahren ermittelt wurden. An die Nutzung solcher Flächen sind ganz richtig besondere Auflagen gekoppelt, auch bei einer Bebauung. Schon heute gibt es am Rhein in Bad Honnef an mehreren Stellen Bebauung in dieser Zone. Zu prüfen, wie im Hochwasserbereich gebaut und wie ein Ausgleich dafür hergestellt werden kann, ist eine wesentliche Aufgabe der Bauleitplanung.

Aber auch ohne Verfahren wird eine Sache deutlich: Das Planungsgebiet ist vom Rhein durch drei „Wälle“ getrennt: die Stadtbahnlinie, die Bahnlinie und die B42. Die Planungsfläche „Neues Wohnen“ ist keine rheinnahe Flutwiese, sondern ein ergänzender Retentionsraum hinter Gleisen und Straßen.

Ist die Lage an der B42 und neben der Bahnlinie für eine Wohnnutzung unverträglich? Die Wohnhäuser der Bürgerinitiative und in Lagen wie der Girardetallee, der Austraße oder Am Spitzenbach sind überwiegend höherpreisig und damit also nachgefragter Wohnraum. Trotzdem könnte in dieses eher besser situierte Umfeld preisgedämpfter Wohnungsbau eingefügt werden. Klar ist, dass bei einer Entwicklung des Planungsgebietes „Neues Wohnen“ zwingend ein entsprechender Lärmschutz nach modernsten Standards und der gesetzliche Abstand vorzusehen sind. Dieser käme dann auch den heutigen Anliegern voll zugute.

Fazit

Bad Honnef braucht zum Erhalt von Lebensqualität und Prosperität dringend neuen Wohnraum sowohl für die eigene Bevölkerung als auch für den nötigen Zuzug. Um die wertvollen Freiflächen wie den Stadtgarten, den Kurpark oder die Räume der freien Landschaft zu schützen, sind dafür untergenutzte Freiflächen im Innenbereich die erste Wahl. Preisgedämpfter Wohnraum kann dabei nicht den Privatinvestoren überlassen werden. Nur auf städtischen Flächen können Rat und Verwaltung ihrer Verantwortung gerecht werden. Ein Bebauungsplanverfahren dient dazu, die Nutzbarkeit solcher Flächen faktenbasiert zu untersuchen und zu bewerten. Die Verwaltung plädiert daher für die Fortsetzung eines ergebnisoffenen Verfahrens für neuen Wohnraum unter besonderer Beachtung von Belangen wie Grünflächenerhalt, Hochwasserschutz und selbstverständlich auch Anwohnerinteressen“.