E.ON wegen Telefonwerbung verurteilt

Immer dreister versuchen Telefondrücker Energielieferverträge an die Frau oder den Mann zu bringen. Die Bad Honnef AG (BHAG) hat sich nun gegen Anrufe im Büro erfolgreich gewehrt. „Die E.ON Energie Deutschland GmbH (E.ON) darf Gewerbekunden und öffentliche Institutionen in unserem Versorgungsgebiet nicht mehr einfach so anrufen“, erklärt Vertriebsleiter Christoph Ulrich die Entscheidung des Landgerichts.

Was war geschehen? E.ON hatte einen Vertriebsmitarbeiter bei der  BHAG anrufen lassen. Offenbar hatte E.ON nicht einmal bemerkt, dass der Teilnehmer der angerufenen Telefonnummer keine Privatperson, sondern die direkte Konkurrenz ist.

Zwar sind die Regeln für Anrufe bei Gewerbebetrieben nicht genauso streng wie bei Verbrauchern, denn bei diesen muss eine vorherige ausdrückliche Einwilligung in Anrufe für das werbende Unternehmen vorliegen. Eine zumindest mutmaßliche Einwilligung brauchen Werbetreibende aber selbst für Anrufe bei Geschäftsleuten. Die BHAG war aber weder ausdrücklich noch mutmaßlich damit einverstanden, ausgerechnet von der E.ON Strom angeboten zu bekommen. Dies sah auch das LG Bonn so und verurteilte E.ON auf Antrag der BHAG dazu, solche Anrufe im Versorgungsgebiet der BHAG künftig zu unterlassen.

Was bedeutet das für die Zukunft? Wird ein sogenannter sonstiger Marktteilnehmer in Bad Honnef und Umgebung künftig von E.ON angerufen, ohne dass Anzeichen dafür vorliegen, dass ein Werbeanruf dieses Unternehmens für deren Energieprodukte willkommen ist, kann die BHAG beim LG Bonn die Verhängung eines Ordnungsgeldes beantragen. Diese fließt dann zwar in die Staatskasse und nicht an den belästigten Telefonanschlussinhaber, aber auf diesem Wege wird solchen Anrufen trotzdem wirksam vorgebeugt, da sich verurteilte Unternehmen  in der Regel künftig vorsehen diesen Fehler zweimal zu begehen.

Doch nicht nur Gewerbebetreibende sind geschützt. „Wenn ein Verbraucher ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung von E.ON telefonisch belästigt wird, können wir zwar leider nicht gleich Ordnungsgeld beantragen, aber unmittelbar erneut eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangen“, erklärt Rechtsanwältin Dr. Miriam Vollmer von der Berliner Kanzlei Becker Büttner Held, die die BHAG auch in diesem Verfahren vertrat. „Wir würden aber umgehend E.ON abmahnen und erneut verurteilen lassen, wenn sich so etwas auch gegenüber unseren privaten Kunden wiederholt“, versichert Vertriebsleiter Ulrich. Bürger in Bad Honnef sind also dazu aufgerufen, sich bei störenden Werbeanrufen bei der BHAG zu melden, wenn sie dem Anrufer keine vorherige Einwilligung erteilt haben. dp

Foto: Pixelio

Bad Honnef AG: Top-Lokalversorger Strom & Gas 2017

Qualitätssiegel für besonders gutes Preis-Leistungsverhältnis

Bereits zum zweiten Mal in Folge wurde die Bad Honnef AG als Top-Lokalversorger ausgezeichnet.

Vergeben wird die Auszeichnung jährlich durch das unabhängige Energieverbraucherportal. Es soll dem Verbraucher bei der Suche nach einem zuverlässigen regionalen Energieanbieter helfen.

Lucas Birnhäupl, Marketingleiter der Bad Honnef AG, freut sich über das Ergebnis: „Es ist schön, dass es ein Vergleichsportal gibt, welches nicht nur die Preise bewertet, sondern auch das Preis-Leistungsverhältnis.“ Denn im stetig wachsenden und somit undurchsichtigen Energiemarkt ist nicht mehr allein der Preis maßgeblich für die Entscheidung, sondern auch Kriterien wie regionales Engagement, Transparenz, Servicequalität und Umweltbewusstsein. „Aspekte, die bei der Vergabe des Siegels berücksichtigt werden“, ergänzt Birnhäupl.

Das Vergleichssystem des unabhängigen Energieverbraucherportals legt die Leistungen der jeweiligen Versorger offen und prüft nach strengen Kriterien. An der Kennzeichnung TOP-Lokalversorger Strom & Gas erkennen Verbraucher auf einen Blick ein Energieunternehmen mit
einem fairen Angebot an Preis und Service,
transparenter Preis- und Unternehmenspolitik,
Engagement und Investitionen in die eigene Region,
einer hohen Servicequalität und
einem zukunftsorientierten Umweltbewusstsein.

Weitere Informationen:
www.top-lokalversorger.de
www.bhag.de