Landtagswahl 2017: Einfluss auf politische Entscheidungen

Am 14. Mai 2017 findet die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen statt. Auch Erstwählerinnen und Erstwähler können sich als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer betätigen. Das Wahlamt freut sich über jede Mithilfe.

In Bad Honnef werden um die 250 Erstwählerinnen und Erstwähler zum Urnengang aufgerufen, die so zum ersten Mal Einfluss auf politische Entscheidungen in Nordrhein-Westfalen nehmen. Diese Chance, die eigene Stimme in das Wahlergebnis einfließen zu lassen, sollte jede Erstwählerin und jeder Erstwähler unbedingt nutzen.

Wer über seine eigene Stimmabgabe hinaus erfahren möchte, wie die Wahlhandlung am Wahltag in den Wahlräumen abläuft, hat außerdem die Möglichkeit, sich beim örtlichen Wahlamt als Beisitzerin und Beisitzer eines der 16 Wahlvorstände in die Liste der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer eintragen zu lassen und aktiv bei der Durchführung der Wahl mitzuwirken. Die Wahlvorstände prüfen die Personaldaten der Wählerinnen und Wähler und zählen später die Stimmzettel aus.

Für die Mitglieder der Wahlvorstände gibt es eine Aufwandsentschädigung, das Erfrischungsgeld. Bei der Landtagswahl beträgt dies 28,00 Euro. Die Tätigkeit im Wahllokal beginnt um 7:30 Uhr. In der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr wird in Schichten gearbeitet. Um 18:00 Uhr trifft sich das gesamte Team zur Auszählung der Stimmen, was in der Regel zwischen 20:00 und 21:00 Uhr erledigt ist. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer brauchen keine Vorkenntnisse und die Meldung ist freiwillig. Wünsche zum Einsatzort und Pläne für den gemeinsamen Einsatz mit Freundinnen, Freunden und Bekannten werden gerne berücksichtigt.

Erstwählerinnen und Erstwähler sowie sonstige Interessierte, die sich als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer melden möchten, wenden sich bitte an das Wahlamt der Stadt Bad Honnef, Gerrit Schöne-Warnefeld, Rathausplatz 2-4, Büro 7, Telefon 02224/184-151, Fax 02224/184-137, E-Mail gerrit.schoene-warnefeld@bad-honnef.de oder in den Bürgerbüros der Stadt Bad Honnef. Dort liegen entsprechende Meldeformulare und Informationsflyer aus. Die Formulare und den Flyer können auch auf der Internetseite der Stadt Bad Honnef www.bad-honnef.de als PDF heruntergeladen werden. cp

Rückblick auf die Arbeit im NRW- Landtag

2016 ist Geschichte. Für die Abgeordneten des nordrhein-westfälischen Landtags war es ein arbeitsreiches Jahr mit vielen kontrovers geführten Debatten. In Anhörungen stellten zudem zahlreiche Expertinnen und Experten ihre Positionen vor.

31 Plenarsitzungen standen an, außerdem 602 Sitzungen der Ausschüsse. Eingerechnet sind dabei die Sitzungen der Ausschüsse, der Enquetekommissionen und der Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse, die allein 120 Mal zusammenkamen.

57 Gesetze wurden im vergangenen Jahr verabschiedet, darunter das Inklusionsstärkungsgesetz, das Landesnaturschutzgesetz und das Gesetz zur Änderung der nordrhein-westfälischen Verfassung. Grundlage waren die von der Verfassungskommission erarbeiteten Änderungs- und Ergänzungsvorschläge.

In 129 öffentlichen Anhörungen äußerten sich Sachverständige zu den unterschiedlichsten Themen. 238 Anträge wurden eingereicht, nicht eingerechnet sind dabei Entschließungs- und Änderungsanträge. Die Abgeordneten debattierten außerdem in 21 Aktuellen Stunden.

Fünf Große Anfragen wurden an die Landesregierung gestellt. Themen waren die Digitalisierung, die Kriminalitätsbekämpfung, die Bertelsmann-Stiftung, die Telekommunikation und die Entwicklung des Zeitungsmarktes an Rhein und Ruhr. Die Zahl der Kleinen Anfragen lag im vergangenen Jahr bei 1.287. zab