Bürgerinitiative 3: Flossweg

WOHNSTRASSE: Längst überfällig zur endgültigen Beantwortung

Manchmal sind Bürgerinitiativen Instrumente politischer Hygiene. Dann helfen sie, Entscheidungen zu korrigieren, die nicht richtig waren. Oder bringen Beschlüsse auf den Weg, die überfällig oder wichtig sind. Das ist verdienstvoll, hier nehmen BI´s eine – manchmal unangenehme – Aufgabe wahr, die eine Funktion im demokratischen Leben effizient erfüllt. Dafür ist den Bürgerinitiativen zu danken.

Im Fall des Floßwegs gestaltet sich dies schwierig. Das Problem ist nicht die Sachebene, denn die ist inzwischen überwiegend aufgearbeitet und erkannt. Auch bei Fraktionen, die zunächst im Ausschuss für den Vorschlag der kommunalen Planer stimmten, dann aber nach Ortsterminen die tatsächlichen Umstände erkannten. Wie aber kriegt „man“ jetzt die Kurve? Wie schafft „man“ es, ohne verletzte Ehrgefühle oder gar Nachtreten mit der Sache abzuschließen? Der geneigte Leser erinnert sich, dass an der Kardinal-Frings-Straße (HWZ, BI Folge Eins) Bürgermeister Neuhoff früh eine deutliche Entscheidung im Sinne der Anwohner traf. Solche Lösung gab es beim Floßweg jedoch nicht. Das macht es kompliziert.

Zur Erinnerung nochmals die Fakten: Der Floßweg ist eine Wohnstraße. Ihn teilt eine Absperrung, wie es nicht nur in Bad Honnef oft und wirkungsvoll gängige Praxis ist. Im Floßweg bewegen sich Autos, Fahrräder, etliche Schulkinder und andere Menschen zu Fuß oder spielend friedlich nebeneinander. Sie tun dies auf ein und derselben Fläche. Seit zig Jahren. Ohne Probleme. Gut 30 Jahre haben sie das gelernt, und in dieser Zeit ist etwas sehr Vorzeigbares entstanden: eine funktionierende Wohnstraße.

Glück hatte der Floßweg deshalb, weil seine Erbauer sorgfältig arbeiteten; die Asphaltdecke erwies sich als außerordentlich langlebig. (Zumal dort niemand wirklich schnell fährt.) Dennoch könnte sie hübscher und zeitgemäßer gestaltet sein. In der neuen Planung erschien dann eine Fahrrinne mit Bordsteinen – unter anderem mehrere hundert Meter geradeaus. Auf der einen Seite der Fahrrinne ist kein (!) Bürgersteig vorgesehen, auf der anderen so etwas wie ein Surrogat – eine als Bürgersteig ausgewiesene Fläche, die durch zahlreiche Einmündungen regulärer Straßen unterbrochen und durch zahllose, permanente Einmündungen von privaten Einfahrten gestört wird. Absehbar ist ein ständiges Auf und Ab des „Gehwegs“ auf jenen Abschnitten, wo ihn nicht eh querende und mündende Straßen unterbrechen.

Den Kohl macht fett, dass die Teilung aufgehoben werden soll, dass das für solche Planung notwendige Gelände mehr als 40 privaten Parteien gehört, dass teilweise gar die gesamte Fahrbahnbreite in Privatbesitz ist, dass die Anwohner tatsächlich 80 bis 90 Prozent dieser Maßnahme zahlen sollen. Obwohl sie über behördliche Bestätigungen verfügen, dass sie ihre Leistungen diesbezüglich erbracht haben und nicht erneut zur Kasse gebeten werden. Gestempelt in denselben Amtsstuben des Honnefer Rathauses, die das heute gern anders sähen. Kein Wunder, dass die Anwohner für eine weiter gemeinsame Nutzung der Verkehrsfläche votierten. Sie taten das auf einer Anwohnerversammlung im Ratssaal per Abstimmung mit 222 zu 2 Stimmen. Das ist deutlich. bh

Die HWZ traf die zwei Floßwegler Detlef Alwes und Wolfgang Walkembach.

Frage: Worum geht es Ihnen?

Antwort: Wir wollen die Durchgangsstraße mit erhöhtem Tempo verhindern. Wir wollen die verkehrsberuhigende Teilung durch Absperrung beibehalten. Wenn Ausbau, dann auf geringerem Niveau. Eine Entlastung der Linzer Straße auf solchem Weg wird der realen Situation nicht gerecht. Wir möchten die Anlieger- und Wohnstraße beibehalten, denken auch an die Kinder, wünschen keinen Wandel.

Frage: Was sind Ihre Ziele?

Antwort: Verkehrssicherheit. Ein Quartier, unser Veedel. Als wegen einer Umleitung die Trennung einmal aufgehoben wurde, fuhren viele zu schnell; bei mehr als einem Drittel ergab die Messung z.T. deutlich über 30 km/h. Unser Ziel ist genau jenes Miteinander, das über 30 Jahre gewachsen ist. Und wieder denken wir an die Kinder.

Frage: Was wollen Sie nicht?

Antwort: Zuallererst diese Art von Wandel. Der nutzt uns nicht, er schadet. Selbstverständlich wollen wir für so etwas kein Geld abliefern, kein Gelände abgeben.

Frage: Was sind die nächsten Schritte?

Antwort: Als Reaktion auf die vielen Unterschriften, die wir im Rathaus ablieferten, lud uns Bürgermeister Otto Neuhoff zu einem Gespräch im August ein. Wir treffen dort ihn mit seinem Planungschef Fabiano Pinto und seiner Tief- und Straßenbauleiterin Jutta Schmid. Auf dieses Treffen setzen wir große Hoffnung.

Frage: Was ist Ihre Prognose?

Wir sind auf einem guten Weg. Sicher sein kann man sich zwar nicht, natürlich sind wir immer noch skeptisch, passen auf. Gern lassen wir uns über einen positiven Ausgang der Sache überraschen. Aktuell freuen wir uns darüber, dass wir nach den Grünen dann doch auch CDU und SPD überzeugen konnten. Denn das erhöht unsere Chancen.

SPD- Fraktion am Flossweg


Es ist noch nicht lange her, dass die Stadtverwaltung für den Flossweg den Anwohnerinnen
und Anwohnern umfangreiche und bereits sehr detailliert ausgearbeitete Sanierungspläne
vorgestellt hat. Auf Gegenliebe stieß sie bei keinem der Anwesenden. 
Vor einigen Tagen trafen sich nun Anrainer des Flossweg vor Ort mit sachkundigen
Vertretern der SPD Fraktion, um ihre Bedenken noch einmal darzulegen.

Es wurde deutlich, dass weder die Betroffenen noch die SPD Kommunalpolitiker die
Vorteile eines so umfangreichen Ausbaus des Flosswegs erkennen konnten. Erstens
würde die Entfernung der Absperrung am Rosenweg zu einer höheren Verkehrsdichte
führen, weil davon ausgegangen werden kann, dass Ortskundige den Flossweg als Ausweichstrecke für die Linzer Straße nutzen würden.

Zweitens würde sich die gefahrene Durchschnittgeschwindigkeit bei einem Ausbau der Fahrbahn erhöhen – eine nicht unerhebliche Gefahr für die Kinder am Flossweg und auf
den angrenzenden verkehrsberuhigten Straßen. Die Notwendigkeit eines Ausbaus konnten
die Anwesenden nur da erkennen, wo eine ausreichende Zuwegung zu neuer
Wohnbebauung anders nicht sicherzustellen wäre- dann  aber auf einem möglichst kurzen Teilstück ausgehend vom Kreisel an der Linzer Straße. 

Die SPD Vertreter versicherten nach Besprechung aller vorgetragenen Argumente, alle politischen Möglichkeiten auszuschöpfen um dem Bürgerwillen am Flossweg Geltung zu verschaffen.

„Die Richtschnur unserer Politik ist der Bürgerwille. Da hier der Wille der Betroffenen, über
das notwendige Maß hinaus keine Ausbauarbeiten am Flossweg vorzunehmen uns davor bewahren kann, ohne erkennbare Vorteile erhebliche Kosten zu riskieren, setzen wir uns
umso lieber für die Wünsche der Anlieger des Flosswegs ein“, so der
SPD-Fraktionsvorsitzende Guido Leiwig.

Diskussionsgrundlage zum Flossweg

Von Detlef Alwes, Axel Böhmert, Hans-Michael Klein, Wolfgang Walkembach zu den bisherigen Abläufen und den aktuellen Sorgen der Anwohner

Am 26.1.2017 wurde uns anlässlich einer Anliegerinformation offiziell die Vorplanung zum Ausbau des Floßweges vorgestellt. Am Ende dieser Versammlung, die mit über 200 Personen besucht war, haben 100 % der Anlieger diese Pläne abgelehnt, ebenso wurde der Wegfall der Absperrung bis auf eine Gegenstimme abgelehnt.

Die Befürchtungen der Anwohner sind, dass aus einer ruhigen Wohnstrasse, an die mehrere Spielstrassen stoßen, eine belebte Durchgangsstrasse wird, die auch von Nicht-Anliegern als Umgehung der Linzerstrasse genutzt wird. Darauf ausgelegt sind auch die Planungen der Stadtverwaltung zu bewerten, denen an der Stelle energisch widersprochen werden muss.

Inzwischen wurde auch von den Anwohnern des Floßwegs eine Unterschriftenaktion durchgeführt mit den grundlegenden Aussagen: 
Wir wenden uns gegen den Umbau in eine Durchgangsstrasse und wir wollen die existierende Absperrung beibehalten. 
Mit ebenso großer Eindeutigkeit wie schon am 26.01. sprachen sich nahezu alle Anlieger für diese Thesen aus. Vergangene Woche wurden diese Unterschriften dem Bürgermeister überreicht.

In unseren Sorgen und Befürchtungen beziehen wir uns u.a. auf das Leitbild der Stadt Bad Honnef von 2003, in dem die Stadt im Kapitel Wohnen die Ziele formuliert hat: „Die vorhandene Wohnqualität ist für die bereits hier lebenden Menschen langfristig zu sichern“. Weiter heißt es: „Zunehmende Verkehrsbelastungen und Gefährdungen bislang ruhiger Wohngebiete sind zu vermeiden.“

Weiterhin ist auf den Beschluss vom 29.06.1995 zur Absperrung des Floßwegs zu verweisen, in dem die Verwaltung beauftragt wird, die aktuelle Absperrung in eine „endgültige Schließung“ umzuwandeln.

Zur Begründung für den Ausbau des Floßweges seitens der Stadt:
Zitat aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planen und Bauen am 09.12.15 zur Beschlussfassung Vorlage Nr. 320/X:

Der Floßweg „…ist seit vielen Jahren als Wohngebietssammelstraße abschnittweise in einer Ausbauqualität einer Baustraße entwickelt worden. Die zwischenzeitlich generierten Verkehrsbelastungen passen nicht mehr zu den realisierten Ausbauquerschnitten…“

Den Begriff „Wohngebietssammelstraße“ gibt es nicht in der RASt 06. Entweder Wohnstraße oder Sammelstraße. Hierzu gibt es unterschiedliche Kriterien.

Anmerkung zur Verkehrsbelastung: seit 20/25 Jahren hat der Verkehr nicht wesentlich zugenommen, da zu dieser Zeit die Bebauung weitgehend abgeschlossen war, abgesehen von einzelnen Lückenschließungen.

Im GA vom 24.01.17 war eine Begründung seitens der Stadt zu lesen:

„Länger als 5 bis 10 Jahre werde die 780 m lange provisorische Asphaltschicht nicht mehr halten.“

Woher kommt diese nicht belastbare Behauptung? Es gäbe Gutachten. Auf die direkte Frage eines Anwohners am 26.01., wer diese Gutachten erstellt habe, gab es keine konkrete Antwort.

Die Behauptung, dass es sich beim Floßweg um eine Baustraße handle, ist unwahr. Die Straße besteht mindestens seit der Zeit, als der Wohnpark (!) Drieschweg gebaut wurde und war niemals eine Baustraße, dies war allein der Breitbacher Graben. Der Floßweg ist in einem recht guten Zustand: keine Schlaglöcher, keine Absenkung der Kanaldeckel. Ausbesserungsbedürftig ist der mittlere Teil zwischen den beiden Einmündungen des Rosenweges.

Den Floßweg gibt es in der urkundlichen Erwähnung seit 1920. Hat er vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes (30.06.1961) Erschließungsfunktion und ist für diese Zwecke endgültig hergestellt, ist er als historische Straße zu bezeichnen.

Straßen werden nach Belastungsklassen (Richtlinie für Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen RStO12) eingeteilt. Hier ergibt sich für den Floßweg eine Belastung von annähernd Null (gem. der Berechnungsformel der dimensionierungsrelevanten Beanspruchung), d.h. eine Belastungsklasse Bk0,3 (Wohnwege), höchstens Bk1,0 (Wohnstraßen).
Sollte der Floßweg seitens der Stadt als Baustraße geführt werden, dann müsste noch heute ein Bautagebuch geführt werden. Dies ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht der Fall.

Zur Planung der Stadt

Die Planung der Stadt zum Ausbau des Floßweges wird als Vorplanung bezeichnet.
Die seit Nov. 2015 veröffentlichten Zeichnungen der Fischer Ingenieurbüro GmbH kennzeichnen diese im Schriftfeld als ‚Straßenausbauplanung Floßweg‘. Darüber hinaus sind für verschiedene Stellen des Floßweges detaillierte Fahrbahnquerschnitt-Zeichnungen angefertigt worden, teilweise mit Lieferantenangaben, ausgelegt als Sammelstraße.
Von der Stadt wurde am 02.02.17 bei einer Bürgerfragestunde im Rat gesagt, dass eine Vorplanung beauftragt und finanziert wurde.

Wenn also der Auftrag lautete, eine Vorplanung durchzuführen, aber darüber hinaus vom Auftragnehmer eine Ausführungsplanung für eine Sammelstraße* durchgeführt wurde, ergeben sich folgende Fragen:
Wie genau lautete der Auftrag zur Ausarbeitung einer Vorplanung?
Wer hat die Leistungsbeschreibung, das Lastenheft bzw. die Spezifikation geschrieben und wie lauten diese?
*) Belastungsklasse Bk1.8 bedeutet Sammelstraße (auch Busverkehr ist als Merkmal einer Sammelstrasse benannt), wenig befahrene Hauptgeschäftsstraße, Bauklasse III nach RStO 01

Wieso hat der Auftragnehmer an Stelle der Vorplanung (Planungsstufe 1 gem. RASt 06) bereits eine Ausführungsplanung (Planungsstufe 3 als Grundlage für Ausschreibung und Vergabe) ausgearbeitet, für die er offensichtlich weder beauftragt noch bezahlt wurde?
Wie soll der Auftragnehmer beauftragt und finanziert werden für die endgültige Ausführungsplanung, wenn diese bereits erfolgt ist?
Liegt hier eine nicht vereinbarte Vorleistung vor? Oder hat die Stadt evtl. dem Auftragnehmer signalisiert, dass er in jedem Fall mit der Beauftragung zur endgültigen Planung rechnen kann?
Wie kommt der Auftragnehmer dazu, detaillierte Zeichnungen zur Ausführung einer Sammelstraße – gekennzeichnet mit Bk1.8 *) – zu erstellen, die als Grundlage zur Ausschreibung und Vergabe dient?
Wie wird der Auftragnehmer honoriert, wenn er für die Vorplanung bezahlt wurde, aber eine Ausführungsplanung geliefert hat? Was ist, wenn es nicht zur Ausführung des Ausbaus kommt?
Wenn ein Auftragnehmer bei einem öffentlichen Auftrag mehr macht als beauftragt, so ist dies rechtlich fragwürdig. Dies ist juristisch zu prüfen.
Gem. RASt 06 §3.3 wäre für eine Straße der Bauklasse III eine Analyse des Unfallgeschehens erforderlich. Ist diese durchgeführt worden?

Wenn eine Vorplanungsphase beabsichtigt war, warum wurden keine alternativen Lösungen untersucht, die realisierbar und kostengünstiger wären? Solche Lösungen gäbe es.
Weiterhin ist als gravierender Mangel zu bezeichnen, dass zudem der Drieschweg verbreitert werden müsste, bevor überhaupt der Floßweg zu einer Durchgangsstraße umgewandelt werden könnte. Der Drieschweg ist vor wenigen Jahren erst neu erstellt worden und kann nicht wieder zur Disposition stehen. Er hat eine Breite von 4,20 m und kann jetzt nur von 2 Kleinwagen im Gegenverkehr gleichzeitig befahren werden. Dieser wäre also der Flaschenhals eines Projekts „Ausbau Floßweg“. Eine Planung, die nicht zu Ende gedacht wurde.

Die Stadtverwaltung handelt nicht im Sinne ihres nach außen dokumentierten Vorhabens eine Vorplanung darzustellen. Das kann als Täuschung des Rates und der Anwohnerschaft bewertet werden.
Indem in der dokumentierten Planung der Stadtverwaltung zudem die Sperrung des Floßwegs aufgehoben wird, handelt die Stadtverwaltung an der Beschlusslage vorbei, mit der die Sperrung als eine endgültige Schließung zum 29.06.1995 deklariert ist.

Zu den Kostenbeiträgen der Anlieger

Wie werden die 90%-Beiträge der Anwohner begründet? Der Satzung der Stadt Bad Honnef über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen (KAG-Satzung) ist dieser hohe Ansatz nicht zu entnehmen, sondern max. 75%.
Die Kosten des Ausbaus werden als Erschließungskosten veranschlagt.

Der Floßweg ist erschlossen

Ggf. also Erneuerung oder Unterhaltsmaßnahme?

Welcher wirtschaftliche Vorteil soll den Anwohnern durch den Ausbau des Floßweges entstehen, um deren hohe Beiträge zu rechtfertigen (§ 1 der Satzung ‚Erhebung des Beitrages‘)?

Die Planungen der Stadtverwaltung sind für die Anwohner in Gänze negativ.
Zudem kommt es durch die Ausführungsplanung in der vorliegenden „Luxusausführung“ zu Belastungen der Anwohner, die sozial nicht verträglich sind. Von Rentnerehepaaren, die ihr Haus auf einem relativ großen Grundstück besitzen, wird berichtet, dass sie mit einem Eigenanteil von ca. 40.000 € zu rechnen haben, der für sie nicht zu finanzieren ist und sie zur Aufgabe ihres Alterssitzes zwingen würde.

Hier werden die Anwohner gezwungen eine Planung zu finanzieren, die keiner der Anwohner will, die erhebliche Minderung der Wohnqualität mit sich bringt, die Wiederverkaufswerte ihrer Häuser erheblich mindert bzw. sie z.T. in die Zwangsversteigerung ihres Hauses bringt.

FLOSSWEG: Offener Brief

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Herr Neuhoff,

am 26. Januar diese Jahres wurde uns Anliegern des Floßwegs die Planung zum Ausbau unserer Straße als Durchgangsstraße vorgestellt.

Wir waren sehr betroffen
– sowohl was die in unseren Augen unzureichende und kurzsichtige verkehrstechnische Planung betrifft als auch den zu erwartenden Verkehrszuwachs in einem Kinder-freundlichen Wohngebiet.

– Darüber hinaus bestürzte uns die uns in Aussicht gestellt finanzielle Belastung für die Kostendeckung einer, man kann es nicht anders sagen: geplanten „Premiumstraße“, deren Finanzierung einige Anlieger in Existenznöte bringen würde. Das kann einfach nicht sein!
Unsere Befürchtungen, Einwände und Argumente gegen diese Planung haben wir Ihnen und den im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen detailliert in schriftlicher Form zukommen lassen – in der Hoffnung, hier Gehör zu finden.

Wir Unterzeichnenden sprechen uns vehement dafür aus, dass der Floßweg Wohnstraße bleibt. Seine Umgestaltung in eine Durchgangsstraße lehnen wir ab.

Aus diesem Grund wollen wir die Sperrung des Floßwegs beibehalten und bitten darum, die Planungen so nicht weiter zu verfolgen.

Bad Honnef, den 16.03.2017

CDU: Floßweg-Lebensqualität erhalten!

„Die CDU Fraktion setzt sich bei der Floßwegplanung dafür ein, daß die Poller erhalten bleiben und der Floßweg nicht zu einer Durchgangsstraße wird. Wir verstehen die Sorgen der Anlieger, daß bei einer Öffnung der Straße der Floßweg eben nicht nur von den Anliegern, sondern als eine Durchgangsstraße Richtung Honnef Süd genutzt würde,“ erklärte Folkert Milch, CDU Ratsmitglied für Bad Honnef Süd.

Am Montag, dem 20. Februar fand eine Begehung des Floßwegs mit den Ratsmitgliedern Ewald, Selzer und Milch mit zahlreichen Anwohnern statt, um deren Bedenken und Anregungen vor Ort zu diskutieren.

Wie schon in der Bürgerversammlung zuvor artikuliert, sehen die Anlieger eine mögliche Öffnung des Floßwegs und die damit verbundene enorme Zunahme des Verkehrs als größtes Problem bei der Planung an. Dies würde, so die Meinung der Anlieger, zu einer Verminderung der Lebensqualität und einer unwiederbringlichen Veränderung des Charakters der Straße als anwohnerfreundliches Wohngebiet führen.

„Uns ist auch wichtig, daß von der Stadtverwaltung Alternativen zu der bisherigen Planung aufgezeigt werden. Ein Zusammenhang einer möglichen Öffnung des Floßwegs mit der geplanten Bebauung am Weiher ist auch nicht aus der Begründung zu den Bebauungsplänen -Am Weiher- zu entnehmen“, so Milch.

Bislang wird der Floßweg auch, aufgrund des relativ überschaubaren Verkehrsaufkommens, als Spielstraße genutzt und ist Schulweg für zahlreiche Kinder.
Seitens der CDU Ratsmitglieder wurde angeregt, daß die Bedenken der Bürger schriftlich zusammengetragen werden und der Politik und der Stadtverwaltung zur Prüfung vorgelegt werden sollen. Bestehende Notwendigkeiten, die sich aus zwingenden Rechtsvorschriften ergeben, wie der Ausbau des Floßwegs an sich, sollen den Bürgern in Zukunft besser erklärt werden.

Sein Ratskollege Hans-Joachim Ewald ergänzt: „Die Anliegen der Bürger müssen systematisch aufgearbeitet und erforderliche Maßnahmen erläutert werden. Die Bürger dürfen nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden.“ fm

Verkehrsplanung Floßweg

Anwohner lehnen Verkehrsplanung ab

Irgendwann wurde es den vielen Menschen im Ratssaal zu bunt. Sie stimmten selbst ab. Diszipliniert und in Ruhe. Mit einer Enthaltung votierten die Floßwegler gegen die vorgelegte Verkehrsplanung. Und sie wurden konkret: Wohnstraße statt Durchfahrtsroute, keine Fahrrinne zur Beschleunigung der KFZ, Poller-Trennung der Straße wie bisher zur Sicherung des Charakters eines anwohnerfreundlichen Wohngebietes. Alle Meinungsbilder mit derselben Einmütigkeit.

Bis dahin war ihnen das Ergebnis der „Bürgerbeteiligung“ zu unsicher. Sie hatten ihre Meinung und Sicht der Dinge vielfach formuliert. Hatten so gar keinen Zweifel gelassen sowohl an dem, was sie wollen, wie auch an dem, was sie eben nicht wollen. Dennoch begegneten sie einer Art Gummiwand der Planer. Dann definierte die kommunale Tiefbauchefin Jutta Schmidt nach Klärung auch der letzten Facette des Bürgerwillens ihre Position aus einer Art paralleler Realität: Es sei noch nicht alles abschließend fixiert, es ließe sich noch das Eine oder Andere – natürlich erst nach Prüfung – „einarbeiten“. Als wenn es die ausführliche Debatte und deren klare Ergebnisse nicht gegeben hätte. Ein Hauch von „post-faktisch“.

Die Bestuhler waren mutig gewesen. Dreizehn Reihen à zwölf Stühle hatten sie aufgestell; keiner blieb leer. Weitere einunddreißig und sechsundzwanzig Menschen fanden am Rand des Saales und auf der Empore Platz, elf hinten im Raum. Tische wurden zu Sitzmöbeln, noch in der Tür saßen Leute. Eine wahrlich ausverkaufte Vorstellung. Der Moderator hatte recht: Hier sah man, dass der Floßweg eine lange Straße ist.

Diese lange Straße fand über gut vierzig Jahre ihr Gesicht. Einst Weg zu Floß und Weiher ist ein Quartier entstanden. Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser, Geschosswohnungen mit Augenmaß. Abwechslung und buntes Miteinander, das funktioniert; man kennt und grüßt sich schon mal herzlicher, hat sich bereits im Vorfeld der Bürgerversammlung ausgetauscht. Es fällt nicht schwer sich vorzustellen, das der Floßweg kommuniziert.

Dass er effizient kommunizieren kann, weil seine Anwohner es gewohnt sind. Seit vielen Jahren unfallfrei teilen sich Autos die Verkehrsfläche mit Fußgängern und Radlern, eine beträchtliche Zahl von jungen Menschen findet täglich einen sicheren Schulweg, hier spielen tatsächlich noch Kinder. Versetztes Fahren, Rücksichtnahme, Verständigung untereinander, Verzicht auf Sprintstrecken. Ganz nebenbei klappt es mit auskömmlichem Parken.

Die Planung sieht grundsätzliche Veränderung vor. Eine separate Fahrbahn böte 700 Meter gerade Strecke. Nur auf einer Seite gäbe es einen Bürgersteig; auf der anderen würde der bekannt unbefriedigende Zustand errichtet, dass die Vorgärten unmittelbar an die Fahrrinne grenzen. Unterschiedliche Niveaus für strikt getrennte Funktionsbereiche. Vereinzelter Bewuchs und Besatz zur Beruhigung jenseits der freigehaltenen Fahrrinne.

Laut Planung ein „Konzept der zugewiesenen Flächen“ samt „Schutz der Fußgänger durch Trennung vom KFZ-Verkehr“. Mit zahlreichen Unterbrechungen des Fußweges an Einmündungen – letztere in großzügigen „verkehrsgerechten“ Radien. Eine Besucherin staunte nicht schlecht; sie hatte sich die differenzierten Zeichnungen genauer angeguckt und festgestellt, dass sie ihre bestehende Garage abreißen solle.

Anders als noch im Bauausschuss analysierten die Anwohner richtig: Hier soll eine Durchgangsstraße entstehen. Ein Bypass zur Linzer Straße südwärts, der dann nach seiner gegenläufigen Ergänzung durch den Dellenweg geradezu ruft. Schleichwege, auf denen nicht geschlichen werden muss. Selbstverständlich ohne Trennung durch Poller. Dieses Gesamtkonstrukt wollen die Floßwegler nicht. Folgerichtig kündigten sie in Beiträgen und auch am Rand der Veranstaltung in Gesprächen an, benötigte Flächen ihrer eigenen Grundstücke nicht verkaufen zu wollen. Die Planung allerdings bräuchte noch 49 Erwerbe von privatem Boden.

Was bleibt nun von der Bürgerbeteiligung? Zuallererst ist die geplante Umgestaltung des Floßwegs durchgefallen. Das gilt es zu verstehen – und zu wertschätzen. Die Diskussion war sachlich, fand zum Abschluss sogar freundlichen Applaus. Der wäre noch satter, wenn auf irritierende „Argumente“ verzichtet würde. Denn warum sollte sich eine intakte Fahrbahndecke dreißig Jahre nach ihrer Verlegung durch die Stadt plötzlich auflösen?

Und dann dem desaströsen Zustand von Weyermannallee, Frankenweg, Humboldt-Straße Konkurrenz machen? Zudem wäre die gesetzlich geforderte „frühzeitige Bürgerbeteiligung“ unbedingt eher anzusetzen gewesen, denn hier ging es nicht mehr um die angekündigte „Vorplanung“, sondern bereits (ganz) weit in die detaillierte Ausführungsplanung hinein. Vor allem aber sollten sich auch die Stadtentwickler von der Vorstellung lösen, dass Bürger erst dann verstehen, wenn Planer alles schon bis ins Letzte geplant haben. Denn so ist es nicht. bh

Am 26.01.2017: Anliegerversammlung zum Ausbau des Floßweges

Eine frühzeitige Anliegerversammlung für den geplanten Straßenausbau im Floßweg findet am Donnerstag, 26. Januar 2017, um 18:00 Uhr im Ratssaal, Rathausplatz 1, statt. Der Ausbau des bisher eher als Baustraße angelegten Floßweges ist in den Jahren ab 2020/2021 vorgesehen. Die Stadtverwaltung lädt herzlich dazu ein.cp