Gegendarstellung

Auf der Titelseite von die Bad Honnef Wochenzeitung, Ausgabe vom 23.08.2018, Nr. 625, heißt es:

„Für sie gehörte wie selbstständig dazu, dass die Müllwagen von der Hauptstraße in die „Am Spitzenbach“ abbogen, dort rheinwärts fuhren, die Alexander-von-Humboldt-Straße links liegen ließen und drei Gebäude später an den seit der Besatzungsverwaltung sogenannten „Engländerhäusern“ in einer ordentlichen Zufahrt verschwanden Richtung Norden. Da luden sie dann ihre Fuhren ab. Denn dort war die Müllkippe der Stadt. Legal, über Jahre in Betrieb, ordentlicher Sammelraum.“

Im weiteren Verlauf des Artikels heißt es dann:

 „Kreuze in beiden Karten bezeichnen die verbürgten Deponieorte.“

Hierzu stellt die Stadt Bad Honnef fest:

Folgt man dem im Artikel von den Zeugen beschriebenen Weg der Mülllaster, so ergibt sich, dass die Mülllaster nicht in den Stadtpark gefahren sind, sondern in die nördlichen Gebiete in Richtung „An St. Göddert“. Anhand der vom Artikel aufgeführten Zeugenaussagen sind die Kreuze mithin im nördlichen Bereich des Stadtparks falsch platziert. Zumal die Zeugen selbst den nördlichen Stadtgarten als Spielfläche angeben, von der sie die Mülllaster beobachtet haben.

 Des Weiteren wird im Artikel behauptet:

 „[…], so bleiben doch zwei Umstände harter Fakt: Das zur Ablage genutzte Areal war nicht klein und es lag genau dort, wo heute beplant werden soll.“

 Hierzu stellt die Stadt Bad Honnef fest:

Das zur Ablage genutzte Areal befindet sich gemäß den zitierten Zeugenaussagen nicht im nördlichen Teil des Stadtgartens und damit nicht in dem Areal, das beplant werden soll. Nach Auskunft des Altlasten- und Hinweisflächenkatasters des Rhein-Sieg-Kreises gelten die im Artikel mit einem Kreuz markierten Flächen nicht als altlastenverdächtig. Die Auswertungen historischer Karten haben keine Anzeichen auf ehemaligen Gruben oder Geländeveränderungen größeren Umfangs ergeben.

Fabiano Pinto, Geschäftsbereichsleiter Städtebau