Leserbrief -Offener Brief an Herrn Staatssekretär a.D. Friedhelm Ost

Sehr geehrter Herr Ost,

Ihren am 3. Januar 2019 in den hiesigen Medien veröffentlichten Leserbrief im Kontext der Vorbereitung des Bürgerentscheides zum nördlichen Stadtgarten in Bad Honnef möchte und darf ich um meiner eigenen Ehre willen nicht unbeantwortet lassen.

Sie werfen, ohne Namen zu nennen, der Bürgerinitiative „Rettet den Stadtgarten!“ falsche Tatsachen vor, während Sie postwendend eigene – nachweislich falsche – Behauptungen aufstellen.

Ihre Vorwürfe von Eigennutz und Egoismus haben mich und alle weiteren Mitglieder unserer Bürgerinitiative zutiefst verletzt. Wir beide kennen uns persönlich aus gemeinsamer, vertrauensvoller ehrenamtlicher Tätigkeit. Sie wissen seit mindestens 15 Jahren um mein politisches, soziales und gesellschaftliches Engagement für unsere Stadt. Daher wäre es Ihnen ein Leichtes gewesen, zumindest mit mir einen direkten Kontakt aufzunehmen, um die Gründe zu hinterfragen, die mich und andere Bürgerinnen und Bürger zu einem Engagement gegen eine Bebauung des nördlichen Stadtgartens bewogen haben. Von einem ehemaligen Journalisten Ihres Formates, der investigatives Arbeiten kennen sollte, hätte man dies zu Recht erwarten können.

Mir persönlich geht es noch um eine grundsätzlichere Frage: Sind Sie sich des Ausmaßes bewusst, das Sie als Meinungsbildner in dem gelaufenen demokratischen Abstimmungsprozess zu verantworten haben? Sie haben sich in der Bundespolitik und in der Politik unserer Stadt hohe Verdienste erworben und dürften als Vorbild für viele Menschen gelten. Wenn Sie jedoch Mitbürgerinnen und Mitbürger, ohne deren wirkliche Motive zu kennen, pauschal in aller Öffentlichkeit moralisch verurteilen, sollten Sie wissen, dass Sie damit erheblich zu Politikverdrossenheit und Abkehr von demokratischen Werten beitragen.

Durch Ihre öffentliche Aussage handeln Sie nicht anders als jene Politiker, die in ihren Sonntagsreden wortreich das mangelnde politische Engagement der Bürgerinnen und Bürger beklagen und selbige auffordern, sich für die Gesellschaft einzusetzen. Doch sobald sich die Bürgerinnen und Bürger tatsächlich engagieren und demokratische Mittel nutzen, die der Staat ihnen einräumt, scheuen sich diese Politiker nicht, das gelebte Engagement zu diffamieren und zu diskriminieren, wenn es ihre eigenen Interessen durchkreuzt.

Es wäre ein Zeichen von Größe, wenn Sie Ihren Leserbrief vom 3. Januar in aller Form zurücknähmen.

Heinz Jacobs

Kommentar der Bürgerinitiative „Rettet den Stadtgarten

 „Verwirrende Vorgänge im Stadtrat“

Das Misstrauen der beiden Fraktionen von Grünen und SPD, das sich während der Stadtratssitzung am 11. Oktober 2018 in den Erklärungen von Frau Clooth-Hoffmeister und Herrn Heinzelmann offenbarte, hat handfeste Ursachen:

Das von der Bürgerinitiative (BI) initiierte Bürgerbegehren zum Kassieren des Aufstellungsbeschlusses für eine Bebauung des nördlichen Stadtgartens wurde grundsätzlich seitens der Stadtverwaltung mit dem Ziel behandelt, die Bürgerinitiative in ihren Aktionen zu schwächen. Zum Beispiel:

Die Stadtverwaltung gewährte zwar „formal“ die gesetzlich vorgeschriebene Beratung, jedoch fehlte dieser Beratung jegliche inhaltliche Note. Die  gesetzlich vorgeschriebene Kostenschätzung, welche ebenfalls durch die Stadtverwaltung zu erbringen war und die Bürger*innen auf den Unterschriftenlisten  darüber informieren sollte, welche Kosten mit einer NICHT-Bebauung verbunden wären, wurde über Monate hinausgezögert, um das Bürgerbegehren punktgenau in die Sommerferien zu schieben. Der Zeitaufwand für diese Kostenschätzung, die den Kostenfaktor NULL aufwies, ist bei allem Verständnis für ein hohes Arbeitspensum im Rathaus nicht nachvollziehbar. 

Die Trennung des Formalaktes zur Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens von der inhaltlichen Auseinandersetzung setzt das verwaltungsseitige Verwirrspiel fort. Kein Wunder also, dass diese Trennung in der letzten Ratssitzung auf heftigen Widerstand stieß, zumal sie ohne offensichtlichen Grund geschah. Die von der Stadtverwaltung vorgeschlagene Änderung des Wahlverfahrens im Fall eines Bürgerentscheides (von derzeit wahlweise möglicher Urnen- und Briefwahl auf zukünftig reine Briefwahl) hätte die Stadtverwaltung schon längst anschieben können.

Es stellt sich die berechtigte Frage, ob die Entscheidung über den Beitritt oder Nichtbeitritt des Stadtrates zum Bürgerbegehren mit Absicht auf den 13. Dezember 2018 gelegt wurde. Träfe der Stadtrat den Beschluss, dem Begehren nicht beizutreten, müsste die Stadtverwaltung innerhalb von drei Monaten einen Bürgerentscheid durchführen. Und dieser könnte doch „wunderbar“ in die Weihnachtszeit oder Weihnachtsferien oder gar in die Karnevalszeit gelegt werden – ähnlich dem Zeitrahmen für die Unterschriftensammlung, die sich genau mit den NRW-Sommerferien deckte und eine umfassende Ansprache, Aufklärung und Einbeziehung aller Bürger*innen verhinderte.

Nach den Erfahrungen, die die Bürgerinitiative mit der Stadtspitze sammeln durfte, ist der Verwaltung das durchaus zuzutrauen.

Die Bürgerinitiative plant, nach Abschluss des Gesamtverfahrens eine Petition beim nordrhein-westfälischen Landtag auf der Grundlage ihrer Erfahrungen einzureichen, um Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen zu erreichen. Es kann und darf nicht sein, dass eine Institution wie die Stadtverwaltung Bad Honnef, die als vorrangige Interessenvertreterin für die Bebauung des nördlichen Stadtgartens agiert, gleichzeitig zur Leiterin von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid bestellt ist – also von Instrumenten der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene, mit denen eine solche Bebauung verhindert werden soll.

Bürgerinitiative „Rettet den Stadtgarten!“

„Nicht mit Konrad Adenauer abgestimmt“

Initiative „Rettet den Stadtgarten“ reagiert auf die Erklärung der „Jungen Union“.

Sieben aufrechte Mitglieder der Jungen Union haben eine Erklärung formuliert, in der sie doch nur in der Art einer tibetanischen Gebetsmühle die Argumente ihrer Parteioberen nachbeten. Unseres Erachtens zu wenig, um die sachkundige Bevölkerung unserer Stadt beeindrucken zu können.

Ihnen sei das Erbe des größten Sohnes unserer Stadt nahegelegt: Konrad Adenauer hat als Oberbürgermeister von Köln in der Zeit nach dem 1. Weltkrieg gegen massive Widerstände vonseiten der Betonfetischisten, die nach mehr Wohn-Bebauung schrieen, den Grüngürtel durchgesetzt. Denn er wollte zukünftigen Generationen ein nachhaltiges Angebot an Gesundheitsförderung und Lebensqualität verschaffen. Er wusste nämlich um die Vorteile von Grünflächen als Schadstofffilter, von ihrer positiven Wirkung auf das Mikroklima und die Luftzirkulation in stark besiedelten Stadtzentren.

Der Naturfreund Adenauer kannte auch den Unterschied zwischen einem „verwilderten Teil“, der angeblich „nicht zum Erholungsgebiet (gehört)“, und einem Biotop-Juwel, wie dem nördlichen Stadtgarten, mit seinen seltenen Tieren, Pflanzen und zahlreichen Obstbäumen. Nie hätte er einer Zerstörung dieses Teils des Stadt­gartens zugestimmt. Er hätte auch vor genau 30 Jahren gegen den erbitterten Widerstand seiner Parteifreunde gehandelt, als Anlieger (WER? DENN? SONST???) den Reitersdorfer Park gerettet haben, heute nicht nur eine Oase der Lebensfreude, sondern auch ein touristischer Magnet.

Und der Jurist Adenauer hätte mit Sicherheit auf die Rechtslage hingewiesen, statt die Initiative zu beschuldigen, eine Prüfung zu verhindern. Seit über einem Jahr sind dank unserer eigenen Recherchen alle prüfungsrelevanten Fakten bekannt: die Hochwassergefährdung, die Existenz europarechtlich streng geschützter Tiere, der unerträgliche Lärm von Bahn und B42, die hohe Feinstaubbelastung durch Straßenbahn und Bahn und die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die erhebliche Zunahme von Asthma, Atemwegserkrankungen und Atemwegsallergien an Schnellstraßen.

Prüfungen bzw. Nachprüfungen unserer Recherchen hätten also längst stattfinden können. Die scheinbar harmlos klingende Forderung nach einer Prüfung, wie sie auch in der JU-Erklärung gestellt wird, ist in Wirklichkeit eine Falle. Sie verschweigt das Wesentliche: Die Bürgerinnen und Bürger haben nach §26 (5) Nr. 5 der Gemeindeordnung NRW nur bei der Einleitung eines Bauleitplanverfahrens die Möglichkeit, die Bebauung zu verhindern. Danach ist ihnen jedwede Chance genommen, das Bauvorhaben zu verhindern.

Es lohnt also auch für Mitglieder der Jungen Union, sich noch einmal gründlich mit Konrad Adenauer, diesem außergewöhnlichen Politiker, zu beschäftigen. Diese Beschäftigung könnte gewiss dazu beitragen, manche politischen Fehler von vornherein zu vermeiden.

Die nicht im Urlaub befindlichen Mitglieder der Bürgerinitiative: Martina Dorau-Vollmar, Jürgen Goosmann, Heinz Jacobs, Detlef Sattler, Elke Schiffers, Heike de Weert.

Foto: BI Rettet den Stadtgarten