Bürgerinitiative/n

Wichtiger Part im Dialog Bad Honnef

Es gibt wieder Bürgerinitiativen in Bad Honnef. Gruppen, die ganz genau sagen, was sie wollen und was nicht. Gern diffamiert als Nein-Sager, meist aber eher Gegenpol zu tatsächlich großen Zumutungen. Wir werden sie in dieser Ausgabe betrachten und feststellen, dass sie überwiegend sachlich korrigieren möchten, was sehr wohl genaue Beratung lohnt. Am Stadtgarten, an Kardinal-Frings-Straße und Floßweg, in Aegidienberg am Wichfriedweg. Wobei die Liste noch nicht vollständig ist, denn mindestens die Anwohner der Königin-Sophie-Straße und die des Selhofer Hockeyplatzes haben sich ebenfalls bereits formiert.

Das klingt nach Gegenwind für die kommunale Regierung. Ist es auch. Allerdings gibt es die Bürgerinitiativen nur, weil die Planer große Schritte machen. Weil sie Vorhaben anpacken und damit überhaupt erst jene Themen definieren, zu denen sich Bürgerinitiativen gründen. Eine allemal neue Situation.

In Bad Honnef passiert etwas. Gleichzeitig geht es um Stadtentwicklung und Haushaltssanierung – also um zwei Prozesse, die nur schwer zusammengehen. Um Verwaltungsumbau und ernsthaften Einstieg in Wirtschaftsförderung samt Ansiedlung –was sehr gut zusammenpasst. Darüber hinaus werden entschlossen strukturell vernachlässigte Probleme behoben wie kaputte Schulfenster, lecke Kanalisation und Reparaturplanung für marode Straßen. Sich die Aktionen parallel zur Brust zu nehmen, verdient Respekt. Zumal diese Leistung erfolgt, während „nebenbei“ die Aufnahme von Flüchtlingen deutlich überzeugender bewältigt wird als anderswo.

Mittlerweile ist es angesagter Trend, das Potenzial Bad Honnefs zu betonen. Der Aufbruch ist Gefühl UND Wirklichkeit. Auch hier zeigen Bürger Initiative. Die Geschäftsleute von Centrum e.V. lassen nicht locker; ohne ihre Veranstaltungen sähe die Innenstadt ganz anders und sehr viel öder aus, und auch Dachmarke oder Online-Marketing entspringen ihrer Bereitschaft zur Innovation.  Aus der Willkommenskultur für Flüchtlinge resultiert heute etwas ganz Konkretes: Das neue Haus der Begegnung wird für die Aegidienberger über viele Jahre viel praktischen Nutzen bringen. Kultur in der Stadt wird fast nur privat und über zahlreiche Initiativen initiiert. Karneval sowieso, Sport oft. Was Christian Birkenstock im Lohfeld an Erlebniswelt zusammenbraut, schillert bunt und macht neugierig. Ohne Herrn Bellinghaus gäbe es keinen Sporthallenneubau in Aegidienberg. Die LaGa-Bewerbung war Idee bekannter Honnefer – und befeuert heute mehr denn je ISEK und Planer. Und ob tatsächlich ein langer attraktiver Holzsteg entlang des Rheins die Uferpromenade bilden wird, bräuchte ohne dessen Initiatoren nicht gefragt zu werden.

Wo gehobelt wird, da fallen Späne. Nur dort! Die Rückkehr der klassischen Bürgerinitiativen in Bad Honnef rührt aus diesem Spannungsfeld. Sie sind organischer Bestandteil dieses Prozesses. Sinnvoll, korrigierend und vor allem eines: Notwendig! Ohne sie wären Bürgerbeteiligung oder „Dialog Bad Honnef“ nur leere Worte. Zur Ausschmückung behördlicher Direktiven ohne Kontrolle durch den Souverän (die Bürger). Es ist generell wichtig, dass Verwaltungen frühzeitig informieren. Die Berichte dieser Ausgabe zeigen, dass das vor Ort noch keineswegs gut (genug) funktioniert. Die Leute wollen nicht fertige Planungen zur Beurteilung vorgelegt bekommen – sie wollen in die Planung miteinbezogen werden. Von Anfang an. Offen. Bürger haben Interessen, die sie keinesfalls per Kreuz auf dem Wahlzettel zur freien Verfügung aufgaben. Interessen, die sie gewahrt wissen wollen, gleich wer das gern anders sähe Denn selbstverständlich wissen die Bewohner der Wohnstraße selbst am besten, was ihre Wohnstraße zum Wohnen und Leben braucht. In der Kardinal-Frings-Straße, am Floßweg und anderswo.

Wenn Fehler gemacht werden, weil etwas gemacht und gestaltet wird, sind die Akteure prinzipiell auf gutem Weg. Wer wiederholt zu Bürgerversammlungen einlädt, sieht Kritik nicht als Majestätsbeleidigung. Er will es hören, ist sich des Wertes von mündigen Bürgern bewusst. Was nicht heißt, dass auch der Umgang mit Feedback und Kritik optimiert werden könnte. Wenn heute die Gesamtheit der Vorhaben in ein ISEK und ein Integriertes Handlungskonzept überführt wird, ist die leitende Idee erkennbar: Hier soll sehr gründlich beraten werden. Wozu die aktuellen Vorschläge von Dachmarke und Online-Marketing gut passen: Mutig, mit klaren Zielen, neu. Zu dieser Initiative haben sich längst Alle bekannt. Es liegt in der Natur der gemeinsamen Aufgabe, dass an solch ungewohnter Zusammenarbeit noch geübt werden darf. bh

Beispiel 1: Kardinal-Frings-Straße

Die Kardinal-Frings-Straße ist zum Wohnen und Spielen da. So sagen es auch die deutlichen Schilder. Damit ist Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben. Messungen allerdings ergaben, dass 70 Prozent der passierenden Autos schneller fuhren. Was kaum verwundert, denn Schrittgeschwindigkeit ist wirklich langsam.

Die Stadtverwaltung schlug die Umwandlung der Straße in eine Tempo-30-Zone vor. Das nennt sich „Verkehrsberuhigung“, stellte aber für das Problem der Anwohner keine Lösung dar. Der Plan wäre vielmehr „völlig aus der Luft gegriffen“, so Björn Haupt als Sprecher der Anwohner-Initiative. Sie hätten solches Vorhaben „überhaupt nicht nachvollziehen“ können oder wollen. Wobei noch festzuhalten sei, dass sich die Anwohnerschaft bei den Messungen mehrheitlich an die geforderte Schrittgeschwindigkeit hielt.

Schnell waren 180 Unterschriften gesammelt. Der Verkehrsausschuss wurde besucht mit der Forderung, einen Ortstermin abzuhalten. Tatsächlich lud der Ausschuss dazu ein und fand genügend Gründe, Plan und Sache schnell und abschließend fallen zu lassen.

Björn Haupt: „Also haben wir unser Ziel sehr schnell mit sehr wenig Aufwand erreicht.“ Er sei auch „froh, wie das von der Stadt gehandhabt wurde.“ Was sicher mit der offensichtlich gar nicht vorhandenen Eignung von Tempo 30 zur Problemlösung zusammenhing. Sowie mit dem Umstand, dass Björn Haupt als Sprecher der BI über erhebliche Kommunikationskompetenz verfügt, die er sonst als Pressesprecher der hiesigen Feuerwehr anwendet.

Fazit: Ein untauglicher Pan wurde revidiert, damit die Lebensqualität der anwohnenden Familien erhalten, zugleich Schaden von der Stadtregierung abgewendet. Das jedenfalls unterscheidet die Causa Frings-Straße vom Floßweg, wo sich die Planer verrannt haben und die Durchsetzung eigener (ungeeigneter) Vorstellungen irgendwie als eine Frage der Ehre empfinden.

Fortsetzung folgt

KARDINAL-FRINGS-STRASSE: Sicherheit hat Priorität

Kein Zusammenhang zwischen der Verkehrssituation in der Kardinal-Frings-Straße und der Bebauung des Hockeyplatzes

Für die Verwaltung hat die Sicherheit für Kinder in der Kardinal-Frings-Straße absolute Priorität. „Alle Überlegungen der Verwaltung waren ausschließlich darauf ausgerichtet, die Verkehrssituation in der Kardinal-Frings-Straße im Sinne der Anwohner zu verbessern und eine künftige zweifelsfreie Überwachung des fließenden Verkehrs durch die Polizei zu ermöglichen“, so die erste Beigeordnete Cigdem Bern. Zudem betont sie ausdrücklich, dass ein Zusammenhang mit einer Bebauung des Hockeyplatzes nicht besteht. Um in den Dialog mit der Anwohnerschaft zu kommen, wird die Verwaltung mit der Anwohnerschaft kurzfristig einen Ortstermin durchführen.

Hintergrund:

In der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Wald, Verkehr, Feuerschutz und Rettungswesen wurde die Verkehrssituation in der Kardinal-Frings-Straße behandelt. Ausschlaggebend für die Prüfung der Verkehrssituation in der Kardinal-Frings-Straße waren zwei bei der Verwaltung eingegangene Schreiben aus der dortigen Anwohnerschaft. In diesen Schreiben wurde das Empfinden geäußert, dass das Verkehrsaufkommen und die gefahrenen Geschwindigkeiten in der Kardinal-Frings-Straße zugenommen haben. Als mögliche Ursache für die empfundene Verkehrszunahme wurde ein etwaiger Umfahrungsverkehr der Lichtsignalanlage Linzer Straße/Feilweg angeführt.

Bezogen auf die vorliegenden Eingaben waren mithin zwei Aspekte zu prüfen:
1. Bestehen eines auffälligen Durchfahrtsverkehrs im Bereich der Kardinal-Frings-Straße
2. Befahren der Kardinal-Frings-Straße mit nicht angepasster Geschwindigkeit.

Im Rahmen der Prüfung eines etwaigen auffälligen Durchfahrtsverkehrs hat die Verwaltung Verkehrszählungen unter Erfassung der amtlichen Kennzeichen der die Kardinal-Frings-Straße befahrenden Kraftfahrzeuge durchgeführt. Vom Feilweg aus sind dabei am 07.02. im Zeitraum 12-14 Uhr insgesamt 27 Fahrzeuge in die Kardinal-Frings-Straße eingefahren. Lediglich 2 Fahrzeuge haben die Straße dabei ohne Halt durchfahren.

Am 08.02. wurde im Zeitraum von 7-9 Uhr gezählt. Während dieses Zeitraumes sind 69 Fahrzeuge vom Feilweg aus in die Kardinal-Frings-Straße eingefahren. Hier wurde lediglich 1 Durchfahrt ohne Halt festgestellt. In der entgegengesetzten Richtung fuhren am 07.02. insgesamt 34 Fahrzeuge in die Kardinal-Frings-Straße ein. 5 Fahrzeuge durchfuhren dabei die Straße ohne Halt. Am 08.02. fuhren 38 Fahrzeuge in die Straße ein, wobei 9 Fahrzeuge die Straße ohne Halt durchfuhren.

Im Ergebnis konnte mithin kein auffälliger Durchfahrtsverkehr im Bereich der Kardinal-Frings-Straße festgestellt werden.

Zur Prüfung der gefahrenen Geschwindigkeiten in der Kardinal-Frings-Straße hat die Verwaltung vom 07.-16.02. eine elektronische Geschwindigkeitsmessung (24-Stunden-Messung) durchgeführt. Diese Messungen ergaben in Fahrtrichtung Linzer Straße ein Gesamtfahrzeugaufkommen von 1907 Fahrzeugen und eine durchschnittliche Geschwindigkeit von 31 km/h. In Fahrtrichtung Feilweg wurden 2171 Fahrzeuge und eine durchschnittliche Geschwindigkeit von 24 km/h gemessen.

Die Kardinal-Frings-Straße ist als Verkehrsberuhigter Bereich beschildert. Für einen solchen Bereich sind die gemessenen Geschwindigkeiten mithin zu hoch. Daher wurde die Polizei gebeten, Geschwindigkeitskontrollen im Bereich der Kardinal-Frings-Straße durchzuführen. Dieses Anliegen wurde mit Verweis auf die Vorgaben der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) abgelehnt, da Wohnwege innerhalb von Verkehrsberuhigten Bereichen grundsätzlich eine Länge von 100m nicht überschreiten sollen.

Die Kardinal-Frings-Straße ist als Wohnweg innerhalb des ausgewiesenen Verkehrsberuhigten Bereiches jedoch insgesamt 355m lang, weshalb hier das Verhältnis von Weg und Zeit nicht hinreichend nutzungsverträglich ist, um die nötige Akzeptanz für die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit bei den Verkehrsteilnehmern zu erreichen. Im Ergebnis bedeutet dies, dass von den Verkehrsteilnehmern nicht erwartet werden kann, derart lange Strecke mit Schrittgeschwindigkeit zu befahren. Aus diesem Grund führt die Polizei im Bereich der Kardinal-Frings-Straße keine Kontrollen durch.

Für die Verwaltung stellte sich daher die Frage, wie eine effektive Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten im Interesse und zum Wohl aller Beteiligter bewirkt werden kann. Unter diesem ausschließlichen Hintergrund wurde überlegt, die Kardinal-Frings-Straße in einem ersten Schritt als Zone-30 zu beschildern und zur weiteren Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten in einem zweiten Schritt innerhalb dieser Zone einen zusätzlichen Verkehrsberuhigten Bereich entsprechend der RASt06 auf eine Länge von 50-100m (ggf. mit begleitenden Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung) einzurichten. In diesem Bereich würde der fließende Verkehr noch einmal weiter auf 4-7 km/h herabgefiltert, wodurch die Akzeptanz der Schrittgeschwindigkeit bei den Verkehrsteilnehmern deutlich verbessert und die Möglichkeit der Kontrolle durch die Polizei im gesamten Verlauf der Kardinal-Frings-Straße geschaffen würde. cp

Heute diskutiert der Ausschuss…

Mittwoch, 22.März 2017 ab 18 Uhr, im SIBI

1. Der Ausschuss beschließt, die Schaltung der Lichtsignalanlage Linzer
Straße/Feilweg/Leybergstraße und die damit verbundene Verkehrsführung in der bestehenden Form beizubehalten.

2. Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, die Kardinal-Frings-Straße als Zone 30
auszuweisen und innerhalb der ausgewiesenen Zone die Einrichtung eines 50-
100m langen Verkehrsberuhigten Bereiches zu prüfen. Im Falle eines positiven
Prüfungsergebnisses ist die Maßnahme umzusetzen.

Begründung

Mit dem Ausbau der Linzer Straße wurde in dem Knotenpunkt Linzer Straße/
Feilweg/ Leybergstraße eine neue Lichtsignalanlage (LSA) installiert. Diese wurde
am 08.12.2015 in Betrieb genommen.

In seiner Sitzung vom 26.04.2016 hat der Ausschuss beschlossen, das
Linksabbiegen von der Linzer Straße in den Feilweg und in die Leybergstraße
probeweise für 6 Monate zu unterbinden und die Nachtabschaltung auf 20 Uhr
vorzuziehen. Zudem sollte das bestehende 3-Phasensystem auf ein 2-
Phasensystem umprogrammiert werden. Die Umsetzung der Umprogrammierung
des 2-Phasensystems und der Nachabschaltung erfolgte am 04.07.2016.
Zur Beobachtung des Verhaltens der Verkehrsteilnehmer – insbesondere von
verbotswidrigen Linksabbiegevorgängen in den Feilweg und in die Leyberstraße – hat
die Verwaltung in der Folge am 20., 27., 28. und 29.07.2016, am 09. und 10.08.2016
sowie am 27.09.2016 von 7:00 bis 16:00 Uhr, Erhebung durchgeführt. Im Zuge der
Erhebungen konnten jedoch nur vereinzelte Verstöße beobachtet werden, weshalb
die Angelegenheit am 06.09.2016 an die Polizei weitergeleitet wurde, mit der Bitte
den Bereich der o.a. LSA vorübergehend mit in die Überwachung des fließenden
Verkehrs einzubeziehen. Bis heute liegen der Verwaltung keine negativen
Erkenntnisse der Polizei für den Bereich der o.a. LSA vor.

Weiterhin wurden am 21.07.2016 sowie am 09. und 10.08.2016 Verkehrszählungen
in der Kardinal-Frings-Straße durchgeführt. Es bestand Grund zur Annahme, dass
Verkehrsteilnehmer, welche die Ampelanlage in der Linzer Straße aufgrund der
Wartezeiten oder des Linksabbiegeverbots umfahren wollen, die als
verkehrsberuhigten Bereich ausgeschilderte Kardinal-Frings-Straße als Abkürzung
benutzen. Da die Zählungen in diesem Zeitraum keine Auffälligkeiten hergaben,
wurden diese eingestellt.

Anfang des Jahres ergingen bei der Verwaltung die als Anlage beigefügten Eingaben
von Anwohnern der Kardinal-Frings-Straße vom 22.01.2017 und vom 02.02.2017.
Darin führen die Anwohner Beschwerde über die empfundene Zunahme des
Verkehrsaufkommens in der Kardinal-Frings-Straße. Es wird die Vermutung
aufgestellt, dass diese Zunahme durch einen Umfahrungsverkehr der o.a. LSA
hervorgerufen wird.

Auf Grund der Eingaben der Anwohner wurden am 07. und 08.02.2017 in den Zeiten
von 7:00 bis 9:00 Uhr und von 12:00 bis 14:00 Uhr erneute Verkehrszählungen
durchgeführt, um die tatsächliche Anzahl der Durchfahrten festzustellen. Zudem
wurde (aufgrund der in den Eingaben geschilderten
Geschwindigkeitsüberschreitungen) vom 07. bis 16.02.2017 ein
Geschwindigkeitsmessgerät in der Kardinal-Frings-Straße positioniert.

Während der Verkehrszählungen durchfuhr aus Richtung Feilweg stündlich 1
Fahrzeug die Kardinal-Frings-Straße ohne Halt. Aus Richtung Linzer Straße wurde
die Kardinal-Frings-Straße von stündlich 3-4 Fahrzeugen ohne Halt durchfahren. Ein
auffälliger Umfahrungsverkehr über die Kardinal-Frings-Straße konnte mithin nicht
festgestellt werden.

Die Geschwindigkeitsmessungen ergaben in Fahrtrichtung Feilweg eine
durchschnittliche Geschwindigkeit von 24 km/h (2.171 Fahrzeuge). In Fahrtrichtung
Linzer Straße betrug die durchschnittliche Geschwindigkeit 31 km/h (1.907
Fahrzeuge). Die gemessenen Geschwindigkeiten sind für einen Verkehrsberuhigten
Bereich (vorgeschriebenen Schrittgeschwindigkeit 4-7 km/h) selbstverständlich zu
hoch.

Die Bitte an die Polizei, Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen, wurde von dort
aus mit dem Hinweis auf die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)
abgelehnt. Danach sollte ein Verkehrsberuhigter Bereich eine gesamte Länge von
300m nicht überschreiten.

Die als Verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesene Kardinal-Frings-Straße verfügt über eine Länge von 355m. Das Verhältnis von Weg und Zeit ist hier nicht mehr hinreichend nutzungsverträglich um die nötige Aktzeptanz für die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit bei den Verkehrsteilnehmern zu erreichen.

Es wird daher empfohlen, die Kardinal-Frings-Straße als Zone-30 zu beschildern und
innerhalb der Zone einen 50-100m langen zusätzlichen Verkehrsberuhigten Bereich
zu prüfen. Sofern hiergegen keine Bedenken erhoben werden, sollte die
Beschilderung umgesetzt werden.

Hinsichtlich der Nachtabschaltung ab 22 Uhr hat die Bezirksregierung auf schriftliche
Anfrage vom 06.07.2016 von einer derartige Maßnahme abgeraten. Vorläufig handelt
es sich um eine voll verkehrsabhängige LSA, welche bei Bedarf sofort Grün schaltet.
Die Wartezeit ist abends mithin wenn überhaupt gering. Nach den
Verwaltungsvorschriften zur StVO sollen LSA in der Regel zudem grundsätzlich auch
nachts in Betrieb gehalten werden. In diesem Zusammenhang verweisen die
Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) darauf, dass durch das Abschalten von
LSA eine deutlich erhöhte Unfallwahrscheinlichkeit, insbesondere beim Einbiegen
und Kreuzen besteht. Die hieraus resultierenden volkswirtschaftlichen Verluste
können laut der Bezirksregierung deutlich höher sein als die bewertbaren
Einsparungen beim Energieverbrauch und bei den Warte- und Reisezeiten sowie der
etwaige Nutzen im Hinblick auf die Nachtruhe und eventuelle
Umweltverbesserungen. Zur Unterstützung dieser Aussage verweist die
Bezirksregierung auf eine im Jahr 2008 durchgeführte exemplarische Untersuchung
des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. für die
Unfallforschung der Verkehrssicherer. Durch diese Untersuchung wurde
nachgewiesen, dass die weit verbreitete Praxis der Kommunen, LSA nachts
abzuschalten, aus Sicherheitsgründen nicht zu vertreten ist. Zur Abschaltung der o.a.
LSA ab 22:00 Uhr liegen der Verwaltung derzeit keine negativen Erkenntnisse vor.
Eine Ausdehnung der Abschaltung sollte jedoch aus den vorgenannten Gründen
unterbleiben. sbh