Bad Honnef: Vermessungsarbeiten beginnen

Bebauungsplan Neues Wohnen Alexander-von-Humboldt-Straße/ Am Spitzenbach/ B 42“

Die Stadtverwaltung wird in den nächsten Monaten Vermessungsarbeiten auf der Fläche nördlich des Stadtgartens durchführen lassen. Abschnitte der Straße „Am Spitzenbach“ und der „Alexander-von-Humboldt-Straße“ werden in die Vermessung mit einbezogen.

Als Planungsgrundlage für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-144 „Neues Wohnen Alexander-von-Humboldt-Straße/ Am Spitzenbach/ B 42“ benötigt die Stadtverwaltung zunächst ein aktuelles Aufmaß der Topographie, der Bäume, angrenzender Flächen und weiterer Elemente in der Örtlichkeit. Zu diesen Zwecken wird in den nächsten Monaten ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf dem Gelände nördlich vom Stadtgarten sowie in angrenzenden, öffentlichen Bereichen unterwegs sein. Private Hausgrundstücke brauchen dafür in der Regel nicht betreten werden.

Aufgrund der Nist- und Brutzeit von Tieren wurden die Vermessungsarbeiten auf zwei Zeiträume aufgeteilt: Bereits frei zugängliche Bereiche nördlich vom Stadtgarten werden in den Sommermonaten – voraussichtlich im Juli – vermessungstechnisch aufgenommen. Um die Geländehöhen und z. B. die vorhandenen Bäume in den dichter bewachsenen Teilbereichen vermessen zu können, lässt es sich nicht vermeiden, dass ab Oktober außerhalb der Nist- und Brutzeiten die Vegetation teilweise fachgerecht zurückgeschnitten wird. Erst danach können die restlichen Teilflächen vermessen werden. Ziel ist es, eine genaue Geländekarte vom Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 1-144 zu erhalten.

Für spätere Untersuchungen zum Lärmschutz werden die Trassen der B 42, die Gleisstrecken der DB und der Stadtbahn westlich vom Plangebiet mit erfasst. Es kann damit gerechnet werden, dass spätestens im November die letzten Arbeiten der Vermessung abgeschlossen sind. Erste Umweltgutachten, für die diese Planunterlagen ebenso unerlässlich sind, werden parallel vorbereitet.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen hatte in seiner Sitzung am 24.04.2018 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst.

Fragen beantwortet Dirk Wiehe, Fachdienstleiter Stadtplanung der Stadt Bad Honnef, Telefon 02224/184-246, E-Mail dirk.wiehe@bad-honnef.de . cp

STADTGARTEN: Falsche Darstellung

Für neuen Wohnraum auf dafür geeigneten Flächen. Gegen Zerstörung innerstädtischer Grün-, Spiel- und Sportflächen!

In seinem Artikel „Chancen für Wohnungsbau nicht im Keim ersticken“ betonte Guido Oberhäuser als Mit-Initiator der Initiative Lebendiges Bad Honnef: „… Bereits jetzt ein Stoppschild aufzubauen, bevor alles gründlich recherchiert ist, das wäre grob fahrlässig…“.

Diese Darstellung ist falsch. Die Bürgerinitiative „Rettet den Stadtgarten!“ (BI) wendet sich nicht gegen eine Recherche – im Gegenteil, sie hat selbst elementare Fakten zum Baugebiet recherchiert – sondern gegen die Wohnbebauung im nördlichen Stadtgarten von Bad Honnef.

Die BI unterstützt den Wohnungs(neu)bau und ebenso die Notwendigkeit bezahlbaren Wohnraums in Bad Honnef. Wie  soll jedoch die Wohnbebauung des nördlichen Stadtgartens mit seiner Fläche von 1,8 ha dem „demografischen Wandel“ entgegen wirken und die Infrastruktur Bad Honnefs retten? Wie viele Wohneinheiten müssten hier entstehen, um Schulen, Kindergärten und Vereine nahhaltig vor einer Schließung oder Auflösung zu retten?

An die Stadtverwaltung wurde daher mehrfach appelliert, personelle und finanzielle Mittel gezielt dafür aufzuwenden, geeignete Flächen zu eruieren und die Planung auf solchen Gebieten voranzutreiben, wie z.B. in Bad Honnef Süd und Aegidienberg. In jedem Fall an Standorten, in denen eine Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen ist und innerstädtisches Grün nicht zerstört wird.

Da der Planungsausschuss der Stadt Bad Honnef einen Aufstellungsbeschluss zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für das betroffene Gebiet verabschiedete, MUSSTE die BI aufgrund rechtlicher Vorgaben ein Bürgerbegehren beantragen, welches das Ziel hat, diesen Aufstellungsbeschluss zu kassieren.

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Bürger*innen nur unmittelbar anknüpfend an diesen Aufstellungsbeschluss ihr Veto einlegen dürfen, um eine Bebauung zu verhindern. Dass damit auch das verabschiedete „vereinfachte Prüfverfahren“ betroffen ist, liegt in der Natur der Sache.

Als bedenklich bewertet die BI, dass in dem als Überschwemmungsgebiet ausgewiesenen Areal das „vereinfachte Verfahren“ angewandt werden soll. Im vereinfachten Verfahren wird u.a. von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 und von dem Umweltbericht nach § 2a abgesehen.

Bürgerinitiative „Rettet den Stadtgarten!“

Der nördliche Stadtgarten: Weit mehr als ein „verwildertes, ehemaliges Gartengelände…

… in dem sich Vogelbeeren, Wildkirschen, Eiben und Schilf eingefunden haben.“ (siehe Bericht von Dr. Christian Kunze/CDU und Forstdirektor Stephan Schütte). An die Autoren des Artikels sei die Frage gestellt, warum das Gelände einen ungepflegten und verwilderten Eindruck macht. Eine mögliche Antwort ist: Weil die Stadt die Schrebergärten-Pachtverträge nicht verlängert bzw. keine neuen abgeschlossen hat und seit Jahren ihrer kontinuierlichen Pflegeverpflichtung nicht nachkommt.   

Die genannten fachkundigen Berichterstatter vergaßen zudem zu erwähnen, dass im nördlichen Stadtgarten auch 62 alte und junge Kirschbäume wachsen, 26 Apfelbäume leckere Früchte tragen, 13 Pflaumen-, Zwetschgen- und Mirabellenbäume beheimatet sind, 29 große Walnussbäume die Landschaft prägen, Weintrauben gepflückt werden können, Hummeln, Bienen, Schmetterlinge und Libellen paradiesische Bedingungen vorfinden. 

Schönheit liegt im Auge der Betrachtern*innen. Ein ökologischer und gesundheitserhaltender Nutzen nebst behördlicher Schutzvorschriften jedoch nicht. Diese fußen  auf wissenschaftlichen Untersuchungen und Erkenntnissen, die als Argumentationsgrundlage für die Erhaltung des urbanen Grüns und gegen eine Bebauung sprechen.

In der NRW-Klimaanalyse 2018 des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalens (LANUV) wird auf die ungünstige bis sehr ungünstige thermische Situation in Bad Honnef (Tal) hingewiesen. Zu den Empfehlungen gehören:

  • Eine Nachverdichtung sollte nur auf bereits versiegelten Flächen ohne klimarelevante Funktionen oder durch Nutzungsintensivierung auf bereits bebauter Fläche erfolgen.
  • Vorrangig sind der Erhalt des unversiegelten Freiraums und die Erhöhung des Vegetationsanteils.
  • Durch die kommunale Bauleitplanung sollte der Grünanteil im belasteten Siedlungsgebiet erhöht werden.

Alle diese Empfehlungen würden durch eine Bebauung des naturnahen Überschwemmungsbereichs des Rheins ignoriert.

Die Bürgerinitiative freut sich darüber, mit dem Obstbaumwart Ralf Pochadt einen Experten an der Seite zu haben, der am 2. Adventsonntag, dem 9. Dezember 2018, zwischen 14.30 Uhr und 16.30 Uhr durch das Areal führt (Treffpunkt Löwendenkmal).

Alle Bad Honnefer*innen und Gäste der Stadt, die dieses städtische Grün in Augenschein nehmen und  nicht durch subjektive Brillen betrachten möchten, sind herzlich eingeladen.

Zur Einstimmung können Interessierte sich über diesen Link weitere Informationen anlesen: https://www.facebook.com/notes/ralf-pochadt/stadtgarten-bad-honnef-%C3%B6kologisches-juwel-oder-baugebiet/2063039880381688/

In unmittelbarer Nähe des Löwendenkmals gibt es in den Vorgärten der dortigen Häuser frisch gegrillte „echte Honnefer“, deftige Schmalzbrote, wärmenden Glühwein, leckeren Kinderpunsch und selbstgebackene Plätzchen.

Bürgerinitiative „Rettet den Stadtgarten!“

Fakten und aufrichtige Argumente

ERKLÄRUNG der Bürgerinitiative „Rettet den Stadtgarten!“ zum Bürgerentscheid am 6. Januar 2019

4.416 Bad Honnefer Bürger*innen haben sich mit ihren Unterschriften hinter das Bürgerbegehren der Bürgerinitiative „Rettet den Stadtgarten!“ (BI) gestellt, die eine Bebauung des nördlichen Stadtgartens verhindern möchte.

Von diesem überwältigenden Ergebnis unberührt zeigten sich die Stadtverwaltung nebst Stadtratsfraktionen von CDU, Bürgerblock und FDP am 15. November 2018, indem sie dem Bürgerbegehren nicht beitraten.

Kernargument der bauwilligen Ratsmehrheit ist die Ansiedlung von mindestens 3.000 vor allem jungen Neubürger*innen in Bad Honnef, um u.a. einer „Überalterung“ der Stadt entgegenzuwirken. Sie sehen die vorhandene Infrastruktur, insbesondere die vollumfängliche Auslastung der Schulen, gefährdet und diese selbst von Schließung bedroht. Ein Teil der gewünschten neuen Mitbürger*innen soll sein Zuhause im nördlichen Teil des Stadtgartens finden – unmittelbar entlang der B42 und den Bahngleisen.   

Der demografische Wandel und seine absehbaren Auswirkungen sind keine Neuigkeiten. Umso erfreulicher sind die aktuellen Meldungen, dass in Deutschland zum fünften Mal in Folge die Geburtenrate gestiegen ist und so viele Kinder wie vor 20 Jahren geboren werden. Das ISEK-Strategiepapier der Stadtverwaltung, das die Umwandlung von dringend benötigten städtischen Grün- und Sportflächen zu Bauland beinhaltet, ist daher dringend reformbedürftig!

Das Engagement der BI gegen die Bebauung des nördlichen Stadtgartens währt bereits 18 Monate. In dieser Zeit recherchierten die BI-Mitglieder und Unterstützer*innen viele Gründe, die eine Bebauung ausschließen, und sie entwickelten zugleich ein Nutzungskonzept für das Areal. Alle diese Informationen wurden seitens der Stadtverwaltung und der Ratsmehrheit negiert. Dabei lautet die Bauwilligen-Zauberformel, die gleichsam als Hoffnungsstrohhalm hochgehalten wird: „Keine Denkverbote für ein ergebnisoffenes Prüfverfahren“.

Leider schließen juristische Vorgaben die zeitliche Platzierung eines Bürgerbegehrens gegen den Aufstellungsbeschluss zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zu einem späteren Zeitpunkt aus. Ein Bürgerbegehren ist in diesem Fall unmittelbar an den Aufstellungsbeschluss gebunden und muss genau zu diesem Zeitpunkt angemeldet werden. Dass damit das Prüfverfahren verhindert werden soll, gibt der Gesetzgeber so vor, um Kosten für teure Gutachten etc. zu sparen! Hätte die BI das Bürgerbegehren nicht genau zu diesem Zeitpunkt angemeldet, wäre – wie beim Hockeyplatz – ein Eingreifen in den Prozess nicht mehr möglich gewesen. Aus diesem Grund weist die BI den Vorwurf, eine Prüfung verhindern zu wollen, als unlauter zurück.

Unlauter ist diese Argumentation auch deshalb, weil die Stadtverwaltung und die eine Bebauung unterstützenden Fraktionen aufgrund selbst auferlegter Denkverbote daran gehindert werden, die Fakten zur Kenntnis zu nehmen und diese zur Grundlage einer politisch verantwortungsvollen Stadtpolitik zu bestimmen.

Es hätten einige wenige Denkprozesse ausgereicht, um den Beschluss der Ratssitzung am 15. November 2018 zu einem gesundheitlich und ökologisch vertretbaren Ergebnis führen zu können.

Folgende gründlich recherchierten Fakten sind den kommunalen Entscheidungsträgern längst bekannt:

  1. Der aktuelle Bericht des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bescheinigt der Stadt Bad Honnef eine ungünstige bis sehr ungünstige thermische Situation. Er empfiehlt nachdrücklich den Erhalt unversiegelter Flächen bzw. sogar die Erhöhung des Grünanteils im Zentrum der Stadt. Der Klimatologe Dr. Karsten Brandt prognostizierte im Jahre 2016 für Bad Honnef erhebliche Probleme bei Starkregen: „…Ökologisch genau richtig sei der ungepflegte Garten, je wilder, umso besser, in dem Regen versickern könne…“ Ist es angesichts des Dürresommers oder der dramatischen Regenmassen in Italien so schwer vorstellbar, welche Folgen der massive Klimawandel demnächst auch Bad Honnef treffen könnte? Wer trägt die politische Verantwortung, wenn zerstörte Klimaschneisen, wie sie bei der Versiegelung des nördlichen Stadtgartens drohen, den Hitzestau in der Stadt verstärken und wenn weitere betonversiegelte Flächen das Abfließen von Wassermassen behindern?
  2. Das Eisenbahnbundesamt attestiert der Stadt Bad Honnef eine gesundheitsgefährdende Lärmbelastung für die nächsten 20 Jahre. Im Rahmen der Lärmaktionswochen lagen aussagekräftige Unterlagen über die Lärmbelastung entlang der B42 im Rathaus aus. Aus diesen Unterlagen ist ablesbar, dass die für eine Wohnbebauung maßgeblichen Grenzwerte entlang der B42 deutlich überstiegen werden. Warum erlaubt sich die Ratsmehrheit hier Denkverbote, oder ist es so schwer vorstellbar, welche Gesundheitsgefährdungen ein massiver und unerträglicher Dauerlärmstress bewirkt?
  3. Der nördliche Stadtgarten liegt lt. BUND in einem Überschwemmungsgebiet, in dem es zu Extremhochwässern durch den steigenden Grundwasserspiegel kommen kann. In solchen Gebieten ist eine Bebauung grundsätzlich ausgeschlossen. Hierzu zählen auch herkömmliche  Lärmschutzwände. Welche Ausweichmanöver möchten die Bauwilligen starten, um diese Vorschriften zu umgehen? Gibt es in den Reihen der CDU oder FDP oder des Bürgerblocks keine  Mitglieder, die sich an die Extremhochwasser in den 80er/90er Jahren erinnern, als das Wasser größere Teile des kompletten (!) Stadtgartens und der Alexander-von-Humboldt-Straße bis zum Seminaris-Hotel überflutete und Kinder in Badewannen über die Wiese ruderten?

4.Leider fehlt bisher ein belastbares Luftgutachten für Bad Honnef. Zieht man jedoch  wissenschaftliche Untersuchungen in Leverkusen und Dortmund an Schnellstraßen zu Rate und kombiniert diese mit der aktuellen Diskussion um Dieselverbote, ist der geistige Transfer über die tägliche giftige Abgaswolke entlang der B42 nicht schwer. Oder können es sich die betreffenden Ratsmitglieder wirklich nicht vorstellen, dass der häufig auftretende Westwind die Abgase von Schiffen, die mit Schweröl betrieben werden, von Bahn und B42 in Richtung Stadt schiebt? Sollte der Stadtgarten weiteres Grün verlieren, zögen diese Abgase ungefiltert in die Stadt. Stickstoffoxyde, die Asthma, Allergien und Bronchitis auslösen. Kohlenmonoxyde, die Herz-Kreislauf-Erkrankungen verursachen und begünstigen. Krebserregende Kohlenwasserstoffe und vor allem Feinstäube aus dem Abrieb der Bahnräder sowie aus benzin- und dieselbetriebenen Fahrzeugen. Diese Feinstäube können zu Schlaganfällen, Herzleiden, Diabetes, Lungenkrebs und Demenzerkrankungen führen. Ist es tatsächlich vorstellbar, dass es CDU, FDP und Bürgerblock für unabdingbar halten, an dieser Stelle möglichst junge Familien mit Kindern anzusiedeln?

 

  • Die Stadt Bad Honnef engagiert sich medienwirksam in etlichen Organisationen: Sie ist Mitglied des Bündnisses „Kommunen für biologische Vielfalt“, der „Hochwassernotgemeinschaft“ und neuerdings des Netzwerkes „Bad Honnef lernt Nachhaltigkeit“. Bürgermeister Otto Neuhoff erklärte bei der Umbenennung des Avendi-Hotels: „Bad Honnef steht für Natur und Nachhaltigkeit.“ Ohne große gedankliche Anstrengung und Denkverbote lassen sich daraus Verpflichtungen ableiten, die in scharfem Gegensatz zu der Absicht stehen, den nördlichen Stadtgarten zu bebauen. Es handelt sich um urbanes Grün, in dem geschützte Tiere, selten gewordene Pflanzen und alte Obstbäume beheimatet sind.
  • Ziel der BI ist es, den gesamten Stadtgarten zu einem attraktiven Lern-, Lehr- und Beobachtungsraum für Jung und Alt zu gestalten, mit Schrebergärten sowie Bienen- und Schmetterlingsweiden. Er soll zu einem einladenden und abwechslungsreichen Verbindungsglied zwischen dem Reitersdorfer Park, den Grünflächen am Seminaris und dem alten Kurpark werden.

 

Als Fazit ihrer Recherche resümiert die BI:

Junge Familien mit Kindern, die auf preisgünstigen Wohnraum angewiesen sind, entlang einer Schnellstraße und einer Bahntrasse ansiedeln zu wollen, ist verantwortungslos und grenzt an Zynismus. Die Ratsfraktionen von CDU, FDP und Bürgerblock sind sich ihrer ökologischen und gesundheitlichen Verantwortung für die Bürger*innen unserer Stadt nicht bewusst.

Die dringend notwendige Korrektur des Handelns unserer Stadtspitze und der Ratsmehrheit aus CDU, FDP und Bürgerblock können die Bürger*innen mit dem Bürgerentscheid nun selbst vornehmen. Sie können sich selbst fragen, ob sie im nördlichen Stadtgarten, unmittelbar an der B42, wohnen möchten und ob sie es gut fänden, wenn ihre Kinder oder Enkel dort leben.

Wäre es nicht besser, alternative Wohnflächen in Bad Honnef Süd und Aegidienberg zu erschließen und durch moderne Planungs- und Finanzierungsmodelle einer

sozialverträglichen Nutzung zuzuführen (z.B. Erbpachtmodelle, Mischung von privatem und sozial gefördertem  Wohnungsbau)? 

Die BI appelliert an alle Bad Honnefer Bürger*innen: Nehmen wir uns ein Beispiel am großen Sohn unserer Heimatstadt, Konrad Adenauer! Er setzte sich nach dem ersten Weltkrieg als Oberbürgermeister von Köln gegen starke Widersacher durch und rettete den Grüngürtel, welcher heute der attraktive Erlebnis- und Erholungsraum Kölns ist. Setzen Sie ein Zeichen und stimmen Sie am 6. Januar 2019 mit JA!

Bürgerinitiative „Rettet den Stadtgarten!“

CDU: „Verärgerung bei vielen Bürgern“

Am 1.Dezember fand die erste von der CDU und dem Bürgerblock veranstaltete Begehung des Areals nördlich des Stadtgartens unter sachkundiger Führung von Forstdirektor Stephan Schütte und ihrem Initiator Dr. Christian Kunze (Mitglied der CDU Fraktion im Stadtrat von Bad Honnef) statt. Dr. Kunze konnte viele interessierte Bürgerinnen und Bürger – verschiedener politischer Couleur! – begrüßen.

Diese zeigten sich in Teilen verärgert darüber, dass die Bürgerinitiative „Rettet den Stadtgarten“ bewusst nach wie vor den falschen Eindruck vermittelt, es handele sich bei dem Areal des beabsichtigten Bebauungsplanes um den angelegten Stadtpark gegenüber den Hotel Seminaris mit seinem, einen Löwen darstellenden Denkmal. Zudem stelle Dr. Kunze klar, dass dort zu keinem Zeitpunkt Hochhäuser geplant wurden und auch in Zukunft nicht beabsichtigt seien.

Frostdirektor Stephan Schütte legte dar, dass es sich bei dem Areal keineswegs, wie es die Bürgerinitiative darstellt, um ein „Juwel“ handelt, sondern allenfalls um verwildertes, ehemaliges Gartengelände, in dem sich Vorgelbeeren, Wildkirschen, Eiben und Schilf eingefunden haben. Efeu wächst bis hoch in die Baumkronen und zerstört nach seinen Darlegungen die Bäume, ebenso wie Misteln, die als Parasit die Bäume schädigen. Er wies auch darauf hin, dass die verwilderten Grundstücke sogar gefährlich werden für Tiere. Igel zum Beispiel verhaspelten sich im den heruntergerissenen Zäunen und verenden. „So wie heute solche Projekte angegangen werden, lässt sich ein Wohnprojekt der angestrebten Art sogar so gestalten, dass die ökologische Wertigkeit des Areals im Vergleich zur heutigen Situation deutlich erhöht wird, was letztlich auch den unmittelbaren Anliegern zu Gute kommt“, ist sich Stefan Schütte sicher. „Genau das aber ist es, was wir anstreben,“betont Dr. Christian Kunze, der zugleich nochmals hervorhebt, dass das Vorhaben von der Stadt Bad Honnef in Eigenregie realisiert werden soll um preisgünstigeren Wohnraum zu schaffen. Auf Nachfragen ergänzt er: „Unter preisgünstigem Wohnraum verstehen wir das Preissegment zwischen reinem sozialen, also gefördertem, Wohnungsbau und den in Bad Honnef üblichen Spitzenpreisen.“

Am 8.12 wird der Biologe Martin Lehnert (CDU) und am 15.12. Herr Krahe vom Bürgerblock die Begehung führen. eb

Beplanung nördlicher Stadtgarten-Pro&Kontra

Sozialdemokratische Partei Deutschlands. Fraktion im Rat der Stadt Bad Honnef

23.11.2018

SPD: „Wohnbebauung neben Bahn und Bundesstraße nicht  zeitgemäß“

Die SPD bedauert, dass sich die Ratsmehrheit nicht dem Anliegen der Bürgerinitiative angeschlossen hat, über die Nutzung des Geländes „Nördlicher Stadtpark“ neu nachzudenken. Das Ergebnis ist nun ein teurer Bürgerentscheid,  der die Bevölkerung spalten, das Klima in der Stadt vergiften und das Vertrauen in die Politik beschädigen wird.  Die SPD hält das für eine Bankrotterklärung der Politik und kritisiert, dass von Anfang an weder Bürgermeister und Verwaltung noch  CDU, FDP und Bürgerblock die Bereitschaft gezeigt haben, Alternativen oder Kompromisslösungen für eine  Wohnbebauung zu diskutieren. Guido Leiwig, Fraktionsvorsitzender der SPD erklärt: „Wohnbebauung auf diesem Areal ist nicht alternativlos.“ 

 Die SPD begrüßt grundsätzlich, dass dieses städtische Gelände für die Stadtentwicklung eine wichtige Rolle spielen soll. Als erweitertes Parkgelände für den Stadtgarten oder zum Teil als Reservefläche für den möglichen Bau eines Mineralbades kann dieses  Gebiet sehr viel für die Lebensqualität aller Menschen in der Stadt beitragen. „Leider wurden“, so Leiwig, „alternative Vorschläge von der Ratsmehrheit sofort vom Tisch gewischt und nicht einmal eine Prüfung der Machbarkeit in Erwägung gezogen.“ Das wiegt besonders schwer, weil im Rahmen des neuen Stadtentwicklungskonzepts schon an anderen Stellen Gemeinbedarfsflächen, die der Öffentlichkeit dienen sollen,  für die Privatnutzung frei gegeben wurden Dazu gehören der Sportplatz an der Realschule und der Hockeyplatz neben dem Menzenberger Stadion. Diese Entwicklung sieht die SPD mit großer Sorge.

 Gegen die Wohnbebauung auf dem Gelände sprechen  außerdem gravierende ökologische Gründe. Die SPD hält Wohnbebauung in unmittelbarer Nachbarschaft  einer großen Verkehrstrasse von Bahn und Straße für nicht mehr zeitgemäß. Heute weiß man um die schädliche Wirkung von Emissionen. Das muss die Politik im Rahmen einer modernen Stadtplanung zwingend berücksichtigen. Zugleich bietet diese Grünfläche als Pufferzone zu der Verkehrstrasse viele Möglichkeiten für Freizeit- und Erholung.  

 Dabei weist die SPD darauf hin, dass  in unmittelbarer Nähe des Geländes demnächst eine sehr dichte Wohnbebauung entstehen wird. Auf  dem ehemaligen Penatengelände,  das weniger als 1000 Meter entfernt liegt, werden eine große Anzahl Wohneinheiten entstehen. Für diese Menschen wird eine weitere Grünzone neben dem Reitersdorfer Park ein wichtiger Faktor für Lebensqualität sein.

 Die SPD will sich weiterhin dafür einsetzen, dass entlang der Trasse von Bahn und Straße, die die Stadt durchschneidet, eine möglichst durchgängige Grünzone für Fußgänger und Radfahrer mit Spazierwegen und Spielplätzen entsteht. Eine sichtbare Grün-Verbindung zwischen  Park Reitersdorf und Stadtgarten wäre dafür eine wichtige Teilstrecke.  Diese Forderung der SPD ist bereits mehr als zwanzig Jahre alt.

 Grundsätzlich begrüßt  die SPD die Anstrengungen der Stadt bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, eine Forderung, die sie seit langem erhebt.  Doch das umstrittene Areal hält sie dafür nicht für geeignet. Stattdessen sieht sie  dafür noch viele Möglichkeiten im Honnefer Süden und in Aegidienberg. Das Argument der Stadt, dass die vielen Parzellen in Privatbesitz im Honnefer Süden nur sehr schwer zusammenzulegen sind, lässt sie nicht gelten. „Es ist nicht unsere Aufgabe, die Arbeit  der Verwaltung möglichst leicht zu machen. Die Verwaltung hätte mit dieser Aufgabe längst beginnen können Die SPD kann sich sehr gut vorstellen, dass Ankauf und Bebauung von Grundstücken im Honnefer Süden durch eine städtische Wohnungsbaugesellschaft möglich würden, die auch dort für preiswerten Wohnraum sorgen kann.

 In dem nun bevorstehenden Bürgerentscheid sieht die SPD eine schwere Belastung für die Stadt, die vermeidbar gewesen wäre. „Mit dem neuen Motto der Stadt ‚Lebensfreude verbürgt’ hat das nun wirklich nichts zu tun“, sagt Leiwig.

gez. Klaus Munk
Pressesprecher

Leserbrief zur gemeinsamen Presseerklärung von CDU, Bürgerblock und FDP

„Presseerklärungen rechtfertigen verfehlte Politik nicht“

Die Presseerklärung von CDU, Bürgerblock und FDP zur denkbaren Bebauung des nördlichen Stadtgarten sind eine Werbung für die Errichtung von bezahlbaren Wohnraums.

Das verwundert, denn als die Parks und Gärten der aufgelassenen Klöster, die Bebauung des aufgegebenen Gärtnereibetrieb in der Bondorfer Straße und die Bebauung des rückwärtigen Gelände von Penaten anstanden, hätte man den politischen Willen zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum verwirklichen können.

Bei allen Grundstücken hätten Verwaltung und Parteien über ein Vorkaufrecht nachdenken können.

Ob, wie in der gemeinsamen Presseerklärung dargelegt wird, eine Erhöhung der Einwohnerzahl erstrebenswert ist, muss angezweifelt werden. Weder die Infrastruktur im Tal noch die im Bergbereich entsprechen den Anforderungen.

Fragen muss man auch, weshalb ein Teil der streit befangenen Fläche seit Jahren brach und ungepflegt ist. Denkbar ist, dass die Verwaltung ihre pflegerischen Hausaufgaben nicht gemacht hat und die Verantwortlichen von CDU, Bürgerblock und FDP dem Bürgermeister und seiner Verwaltung, wie es ihre Aufgabe ist, nicht auf die Finger geklopft haben.

Die planerische Darlegung von Umweltaspekten, klimatischen Auswirkungen und Hochwasserschutz überzeugen nicht. Vielfach werden derartige Verfahren im vereinfachten Verfahren realisiert und es werden Gutachter beschäftigt deren Ergebnis schon vor der Auftragsvergabe fest steht. Das kennen die Bürger inzwischen und sind deshalb bei Verwaltungs- und Parteiangaben sensibel.

Soweit die FDP die Aufgabe der Politik beschreibt fällt auf, dass sie in der Vergangenheit diese Grundsätze offensichtlich verschlafen hat. An Steuerungs- und Entwicklungs-Initiativen der FDP können die wenigsten Bürger sich erinnern.

Wenn man sieht, wie lange die Mehrheitsfraktionen im Stadtrat in Selhof -Süd schon eine qualitativ gute Stadtentwicklung und ein verträgliches Wachstum voranbringen, der misstraut einer Presseerklärung die in getroffener Aussage weder Bau ordnungsrechtlich noch Entwicklungspolitisch überzeugt.

Den Bürgerinnen und Bürgern kann man nur raten am 06. Januar 2019 beim Bürgerentscheid mit JA zu stimmen.

Prof. Dr. Karlheinz Merten

Gemeinsame Presseerklärung der CDU, des Bürgerblock und der FDP

Bauleitverfahren „Neues Wohnen“ ist ein erster Schritt zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in Bad Honnef

CDU, Bürgerblock und FDP treten dafür ein, die Chancen auf ein umweltgerechtes und verträgliches Wachstum der Stadt Bad Honnef zu nutzen. Möglichkeiten dazu sind nicht zahlreich, aber vorhanden. Die Infrastruktur im Tal ist ausgerichtet auf 27.000 Einwohner, 18.000 gibt es derzeit. Auch bei weiterem Wachstum bleibt Bad Honnef grün. 60 Prozent des Stadtgebiets besteht aus Wald. Im Rhein-Sieg-Kreis liegt dieser Anteil bei 29 Prozent.

Die Stadtratsfraktionen von CDU, Bürgerblock und FDP haben daher in der Sitzung des Planungsausschusses vom 24. April 2018 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-144 „Neues Wohnen Alexander-von-Humboldt-Straße / Am Spitzenbach / B 42“ beschlossen. Dieser Schritt erfolgte in Verantwortung für eine weiterhin positive und demografisch ausgewogene Entwicklung der Stadt Bad Honnef. Ziel ist die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, insbesondere auch für junge Familien mit Kindern.

Das Bauleitverfahren soll in einem ersten Schritt die Frage prüfen, ob und wie eine seit vielen Jahren brach liegende Fläche zwischen der bestehenden Bebauung entlang der Alexander-von-Humboldt-Straße und der B 42 zur Schaffung von Wohnraum geeignet ist. Umweltaspekte und mögliche klimatische Auswirkungen werden dabei berücksichtigt. Darüber hinaus sind Fragen des Hochwasserschutzes, der Feinstaubbelastung und der Lärmbelastung zu klären. Betroffene Bürger werden sowohl im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung als auch im Rahmen der Offenlage in die Planung einbezogen.

„Wir wollen ein mögliches Bauvorhaben dort nur dann realisieren, wenn sich in dem Prüfverfahren keine grundsätzlichen Bedenken ergeben, die einem Bauvorhaben in diesem Gebiet entgegenstehen“, betont Hansjörg Tamoj. Der baupolitische Sprecher der CDU- Fraktion fügt hinzu: „Für uns bedeutet die Aufstellung des Bauleitverfahrens nicht zugleich, dass wir zu einen Satzungsbeschluss kommen. Selbst wenn sich keine Bedenken ergeben, wird die Frage zu klären sein, in welchem Umfang eine Bebauung denkbar wäre und wie diese anzusiedeln ist.“

Die Ratsfraktionen von CDU, Bürgerblock und FDP lehnen daher die Zielsetzung des Bürgerbegehrens ab, eine bauliche Nutzung der seit Jahrzehnten verwahrlosten Brachfläche nördlich des Stadtgartens generell zu verhindern. „Wenn wir unsere Infrastruktur erhalten und eine soziale Balance der Bevölkerung in unserer Stadt sicherstellen wollen, müssen wir auch alle Chancen nutzen, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen“, sagt Martina Ihrig, Fraktionsvorsitzende der FDP. Sie betont weiter: „Es ist gerade Aufgabe der Politik, solche Entwicklungen zu erkennen und im Sinn aller Bürger der Stadt angemessen hierauf zu reagieren, auch wenn dies nicht im Interesse der unmittelbaren Anlieger liegt.“

Die Ratsfraktionen von CDU, Bürgerblock und FDP begründen ihr Festhalten am Bauleitverfahren „Neues Wohnen“ auch mit der Entwicklung des städtischen

Immobilienmarkts. Nach Angaben des Wirtschaftsmagazins „Capital“ (Ausgabe 5/2018) sind die Preise von Immobilien in Bad Honnef seit 2013 um 27 Prozent gestiegen. Dies ist der höchste Preisanstieg in ganz Nordrhein-Westfalen.

Diese Preisentwicklung erschwert nicht nur, dass junge Familien und insbesondere solche mit Kindern, ihren Wohnsitz in Bad Honnef nehmen. Er verhindert auch, dass preisgünstiger Wohnungsbau auf Flächen stattfinden kann, die auf dem freien Wohnungsmarkt gehandelt werden. Schließlich biete das Bauplanungsrecht, über das die Stadt Einfluss auf Bauvorhaben nehmen kann, keine Möglichkeit, die Preisgestaltung zu beeinflussen. „In dieser Situation ist es wichtig, die im städtischen Eigentum stehenden Flächen in den Fokus zu nehmen, weil diese auch mit entsprechenden eigenen Zielvorstellungen entwickelt, bebaut und vermarktet werden können“, betont Katja Kramer Dissmann, stellvertretende Fraktionsvorsitzende des Bürgerblock. Entsprechende Flächen, von denen es in der Tallage nur wenige gibt, sollen dabei im städtischen Eigentum verbleiben.

Der Zuzug junger Familien nach Bad Honnef ist unverzichtbar für eine demografisch ausgewogene Bevölkerungsentwicklung und Voraussetzung einer erfolgreichen wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung. Sowohl der städtische Anteil an der Einkommensteuer als auch an der Umsatzsteuer hängt maßgeblich von der Anzahl sozialversicherungspflichtiger Beschäftigten ab. Welche Folgen eine unausgewogene demografische Entwicklung haben kann, zeigte zu Jahresbeginn die Debatte um die Schließung der Rhöndorfer Grundschule.

Zusammenfassend halten die drei Ratsfraktionen daher fest:

1. Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist für die demografische und wirtschaftliche Entwicklung Bad Honnefs von zentraler Bedeutung.

2. Preiswerter Wohnungsbau kann aufgrund der Preisexplosion auf dem freien Immobilienmarkt nur auf Flächen realisiert werden, die im Besitz der Stadt Bad Honnef sind.

3. Die Aufstellung des Bauleitverfahrens „Neues Wohnen“ ist ergebnisoffen und stellt keine Vorentscheidung über Art und Umfang einer tatsächlichen Bebauung dar.

CDU, Bürgerblock und FDP betonen daher gemeinsam:

Ein Stopp des Bauleitverfahrens, wie ihn die Initiatoren des Bürgerbegehrens ins Gespräch bringen, würde die ernsthafte Prüfung eines objektiv wichtigen städtebaulichen Vorhabens aus rein subjektiven Erwägungen heraus verhindern. Im Gegensatz dazu halten die drei Ratsfraktionen im Sinne einer qualitativ guten Stadtentwicklung und eines verträglichen Wachstums an der Aufstellung des Bauleitverfahrens „Neues Wohnen“ auch gegen den Widerstand unmittelbarer Anwohner fest. Die letztlich zu treffende Entscheidung wird das Ergebnis einer Abwägung sein müssen, in die alle Argumente – die der Anlieger, Bedenken und Anregungen seitens der Fachbeiträge, und die Gesamtinteressen der Stadt und ihrer Bürger – einfließen und abgewogen werden müssen. CDU/BB/FDP

 

Anmerkungen zur Initiative „Lebendiges Bad Honnef“

Scheinbar wurden einige Bürger durch den stark behinderten aber letztlich erzwungenen Bürgerentscheid an die vielen unerledigten Baustellen von Bürgermeister, Verwaltung und Mehrheitsfraktionen erinnert und wollen nunmehr aktiv werden.

„Lebendiges Bad Honnef“ wünscht sich die gesamte Bürgerschaft  schon lange.

Wenn eine solche Initiative sich aber nur auf ein umstrittenes Thema reduziert und dabei die FDP Parteifärbung erkennen lässt, ist Misstrauen angebracht.

Man will die Thesen der Bürgerinitiative einem Faktencheck unterziehen, dagegen ist nichts einzuwenden, wenn man gleichzeitig die Thesen und Argumente der Baubefürworter analysiert.

Wenn man sich dann auch noch mit den Argumenten der Ratsvertreter die gegen eine Bebauung votiert haben auseinandersetzt, könnte ein objektives Bild entstehen.

Diesbezüglich besteht aber wenig Hoffnung, denn die Initiative hebt bei ihrem ersten Auftritt die Argumente von Bürgermeister, Verwaltung und vor allem der FDP besonders hervor. Seriosität und Objektivität sehen anders aus, bleibt die Hoffnung, dass die Initiatoren noch dazulernen.

Prof. Dr. Karlheinz Merten

 

Lebendiges Honnef wirbt für ein Nein beim Bürgerentscheid

Die Diskussion um den Bebauungsplan „Neues Wohnen Alexander-von-Humboldt-Straße/Am Spitzenbach/B42“ gewinnt an Breite. Mit Blick auf den Bürgerentscheid am 6. Januar 2019 haben sich am Mittwoch dieser Woche engagierte Einwohner zu der offenen Gemeinschaft Lebendiges Honnef zusammengeschlossen. „Wir möchten die zur Wahl aufgerufenen Bürgerinnen und Bürger umfassend informieren und die Thesen der Bürgerinitiative, die sich gegen den Fortgang der Planung ausspricht, einem Faktencheck unterziehen“, sagt Guido Oberhäuser, einer der Initiatoren der Gemeinschaft.

Lebendiges Honnef zählt inzwischen bereits mehr als drei Dutzend Unterstützer – eine Zahl, die nach Angaben der Initiatoren täglich wächst. Wie die Gemeinschaft betont, brauche Bad Honnef mehr junge Familien. Die Möglichkeiten der Stadt, preiswertes Wohnen zu entwickeln, seien aber begrenzt. „Wir möchten nicht, dass solche Möglichkeiten schon im Keim, also vor der Prüf- und Planungsphase, erstickt werden“, betont Gerlinde Neuhoff, eine aktive Mitwirkende der Gemeinschaft.

Insbesondere wehren sich die Unterstützer der Gemeinschaft Lebendiges Honnef „gegen jede Initiative, die der Stadt Denkverbote auferlegen will“, heißt es in einer Erklärung. Vielmehr wolle sie sich auch für die Familien einsetzen, die noch nicht in Bad Honnef leben, weil sie nichts Passendes fänden. Hier gehe Gemeinwohl vor Anliegerwohl. Mit Info-Ständen in der Stadt, Aufklärung in sozialen Medien und einer zielgruppenorientierten Öffentlichkeitsarbeit will die Gemeinschaft die Zeit bis zum Bürgerentscheid nutzen, für ein „Nein“ beim Bürgerentscheid zu werben. Bei dieser Abstimmung geht es um die Frage, ob der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Neues Wohnen Alexander-von-Humboldt-Straße/Am Spitzenbach/B 42 aufgehoben werden soll. lbh

WAHL AM 6.JANUAR: Soll die Bebaubarkeit des nördlichen Stadtgartens geprüft werden? FDP fordert Rückkehr zur Sachlichkeit

Die FDP-Fraktion hat über das Abstimmungsergebnis zum Bürgerbegehrens intensiv diskutiert. Wir sind uns einig, dass die unterschiedlichen Gründe der 4.400 Mitbürger (entspricht ca. 18% der Bevölkerung) gegen die Bebauung im nördlichen Teil des Stadtgartens in den Abwägungsprozess einzubeziehen sind. Wir als FDP stehen für eine Politik, die die Belange aller Bürger berücksichtigen will.

Um Entscheidungen auf dieser Grundlage treffen zu können, müssen diese geschaffen werden dürfen. Einen entsprechenden ergebnisoffenen Planungsprozess bereits im Ansatz stoppen zu wollen, ist dabei kontraproduktiv.

Wir möchten dafür sorgen, das Bad Honnef eine Zukunft hat, wo wir gerne leben, arbeiten, einkaufen und Mitmenschen treffen. Kurzum, wir als FDP möchten, das Bad Honnef „enkelfit“ wird.

Ein essentieller Baustein auf diesem Weg ist dabei die Schaffung bezahlbaren Wohnraums. Es kann doch nicht sein, dass sich hier nur noch reiche Menschen eine Heimat finanziell leisten können. Derzeit werden in der Tallage auf Grundstücken in privater Hand bevorzugt Luxusimmobilien gebaut, die für junge Familien geradezu unerschwinglich sind.

Daneben sind die Folgen des demografischen Wandels, d.h. die Überalterung der Bevölkerung, eine große Herausforderung für die Zukunft dieser Stadt. In den letzten Jahren haben wir von 1.200 Grundschülern 25% verloren. Das bedeutet, dass z.B. die Rhöndorfer Grundschule permanent von Schließung bedroht ist und als Konsequenz die Kinder weitere Wege in Kauf nehmen müssten. Auch bedrohen hohe Mietpreise unseren Arbeitsmarkt. Wo sollen z.B. viele Mitarbeiter der CuRa, unserem größten Arbeitgeber, in Bad Honnef eine bezahlbare Wohnung finden? Wenn sie dann noch alleinerziehend sind, wird es quasi unmöglich.

Auch eine vernünftige Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr bzw. die Möglichkeit der Fahrradnutzung sind als zusätzliche umweltpolitische Aspekte zu betrachten.    

Losgelöst von ideologisch gefärbten Parteiprogrammen oder potenziellen Wählerstimmen, gebietet allein schon der gesunde Menschenverstand, dass die Schaffung bezahlbaren Wohnraums nur auf städtischen Grundstücken gelingen kann. Derer haben wir nur 2, am Stadtgarten und am Hockeplatz.

Und obwohl die FDP gerne als „Partei des Wirtschaftsliberalismus“ kritisiert wird, unterscheidet sich die Haltung der FDP in den Fragen der Förderung junger Familien durch Schaffung bezahlbaren Wohnraums und Vermeidung/Senkung unnötiger Umweltbelastung in Bad Honnef nicht wesentlich von den Zielen und Parteiprogrammen der Grünen und der SPD. Übrigens, SPD Justizministerin Barley hat bei der Diskussion zum Mieterschutzgesetz im Oktober bezahlbaren Wohnraum als die soziale Frage unserer Zeit bezeichnet.

Wo bitte, liebe SPD-Genossen, ist denn nun Ihr Rückgrat  geblieben, wenn es darum geht, Ihre wohlklingenden sozialen Wahlversprechen in die Tat umzusetzen? Sie müssen sich doch fragen lassen, wo Ihr Engagement für bezahlbaren Wohnraum in den letzten Jahren geblieben ist. In 10 Jahren Verwaltung unter einer SPD Bürgermeisterin und noch mehr an Jahren Ausschussvorsitz für Stadtentwicklung haben Sie keinen bezahlbaren Wohnraum in Bad Honnef Tal geschaffen. Diese Tradition scheinen Sie derzeit fortsetzen zu wollen.

Die Grünen frage ich, wie Sie sich denn eine umweltverträgliche Ansiedelung junger Familien, vorstellen? Es ist Ihnen unbenommen, Alternativen zu nennen. In diesem Zusammenhang muss eines allerdings auch klar sein: Eine einseitige Fokussierung der Nutzung städtischer Grundstücke für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums auf Aegidienberg kann aus Gründen wie mangelnde Infrastruktur, niedrigere Grundstückspreise und unfairer Einwohnerproporz nicht die Lösung im Sinne der Bürger bzw. Neubürger sein kann.

Ich betone an dieser Stelle nochmals, dass es hier um die Prüfung der Bebaubarkeit im nördlichen Teil des Stadtgartens geht. Wir wollen keine Denkverbote. Wir sprechen uns für einen intensivierten Dialog der Stadtverwaltung und der Parteien mit den betroffenen Bürgern aus, um vor Ort Chancen und Risiken abzuwägen und nach Möglichkeiten einer nachhaltigen Bebauung zu suchen, die für die Betroffenen durchaus eine WinWin-Situation mit mehr Lärm- und Klimaschutz bedeuten kann. Wir sind uns bewusst, dass am Ende dieses Prozesses auch ein NEIN gegen die Bebauung möglich ist. Wir möchten nicht, dass dieser ergebnisoffene Prozess vorzeitig gestoppt wird. Wir treten dem Bürgerbegehren auch deshalb nicht bei, da aufgrund einer Unterschriftenliste noch keineswegs der Wille der Bevölkerung ermittelt ist. Um allen Bürgern (m/w/a) gleichermaßen eine Stimme zu geben, bedarf es zwingend des ausstehenden Bürgerentscheids.

Die FDP fordert den Rat auf, zu einer ausgewogenen Sachpolitik und damit zum DIALOG mit allen Beteiligten zurückzukehren und sich für eine Prüfung der Bebaubarkeit neben dem Gelände des Stadtgartens auszusprechen. Eine Unterstützung des Sankt-Florian-Prinzips wird die Stadt auf Jahre hin blockieren und keinen Millimeter in die Zukunft führen.

                                                                                        Martina Ihrig,FDP Fraktion

Lebendiges Bad Honnef

Nein beim Bürgerentscheid

Die Diskussion um den Bebauungsplan „Neues Wohnen Alexander-von-Humboldt-Straße/Am Spitzenbach/B42“ gewinnt an Breite. Mit Blick auf den Bürgerentscheid am 6. Januar 2019 haben sich am Mittwoch dieser Woche engagierte Einwohner zu der offenen Gemeinschaft Lebendiges Honnef zusammengeschlossen. „Wir möchten die zur Wahl aufgerufenen Bürgerinnen und Bürger umfassend informieren und die Thesen der Bürgerinitiative, die sich gegen den Fortgang der Planung ausspricht, einem Faktencheck unterziehen“, sagt Guido Oberhäuser, einer der Initiatoren der Gemeinschaft.

Lebendiges Honnef zählt inzwischen bereits mehr als drei Dutzend Unterstützer – eine Zahl, die nach Angaben der Initiatoren täglich wächst. Wie die Gemeinschaft betont, brauche Bad Honnef mehr junge Familien. Die Möglichkeiten der Stadt, preiswertes Wohnen zu entwickeln, seien aber begrenzt. „Wir möchten nicht, dass solche Möglichkeiten schon im Keim, also vor der Prüf- und Planungsphase, erstickt werden“, betont Gerlinde Neuhoff, eine aktive Mitwirkende der Gemeinschaft.

Insbesondere wehren sich die Unterstützer der Gemeinschaft Lebendiges Honnef „gegen jede Initiative, die der Stadt Denkverbote auferlegen will“, heißt es in einer Erklärung. Vielmehr wolle sie sich auch für die Familien einsetzen, die noch nicht in Bad Honnef leben, weil sie nichts Passendes fänden. Hier gehe Gemeinwohl vor Anliegerwohl. Mit Info-Ständen in der Stadt, Aufklärung in sozialen Medien und einer zielgruppenorientierten Öffentlichkeitsarbeit will die Gemeinschaft die Zeit bis zum Bürgerentscheid nutzen, für ein „Nein“ beim Bürgerentscheid zu werben. Bei dieser Abstimmung geht es um die Frage, ob der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Neues Wohnen Alexander-von-Humboldt-Straße/Am Spitzenbach/B 42 aufgehoben werden soll. eb