Bad Honnef und der „Haushalt“

RATSSITZUNG: „Einigkeit“ und „Zoff“ ganz nah beieinander. Haushalt „auf Kante genäht“     

Der neue 1.Beigeordnete Holger Heuser wurde von Bürgermeister Otto Neuhoff vereidigt, er beginnt seinen Dienst Anfang März im Bad Honnefer Rathaus. Als Gast bei der anschließenden Ratssitzung erlebte er sogleich ein prickelndes Wechselbad der Gefühle. Die Sitzung begann sehr harmonisch mit viel Applaus für die aktuellen Geburtstagskinder (Überraschung: Auch Ratsmitglieder werden älter). Beim Thema „neues Lehrschwimmbecken für Aegidienberg“ herrschte fraktionsübergreifend Einigkeit.

Mal eben vier Millionen Euro für einen Neubau durch gewunken. Aber dann kam was kommen musste: Heftige Auseinandersetzungen zum Thema städtischer Haushalt. Auf der einen Seite sitzt sozusagen das „soziale Gewissen“ (SPD und Grüne) im Ratssaal, auf der anderen Seite die “Vernunft“ (CDU,Bürgerblock,FDP). Während das „Gewissen“ jegliche  Belastung für die Bürger zurück schrauben will, sagt die „Vernunft“, dass sich das die Stadt „mit einem auf Kante genähten Haushalt“ noch (!) nicht leisten kann. Abwägungssache. Auf der einen Seite eine marode Stadt mit dringendem Renovierungsbedarf bei städtischen Straßen und Gebäuden, auf der anderen Seite steigende Kosten für die Bürger.

Ein zäher Weg, der eben für eine entspannte Zukunft begangen werden muss. Die Aussichten, das Ziel „Gesundung“ zu erreichen, sind sonnig bis bewölkt. Denn: Überraschungen gibt es immer, wie eben aktuell die vier Millionen Euro für ein neues „Lehrschwimmbecken“ in Aegidienberg. Auf der „Sonnenseite“ stehen neue Unternehmen wie das Weltunternehmen Wirtgen (auch in Aegidienberg), die das Steuersäckel der Stadt zukünftig noch prächtiger sprudeln lassen. Noch eine Überraschung: Eigentlich sollte ein Doppelhaushalt für die Jahre 2019/2020 verabschiedet werden. Das war der Plan. Dazu kam es nicht. Die Mehrheitsfraktion CDU entschied sich kurzfristig für Einzelhaushalte. Eine Entscheidung, die von SPD und Grüne begrüßt wurde (wieder Harmonie). Bürgermeister Otto Neuhoff fand das, ob der gewaltigen Vorarbeit, nicht wirklich so prickelnd.

Ein kleiner Schönheitsfehler. Trotzdem, das wurde bei der 38. Ratssitzung unter der Leitung von Otto Neuhoff wieder sehr deutlich: CDU, Bürgerblock und FDP loben und unterstützen die Arbeit des Bürgermeisters inklusive seiner neu aufgestellten Verwaltung. SPD und Grüne dagegen sehen das völlig anders. Aus ihrer Sicht werden die Bürger von der Verwaltung „einfach nur noch abgezockt“. Ansichtssache. Die Bürgermeisterwahl im kommenden Jahr wird zeigen, wer recht hat. Hier nun, exklusiv in der HWZ, die Bemerkungen von Otto Neuhoff zur Haushaltssituation, die allen Ratsmitgliedern vor der Sitzung vorlag: „Wir haben uns gemeinsam vorgenommen, den Haushalt ab 2017 in Planung und Ergebnis ausgeglichen darzustellen und so zu planen, dass wir jährlich 500,000 € zur Rückführung der Kassenkredite bzw. zur Wiederherstellung der verbrauchten Ausgleichsrücklage (Eröffnungsbilanz: 7,87 Mio, €) verwenden.

Ich stelle fest, dies ist uns in den Jahren 2017 und 2018 gelungen. Wir haben in 2017 1,8 Mio. € Überschuss erzielt, in 2018 gehen wir fest davon aus, dass ein Überschuss geschätzt zwischen 1 und 1,5 Mio. € erzielt werden wird, ln Summe kann die Ausgleichsrücklage um ca, 3 Mio. € wieder aufgebaut werden. Dadurch haben wir zugleich das Eigenkapital nach langer Zeit erstmals wieder aufgebaut. Zusätzlich ist dieses dadurch erheblich gestärkt worden, dass wir in meiner Amtszeit anders als in der Vergangenheit regelmäßig mehr investiert als abgeschrieben haben: in Summe rd. 2,9 Mio. €.

Der Substanzverlust ist also gestoppt zusätzlich Substanzaufbau erfolgt, die Wende erfolgreich realisiert. Ein weiterer positiver Effekt für das Eigenkapital ist dadurch eingetreten, dass wir nach vielen Jahren der Abstinenz wieder erfolgreiche Bewerbungen um Fördermittel abgegeben haben. In Summe bedeutet das zusätzlich knapp 3 Millionen € Fördermittel für Bad Honnef. Im Ergebnis können wir also voller Stolz festhalten, dass die Gesundung der städtischen Finanzen der Stadt erstmals seit langer Zeit nachhaltig auf den Weg gebracht wurde. Trotzdem stellt sich die finanzielle Situation weiter als sehr angespannt dar. Dies insbesondere deswegen, weil der in den vorherigen Amtszeiten entstandene Sanierungsstau jetzt erst in vollem, nicht geahntem Ausmaß sichtbar wird. Die letzte Hiobsbotschaft Ende 2018 war die wegen Sicherheitsmängeln erforderliche Schließung des Lehrschwimmbeckens in Aegidienberg.

Die Bestandsaufnahme hat z.B. für das Kurhaus, Stadion, Siebengebirgsgymnasium (Feuerschlößchen) und Rathaus weiteren erheblichen Sanierungsbedarf ergeben, der auch den Ergebnishaushalt in den nächsten Jahren nachhaltig belasten wird. Wir haben uns vorgenommen, die Notwendigkeit der Höhe der Grundsteuer B immer wieder zu hinterfragen. Eine substanzielle Reduzierung kommt sicher derzeit nicht in Betracht. Die Frage der moderaten Anpassung nach unten ist auch öffentlich gestellt worden. Hier muss m. E. abgewogen werden, zwischen der vergleichsweise geringen finanziellen Entlastung der Bürger und dem Interesse der Bürger an intakten Schulen, Sportstätten, Gebäuden und Straßen (öffentliche Infrastruktur).

Meine persönliche Tendenz ist: Wir sollten vor einer Grundsteuer B-Absenkung dafür sorgen, dass die Substanz der Stadt mittelfristig wiederhergestellt werden kann und zumindest gewährleisten, dass die gesetzlich vorgesehene Ausgleichsrücklage wieder (für unvorhergesehene Ereignisse wie eine Konjunkturflaute) zur Verfügung steht. Dies würde gleichzeitig eine vernünftige Reduzierung der Kassenkredite bewirken. Sollte das Land Nordrhein-Westfalen doch noch für 2020 eine angemessene Finanzierung der kommunalen Kosten für die (geduldeten) Flüchtlinge beschließen, sollte dies in einen Haushaltsnachtrag zur Reduzierung der Grundsteuer B münden“. bö

Foto:Rainer Sturm/Pixelio

Bad Honnef: CDU und GRÜNE zum Haushalt

CDU Bad Honnef zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen und der Grundsteuer B

Im Rahmen der Haushaltsberatungen des Rates hat es zuletzt eine heftige Kontroverse zu Erhebung von Straßenbaubeiträgen im Zusammenhang mit dringend anstehenden Ausbaumaßnahmen in Bad Honnef sowie zur Reduzierung der Grundsteuer B gegeben.

Die Fraktion Bündnis 90 die Grünen hatten am Nachmittag vor der entscheidenden Ratssitzung zur Überraschung sowohl der Verwaltung, als auch der anderen Fraktionen im Rat der Stadt Bad Honnef beantragt, die Erhebung von Straßenbaubeiträgen auszusetzen, bis das Land darüber entschieden hat, ob infolge einer Änderung des Kommunalabgabengesetzes die Erhebung von Ausbaubeiträgen in Nordrhein Westfalen künftig unterbleiben kann. Sie hatte ferner beantragt, die Ortssatzung dahingehend zu ändern, dass Ausbaumaßnahmen nur dann durchgeführt werden, wenn die Mehrheit einer betroffenen Bürgerversammlung sich hierfür ausspricht. Diese Anträge sind mit den Stimmen der CDU, dass Bürgerblock und der FDP abgelehnt worden. Gleichzeitig haben diese drei Fraktionen die Anträge von SPD und Bündnis 90 die Grünen zurückgewiesen, bereits im Jahre 2019 die Grundsteuer B zu senken.

Im Zusammenhang mit den Anträgen zu den Straßenbaubeiträgen hatte die Verwaltung vor der Abstimmung im Rat auf eine frühere Stellungnahme der Kommunalaufsicht verwiesen, nach der die Kommunen verpflichtet sind, im Zusammenhang mit der Durchführung von Straßenbaumaßnahmen Ausbaubeiträge zu erheben. Diese grundsätzlich geltende Beitragserhebungspflicht habe zur Folge, dass weder die Verwaltung, noch der Rat einer Kommune von der Erhebung solcher Beiträge absehen können. Ausdrücklich hatte die Kommunalaufsicht darauf verwiesen, dass im Falle einer anderslautenden Handhabung gegebenenfalls Schadensersatzansprüche sowohl gegenüber den Verwaltungsmitarbeitern, als auch gegenüber Mitgliedern des Rates geltend zu machen seien.

„Vor dem Hintergrund dieser eindeutigen Hinweise haben wir uns entschieden, die offensichtlich nicht näher geprüften Anträge der Fraktion Bündnis 90 die Grünen zurückzuweisen, betont Sebastian Wolff, Fraktionsvorsitzender der CDU Fraktion im Stadtrat von Bad Honnef. „Wir sind bereit, über vieles ernsthaft zu diskutieren; offensichtlich rechtswidrige Ratsbeschlüsse tragen wir allerdings schon im Ansatz nicht mit“, ergänzt Wolff.

„Aus unserer Sicht ist es durchaus denkbar, langfristig auf die Erhebung von Ausbaubeiträgen zu verzichten, wenn die landesrechtlichen Bestimmungen eine Änderung der Finanzierung solcher Ausbaumaßnahmen vorsehen und die Kommune damit nicht zusätzlich wirtschaftlich belastet wird“, betont Michael Lingenthal, Vorsitzender des CDU Stadtverbandes in Bad Honnef. „Denn die zum Teil seit Jahrzehnten immer wieder nur geflickten Straßen in Bad Honnef bedürfen dringend einer Sanierung, deren Kosten nicht zulasten aller Bürger der Stadt gehen können, weil dies ansonsten wieder zu Steuer- und Gebührenerhöhungen führen würde, welche insbesondere die sozial schwächeren Bürger unserer Stadt beträfen“, erläutert Lingenthal.

Ähnlich steht die CDU auch zu den Anträgen von SPD und Bündnis 90 die GRÜNEN, die Grundsteuer B wieder zu senken.

„Eine Grundsteuersenkung kommt für uns dann in Betracht, wenn sich abzeichnet, dass wir auch bei einer solchen Senkung ein positives Haushaltsergebnis erreichen. Dies ist bei einem für 2019 angenommenen Haushaltspuffer von lediglich rund 400.000 € nicht zu gewährleisten. Denn wir müssen auf Dauer sicherstellen, dass wir nicht wieder in die Haushaltssicherung gelangen, um die dringend notwendigen Investitionen in unserer Stadt vornehmen zu können, erklärt Sebastian Wolff, der darüber hinaus ergänzt: „Das gleiche gilt für den Fall, dass die Steuereinnahmen bei gleichen Hebesetzen infolge der anstehenden Grundsteuerreform drastisch steigen sollten. Eine solche Steigerung würden wir durch eine entsprechende Senkung der Hebesätze an die Bürger zurückgeben.“

„Dabei müssen wir aus Gründen der Fairness immer darauf achten, dass keine Lücken im Haushalt entstehen, die letztlich dann wieder durch Gebühren ausgeglichen werden müssen. Denn während die Grundsteuer alle Bürger gleichmäßig belastet, tragen die Lasten der Gebühren diejenigen, welche die Leistung in Anspruch nehmen und das sind in der Regel – wie das Beispiel der Kindergartengebühren zeigt – junge Familien, die wir eher entlasten wollen“, ergänzt in diesem Zusammenhang Hansjörg Tamoj, stellvertretender Vorsitzender der CDU Bad Honnef und Mitglied des Rates.

Bad Honnef, den 19.2.2019, Gezeichnet Hansjörg Tamoj Pressesprecher

Grüne: Mehr Menschen müssen sich Bad Honnef leisten können. CDU, Bürgerblock und FDP verhindern jedoch Entlastung und Mitbestimmung

Nachdem CDU, FDP und Bürgerblock bereits letztes Jahr Anträge der Grünen zur Senkung der Abwassergebühren und der Straßenbaubeiträge abgelehnt haben, verhinderten sie in der Beratung des Haushalts für 2019 auch die Senkung der Grundsteuer B.

CDU, FDP und Bürgerblock haben in der Ratssitzung auch alle von den Grünen beantragen Maßnahmen verhindert, die zur Verbesserung der Bedingungen für die Finanzierung von Straßenbaubeiträgen und die Mitbestimmung betroffener Bürger*innen beitragen können. Dies betrifft die Reduzierung der Vielzahl geplanter Straßenbaumaßnahmen, deren Kosten die Eigentümer anliegender Grundstücke zum größten Teil tragen müssen und die für viele unzumutbar hoch sind und die Mitbestimmung der Anlieger bei vorgesehenen Straßenbaumaßnahmen. Sogar einer Kostenreduzierung bei der Planung und Überwachung von Straßenbauprojekten durch mehr Fachkräfte in der Verwaltung, statt kostenintensiven Auftragsvergaben, haben sie abgelehnt. Verhindert haben sie auch die Aussetzung der Erhebung von Straßenbaubeiträgen bis zur derzeit angestrebten Änderung auf Landesebene.

Der Spielraum für eine Absenkung der Grundsteuer B besteht, da sich vom Entwurf bis zur 4. Änderung des Haushaltsplans das Ergebnis um 0,85 Mio. € verbessert hat, die Erträge sogar um 2,28 Mio. € gestiegen sind. Es kann erwartet werden, dass 2019 das geplante Ergebnis von plus 0,4 Mio. € weit übertroffen wird, da auch in den letzten Jahren das Ergebnis deutlich über der Planung lag und Überschüsse von über 1 Mio. € pro Jahr erzielt wurden. Der Vergleich der Haushaltspläne von 2019 und 2015 zeigt, dass die Steuereinahmen um 9,6 Mio. € (24,5 %) auf 39,1 Mio. € gestiegen sind – alleine die Grundsteuer B um 2,7 Mio. € (36,4 %).

Der aktuelle Investitionsplan für 2019 erreicht fast 17 Mio.€ Auszahlungen. Das sind 3,3 Mio.€ mehr als im Entwurf und sogar 12,5 Mio.€ mehr als im Plan von 2015. Höhere Investitionen, die zur Beseitigung des Sanierungsstaus beitragen, sind zu begrüßen, sie sollte jedoch Menschen, die hier leben, nicht überfordern.

Der Investitionsplan für 2019 bis 2023 sieht Straßenbaumaßnahmen in 56 Straßen vor – viel mehr als seit Jahren – , für die durchschnittliche Gesamtkosten von fast 5 Mio. € pro Jahr geplant werden. Damit würden auf Eigentümer anliegender Grundstücke Straßenbaubeiträge von insgesamt über 3 Mio. € pro Jahr zukommen. Für den Einzelnen ergeben sich daraus vier- bis fünfstellige Straßenbaubeiträge, was insbesondere junge Familien und Rentner*innen, überfordern könnten. Bereits der Verzicht auf geplante Straßenbaumaßnahmen, die in den Bürgerversammlungen eindeutig abgelehnt wurden, reduziert die Ausgaben der Stadt und vermeidet eine finanzielle Überforderung betroffener Bürger*innen. Dies gilt aktuell z. B. für die Brückenstraße, die Grabenstraße und den Floßweg.

Anlieger sollten als Experten in ihrem Wohnumfeld anerkannt werden. Sie sollten in Bürgerversammlungen mehr Mitwirkungsrechte bekommen, z. B. mitentscheiden können, ob nach der Kanalerneuerung eine „Wiederherstellung“ erfolgen sollte, deren Kosten das Abwasserwerk trägt und die über die Abwassergebühren finanziert werden oder eine „Erneuerung /Neugestaltung“ der Straße erfolgen sollte, bei der von jedem Eigentümer anliegender Grundstücke Straßenausbaubeiträge verlangt werden. Wichtig wäre auch, dass Anlieger nicht eine erforderliche Straßenerneuerung zu bezahlen haben, die durch Unterlassung von Sanierungsarbeiten, Bauarbeiten des Abwasserwerks, der BHAG und/oder der Telekom sowie den Schwerlastverkehr an Baustellen verursacht wurde.

Die Investitionsplanung im Straßenbau enthält Kosten für die Vergabe der Planung, Ausschreibung und Baustellenüberwachung. Nach bisherigen Erfahrungen liegen diese bei etwa 15 % der Gesamtkosten. Bei geplanten durchschnittlichen Investitionen von nahezu 5 Mio. € würden hierfür jährlich fast 1 Mio. € anfallen. Zusätzliche Fachkräfte in der Verwaltung könnten diese Leistungen günstiger erbringen, zur Verkürzung der Arbeitsabläufe und zum Kompetenzgewinn beitragen.

Die Erhebung von Straßenbaubeiträgen führt nicht nur für viele Bürger*innen zu unzumutbaren finanziellen Belastungen, sondern auch zu zahlreichen Gerichtsverfahren. Daher hat die Abschaffung und Änderung der Straßenausbaubeiträge in der öffentlichen Diskussion und in den Gremien der Länder und Kommunen wieder an Aktualität gewonnen. In einigen Bundesländern wurden Straßenausbaubeiträge bereits abgeschafft (z. B. in Bayern), andere Bundesländer überlassen es den Kommunen, ob sie „wiederkehrende Beiträge“ oder „Einmalbeiträge“ erheben (z. B. Rheinland-Pfalz). Auch in NRW laufen seit November 2018 im Landtag Bestrebungen zur Abschaffung bzw. Änderungen der regulativen Bedingungen für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen. Ergebnisse sollen im Mai vorgelegt werden. Daher kann eine Entscheidung hierüber noch in diesem Jahr erwartet werden. Viele Bürger*innen und auch die Verwaltung in Bad Honnef könnten davon profitieren, da noch zahlreiche Abrechnungen von Straßenausbaubeiträgen ausstehen, mehrere Straßenerneuerungen begonnen wurden und zahlreiche Straßenbaumaßnahmen geplant sind.

Wir setzen uns weiterhin für die Senkung der Grundsteuer B ein und werden nochmals beantragen, dass bei Straßenbaumaßnahmen die Betroffen mitentscheiden können, die Beitragspflicht für alle Straßenarten gesenkt wird, Möglichkeiten einer breiteren Finanzierung durch „wiederkehrende Beiträge“ genutzt werden, bei öffentlicher Förderung die Straßenbaubeiträge reduziert werden und Härten vermieden werden.

Unser Ziel bleibt eine nachhaltige Entwicklung der Stadt, die sich nicht auf Wachstum und eine positive Haushaltsentwicklung beschränkt, sondern das Gemeinwohl in den Mittelpunkt stellt und die Relevanz von Klima- und Naturschutz anerkennt.

Klaus Wegner, Sprecher der Fraktion „Liste Bündnis 90/Die Grünen“ in Bad Honnef

Foto: Andreas Hermsdorf/Pixelio.de

Die unbeschlossene Parkgebührenordnung

Leserbrief von Krista Ulmen zum Thema Ablehnung der Parkgebührenordnung durch die CDU

Die Überraschung war nicht nur für die Verwaltung, sondern auch offensichtlich für viele Ratsmitglieder groß, als die CDU ihren plötzlichen Sinneswandel mitteilte und gegen die Änderung der Parkgebührenordnung stimmte. Nach meiner Kenntnis hatte sie diese bis kurz vor der Ratssitzung mit erarbeitet und mit getragen. Sie hat dem Haushaltsplan zugestimmt, in den die Einnahmen aus dieser geänderten Gebührenordnung eingeflossen sind. Und erst jetzt ist der CDU aufgefallen, daß diese Satzung unausgegoren ist?

Ich konnte mich als Zuhörer der Sitzung des Eindrucks nicht erwehren, daß die CDU plötzlich auf Wahlkampf – Modus umgeschaltet hat und gegen die gemeinsam mit anderen Fraktionen und der Verwaltung mühsam erarbeitete Vorlage gestimmt hat. Wie viele andere Bürger war ich froh, daß sich der Rat, seit Otto Neuhoff Bürgermeister wurde, immer wieder bemühte, für die vielen Probleme der Stadt, fern aller Partei – Politik, einvernehmlich vernünftige und sachgerechte Lösungen zu finden. Hoffentlich war diese Entscheidung der CDU ein einmaliger Rückfall in die alte, wenig sachgerechte Blockadehaltung. Krista Ulmen 

Die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren im Gebiet der Stadt Bad Honnef war eine umstrittene aber immerhin beschlossene Sache. Knapp ein Jahr wurde daran gefeilt. Zuletzt wurde sie in der Fraktionsvorsitzendenrunde mehrheitlich abgenickt. Im darauf folgenden Haupt-und Finanzausschuss vor der Ratssitzung am vergangenen Donnerstag in Aegidienberg fiel dann die überraschende Entscheidung, die Verordnung zurück an den Verkehrsausschuss zu befördern. Zur erneuten Beratung. CDU, SPD und GRÜNE hatten wohl keine große Lust, im NRW-Wahlkampfmodus eine Entscheidung mitzutragen, die bei vielen Bürgern als unpopulär gilt. Außerdem sei die Verordnung „unausgegoren“. Hier also eine Beschlussfassung, die eben noch nicht beschlossen wurde.   

§ 1 Parkraumbewirtschaftung: Auf den nachfolgenden Parkplätzen/Parkräumen werden Gebühren nach Maßgabe dieser Parkgebührenordnung erhoben soweit das Parken dort nur während des Laufes eines Parkscheinautomaten zur Überwachung der Parkzeit zulässig ist (Parkraumbewirtschaftung):

Zone A: 1. Parkplatz Kirchstraße 2. Rathausplatz 3. Weyermannallee (Parkplatz sowie Straßenabschnitt zwischen Parkplatz und Luisenstraße) 4. Am Saynschen Hof/Kirchstraße 5. Bahnhofstraße (zwischen Mülheimer Straße und Am Saynschen Hof) 6. Mülheimer Straße (zwischen Linzer Straße und Kirchstraße) 7. Bergstraße/Ecke Kreuzweidenstraße 8. Kreuzweidenstraße (Rückseite Rathaus) 9. Mülheimer Straße 10. Clemens-Adams-Straße 11. Rommersdorfer Straße (bis Bernhard-Klein-Straße) 12. Rheingoldweg (bis Gartenstraße) 13. Bernhard-Klein-Straße 14. Schülgenstraße

Zone B: 15. Göttchesplatz 16. Rommersdorfer Straße (zwischen Bernhard-Klein-Straße und Bismarckstraße) 17. Alexander-von-Humboldt-Straße 18. Giradetallee 19. Austraße 20. Am Spitzenbach 21. Parkplatz Lohfelder Straße § 2 Gebührenpflicht (Bewirtschaftung)

Die Bewirtschaftung erfolgt auf den in § 1 aufgeführten Parkplätzen/Parkständen zu folgenden Zeiten: a) Nr. 1-14 (Zone A): montags bis freitags 08:00–19:00 Uhr und samstags 08:00–14:00 Uhr (= 61 Stunden) b) Nr. 15-16 und Nr. 21: täglich von 08:00-18:00 Uhr (= 70 Stunden) c) Nr. 17-20: täglich von 08:00-22:00 Uhr (= 98 Stunden) § 3 Gebühren (1)

Im Zuge der Bewirtschaftung der in § 1 aufgeführten Parkplätze/Parkräume werden Gebühren in Höhe von 0,50 € (= Mindestgebühr) je angefangene halbe Stunde bis zu einer Höchstparkdauer von 3 Stunden erhoben. (2) Ist ein Parkscheinautomat nicht funktionsfähig, so darf nur bis zur angegebenen Höchstparkdauer geparkt werden. In diesem Fall ist die Parkscheibe zu verwenden. bö

Die Ratssitzung

Es war wie früher. Früher, besonders in der Ära Wally Feiden, empfand sich der Rat prinzipiell als Opposition zur Verwaltung. Stundenlange Diskussionen standen immer mit auf der Tagesordnung. Mit Bürgermeister Otto Neuhoff wurde alles anders. Die von ihm geleiteten bisherigen 21 Ratssitzungen gingen ruck zuck über die Bühne.

In 45 bis 60 Minuten wurden die Tagesordnungspunkte abgehandelt. Egal wie viele. Alles wurde in den Fachausschüssen vorab besprochen. Mit der Ratssitzung am 2.Februar 2017 kam die Vergangenheit zurück in den Ratssaal. So gewaltig, dass der Bürgermeister mittendrin eine fünfminütige Pause verordnete, „Ich muss mich sortieren“.

Alle mussten sich sortieren. Die Sitzung dauerte vier Stunden und 20 Minuten. Vorangegangen war eine fast einstündige Einwohnerfragestunde zu den Themen Floßweg und Hockeyplatz. Danach ging es um jeden Cent bei der neu aufgestellten Parkraumbewirtschaftung. Seit einem Jahr wird darüber diskutiert, in der Ratssitzung wurde alles wieder haarklein auseinander gepflückt. Der ein oder andere Beschlussvorschlag wurde zurück in den Ausschuss geschickt.

Alle 18 Beschlussvorschläge wurden einzeln abgestimmt. Und dann die Haushaltsdiskussion. Insgesamt ist erkennbar, CDU,FDP und Bürgerblock ziehen mit dem Bürgermeister und seiner Verwaltung an einem Strang, die Grünen ein bißchen weniger und die SPD kaum ein bißchen. So erkennt SPD-Fraktionschef Guido Leiwig im Haushaltsplanentwurf keinen Anlass zur Euphorie. Er fragt, welche echten Weichenstellungen vorgenommen worden sind. Die exorbitante Erhöhung der Grundsteuer B lehnt er ab. CDU-Fraktionschef Sebastian Wolff sieht das dagegen so: „Nur mit einer Erhöhung der Grundsteuer erreichen wir nachhaltig einen Haushält, der nicht nur ausgeglichen ist, sondern der im Ergebnis ein Plus erwirtschaftet.

Wir wollen die Haushaltssicherung verlassen und wieder selbst entscheiden können, wofür wir unser Geld ausgeben“. FDP-Fraktionschef Rainer Quink meint: „Es freut mich sehr, dass wir nach langer Zeit heute wieder einen Haushaltsentwurf vorliegen haben, der uns für dieses und die darauf folgenden Jahre einen ausgeglichenen Haushalt verspricht“. Der Bürgerblock sieht den Haushalt „auf einem richtigen Weg, aber auf dünnem Eis“.

Lange Rede, kurzer Sinn: Der Haushalt 2017 ist auf dem Weg, die Parkraumbewirtschaftung ebenso, allerdings mit heftigen „Bauchschmerzen“ oder sogar „Magenkrämpfen“. Und es sei auch kein Traum eines Bürgermeisters, die Grundsteuer B um 210 Punkte anzuheben. „Aber wenn wir es nicht tun, kommen wir nicht weiter“. bö

Bürgerblock zum Haushalt

Am kommenden Donnerstag wird der Haushält 2017 im Rat diskutiert und verabschiedet. Hier die Stellungnahme vom Bürgerblock dazu:

BB: Haushalt 2017 ist auf dem richtigen Weg – Haushaltsdisziplin ist erkennbar

Der Haushalt 2017 entwickelt sich positiv. Der Negativtrend ist durchbrochen.

Der Bürgerblock hat jahrelang das Thema Haushaltsdisziplin eingefordert. Das heißt konkret, die Ausgaben orientieren sich an den Einnahmen.

Bürgermeister Otto Neuhoff hat diese Sichtweise auch sehr klar in seinem Zielfokus, was von Seiten des BB begrüßt wird.

Eine zeitlich befristete Grundsteuer B Erhöhung, die jährlich vom Rat neu beschlossen werden muss, bei gleichzeitiger Fortführung der Anstrengungen der Finanzkommission zur strukturellen Verbesserung des Haushalts kann sich der BB vorstellen. Eine zeitlich unbefristete Erhöhung nicht.

Karl-Heinz Dißmann, Fraktionsvorsitzender des BB:“ Die Erhöhung der Grundsteuer B auf 730 von Hundert Punkten gelten für den Bürgerblock zunächst nur für das Jahr 2017. Wir sehen Möglichkeiten ab 2018 unter „700 Punkte“ zu kommen.“

Mittelfristig bis 2020 muss die Abgabenquote wieder auf ein Normalmaß zurückgeführt werden.

„Darüber hinaus fordern wir ein Konzept für die Personalplanung einhergehend mit einer Strukturuntersuchung der Verwaltung. Kreative Ansätze zur Verhinderung von nachhaltigen Steuererhöhungen sind gefragt. Hier haben wir bereits konkrete Ansätze wie z.B. die Grundstücksgesellschaft als professioneller Wirtschaftsförderer der Stadt zu implementieren und neu aufzustellen u.a. mit dem Ziel Bad Honnef auf rund 30.000 Einwohner wachsen zu lassen.“ Denn der dauerhafte Erhalt der Leistungsfähigkeit unseres Gemeinwesens ist nur dann gewährleistet wenn die Wertschöpfungskette in Gänze durch die Stadt Bad Honnef genutzt wird.“ so Dißmann weiter. ck