Von aufrichtigem und ehrlichem Streit

CDU: Thema Stadtgarten

Bad Honnef braucht Wachstum, um dem Schicksal zu entgehen, das nicht wenige Rheingemeinden zwischen Bonn und Bingen erleiden. Überalterung, sterbende Innenstädte, 2-Dollar-Läden, ums Überleben kämpfende Einzelhändler, marode Straßen, geschlossene Schulen, dahinrottende Häuser, Wegzug junger Leuten, das, was Bürgermeister Neuhoff „negative Abwärtsspirale“ nennt, – alles das kann man entlang der Rheinschiene beobachten.

Wachstum braucht bezahlbaren Wohnraum, speziell für junge Familien. Ein Standort für den „bezahlbaren Wohnraum“ liegt nördlich des Stadtgartens, angrenzend an bestehende Häuser.

Dem widersetzt sich eine Bürgerinitiative, genauer eine Anwohnerinitiative, die sich „Rettet den Stadtgarten“ nennt. Natürlich ist es in Ordnung, Eigeninteressen zu haben und zu vertreten. Aber muss man einfordern dürfen, dass mit wahrheitsgemäßen Fakten und angemessenen Argumenten gestritten wird.

Die Wirklichkeit ist aber, dass die Bürgerinitiative Honnefer Bürger bewusst in die Irre führt.

Die Bürgerinitiative wirbt für Ihre Position mit dem Argument, die Stadt wolle den Stadtgarten bebauen, den „retten“ zu wollen sie vorgibt. Sie polemisiert deshalb in ihrem Faltblatt mit einem Bild des Stadtgartens mit dem Löwendenkmal für im I. Weltkrieg Gefallene gegen die Bebauungspläne. Ein Plakat zeigt den Löwen mit dem stattlichen Baumbestand des Stadtgartens dahinter. Darunter findet sich eine Fotomontage aus einer identischen Perspektive. Sie zeigt wieder den Löwen und dahinter schäbige Hochhäuser. Damit soll der Eindruck erweckt werden, der Stadtgarten werde verschwinden und durch hässliche Mietskasernen ersetzt.

Das ist einfach verlogen. Es geht überhaupt nicht um den Stadtgarten, sondern es geht um ein städtisches Gelände nördlich des Parks zwischen der B42 und den Gärten von neun Anwohnern der nördlichen Alexander-von-Humboldt-Straße. Unterhalb des Geländes führt eine lehmige Sackgasse vom Stadtgarten etwa 200 Meter bis hinter die Bebauung Am Spitzenbach. Ein von Brennnesseln und Brombeergestrüpp überwucherter Trampelpfad, verläuft hinter den Gärten der Anwohner. Mittendrin liegen, versteckt, ein paar heruntergekommene Schrebergärten.

Die Bürgerinitiative nennt das Gelände, um das es geht, ein „Juwel“, die „grüne Lunge der Stadt“ und das „Herzstück der grünen Achse eines Bioverbunds“. Das sind maßlose, absurde Übertreibungen, die nichts mit der Wirklichkeit zu tun haben. Den Honnefer Bürgern wird vorgegaukelt, die Stadt wolle wertvolles Parkgelände preisgeben, und damit ein „Juwel“ zu opfern. Für wie dumm hält denn die Bürgerinitiative die Bürger Bad Honnefs, wenn sie dreist behauptet, es handele sich um

eine einzigartige Oase, um „die Seele baumeln zu lassen“? Davon kann gar keine Rede sein.

Wahr ist, dass die Stadt hier eine der wenigen Möglichkeit hat, ein ihr gehörenden Gelände sozial, wirtschaftlich und ökologisch zu bebauen. So kann Platz für attraktiven, vernünftigen und bezahlbaren Wohnraum entstehen.

Halb Deutschland beneidet uns um unsere einzigartige Lage zwischen Rhein und Siebengebirge. Wollen wir wirklich jungen Familien und älteren Menschen, die hier arbeiten und leben wollen, wohnen in Bad Honnef unmöglich machen, weil ein paar Leute partout keine Nachbarn hinter ihrem eigenen Garten haben wollen?

Nein, die BI begehrt im Grunde gar nichts, außer, dass sich nichts hinter ihren eigenen schönen Häusern und Gärten ändern soll. Man darf das vertreten, aber es bleibt blankes Eigeninteresse. Ein verantwortungsvolles, am Allgemeininteresse orientiertes Eintreten für eine menschen- und umweltfreundliche Gestaltung von Bad Honnef sieht anders aus.

Prof. Dr. Rolf D. Cremer – Vorsitzender, CDU Senioren-Union Bad Honnef

Foto: Thorben Wengert/Pixelio

 

Stadtgarten Bad Honnef: Der Wahlkampf beginnt…

Der Rat der Stadt Bad Honnef hat am vergangenen Donnerstag entschieden: Er tritt dem Bürgerbegehren der Initiative „Rettet den Stadtgarten“ nicht bei. Heißt: Alle Bürger der Stadt können nun am 6.Januar an der Wahlurne darüber entscheiden, ob der nördliche Teil des Stadtgartens bebaut werden soll, oder eben nicht. Heinz Jacobs, Chef der Initiative, sagte nach der Ratssitzung: „Nun beginnt der Wahlkampf“. Recht hat er, und es ist auch gut so, dass nun alle Bürger der Stadt Gelegenheit haben, darüber abzustimmen. Alle Argumente für oder dagegen sind in den vergangenen Monaten ausführlich beschrieben worden. Aber: Der Wahlkampf fängt heute erst an. Hier nun die Stellungnahme der FDP. Weitere werden folgen, damit Sie sich ein Bild machen können.  

Die FDP-Fraktion hat über das Abstimmungsergebnis zum Bürgerbegehrens intensiv diskutiert. Wir sind uns einig, dass die unterschiedlichen Gründe der 4.400 Mitbürger (entspricht ca. 18% der Bevölkerung) gegen die Bebauung im nördlichen Teil des Stadtgartens in den Abwägungsprozess einzubeziehen sind. Wir als FDP stehen für eine Politik, die die Belange aller Bürger berücksichtigen will.

Um Entscheidungen auf dieser Grundlage treffen zu können, müssen diese geschaffen werden dürfen. Einen entsprechenden ergebnisoffenen Planungsprozess bereits im Ansatz stoppen zu wollen, ist dabei kontraproduktiv.

Wir möchten dafür sorgen, das Bad Honnef eine Zukunft hat, wo wir gerne leben, arbeiten, einkaufen und Mitmenschen treffen. Kurzum, wir als FDP möchten, das Bad Honnef „enkelfit“ wird.

Ein essentieller Baustein auf diesem Weg ist dabei die Schaffung bezahlbaren Wohnraums. Es kann doch nicht sein, dass sich hier nur noch reiche Menschen eine Heimat finanziell leisten können. Derzeit werden in der Tallage auf Grundstücken in privater Hand bevorzugt Luxusimmobilien gebaut, die für junge Familien geradezu unerschwinglich sind.

Daneben sind die Folgen des demographischen Wandels, d.h. die Überalterung der Bevölkerung, eine große Herausforderung für die Zukunft dieser Stadt. In den letzten Jahren haben wir von 1.200 Grundschülern 25% verloren. Das bedeutet, dass z.B. die Rhöndorfer Grundschule permanent von Schließung bedroht ist und als Konsequenz die Kinder weitere Wege in Kauf nehmen müssten. Auch bedrohen hohe Mietpreise unseren Arbeitsmarkt. Wo sollen z.B. viele Mitarbeiter der CuRa, unserem größten Arbeitgeber, in Bad Honnef eine bezahlbare Wohnung finden? Wenn sie dann noch alleinerziehend sind, wird es quasi unmöglich.

Auch eine vernünftige Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr bzw. die Möglichkeit der Fahrradnutzung sind als zusätzliche umweltpolitische Aspekte zu betrachten.    

Losgelöst von ideologisch gefärbten Parteiprogrammen oder potenziellen Wählerstimmen, gebietet allein schon der gesunde Menschenverstand, dass die Schaffung bezahlbaren Wohnraums nur auf städtischen Grundstücken gelingen kann. Derer haben wir nur 2, am Stadtgarten und am Hockeyplatz.

Und obwohl die FDP gerne als „Partei des Wirtschaftsliberalismus“ kritisiert wird, unterscheidet sich die Haltung der FDP in den Fragen der Förderung junger Familien durch Schaffung bezahlbaren Wohnraums und Vermeidung/Senkung unnötiger Umweltbelastung in Bad Honnef nicht wesentlich von den Zielen und Parteiprogrammen der Grünen und der SPD. Übrigens, SPD Justizministerin Barley hat bei der Diskussion zum Mieterschutzgesetz im Oktober bezahlbaren Wohnraum als die soziale Frage unserer Zeit bezeichnet.

Wo bitte, liebe SPD-Genossen, ist denn nun Ihr Rückgrat  geblieben, wenn es darum geht, Ihre wohlklingenden sozialen Wahlversprechen in die Tat umzusetzen? Sie müssen sich doch fragen lassen, wo Ihr Engagement für bezahlbaren Wohnraum in den letzten Jahren geblieben ist. In 10 Jahren Verwaltung unter einer SPD Bürgermeisterin und noch mehr an Jahren Ausschussvorsitz für Stadtentwicklung haben Sie keinen bezahlbaren Wohnraum in Bad Honnef Tal geschaffen. Diese Tradition scheinen Sie derzeit fortsetzen zu wollen.

Die Grünen frage ich, wie Sie sich denn eine umweltverträgliche Ansiedelung junger Familien, vorstellen? Es ist Ihnen unbenommen, Alternativen zu nennen. In diesem Zusammenhang muss eines allerdings auch klar sein: Eine einseitige Fokussierung der Nutzung städtischer Grundstücke für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums auf Aegidienberg kann aus Gründen wie mangelnde Infrastruktur, niedrigere Grundstückspreise und unfairer Einwohnerproporz nicht die Lösung im Sinne der Bürger bzw. Neubürger sein kann.

Ich betone an dieser Stelle nochmals, dass es hier um die Prüfung der Bebaubarkeit im nördlichen Teil des Stadtgartens geht. Wir wollen keine Denkverbote. Wir sprechen uns für einen intensivierten Dialog der Stadtverwaltung und der Parteien mit den betroffenen Bürgern aus, um vor Ort Chancen und Risiken abzuwägen und nach Möglichkeiten einer nachhaltigen Bebauung zu suchen, die für die Betroffenen durchaus eine WinWin-Situation mit mehr Lärm- und Klimaschutz bedeuten kann. Wir sind uns bewusst, dass am Ende dieses Prozesses auch ein NEIN gegen die Bebauung möglich ist. Wir möchten nicht, dass dieser ergebnisoffene Prozess vorzeitig gestoppt wird. Wir treten dem Bürgerbegehren auch deshalb nicht bei, da aufgrund einer Unterschriftenliste noch keineswegs der Wille der Bevölkerung ermittelt ist. Um allen Bürgern (m/w/a) gleichermaßen eine Stimme zu geben, bedarf es zwingend des ausstehenden Bürgerentscheids.

Die FDP fordert den Rat auf, zu einer ausgewogenen Sachpolitik und damit zum DIALOG mit allen Beteiligten zurückzukehren und sich für eine Prüfung der Bebaubarkeit neben dem Gelände des Stadtgartens auszusprechen. Eine Unterstützung des Sankt-Florian-Prinzips wird die Stadt auf Jahre hin blockieren und keinen Millimeter in die Zukunft führen.

Stimmen Sie mit NEIN beim Bürgerbegehren!

Martina Ihrig

Bad Honnef: Bürgerentscheid am 6.Januar

Stadtverwaltung lehnt Beitritt zum Bürgerbegehren ab. Entscheidung am 15. November im Rat.

AKTUELL: Der Rat hat heute entschieden: Mit 21 zu 16 Stimmen gegen das Bürgerbegehren. 

Er war das Thema des Jahres 2018, der nördliche Teil des Stadtgartens. Die Bürgerinitiative hatte alle Register gezogen (wir berichteten mehrfach), mit unzähligen Informationsveranstaltungen und einem erfolgreichen Bürgerbegehren. Über 4.000 Bürger sprachen sich gegen eine geplante Bebauung aus. Nun empfiehlt die Verwaltung der Stadt, dem Bürgerbegehren nicht beizutreten. Heißt: Es wird zu einem Bürgerentscheid (wie bei dem geplanten Nationalpark) kommen. Jeder Bürger der Stadt wird aufgerufen, seine Stimme am (bis) 6.Januar 2019 abzugeben. Die Wahlunterlagen werden im Dezember 2018 an alle Haushalte verschickt. Lesen Sie hier die Argumentation der Stadtverwaltung, warum der Beitritt zum Bürgerbegehren abgelehnt werden soll:

Die Bürgerinitiative „Rettet den Stadtgarten“ hat das Quorum für den Bürgerentscheid erreicht. Die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens wurde am 11. Oktober 2018 vom Rat der Stadt Bad Honnef festgestellt. Damit hat der Rat (am 15. November in öffentlicher Sitzung) zu entscheiden, ob er dem Bürgerbegehren beitritt.

Die Verwaltung empfiehlt, dem Bürgerbegehren nicht beizutreten und damit die Beschlussempfehlung aus den folgenden Überlegungen heraus abzulehnen:

Ein lebendiges, vitales Bad Honnef zu schaffen bzw. zu bewahren ist ein wesentlicher Inhalt des vom Rat verabschiedeten Integrierten Stadtentwicklungskonzepts. Die Menschen in Bad Honnef sollen weiter gerne hier leben und in der Innenstadt einkaufen können, Mitmenschen treffen und das Privileg der kurzen (Schul-)Wege in einer wunderbaren Umgebung genießen. Ausreichender und bezahlbarer Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen und den nötigen Zuzug sind dafür essentielle Voraussetzungen.

Die demografische Entwicklung und ihre Auswirkung auf die kommunale Infrastruktur

Bad Honnefs attraktive Lage in einer dynamischen Wachstumsregion ist eine zukunftsgewandte Stärke dieser Stadt. Um davon in gutem Maße zu profitieren, müssen die Wohnsituation, die Alterszusammensetzung der Bevölkerung und die Situation der kommunalen Infrastruktur gemeinsam betrachtet werden:

  • In den letzten 15 Jahren hat die Stadt von fast 1.200 Grundschülern 25 % verloren, fast durchweg in der Tallage von Bad Honnef. Hinzu kommt, dass
    weitere 100 Schüler in den nächsten 5-7 Jahren fehlen. Schulschließungen würden sich somit in Zukunft kaum noch vermeiden lassen. Wie erinnern uns gut an die Demonstrationen für den Erhalt der Rhöndorfer Grundschule.
  • Der ohnehin hohe Anteil der Senioren nimmt weiter zu. Aber die aktiven Senioren von heute wollen neben ihren Kindern und Enkeln in einer lebendigen Stadt mit belebten Straßen und Plätzen leben.
  • Mitgliederzahlen in den Vereinen sind rückläufig, bestimmte Sportarten werden weniger nachgefragt. Schon heute hat das negative Auswirkungen auf die Auslastung und Funktionalität der Sportstätten.
  • Der Einzelhandel in den Innenstädten steht seit Jahren durch den zunehmenden Online-Handel unter Druck. Symbol dieser Entwicklung in Bad Honnef ist die ehemalige Kaiser’s-Immobilie. Unter dieser Entwicklung leiden die Innenstädte auch in ihrer Funktion als soziales Zentrum der Kommunen. Der Zuzug von Familien und Arbeitnehmern stärkt die Innenstadt und ihre Vitalität.
  • Die demografische Struktur belastet gerade durch die zunehmende Alterung auch die Finanzkraft der Stadt. Allein bei der Umsatzsteuerbeteiligung hat die Stadt im Vergleich zu 2010 etwa 700.000 € pro Jahr verloren.
  • Das Abwassernetz der Stadt ist insgesamt auf eine Einwohnerzahl von 30.000 Nutzern ausgelegt. Ein moderates Wachstum bedeutet auch hier nicht neue Infrastruktur, sondern bessere Auslastung und damit auch eine günstigere Kostenstruktur für alle Bürgerinnen und Bürger.
    Angesichts der Dimension der Herausforderung kann festgehalten werden, dass nur eine konzertierte Anstrengung mit vielen Einzelmaßnahmen die eingetretene Entwicklung stoppen und die Zukunftsfähigkeit der Stadt verbessern kann.

„Wohnungsnot ist ein Spaltkeil für unsere Gesellschaft“ (Professor Kötter, Bonn)

Bad Honnef ist ein attraktiver Wohnort. Entsprechend hoch ist der Druck auf dem Wohnungsmarkt. Verschiedene Faktoren spielen dabei eine Rolle:

  • Bad Honnef ist Teil des Ballungsraums Köln-Bonn. Unabhängig davon, ob neue Bauflächen ausgewiesen werden oder nicht, der Bestand an Wohnraum wird zunehmend nur für Haushalte mit höheren Einkommen erschwinglich.
  • In Bad Honnef hat in den letzten 15 Jahren die durchschnittliche Wohnfläche pro Person um 30% zugenommen – auf über 50qm. Ohne neue Wohnflächen führt allein dieser Effekt schon zu einer Verknappung von Wohnraum, einem weiteren Anstieg der Preise und damit einem Rückgang der Einwohnerzahl.
  • Menschen aus Bad Honnef selbst können in ihrer Heimatstadt oftmals keinen adäquaten Wohnraum finden. Das ist beim Auszug aus dem Elternhaus oder bei der Familiengründung ein dramatisches Problem, denn Bad Honnef verliert so die jungen und arbeitenden Teile der Bevölkerung. Dies wurde u.a. in der jüngsten Empirica-Studie des Rhein-Sieg-Kreises deutlich.
  • Pflegepersonal, Personen mit sozialen Berufen oder aus dem Dienstleistungssektor werden in Bad Honnef gebraucht, finden aber keinen bezahlbaren Wohnraum. Bad Honnef liegt bei der Preisdynamik und dem Preisniveau wegen der hohen Nachfrage und des geringen Angebots nach Bonn an der Spitze in der Region.
  • Es ist Aufgabe von Rat und Verwaltung diesen Tendenzen entgegenzuwirken: „… die ohne Wohnung haben keine Lobby und gründen keine Bürgerinitiativen“ (Professor Kötter, Bonn). Kommunale Flächen bieten dabei die Möglichkeit, ohne Abhängigkeiten von wirtschaftlichen Belangen privater Investoren aktiv ins Angebots- und Preisgefüge einzugreifen.
  • Grundsätzliches zum Wohnen und zu Bauleitplanverfahren
    Selbstbestimmtes und angemessenes Wohnen ist ein Grundrecht. Es ist eine entscheidende Grundlage für die persönliche Entfaltung, für das Leben als Familie, für ein geregeltes Erwerbsleben, für die Teilhabe an Kultur und Bildung und für die Mitwirkung am sozialen Leben einer Stadt.
    Wohnbauten brauchen Flächen und die stehen dann anderen wichtigen Funktionen wie Natur, Gewerbe oder Verkehr nicht zur Verfügung. In dieser Abwägung der Interessen ist der Wohnraum für die rund 26.000 Einwohnerinnen und Einwohner entstanden. Eine solche städtebauliche Entwicklung zu steuern, nämlich das Entscheiden über Funktionen im Raum, ist eine Kernaufgabe des Baugesetzbuches. Darin fasst §1 die wesentlichen Aspekte der städtebaulichen Planung und Entwicklung zusammen:

Abs. 5: Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, gewährleisten …[…]

Ziel des Bebauungsplanverfahrens „Neues Wohnen Alexander-von-Humboldt- Straße/Am Spitzenbach/B42“ ist es, in einem gesetzlich geregelten Prüfungs- und Entwicklungsverfahren über die Möglichkeiten einer Bebauung nachzudenken. Das Verfahren hat das Ziel „Neues Wohnen“, ist aber ergebnisoffen und soll eine faktenbasierte Entscheidung ermöglichen. Eine Entscheidung gegen ein solches Verfahren verhindert also nicht das Bauen, sondern ein ausgewogenes Prüfen und Abwägen. Eine nachhaltige städtebauliche Steuerung und Entwicklung wird so erschwert.

Wesentliche Gedanken zum Planungsprozess „Neues Wohnen“

1. Die Bedeutung der Planungsfläche „Neues Wohnen“

Der Stadtgarten als gestalteter Stadtpark (mit Löwendenkmal) war zu keinem Zeitpunkt für eine Bebauung vorgesehen. Der Titel des Bebauungsplanverfahrens definiert eindeutig die ungeordnete Freifläche nördlich des Stadtgartens als Untersuchungsra um .

In der Bauleitplanung gilt hinsichtlich Freiraum und Ökologie das Prinzip des Ausgleichs. Auch die Stadt Bad Honnef beachtet das gesellschaftliche Ziel, die ungeordnete Zunahme bebauter Siedlungsfläche in NRW und Deutschland zu bremsen. Das passiert aber mit Augenmaß und nach dem Prinzip der Abwägung. Der Bau von preisgedämpften Wohnungen für Familien ist auch ein wichtiges Ziel. Flächen werden also nicht „einfach zubetoniert“.

Artenschutz, der Schutz von Pflanzen, des Bodens und das Thema Hochwasser, all diese Belange werden im Bebauungsplanverfahren betrachtet und ausgeglichen. Dies geschieht durch gutachterliche Prüfung, also nicht auf Basis von Meinungen, Beobachtungen und Einschätzungen der Verwaltung, einzelner Personen oder Anlieger.

Wie umsichtig Bad Honnef und der Rhein-Sieg-Kreis hinsichtlich Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit sind, zeigt sich auch in aktuellen Zahlen des Kreises. Mit einem Pro-Kopf-Ausstoß von 7,8 Tonnen CO2 pro Jahr (2011 – 2015) liegen die Einwohner hier signifikant unter dem Bundesschnitt von 9,6 Tonnen. Themen wie Heizen und Autofahren spielen in dieser Bilanz eine große Rolle. Neues, energieeffizientes Bauen würde diese positive Entwicklung weiter fördern. Zudem hilft ein arbeitsplatznaher Wohnort, idealerweise in der Nähe von ÖPNV- Anschlüssen. Bad Honnef Tal mit Bundesbahn und Stadtbahn-Anschluss ist dafür prädestiniert.

In der öffentlichen Diskussion wurde immer wieder der Eindruck erweckt, die Fläche für das „Neue Wohnen“ markiere nur den Anfang und Bad Honnef würde im großen Stil weiter „zugebaut“. Ein Blick auf die Beschlussgeschichte des Rates und die Laufzeiten von Planverfahren sind eindrucksvolle Belege dafür, dass keine großflächige Versiegelung von Freiflächen zu erwarten ist. Aber auch eine Flächenbetrachtung liefert hier wichtige Fakten:

  • Bad Honnef hat bezogen auf das gesamte Stadtgebiet einen sehr hohen Waldanteil von ca. 60 %.
  • Im Siedlungsgebiet sind beachtliche 2,4 % der Fläche öffentliche Grünanlagen (Vergleichswert vergleichbarer Kommunen 1,5 %, siehe Stadtentwicklungskonzept). Flächen wie die Insel oder der Rheinuferbereich sind dabei nicht einmal mitberechnet.
  • Die Fläche neben dem Stadtgarten entspricht in Gänze ca. 0,04% der städtischen Gesamtfläche. Bei einer angenommen Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 stünden damit ca. 0,02% der Stadtfläche für neue Bebauung zwischen Alexander-von-Humboldt-Straße, Am Spitzenbach und B42 zur Verfügung.
    Frischluftkorridore sind ein wichtiges Thema im Städtebau. Bad Honnef hat da den Vorteil einer in weiten Teilen flacheren und dispersen Bebauung, zudem noch mit Anteilen in Hanglage.
  • Das Rheintal ist eine große Frischluftschneise, das Plangebiet liegt weniger als 100 m vom Rheinuferpark und weniger als 1 km vom Siebengebirge entfernt. Während die Schaffung von neuem Wohnraum ein gesamtstädtisches Anliegen ist, hat die Funktion des Bewuchses als Luftfilter vorrangig für die umliegenden Häuser eine gewisse Bedeutung. Gesamtstädtisch prägen Rheinlage und Siebengebirge das Klima, nicht einzelne Hecken oder Bäume.
  • Bei der Suche nach Alternativen wird immer wieder der Süden von Selhof genannt. Die Nachteile für die Stadtentwicklung sind aber klar:
  • Die Planungsgeschichte zeigt, dass eine Entwicklung dort eher langfristig sein wird. Selhof Süd ist damit keine Lösung, sondern nur eine zeitliche Verlagerung der Bebauungsfrage zu Lasten der wohnungssuchenden Menschen.

    • Es handelt sich um Privatflächen, die durch Umlegungsverfahren erst aufwändig zu bebaubaren Parzellen gemacht werden müssen.
    • Auch dort müssten Grünflächen bebaut werden. Die Auseinandersetzungen in der Vergangenheit sind noch in Erinnerung.
    • Bei der Entwicklung von Bauflächen kommt immer wieder der Vorwurf auf, dass für Investoren im hochpreisigen Segment geplant wird. Erstmal ist hierzu zu sagen, dass sich solche Projekte meist auf privaten Flächen ergeben und damit dem verbrieften Recht auf Selbstbestimmung über das private Eigentum unterliegen. Im Fall der Fläche für das „Neue Wohnen“ handelt es sich um städtische Flächen. Die Stadt Bad Honnef kann dort über das reine Planungsrecht hinaus z. B. mit Käufern privatrechtliche Festlegungen hinsichtlich Wohnungsangebot und Mieten treffen. Geplant ist aber ein noch weitergehender Ansatz: Die Grundstücksgesellschaft der Stadt würde im Fall der positiven Prüfergebnisse des Verfahrens die Fläche selber entwickeln und bebauen. Damit könnte ein positiver Einfluss auf den Markt für Familienwohnen garantiert werden.

3. Bauformen und Dichte

Die Art, Größe und Höhe einer möglichen Bebauung sind Thema des Planverfahrens, also gibt es dazu noch keine Festlegungen oder Konzepte. Die Darstellung von Hochhäusern oder Wohnblocks ist unseriös und entspricht weder dem Verfahrensstand noch der Zielsetzung des Planverfahrens.

Bei einer Fläche wie dem Areal nördlich des Stadtgartens ist die städtebauliche Planung höchst anspruchsvoll: Der bauliche Maßstab der Umgebung muss aufgegriffen werden, Grün und Natur sollten als Themen abgebildet werden (begrünte Dächer, begrünte Fassaden, gestaltete Freianlagen), versiegelte Erschließungsflächen sind zu minimieren, der Lärmschutz muss gelöst werden. Hohe Verdichtungen oder Hochhäuser sind nicht die Antworten auf diese Fragen.

4. Die Lage im Hochwasserbereich und an der B42

Im Flächennutzungsplan sind Hochwasserbereiche ausgewiesen. Es handelt sich dabei nicht unbedingt um die Stellen, an denen der Rhein bekanntermaßen als erstes über das Ufer tritt, sondern um Flächen, die nach einem theoretischen Modellverfahren ermittelt wurden. An die Nutzung solcher Flächen sind ganz richtig besondere Auflagen gekoppelt, auch bei einer Bebauung. Schon heute gibt es am Rhein in Bad Honnef an mehreren Stellen Bebauung in dieser Zone. Zu prüfen, wie im Hochwasserbereich gebaut und wie ein Ausgleich dafür hergestellt werden kann, ist eine wesentliche Aufgabe der Bauleitplanung.

Aber auch ohne Verfahren wird eine Sache deutlich: Das Planungsgebiet ist vom Rhein durch drei „Wälle“ getrennt: die Stadtbahnlinie, die Bahnlinie und die B42. Die Planungsfläche „Neues Wohnen“ ist keine rheinnahe Flutwiese, sondern ein ergänzender Retentionsraum hinter Gleisen und Straßen.

Ist die Lage an der B42 und neben der Bahnlinie für eine Wohnnutzung unverträglich? Die Wohnhäuser der Bürgerinitiative und in Lagen wie der Girardetallee, der Austraße oder Am Spitzenbach sind überwiegend höherpreisig und damit also nachgefragter Wohnraum. Trotzdem könnte in dieses eher besser situierte Umfeld preisgedämpfter Wohnungsbau eingefügt werden. Klar ist, dass bei einer Entwicklung des Planungsgebietes „Neues Wohnen“ zwingend ein entsprechender Lärmschutz nach modernsten Standards und der gesetzliche Abstand vorzusehen sind. Dieser käme dann auch den heutigen Anliegern voll zugute.

Fazit

Bad Honnef braucht zum Erhalt von Lebensqualität und Prosperität dringend neuen Wohnraum sowohl für die eigene Bevölkerung als auch für den nötigen Zuzug. Um die wertvollen Freiflächen wie den Stadtgarten, den Kurpark oder die Räume der freien Landschaft zu schützen, sind dafür untergenutzte Freiflächen im Innenbereich die erste Wahl. Preisgedämpfter Wohnraum kann dabei nicht den Privatinvestoren überlassen werden. Nur auf städtischen Flächen können Rat und Verwaltung ihrer Verantwortung gerecht werden. Ein Bebauungsplanverfahren dient dazu, die Nutzbarkeit solcher Flächen faktenbasiert zu untersuchen und zu bewerten. Die Verwaltung plädiert daher für die Fortsetzung eines ergebnisoffenen Verfahrens für neuen Wohnraum unter besonderer Beachtung von Belangen wie Grünflächenerhalt, Hochwasserschutz und selbstverständlich auch Anwohnerinteressen“.

FDP respektiert Ergebnis des Bürgerbegehrens

Foto: Der „Stadtgarten“ 

Die FDP – Fraktion hat über das Ergebnis des Bürgerbegehrens intensiv diskutiert. Es besteht Einigkeit darüber, dass die unterschiedlichen Gründe der Mitbürger, sich gegen eine Bebauung des „Stadtgartens“ zu entscheiden, in den Abwägungsprozess einzubeziehen sind.

Daneben sollte aber der Sinn der integrierten Stadtplanung, weitgehend schon erschlossene Innenstadtflächen zu bebauen, nicht aus den Augen verloren werden. Schließlich sollte der Wunsch vieler junger Honnefer Bürger, in unserer Stadt wohnen bleiben zu können sowie potentieller Neubürger in diese Stadt ziehen zu können, berücksichtigt werden.

Die Stadt hat im Talbereich nur zwei Areale zur Verfügung, die es erlauben, Wohnraum zu bezahlbaren Mietpreisen zu schaffen. Die Fläche des nördlichen Stadtgartens ist eine davon. Dabei ist es bis jetzt noch völlig unbestimmt, welche Veränderungen durch die Ausweisung von Bauflächen im Gesamt-Planungsbereich überhaupt zu erwarten sind.

Die Fraktion wird daher erst dann eine endgültige Entscheidung treffen, wenn konkrete Planungen vorliegen und sie sich auch vor dem Hintergrund des Bürgerbegehrens ein vollständiges Bild des Für und Widers machen kann.                                                  Martina Ihrig

Gegendarstellung

Auf der Titelseite von die Bad Honnef Wochenzeitung, Ausgabe vom 23.08.2018, Nr. 625, heißt es:

„Für sie gehörte wie selbstständig dazu, dass die Müllwagen von der Hauptstraße in die „Am Spitzenbach“ abbogen, dort rheinwärts fuhren, die Alexander-von-Humboldt-Straße links liegen ließen und drei Gebäude später an den seit der Besatzungsverwaltung sogenannten „Engländerhäusern“ in einer ordentlichen Zufahrt verschwanden Richtung Norden. Da luden sie dann ihre Fuhren ab. Denn dort war die Müllkippe der Stadt. Legal, über Jahre in Betrieb, ordentlicher Sammelraum.“

Im weiteren Verlauf des Artikels heißt es dann:

 „Kreuze in beiden Karten bezeichnen die verbürgten Deponieorte.“

Hierzu stellt die Stadt Bad Honnef fest:

Folgt man dem im Artikel von den Zeugen beschriebenen Weg der Mülllaster, so ergibt sich, dass die Mülllaster nicht in den Stadtpark gefahren sind, sondern in die nördlichen Gebiete in Richtung „An St. Göddert“. Anhand der vom Artikel aufgeführten Zeugenaussagen sind die Kreuze mithin im nördlichen Bereich des Stadtparks falsch platziert. Zumal die Zeugen selbst den nördlichen Stadtgarten als Spielfläche angeben, von der sie die Mülllaster beobachtet haben.

 Des Weiteren wird im Artikel behauptet:

 „[…], so bleiben doch zwei Umstände harter Fakt: Das zur Ablage genutzte Areal war nicht klein und es lag genau dort, wo heute beplant werden soll.“

 Hierzu stellt die Stadt Bad Honnef fest:

Das zur Ablage genutzte Areal befindet sich gemäß den zitierten Zeugenaussagen nicht im nördlichen Teil des Stadtgartens und damit nicht in dem Areal, das beplant werden soll. Nach Auskunft des Altlasten- und Hinweisflächenkatasters des Rhein-Sieg-Kreises gelten die im Artikel mit einem Kreuz markierten Flächen nicht als altlastenverdächtig. Die Auswertungen historischer Karten haben keine Anzeichen auf ehemaligen Gruben oder Geländeveränderungen größeren Umfangs ergeben.

Fabiano Pinto, Geschäftsbereichsleiter Städtebau

4.416 Unterschriften

Heinz Jacobs, Sprecher der Bürgerinitiative „Rettet den Stadtgarten“, ist stolz: „4.416 Bürgerinnen und Bürger Bad Honnefs haben auf 1.037 Unterschriftenlisten ihren Willen bekundet, eine Bebauung des nördlichen Stadtgartens in Bad Honnef nicht zuzulassen. Damit wurde das geforderte Quorum von 1.658 Unterschriften um ein vielfaches überstiegen“. Nun werden die Unterschriftenlisten von der Verwaltung geprüft. Am 11.Oktober wird dann der Rat der Stadt Bad Honnef darüber entscheiden, wie es weiter geht. Tritt er dem Bürgerbegehren bei, wird der Ratsbeschluss aufgehoben. Wenn nicht, dann kommt es zu einem Bürgerentscheid. bö

Neue Erkenntnisse aus alten Zeiten

Müllkippe unter nördlichem Stadtgarten

Die Zeitzeugen leben noch. In den 50er Jahren spielten sie an und auf jenen Flächen, die heute „nördlicher Stadtgarten“ heißen. Für sie gehörte wie selbstverständlich dazu, dass die Müllwagen von der Hauptstraße in die „Am Spitzenbach“ abbogen, dort rheinwärts fuhren, die Alexander-von-Humboldt-Straße links liegen ließen und drei Gebäude später an den seit der Besatzungsverwaltung sogenannten „Engländerhäusern“  in einer ordentlichen Zufahrt verschwanden Richtung Norden. Da luden sie dann ihre Fuhren ab. Denn dort war die die Müllkippe der Stadt. Legal, über Jahre in Betrieb, ordentlicher Sammelraum.

Beide Katastergraphiken (siehe gedruckte HWZ) stammen aus dem Katasterarchiv des Rhein-Sieg-Kreises. Die eine zeigt, wie es heute aussieht – z.B. mit Hotel Seminaris und durchgehender Alexander-von Humboldtstraße. Die andere ist die originale aus 1956 – also ohne Seminaris und mit der Humboldtschen lediglich als Stichstraße samt anschließendem Trampelpfad. Kreuze in beiden Karten bezeichnen die verbürgten Deponieorte. Wie weit tatsächlich über die Jahre abgeladen und eingelagert wurde, weiß man heute nicht. Es ist beträchtlich, jedoch nicht kartographiert. Denn was im Kreisarchiv nicht liegt, wird auch auf Nachfrage in der Kommunalverwaltung oder bei der BHAG nicht zu finden sein.

Die Müllwagen kamen von der Bad Honnefer Aktiengesellschaft. Die war schon 1948 durch Zusammenschluss der „Stadtwerke“ und der „Städtischen Kurverwaltung“ gegründet worden. Müllabfuhr gehörte damals noch zu den Aufgaben der BHAG. Erst Anfang der 80er Jahre übernahmen Andere und letztendlich der Rhein-Sieg-Kreis mit seiner RSAG diesen Job – was neben der zeitnahen Schließung der beiden Kurkliniken „Siebengebirge“ und „Drachenfels“ den großen Firmenumbruch und damit die Neuausrichtung der BHAG ausmachte.

Die Kippe wurde einst geschlossen und versiegelt. Bereits bevor der neue Vorstandsvorsitzende Erich-Dieter Walkenhorst sein Amt in den Siebzigern antrat. Lange diente die Kippe als kommunale Deponie; wie viele Jahre exakt, das wird nur schwer zu ermitteln sein. Jedenfalls warfen hier nicht ein paar Egoisten ihren Abfall in den Wald – eine Stadt entsorgte so organisiert zumindest den Unrat ihres Talbereichs. Auch wenn Ausmaß und Grenzen der Kippe kaum präzise zu definieren sind, so bleiben doch zwei Umstände harter Fakt: Das zur Ablage genutzte Areal war nicht klein und es lag genau dort, wo heute beplant werden soll. Hinzu kommt, dass zur aktiven Zeit der Deponie Mülltrennung nicht existierte. Da liegt also absehbar fast alles, was zu befürchten ist. – Glücklicherweise gut versiegelt, bewachsen, direkt an Schnellstraße und Bahntrasse auf für den Zweck des Wohnens nicht wirklich geeignetem Grund.

Die finale Überlegung lohnt, jetzt mit Eile aus dem Projekt auszusteigen. Spätestens seit Veröffentlichung der Lärmkarten des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) in der letztwöchigen HWZ ist klar, dass Wohnen in akzeptablen Umständen hier nicht geht. Zumal bei genauer Betrachtung dieser mit dem Bundesadler autorisierten Karten klar wird, wie gut der nördliche Stadtgarten in heutiger Beschaffenheit seine Schutzfunktion allein schon betreffend Lärmimmission erfüllt. Voraussehbar sind die katastrophalen Ergebnisse der bereits vorbereiteten Messung von Feinstaub, Stick- und Kohlenstoffoxiden, sonstigen Schadstoffen. Wer will sich das noch antun, wer will weiter Kosten erzeugen?

Es muss erlaubt sein, Konsequenzen zu betrachten. Wie ließe sich ein solches Objekt vermarkten? Vorschlag von der Terrasse der Rhöndorfer Eisdiele: „Neues Wohnen auf alter Kippe“. Zynisch? Wer so kritisiert, der mag bedenken: Junge Familien mit Kindern (!) und ohne hohes Einkommen sollen gewonnen werden, sich neben Schnellstraße und Bahn anzusiedeln, exponiert mitten in diverse Schadstoffe hinein, jenseits aller Lärmverordnungen laut; im Bereich einer ehemaligen Mülldeponie aus der Zeit mangelnder Vorsicht, die durch Baumaßnahmen wieder großflächig geöffnet würde.

Angesichts des neu zusammengetragenen Wissens könnten Alle sagen, dass man diesen Umfang der Belastungen und Kontraindikationen ja nicht gewusst habe. So bietet sich eine neue Ausstiegsstrategie. Was zum Verzicht auf die Klärung mancher wichtigen Frage führen würde. Geht Quantität vor Qualität? Dürfen Sport- und Gemeinbedarfsflächen planiert werden? Braucht die Stadt die grüne Spange entlang des Flusses? Warum gehen die Uhren in Bad Honnef anders, während  ganz Deutschland nach der Hitzewelle berät, wie Grün in den Städten zu sichern und auszubauen ist? Oder hat Trump doch recht, dass gegen den Klimawandel nichts getan werden muss, weil es den Klimawandel ja gar nicht gibt? Schade, denn Verzicht auf und Ausblendung von solchen Debatten wäre auch im lokalen Rahmen bedauerlich.                                                                       Burkhard Hoffmeister/Grüne

Bürgerbegehren: Endspurt für Unterschriftensammlung

Am 30. August 2018 endet die Unterschriftensammlung des Bürgerbegehrens zur Verhinderung einer Bebauung des nördlichen Stadtgartens in Bad Honnef. Seit dem 19. Juli 2018, also genau in der Zeit der Sommerferien, musste die Bürgerinitiative „Rettet den Stadtgarten!“ mindestens 1.658 Unterschriften sammeln, damit der Aufstellungsbeschluss im Stadtrat noch einmal auf den Prüfstand kommt.

„Wir haben in den vergangenen fünf Ferienwochen alle Register gezogen, um unterschriftsberechtigte Bürger*innen zu erreichen, sie aufzuklären und um ihre Unterschrift zu bitten. Das war und ist eine harte Arbeit,“ so der Sprecher der Bürgerinitiative Heinz Jacobs. „Die Zahlen sind erfolgversprechend, wir sind auf einem guten Weg.“

Mit dem Einläuten zum Endspurt bittet die Bürgerinitiative alle Mitbürger*innen, die noch keine Unterschrift geleistet haben, um Unterstützung. Bis zum 29. August 2018 ist dies noch möglich.

„Bitte wägen Sie ab, ob Ihnen der Erhalt eines öffentlich zugänglichen Stück Stadtgrüns und seine Funktion als wichtiger Feinstaub- und Lärmfilter am Herzen liegen. Unsere Bürgerinitiative agiert weder gegen notwendigen bezahlbaren Wohnraum, noch gegen den Zuzug junger Familien mit Kindern. Wir setzen uns für den Erhalt von dringend notwendigen innerstädtischen Grünflächen ein, die das Wohl aller Bad Honnefer*innen und ihrer Gäste nachhaltig fördern. Den Plan, in unmittelbarer Nähe der B42 und der Bundesbahn eine Wohnsiedlung zu errichten, lehnen wir entschieden ab,“ so Jacobs. „Das Areal liegt in einem Überschwemmungsgebiet und die Lärmbelastung ist laut aktueller Karte des Eisenbahnbundesamtes nicht für Wohnzwecke geeignet. Es ist zynisch, dieses Gebiet als preiswerten Baugrund zu definieren und hier junge Familien mit Kindern ansiedeln zu wollen.“

Wird das vom Gesetzgeber vorgeschriebene Quorum von 1.658 Unterschriften erreicht, muss sich der Stadtrat erneut mit der Thematik „Stadtgarten-Bebauung JA oder NEIN“ auseinandersetzen. Er muss darüber abstimmen, ob er dem Bürgerbegehren folgt und damit den Aufstellungsbeschluss kassiert oder sich über die Forderung vieler Bürger*innen hinwegsetzt und weiterhin eine Bebauungsplanung verfolgt.

Hinweise: Unterschriftenlisten liegen bis 29. August 2018 in vielen Bad Honnefer Geschäften,  Praxen und Lokalen aus. Zudem ist die Bürgerinitiative erneut mit Unterschriften-Ständen vertreten in der Fußgängerzone (Freitag/Samstag zwischen 10.00 – 13.00 Uhr) sowie an der Fußgängerbrücke zur Insel (Ebene der Stadtbahn Donnerstag/Freitag zwischen 17.00 und 20.00 Uhr).

Alle Unterstützer*innen, die Unterschriftenlisten verteilt haben oder über ausgefüllte Listen verfügen, werden gebeten, diese bis spätestens 29. August 2018 in der Alexander-von-Humboldt-Straße 29 bei Heinz Jacobs abzugeben (Briefkasten), so dass alle Listen rechtzeitig durch die Bürgerinitiative an die Stadtverwaltung übergeben werden können.

Kontakt:

Bürgerinitiative: „Rettet den Stadtgarten!“

c/o Stadtgarten Bad Honnef e.V.

Vorstands-Vorsitzender: Heinz Jacobs

Alexander-von-Humboldtstraße 29

Telefon: 02224/3306

E-Mail: info@bad-honnef-stadtgarten.org

Schwierig

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Thema des Sommers 2018 heißt Stadtgarten. Die Prüfung einer Bebauung des nördlichen Teils des Stadtgartens an der B42 bewegt die Gemüter. Die Verwaltung hat das städtische Areal als mögliches Bauland ausgemacht. Denn: Neue Bürger braucht die Stadt, um die einheimische Wirtschaftskraft anzukurbeln. Zielgruppe: Junge Familien, die mit ihren Kindern Kindergärten und Schulen auslasten. Familien, die in der darbenden Innenstadt einkaufen gehen. Familien, die die Gastronomie fluten.

Alles schön und gut. Bundesweit, ja weltweit, werden Grünflächen in den Städten heutzutage wie Juwelen behandelt. Und in Bad Honnef nicht? 60 Prozent des Bad Honnefer Stadtgebietes ist grün. Davon macht der nördliche Teil des Stadtgartens mal gerade 0,03 Prozent aus. Das hört sich nicht wirklich lebensbedrohlich an. Aber die direkten Anwohner am Park, die sehen das natürlich völlig anders. Sie haben ein Bürgerbegehren gegen eine Bebauung auf den Weg gebracht. Überall im Stadtgebiet stehen Infostände an denen Unterschriften gesammelt werden. Gegen eine Bebauung.

Eine riesige Fleißaufgabe, aber mit Aussicht auf Erfolg. Zirka 1.700 Unterschriften gegen eine Bebauung müssen zusammen kommen, damit das Vorhaben zurück in den Rat befördert wird. Im Rat der Stadt Bad Honnef gibt es eine deutliche Mehrheit für den Plan einer Bebauung. CDU, Bürgerblock und FDP sind dafür, SPD und Grüne sind dagegen. Vergangene Woche hat ein Interview mit SPD-Chef Tobias Karsten im „Generalanzeiger“ für Aufruhr gesorgt. Die Reaktionen von CDU und FDP lesen Sie auf diebadhonnefer.de.

Und hier das schlagende Argument der Bürgerinitiative: „Ein breiter, durchgängiger, grüner Korridor verläuft im Westen unserer Stadt vom ehemaligen Kurhaus in der Hauptstraße über die Luisenstraße bis zur Alexander-von-Humboldtstraße. Ab dort beginnt der Stadtgarten, erstreckt sich zunächst bis zur B42 und wendet sich dann nach Norden bis zum Spitzenbach. Dabei fügt er sich organisch in den langgezogenen Grüngürtel entlang der B42 ein, der in der Austraße ansetzt und über das Gelände des Edelhoff Stifts in den Reitersdorfer Park einmündet.

Diese beiden grünen Achsen von Osten nach Westen und von Süden nach Norden stellen ein einzigartiges, durchgängiges Ensemble von Grünflächen dar, um das uns viele Städte beneiden. Kein Wunder, dass dieser Stadtgarten bei der Bewerbung um die Landesgartenschau 2020 von den verantwortlichen Antragstellern als ein wichtiges Highlight gepriesen wurde“. Unser HWZ-Autor Burkhard Hoffmeister von den Grünen ist natürlich auch gegen eine eventuelle Bebauung des Grünstreifens an der B42. Und er findet immer wieder großartige Argumente gegen eine Bebauung.  Und ich, um einmal die Ernsthaftigkeit aus der Sache zu nehmen, sitze wieder zwischen allen Stühlen. Natürlich will ich in einer grünen Stadt leben, aber ich will gleichwohl auch Aufbruchstimmung, Lebendigkeit, Kinderlachen und eine proppenvolle Innenstadt. Eine schwierige Entscheidung.

Spendenaufruf zur Rettung des nördlichen Bad Honnefer Stadtgartens

„Das Bürgerbegehren zur Verhinderung einer Bebauung des nördlichen Stadtgartens ist kostenintensiv.“, so Heinz Jacobs, Vorstands-Vorsitzender des gemeinnützigen Vereins Stadtgarten Bad Honnef e.V. „Neben der Produktion von Flyern zur Aufklärung der Mitbürger*innen und dem Drucken der Unterschriftenlisten mussten wir einen größeren Betrag in die juristische Beratung investieren. In Summe sind bislang Kosten in Höhe eines größeren vierstelligen Betrages aufgelaufen. Die Kosten werden sich noch erhöhen. So schlagen die Produktion der Plakate und Banner sowie Porto- und weitere Beratungskosten zusätzlich zu Buche.“ 

Seit 16 Monaten sind die acht Gründungsmitglieder der Bürgerinitiative „Rettet den Stadtgarten!“ im Einsatz, um die Bebauung des Geländes zu verhindern. Bislang wurden viele Kosten von ihnen selbst getragen.

Um dem Engagement gegen die Bebauung einen festen Handlungsrahmen zu geben, wurde im Juni 2018 eigens der Verein „Stadtgarten Bad Honnef e.V.“ gegründet. Durch seine anerkannte Gemeinnützigkeit kann der Verein Spenden entgegen nehmen und Spendenquittungen ausstellen.

Wer den Verein mit einer Spende unterstützen möchte, kann diese auf folgendes Konto überweisen:

  • Empfänger: Stadtgarten Bad Honnef e.V.
    IBAN: DE75 5745 0120 0030 2846 73
  • Sparkasse Neuwied

Alternativ können Spenden auch über die Website der Bürgerinitiative https://bad-honnef-stadtgarten.org/ realisiert werden. „Für die bislang eingegangen Spenden dankt der Verein an dieser Stelle recht herzlich!“ so Jacobs.

Kontakt:

Stadtgarten Bad Honnef e.V.

(Bürgerinitiative: „Rettet den Stadtgarten!“)

Vorstands-Vorsitzender: Heinz Jacobs

Alexander-von-Humboldtstraße 29

Telefon: 02224/3306

E-Mail: info@bad-honnef-stadtgarten.org