Urlaub – 2020

Bösartig

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Bundesregierung wird die weltweite Reisewarnung für Touristen ab dem 15. Juni für rund 30 europäische Staaten aufheben, falls die weitere Entwicklung der Coronavirus-Pandemie es zulässt. Das bestätigte Außenminister Heiko Maas am Mittwoch. Die am 17. März pauschal verhängte Warnung vor touristischen Reisen wird durch individuelle Reisehinweise ersetzt. Aufgehoben werden soll die Reisewarnung für die 26 Partnerländer Deutschlands in der Europäischen Union, das gerade aus der EU ausgetretene Großbritannien und die vier Staaten des grenzkontrollfreien Schengenraums, die nicht Mitglied in der EU sind: Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein.Von Reisen nach Großbritannien rät die Bundesregierung wegen der dort geltenden 14-tägigen Quarantäne aber dringend ab. Für einzelne der 31 Länder wird sich der Schritt allerdings noch länger verzögern. Für Staaten, in denen am 15. Juni noch „großflächige Ausgangsbeschränkungen“ oder Einreiseverbote gelten, soll die Reisewarnung zunächst bestehen bleiben. Das betrifft nach jetzigem Stand Norwegen und Spanien. Die Regierung in Madrid will erst am 1. Juli die Grenzen für ausländische Touristen wieder öffnen. Die norwegische Regierung erwägt, das bestehende Einreiseverbot bis zum 20. August aufrecht zu erhalten. „Die dortigen Entscheidungen werden wir dann unmittelbar nachvollziehen“, sagte Maas.

Der Außenminister erklärte, „dass wir die Aufhebung der Reisewarnung auch zukünftig davon abhängig machen, wie sich die Lage vor Ort entwickelt“. Denn eines sei laut Maas klar: „Es wird in diesem Sommer nicht noch eine Rückholaktion geben, gerade für Urlauber in Quarantäne.“ 

In dem Eckpunktepapier der Bundesregierung, das der Entscheidung zugrunde liegt, heißt es, dass die Reisewarnung für bestimmte Länder oder Regionen reaktiviert werden kann, wenn die Zahl der Neuinfektionen wieder drastisch steigt. Dabei will sie sich an der für Deutschland geltenden Obergrenze von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen orientieren. Wird diese überschritten, behält sich die Bundesregierung „Schutzmaßnahmen“ vor. „Dazu können bspw. länder- oder regionsspezifische Reisewarnungen gehören“, heißt es in dem Papier. Das gilt auch für den Fall, wenn einzelne Staaten die erforderlichen Maßnahmen zum Infektionsschutz im Tourismusbetrieb nicht ausreichend ergreifen. Grundlage werden dabei die von der EU-Kommission entworfenen Richtlinien sein. Das hört sich alles recht kompliziert an. Und: Weder im Flieger noch auf Rastplätzen können die Abstandsregeln nicht wirklich eingehalten werden. So wird der Urlaub 2020 einige Einschränkungen mit sich bringen. Und die Angst, sich anzustecken, wird ein unangenehmer Reisebegleiter sein. 

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