Wahl der Seniorenvertretung Bad Honnef

In der Stadt Bad Honnef wird am 27. März 2019 eine Seniorenvertretung gewählt. Während eine solche Seniorenvertretung in anderen Kommunen bereits eingerichtet ist, ist es in Bad Honnef das erste Mal, dass für die Wahrnehmung der Interessen der älteren Einwohnerinnen und Einwohner eine Seniorenvertretung gewählt werden wird. Deren Aufgabe ist es, die besonderen Interessen und Belange der Seniorinnen und Senioren wahrzunehmen und sie gegenüber politischen, sozialen und gesellschaftlichen Gremien zu vertreten. Sie wird politische Entscheidungen in der Stadt mit beeinflussen können.

 Wahlberechtigt sind alle Einwohner und Einwohnerinnen der Stadt Bad Honnef, die  am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit drei Monaten ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung im Stadtgebiet haben.

 Folgende Kandidatinnen und Kandidaten werden sich zur Wahl stellen (mit Altersangabe zum Zeitpunkt der Wahl):

Dr. Christoph Anders (75 Jahre), Barbara Boecker (69 Jahre), Freiherr Thomas von Dellingshausen (79 Jahre), Gisela Demar (63 Jahre), Karl-Heinz Dreimann (84 Jahre), Alfred Höhler (75 Jahre), Wolfgang Kikillus (67 Jahre), Susanne Langguth (65 Jahre), Rudolf Martini (81 Jahre), Christel Moll (77 Jahre), Ingrid Richarz (77 Jahre), Uwe Schwidrowski (73 Jahre), Dr. Holger Seitz (69 Jahre), Gretel Stein (75 Jahre), Christoph Wagenhoff (73 Jahre), Norbert Weber (80 Jahre), Dr. Wolfram Wessely (75 Jahre), Lieselotte Zastrow (70 Jahre).

Die Wahl zur Seniorenvertretung findet am Mittwoch, 27.03.2019, von 16:00 bis 19:00 Uhr im Rathaus der Stadt Bad Honnef, Rathausplatz 1, in Form einer öffentlichen Wahlversammlung statt. Alle Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich während der öffentlichen Versammlung vor und werden nachfolgend in freier und geheimer Wahl von den Wahlberechtigten gewählt (§ 4 der Satzung der Stadt Bad Honnef über die Bildung einer Seniorenvertretung vom 10.10.2018). Gemäß § 9 der Satzung hat die Person, die wählt, bis zu drei Stimmen. Die Stimmen können nach Belieben vergeben werden. So ist es beispielsweise möglich, alle drei Stimmen einer Person zu geben (zu kumulieren) oder auch drei Personen mit jeweils einer Stimme zu wählen.  

 Wichtig: Da keine Wahlbenachrichtigungen versandt werden, müssen sich die Wahlberechtigten vor Beginn der Wahl durch Vorlage des gültigen Personalausweises ausweisen und erhalten dann ihren Wahlschein.

 Weitere Informationen erteilt die Seniorenbeauftragte der Stadt Bad Honnef und Wahlleiterin, Iris Schwarz, Telefon 02224-184140 oder E-Mail iris.schwarz@bad-honnef.de. cp

Foto: Rike/Pixelio

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert