Bad Honnef: Natur gegen Konzert

Insel Grafenwerth: Verhältnismäßigkeiten 

Die Klimakatastrophe läuft auf Hochtouren, die Natur wird in den nächsten Jahren für den Umbau der Energiewirtschaft beträchtliche Flächen zusätzlich an noch verbliebenem Lebensraum verlieren. Durch Siedlungs-, Straßen- und Wegebau verschwinden weiterhin hunderte Hektar Land um menschliche Bedürfnisse zu befriedigen. Das Artensterben schreitet, auch im Zusammenhang mit dem Klimawandel, mit Abstand am schnellsten voran und ist kaum noch zu stoppen. Im April 2021 hat das Verfassungsgericht daran erinnert, dass die Nachhaltigkeitsziele des Artikels 20 a Grundgesetz auch jetzt zu erfüllen sind. 

In diesem Kontext schreitet der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), nach mehrmaligen Versuchen den Konflikt seit August 2021 auf dem Verwaltungswege zu klären, gegen die rechtswidrig geplante und kommerzielle Nutzung eines unter Schutz stehenden Naherholungsgebietes ein. Das Gericht bestätigt, dass die zuständigen Verwaltungen geltendes Recht ignoriert und nicht angewandt haben. Im aktuellen Genehmigungsbescheid wird, ohne dass ein behördliches Ermessen ausgeübt worden wäre, billigend der Tod von Vögeln und Fledermäusen in Kauf genommen. Eine Bewältigung der Auswirkungen der Auswirkungen mit der akustischen Belastung fehlt. 

Die Zurechtweisungen, die der BUND dafür von Politiker*innen erhält, die einen Eid auf den Rechtsstaat abgelegt haben und die Naturschutz im Munde tragen, verrät sehr viel über die Glaubwürdigkeit und Kenntnis dieser Beschwerdeführer*innen. Andere gehen der falschen Darstellung auf dem Leim, dass hier eine Insel vom Menschen geräumt werden solle, während der Naturschutzverband gerade das Recht, die Insel uneingeschränkt als Privatperson kostenlos zu nutzen, verteidigt. Es muss Raum bleiben für bürgerschaftliche Veranstaltungen der hier lebenden Menschen, so wie die Landschaftsschutzgebietsverordnung sie auch ermöglicht. Dieser Raum wird bei einer beschränkten Belastbarkeit der Inselnatur aber genommen, wenn kommerzielle Konzerte die Schutzgüter für ihren Gewinn zerstören. 

Es muss auch die Frage erlaubt sein, wofür eigentlich Konzerthäuser und Stadien errichtet und unterhalten werden, wenn kommerzielle Kulturveranstaltungen dort nicht stattfinden, sondern in die Natur verlegt werden, wo jeweils mit viel Aufwand eine störende Infrastruktur errichtet werden muss, die anderswo längst bereitsteht. 

Die Insel Grafenwerth ist ein einzigartiger Naturschatz, der im Biotopverbund entlang des Rheins unabkömmlich ist. Anstatt als Stadt diesen Schatz zu mehren, wird er durch Fehlplanungen, bauliche Urbanisierung und falsche Grünpflege in dieser Qualität mehr und mehr entwertet und zerstört. 

Wie immer das Gericht im jetzt laufenden Eilverfahren entscheidet. Die Beschwerdeführenden dürfen hinterfragen, ob die mitunter massive, falsche und unsachliche Kritik für die Verteidigung von fehlgeplanten Konzertveranstaltungen hier angemessen ist. Konzerte werden abgesagt, aus verschiedenen Gründen, wegen eines Sturms, wegen erkrankter Interpreten. Das ist in keinem Fall angenehm, aber auch kein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. 

Die wahren Verantwortlichen dürfen ruhig benannt werden. Drei Verwaltungen, nämlich die Bezirksregierung Köln, die Kreisverwaltung und insbesondere die Stadt Bad Honnef, die hier eine Planung entgegen der Verordnung durchführen und die ihrer Verantwortung, den Schutz der Inselnatur mit zu denken und zu gestalten, etwa durch Auswahl und angepasste Terminierung der Veranstaltungen, nicht gerecht geworden sind. BUND

V.i.S.d.P.: BUND Rhein-Sieg

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