„Das Projekt Insel Grafenwerth“ in Bad Honnef

Die Stadt Bad Honnef hat sich 2017 mit dem Planungskonzept „Grünes Juwel im neuen Glanz“ um Förderung im Rahmen des Programms „Zukunft Stadtgrün“ beworben. Das Projekt wurde 2017 als förderungswürdig im Sinne der Programmziele ausgesucht. Nach einem erforderlichen Vergabeverfahren für die Planungsleistungen konnte in den zurückliegenden Monaten der Entwurf entsprechend der Bewerbungsidee weiterentwickelt werden. Mit Blick auf vegetationsbedingte Realisierungszeiten, den begrenzten Förderzeitraum und anstehende Premiumveranstaltungen wie BTHV2020 ist ein finalisierender Beschluss zur Umsetzung erforderlich.

Die Bewerbung zum Förderprogramm erfolgte im Oktober 2017, die Bewilligung wurde im Dezember 2017 bekannt gegeben. Voraussetzung für die Teilnahme am Programm war neben dem Planungskonzept eigentlich auch ein beschlossenes InHK. Dies war in Bad Honnef damals noch in der redaktionellen Vorbereitung. Der Fördermittelgeber hat auf Grundlage des InHK-Zwischenstands und der hohen Projektqualität des Inselkonzepts die Bewilligung trotzdem ausgesprochen und ist damit noch vor dem InHK-Beschluss ein Stück weit in eine Gesamtförderung für Bad Honnef eingestiegen. Damit gilt der Inselumbau als erste Maßnahme aus dem Integrierten Handlungs-Konzept und wurde entsprechend im Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen mit der Teilnahme am Städtebauförderprogramm beschlossen.

Die notwendigen Haushaltsmittel für die Maßnahmenumsetzung in den Jahren 2019 bis 2021 sind im Haushaltsplan vorhanden. 60 % der anfallenden Kosten werden durch den Fördermittelgeber bezuschusst. Das Gesamtprojekt soll bis 2021 vollständig realisiert werden und muss für den Fördermittelgeber bis zum Jahresende 2021 planmäßig abgerechnet sein.  Aktuell finden die naturschutzrechtlichen Abstimmungen mit dem Rhein-Sieg-Kreis und die wasserrechtlichen Genehmigungsabläufe mit der Bezirksregierung statt. Um die Beschlussfassung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen vorzubereiten wurden die Ausschüsse für Jugendhilfe, für Bildung, Sport, Kultur und Soziales sowie für Umwelt, Wald, Verkehr, Feuerschutz und Rettungswesen zu einer gemeinsamen, nicht öffentlichen Informationsveranstaltung eingeladen.

Ca. 25 Ausschussmitglieder haben das Angebot wahrgenommen. Vorgestellt wurde die Planung durch die Herren Stephan Lenzen und Herrn Simon Ebertz vom Büro RMP, seitens der Verwaltung standen Herr Bürgermeister Otto Neuhoff und Geschäftsbereichsleiter Fabiano Pinto zur Verfügung. Zu den angesprochenen Punkten gehörten: – Entsiegelung der Asphaltflächen: Die Reduzierung der versiegelten Flächen wurde begrüßt, die Wegebreite von ca. 3,50m an der Promenade sollte hinsichtlich der gemeinsamen Nutzung durch Fußgänger, Personen mit Kinderwagen, Rollatoren etc. geprüft werden. Es gibt den Wunsch von Jugendlichen, die Promenade für Inlineskating zu nutzen.

Hier ist eine Abwägung erforderlich, da nicht in allen Bereichen gleichermaßen Nutzungsangebote vorgehalten werden können. – Stufen zum Wasser: Die Sitzstufenanlage zum Wasser wird als ein gutes neues Angebot bewertet. In Abhängigkeit von den Kosten soll über eine Verbreiterung nachgedacht werden. Wünschenswert wäre eine zweite Anlage dieser Art weiter nördlich, soweit es die Projektkosten, Strömungsverhältnisse (Bootsanleger) und die Genehmigungssituation zulassen. Eine mögliche Ergänzung wäre u.U. eine einzelne Sitzstufe/Wegekante auf Höhe des Inselcafés. – Materialität: Die neue Beschichtung des Weges in Verbindung mit einer durchgehenden Farbfamilie für Flächen und Ausstattung wird positiv zur Kenntnis genommen.

Die wassergebundene Decke auf den untergeordneten Zwischenwegen ist als pflegeintensiver einzustufen, eine Pflasterung oder Asphaltierung würde dem Parkcharakter jedoch entgegenstehen. – Sitzmöbel: Die Anfälligkeit für Graffiti wurde thematisiert, wobei es hinsichtlich des Missbrauchs bei jedem Material und jeder Form Vor- und Nachteile gibt. Herr Lenzen führt dazu aus, dass eine insgesamte Aufwertung die Hemmschwelle für Zerstörung, Graffiti etc. erhöht. Auszuschließen ist es aber nicht, so dass eine robuste und pflegeleichte Ausführung zu wählen ist. Die Sitzmöbel sollen den Aufenthalt für verschiedene Altersgruppen ermöglichen. Ergänzend sind ggf. Liegestuhlelemente und Stühle mit höheren Rückenlehnen wünschenswert. – Picknickplatz: Die Ausweisung einer „Spielinsel“ als Picknickplatz ist keine feste Funktionszuweisung sondern ein Synonym für einen ruhigeren Aufenthaltsbereich.

Die Standortwahl für Picknick und Aufenthalt bleibt im Rahmen der naturschutzrechtlichen Auflagen weiterhin allen Nutzern offen. – Rundweg Insel: Obwohl im Förderantrag und damit im Budget nicht enthalten, wäre ein Wegeschluss von der Grafenwerther Brücke über die Promenade vorbei am Freibad bis zur Berck-sur-Mer-Brücke wünschenswert. Die Verwaltung soll eine Umsetzung im Rahmen des Projekts oder ergänzend prüfen. – Optimierung Fahrradewegebeziehung: Die Wegebeziehung für Radfahrer von der Grafenwerther Brücke zum Freibad soll im Abschnitt östlich des Quellenhauses durch Anpassung der Radien bzw. Verziehen des Weges verbessert werden. – Der Erhalt des bestehenden Kleinkinderspielplatzes wird diskutiert. Die Anlage wurde durch Elternspenden finanziert und ist ein vertrautes Angebot auf der Insel.

Diese Bedeutung als bürgerschaftliches Projekt ist gegenüber der Qualität der neuen Funktionsaufteilung/Zonierung und Erneuerung der Spielanlagen im Sinne eines schlüssigen Gesamtkonzeptes abzuwägen. Seitens der Verwaltung wird garantiert, dass in Abstimmung mit dem Stadtelternrat vor Beginn der Maßnahme ein geeigneter und wertschätzender Alternativstandort vereinbart wird. – Fahrradabstellmöglichkeiten: Die Ordnung und Vergrößerung der Fahrradabstellmöglichkeiten wird positiv bewertet. Zu prüfen ist, ob für die Nonnenwerth-Schüler ausreichend Abstellmöglichkeiten vorhanden wären. Abstellmöglichkeiten für den Biergarten sind in Sichtweite gut platziert, in der Diskussion wird aber deutlich, dass zwischen dem Inselcafé und dem Rhein die Abstellmöglichkeiten verringert werden sollen, um den Blick nicht zu beeinträchtigen. – Kneippbecken und Erweiterung Boule-Anlage: Von der Anlage eines Kneippbeckens wird abgesehen, da ein solches Angebot im Bedarfsfall z. B. auf dem Gelände des Freibads besser unterhalten werden könnte.

Bezüglich der Boule-Anlage steht die Verwaltung in Abstimmung mit den Nutzern. – Grünflächen im Norden: Die Darstellung im Plan vermittelt den Eindruck einer durchgehenden Rasenfläche. Herr Lenzen erläutert, dass es sich schon allein aus Gründen der Bodenbeschaffenheit und der Hochwasserthematik um eine Mischung verschiedener Grünflächenarten handelt. In der Diskussion zeichnet sich eine sehr weitreichende Unterstützung für das Projekt ab. Erkannt wird auch, dass es zu verschiedenen Punkten unterschiedliche Gewichtungen geben kann (Wegebreite vs. Entsiegelung, Spielplatzvergrößerung vs. Pflegekosten etc.). Aufbauend auf den Entwicklungsthemen aus der Landesgartenschau wurde vom Büro RMP ein Konzept für die Insel entwickelt, das mit zurückhaltenden Eingriffen den Charakter als „schwimmender Park“ für Bad Honnef stärkt. Untergenutzte Freiflächen im Norden werden durch behutsame Umgestaltung aktiviert und mit neuen Funktionen angereichert.

Durch die Schaffung eher „aktiver Bereiche“ werden andere ruhige Abschnitte für den Schutz von Natur und Landschaft gefördert. Insgesamt zielt das Förderprojekt Zukunft Stadtgrün vor allem auf die Steigerung der Lebens- und Wohnqualität ab, wodurch dieses Projekt einen wertvollen Beitrag für die Stadt Bad Honnef leistet. Die Neugestaltung von Grafenwerth deckt nach Einschätzung des Fördermittelgebers u.a. Programmziele wie die Aufwertung und Qualifizierung des öffentlichen Raumes, …[…] die Herstellung multifunktionaler Grün- und Freiflächen von ökologischer, sozialer und städtebaulicher Bedeutung, die Vernetzung von Grün- und Freiräumen, …[…] Maßnahmen der Barrierearmut beziehungsweise –freiheit sowie die Beteiligung und Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern, hier auch im Rahmen des „Tags der Städtebauförderung“ …[…] ab. (Quelle: Programminformation des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat). Die Grünvernetzungsfunktion der Insel wird ausdrücklich im Kontext des InHK-/ISekProzesses gesehen, der Voraussetzung für die Zulassung zum Förderprogramm war. Über das eigentliche Projekt hinaus geht es da z.B. um den späteren Bezug zu den Grünflächen am Rhein. Ähnliches gilt für die Quartiersfunktion.

Der „Inselpark auf dem Wasser“ hat eine quartiersübergreifende Funktion für Bad Honnef und darüber hinaus für die Region. Dieser besondere Aspekt wurde u.a. von der Begleitforschung als besonderes Merkmal des Projekts adressiert. Weitere Merkmale des Konzepts sind die Verbesserung des Stadtklimas (z. B. durch Entsiegelung von Flächen), die Diversifizierung der Flora im Nordbereich (Rücknahme von Brennnesselflächen, dafür Ergänzung um Wildpflanzensaatgut und die Möglichkeit, stadtnah in der Freizeit Naturerfahrung und soziale Interaktion zu verbinden („Spielinseln zwischen verschiedenen Naturbereichen“). Für die naturschutzrechtlichen Abstimmungen arbeitet die Stadt Bad Honnef eng mit der Unteren Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises zusammen. Für jeglichen ökologischen Eingriff wird auf der Insel ein adäquater Ausgleich erfolgen, der die Insel Grafenwerth zu einer multifunktionalen Grün- und Freiflächen von ökologischer, sozialer und städtebaulicher Bedeutung werden lässt. Insgesamt sind drei Bauabschnitte geplant: Nordspitze – Winter 2019 bis Sommer 2020

Der erste Bauabschnitt umfasst die Nordspitze mit verschiedenen Spielmöglichkeiten für Kinder unterschiedlicher Altersklassen. Hier lautet das Motto „Spielinseln auf der Insel“, welche behutsam in den vorhandenen Baumbestand integriert werden. Die Spielinseln sind durch schmale Wege miteinander verbunden und schließen an einen umlaufenden Rundweg an. Über diesen sollen Besucher barrierefrei in die Nähe der Inselspitze geführt werden, um den Blick auf den Drachenfels und über den Rheinverlauf genießen zu können. Die vorhandene Vegetation auf der Nordspitze bleibt aus Artenschutzgründen größtenteils erhalten. Randbereiche an den Wegen und an den Spielinseln werden durch partielle Grünflächen und eine naturnahe Saatmischung optisch aufgewertet und diversifiziert.

Wesentlicher Gestaltungsgedanke ist die Bewegung und Begegnung über Generationen hinweg. Rheinpromenade – Sommer 2020 bis Frühjahr 2021 Der zweite Bauabschnitt beinhaltet die Rheinpromenade. Die heutige Asphaltfläche wird teilweise entsiegelt, der eigentliche Weg zu einem Flanierbereich mit min. 3,50m Breite umgewandelt. Aufweitungen zum Rhein und zur Grünfläche hin schaffen Aufenthalts- und Bewegungsräume. Wegebegleitend wird es neue Bänke, neue Beleuchtungselemente sowie robuste Gräser-Pflanzungen geben. Ergänzt wird dieser Bereich durch eine zweite Boule-Fläche. Als Endpunkt des Weges vom Schwimmbad in Richtung Rhein soll es eine kleine Sitzstufenanlage geben, um die Erlebbarkeit des Rheins zu fördern.

Der dritte Bauabschnitt umfasst den zentralen Entrée-Bereich von der denkmalgeschützten Steinbrücke auf die Insel und die Fläche um das Quellenhaus. Es sind multifunktionale Sportflächen für Kinder und Jugendliche vorgesehen inkl. Basketball- und Fußballfeld. Begleitet wird dieser Aktivbereich von Sitzelementen, die topografisch in das Gelände integriert werden sollen. Die weite, offene Wiesenfläche bleibt unberührt und wird nicht überplant. Es sollen lediglich die Vorkehrungen für einen mobilen Bühnenstandort getroffen werden (Fundamente, Leitungen), damit sich die Insel bei Veranstaltungen auch in Zukunft professionell präsentieren kann.

Aufgrund der Komplexität bei der Planung und Genehmigung sowie dem finanziellen Antragsvolumen konnte die Sanierung der Brücke Grafenwerth zum damaligen Zeitpunkt nicht mit in das Förderpaket aufgenommen werden. Das Bad Honnefer Projekt zählt zu den größeren Fördermaßnahmen, eine Erweiterung um die Brücke ist nach Aussage des Fördermittelgebers weder angemessen noch realistisch zu erreichen. Der FD Tiefbau erarbeitet derzeit das Sanierungskonzept für die Brücke vor. Dies geschieht in enger Abstimmung mit dem Denkmalschutz (UDB und LVR), u.a. um die Kompatibilität zu entsprechenden Förderprogrammen sicherzustellen. fp

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert