Fahrradstraße Frankenweg

Die Fraktion „Liste Bündnis90/Die Grünen“ stellt den Antrag „den Frankenweg als Fahrradstraße auszuweisen und dies beim Straßenausbau zu berücksichtigen“

Begründung:

Fahrradstraßen sind nach Straßenverkehrsordnung zulässig und wurden in mehreren hundert Straßen und vielen Städten bereits realisiert. Mit der Ausweisung des Frankenwegs als Fahrradstraße würde dem Radverkehr gegenüber dem motorisierten Verkehr Vorrang gegeben und eine nachhaltige Mobilität gefördert.

Durch eine Beschilderung und Piktogramme auf der Straße, die der Straßenverkehrsordnung entsprechen, könnte der Frankenweg als Fahrradstraße gekennzeichnet werden. Damit wäre auch weiterhin Kraftfahrzeugverkehr zulässig. Die Höchstgeschwindigkeit auf Fahrradstraßen beträgt für alle Verkehrsteilnehmer auf 30 km pro Stunde.

Mit einer entsprechende Fahrbahnbreite (z. B. 4,75 m) kann auch ein sicheres Vorbeifahren von Kraftfahrzeugen an Radfahrer*innen erreicht werden. Dies sollte beim Straßenausbau berücksichtigt werden. Hierzu könnte auch der Ausbau des Frankenwegs als niveaugleiche Straße beitragen. Eine Fahrradstraße würde auch das Parkplatzangebot am Frankenweg nicht reduzieren. 

Die Ausweisung des Frankenwegs als Fahrradstraße bietet sich an, da er stark von Radfahren benutzt wird, insbesondere von vielen Schüler*innen der drei Schulen (Siebengebirgsgymnasium, Gesamtschule St. Josef und Löwenburgschule), die an der Nord-Südachse liegen, zur Sicherheit der Radfahrer*innen beiträgt und von vielen Anliegern des Frankenwegs gewünscht wird.

Die Ausweisung des Frankenwegs als Fahrradstraße kann auch ein wichtiger Baustein eines Radfahrkonzepts sein, dass neben dem Frankenweg auch die Rommersdorfer Straße als Fahrradstraße ausweist und damit eine sicherere Nord-Südverbindung für den Radverkehr schafft. kw

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