„Fühl Dich Frühlich“ fällt aus


Sehr geehrte Frau Högner,

Sehr geehrter Herr Neuhoff,

auf Grund Ihrer Weisung unsere Stadtveranstaltung „Fühl Dich frühlich“ am 04. / 05. April  nicht durchzuführen, sagen wir diese hiermit ab!

Georg Zumsande

Jeder Veranstalter muss eine eigene Risikoeinschätzung vornehmen

Wegen der Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 gibt es derzeit eine Diskussion um die Durchführung von Veranstaltungen, bei denen viele Menschen auf engem Raum zusammentreffen. 

Auf der Basis des vom Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales veröffentlichten Erlasses vom 10.3.2020 gibt die Stadt Bad Honnef folgende Hinweise:

Zu unterscheiden ist zwischen Veranstaltungen mit weniger als 1000 erwarteten Teilnehmenden/Besuchende und Veranstaltungen mit mehr als 1000 erwarteten Teilnehmenden / Besuchende.

Veranstaltungen mit mehr als 1000 erwarteten Teilnehmenden / Besuchende:

Der Erlass des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 10. März 2020 führt hierzu u. a. Folgendes aus:

„Bei Großveranstaltungen mit mehr als 1000 erwarteten Besuchern / Teilnehmern (…) reduziert sich das Auswahlermessen der zuständigen Behörden dahingehend, dass nur die Absage der Veranstaltung oder – wie z. B. bei sportlichen Großveranstaltungen – eine Durchführung ohne Zuschauerbeteiligung in Betracht kommt.“

Aufgrund dieses Erlasses werden alle Veranstaltungen, zu denen mehr als 1000 Teilnehmende / Besuchende erwartet werden, grundsätzlich abgesagt bzw. untersagt. Das gilt für alle Veranstaltungen unabhängig davon ob sie innerhalb oder außerhalb von geschlossenen Räumen stattfinden. 

Veranstaltungen mit weniger als 1000 erwarteten Teilnehmenden / Besuchende:

Für Veranstaltungen mit weniger als 1000 erwarteten Teilnehmende / Besuchende hat das Ministerium im o. g. Erlass u. a. Folgendes mitgeteilt:

„Bei Veranstaltungen mit weniger als 1000 erwarteten Besuchern / Teilnehmern ist – wie bisher – eine individuelle Einschätzung der Veranstaltung erforderlich, ob und welche infektionshygienischen Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind.“

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/200310_erlass_grossveranstaltungen.pdf

Der Krisenstab der Stadt Bad Honnef hat auf Basis der Handlungsempfehlungen des Robert-Koch-Instituts eine Checkliste für Veranstalter zur Gesundheitsrisiko-Einschätzung von Veranstaltungen angelegt.

Die Checkliste hilft, das Risikoprofil einer Veranstaltung zu bewerten. Dies kann die Basis bilden für die notwendige individuelle Einzelfallbetrachtung unter Berücksichtigung aller Gesamtumstände und möglicher Maßnahmen zur Verringerung des Risikos.  

Bewertungskriterien sind unter anderem unter anderem:  

  • Erwartete Anzahl der teilnehmenden Personen
  • Struktur des Aufenthalts und der örtlichen Gegebenheiten (Stehräume, Sitzplätze, besondere Enge, Halle, beengte Räume, Außengebiet, Belüftung, etc.)
  • Erwartete Teilnahme von Personen aus Risikogebieten
  • Erwartete Teilnahme älteren Publikums und Personen mit chronischen Erkrankungen
  • Kontaktsituationen (enger face to face-Kontakt, Sitzreihen, Vielfalt an Gesprächspartnern, etc.).

Folgende Möglichkeiten hat das Robert-Koch-Institut neben den allgemeinen Hygieneregeln für die Durchführung von Veranstaltungen veröffentlicht, um das Risiko einer Übertragung und großer beziehungsweise schwerer Folgeausbrüche zu verringern, wie z. B.  

  • Eine dem Infektionsrisiko angemessene Belüftung des Veranstaltungsortes
  • Aktive Information der Teilnehmer und Teilnehmerinnen über allgemeine Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Händehygiene, Abstand halten oder Husten- und Schnupfenhygiene
  • Teilnehmerzahl begrenzen bzw. reduzieren
  • Ausschluss von Personen mit akuten respiratorischen (die Atmung betreffende) Symptomen
  • Eingangsscreening auf Risikoexposition und/oder Symptome
  • Auf enge Interaktion der Teilnehmenden verzichten  

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