Harte Bandagen

Rathaus schiebt Unterschriftensammlung zum Bürgerbegehren in die Sommerferien

Manche Dinge sind mindestens unpraktisch. Wer Geburtstag am 29. Februar hat, erhält weniger Geschenke und feiert selten. Eine Kündigung wird kaum zur kirchlichen Trauung oder zur Hochzeitsgesellschaft versandt – da gilt Sensibilität als in der Gesellschaft gewachsene Verhaltensnorm. Und Unterschriften-Sammeln für ein Bürgerbegehren legt man so wenig in die Sommerferien wie Christstollen an Matjeshering.

Das macht auch Sinn. Nennt sich Rücksichtnahme, ist angebracht und gehört gewissermaßen zum Kodex eines erquicklichen Miteinanders. Ohne Not oder triebhafte Motivation macht man eben nicht, was Anderen gezielt Schaden zufügt und gemeinhin als nicht adäquate Aktion bezeichnet wird. Das muss ja auch nicht sein im respektvollen Umgang.

Am 29. April erhielt die Stadtverwaltung die Mitteilung, dass ein Bürgerbegehren gegen die Bebauung des nördlichen Stadtgartens beantragt werde. Am 4. Mai bereits legte die Bürgerinitiative „Rettet den Stadtgarten“ den Abstimmungstext und die geforderte kurze Begründung vor. Ab dem Moment solcher Information sind Gemeindeverwaltungen gesetzlich in der Pflicht, bestimmte Schritte zu unternehmen und definierte Leistungen zu erfüllen. Neben der Prüfung des Abstimmungstextes sowie dessen Begründung betrifft das vor allem eine durch die Verwaltung selbst zu erstellende offizielle  Schätzung von Folgekosten, welche ein Begehren im Falle des Erfolges nach sich ziehen würde.

Diese Kostenschätzung fehlte – und sie lässt bis zum Redaktionsschluss zur Wochenmitte weiter auf sich warten. An deren besonderem Schwierigkeitsgrad kann es nicht liegen, denn das Begehren hat ja gerade zum Ziel, kein (!) Geld für Planung und Erschließung im Grüngürtel entlang der Schnellstraße auszugeben. Diese Einsparung wäre dem dann nicht zu realisierenden Erlös durch den Verkauf städtischen Grundes gegenüber zu stellen. Das ist kein Hexenwerk, in recht übersichtlicher Zeit leistbar und zudem vom Gesetzgeber festgelegte Pflicht.

Allerdings: Mit dem Tag der Zustellung besagter Kostenschätzung tickt die Uhr. Denn exakt dann beginnt eine Frist, innerhalb derer die notwendigen Unterschriften für das Bürgerbegehren zu sammeln sind. Hier ordnete die Stadt mit sechs Wochen die kürzestmögliche Frist an, was sich rechtlich durchaus vertreten lässt.

Als Unkerei kursierte  bereits die Vision, dass die Verwaltung ihre Schätzaussage bewusst verschleppe. Nach dem Motto: „So wie die momentan drauf sind…“ Vermuten taten dies Viele, gelacht wurde darüber wenig – eher histerisch gekichert. So sieht es aus, wenn Vertrauen verloren geht.

Zu den Motiven der Verzögerung existieren in der Tat begründete Spekulationen. Da eine Abstimmung der Bevölkerung selbst wohl kaum für die Befürworter der Bebauung zu gewinnen wäre, gelte es, die Abstimmung als solche zu verhindern. Probates Mittel: Sorge dafür tragen, dass die erforderlichen Unterschriften – mit 1.800 wäre die Initiative auf der sicheren Seite – erst gar nicht zusammenkommen. Die Online-Petition zeichneten mit 2.798 rund tausend Unterstützer mehr als demnächst nötig; da läge der Gedanke nicht ganz fern, die Kampagne in die Ferien zu legen. Bad Honnef ist reich, Bad Honnef verreist. Und wer weg ist, kann nicht eigenhändig unterschreiben.

Eine Behinderung ist das allemal. An Zufall glaubt kein Mensch. Jeder Tag der Verschleppung mehr, jeder Tag näher an das Ende des Schuljahres heran ist ein Erfolg jener Taktik, die Initiatoren des Bürgerbegehrens zu behindern. Mit System. Zumal die Hälfte der Initiativen-Mitglieder selbst Kinder bzw. Enkel hat, deren schulpflichtiges Alter Reisen ebenfalls nur zu Ferienzeiten möglich macht. Urlaubsabsage zum Zweck des Unterschriftensammelns? Solche Alternative wäre schon Zumutung. Auf dem Rücken von Kindern. Nichts hindert die Verwaltung übrigens daran, die sechswöchige Frist erst nach den Sommerferien beginnen zu lassen. So würde auf stillem Weg vergessen gemacht, was heute noch fragwürdiges Ansinnen ist.

Zu allem Überfluss wird immer noch verwirrt. Der nördliche Stadtgarten ist eigentlich ein präziser Begriff. Stattdessen kursiert auf offiziellen Rathauspapieren immer noch oft eine bürokratische Ortsangabe, die das Wort „Stadtgarten“ gezielt vermeidet. Tatsächlich jedoch ist der grüne Teil im Norden der ursprüngliche Stadtgarten, in welchem Bürger als Eigner Obst und Gemüse ernteten sowie Bäume und Sträucher pflanzten. Der übersichtliche parkähnliche Bereich wurde erst weit später angehängt, um den Status einer Kur- und Bäderstadt zu erhalten. Denn dazu war schon damals wichtiges Argument: Bad Honnef bietet eine durchgehende grüne Spange, die sich parallel des Rheins von der Insel bis zum Park Reitersdorf im beginnenden Rhöndorf erstreckt. Dieses Kapital der Stadt wird heute riskiert. Da kann ernsthafte Meinungsbildung der Bürgerschaft durchaus helfen. 

Es stellen sich Fragen: Ist der Umgang des Rathauses mit dem Bürgerbegehren noch fair? Ist das noch eine Frage des Stils – oder steht schon mehr in Zweifel? Zum Beispiel ein Abgesang auf das Modells eines seriösen Dialogs mit Honnefs Menschen? Der rheinische Volksmund sagt: Da kannste dran föhle. Scherzhafter Rat an den Tischen der Rhöndorfer Eisdiele: Urnengang zum abschließenden Bürgerentscheid auf den Zweiten Weihnachtstag legen oder ersatzweise auf Neujahr! Und wenn das nur Unterstellung ist und unbegründete Paranoia? Dann freut sich die Initiative auf eine reelle Terminierung zur Unterschriftensammlung nach den Ferien.                                         Burkhard Hoffmeister

Foto: Twinlili/Pixelio

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