Kinderbetreuung

Betreuungsanspruch in Kitas erweitert – Ein Elternteil als Schlüsselperson reicht aus.

Ab Montag, den 23. März besteht ein Anspruch auf Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle für die Kinder von „Schlüsselpersonen“.

Um den Betrieb der kritischen Infrastruktur sicherzustellen, hat die Landesregierung NRW entschieden, dass ab dem 23.03.2020 jede Person, die in kritischer Infrastruktur tätig ist, und eine Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit vorlegen kann, unabhängig von der familiären Situation einen individuellen Anspruch auf eine Betreuung ihrer Kinder in Kindertagesbetreuungsangeboten hat. Es reicht damit, wenn ein Elternteil eine entsprechende Bescheinigung vorlegt, es müssen nicht länger zwei Bescheinigungen vorgelegt werden.

Einen Betreuungsanspruch haben auch die Eltern (Schlüsselpersonen), die keinen Betreuungsvertrag mit einem Kindertagesbetreuungsangebot haben! Eltern wenden sich in diesen Fällen an das für sie zuständige Jugendamt. kl

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