Leserbrief: Klaus Wegner zum ISEK 

Das Rahmenkonzept für das ISek liegt seit Juli 2016 vor. Die Stadtverwaltung sieht vor, dass hierüber die Beratung mit den Ratsfraktionen vor dem Jahresende abgeschlossen wird. Damit könnten auch die Stellungnahmen der Ratsfraktionen zum vorliegenden Rahmenkonzept von Interesse sein.

Die Verwaltung hat die Ratsfraktionen gebeten, ihre Änderungsanträge und -vorschläge der Verwaltung bis zum 4. Oktober schriftlich zu übermitteln. Die Fraktion der Grünen hat das ISek in mehreren Fraktions- und Arbeitsgruppensitzungen beraten, Änderungsanträge und -vorschläge abgestimmt und zum genannten Termin der Verwaltung vorgelegt. Die Verwaltung wollte auf der Basis der vorliegenden Änderungsanträge eine Synopse erstellt, die als Arbeitsgrundlage in einem gemeinsamen Strategieworkshop der Verwaltung mit den Fraktionen einfließt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen wird am 15. November die Änderungen zum ISek Rahmenkonzept beraten.

Das nahezu einstimmige Votum des Stadtrats im April 2014 für die Erarbeitung eines integrierten Handlungskonzepts für die Stadtentwicklung, das auf einem Antrag von 5 Ratsfraktionen basiert, hat deutlich gemacht, dass eine integrierte Stadtentwicklung von der Kommunalpolitik gewollt und fraktionsübergreifend unterstützt wird. Daher sind wir Bürgermeister Neunhoff, allen beteiligten Mitarbeitern der Stadtverwaltung und externen Experten sehr dankbar, dass seit Juli 2016 ein Rahmenkonzept für ein ISek vorliegt. Die dort enthaltene Stärken-Schwächen-Analyse und insbesondere die untern den Leitzielen genannten Handlungsräume und Handlungsfelder sind eine wichtige Basis für weitere Entscheidungsprozesse und die Definition von Projekten zur Stadtentwicklung.

Unsere Fraktion „Bündnis 90 / Die Grünen“ hat sich eingehend mit den Inhalten des Rahmenkonzepts befasst und möchte damit auch ihre Wertschätzung für alle Beteiligten und die Autoren zum Ausdruck bringen. Unsere Änderungsanträge haben wir mit Begründungen in einer von der Verwaltung vorgegebenen Form gebracht (s. Anlage). Darüber hinaus haben wir unsere Änderungsanträge sowie kleinere inhaltliche und redaktionelle Änderungsvorschläge in die Textdatei des Rahmenkonzepts übertragen, um die Verwaltung bei deren Umsetzung zu unterstützen.

Unsere Änderungsanträge beziehen sich auf folgende für uns relevanten Themen:
Eine nachhaltige Stadtentwicklung, die soziale, ökologische, ökomische und energiewirtschaftliche Aspekte integriert und Bildung, Soziales, Sport und Kultur sowie Beschäftigung, Gesundheit, Natur-/Umweltschutz und Energieeffizienz bei den Analysen und den Leitzielen stärker berücksichtigt.
Eine Entwicklung der Einwohnerzahl, die sich von einer längerfristigen demographischen Entwicklung ausgehend auf ein moderates Wachstum beschränkt, das den Erhalt und eine qualitative Entwicklung der Infrastruktur ermöglicht.
Eine realitätsbezogene Betrachtung des Einflusses des Einwohnerwachstums auf den städtischen Haushalt, da höhere kommunale Aufwendungen für den Infrastrukturausbau bei dem geplanten starken Einwohnerzuwachs auch die Haushaltskonsolidierung gefährden kann und höhere Gewerbesteuereinnahmen durch Ausbau des Dienstleistungsgewerbes erfolgversprechender erscheint.
Eine Entwicklung im Wohnungsbau, bei der die Priorität nicht auf den Talbereich, insbesondere den Selhofer Süden gelegt wird, die Inanspruchnahme von Grünflächen minimiert wird und vorhandene Potenziale in der bestehenden Bausubstanz besser genutzt wird.
Eine Weiterentwicklung Bad Honnefs als Gewerbestandort, da Wohn- und Freizeitqualität, Verkehrsanbindung, Infrastruktur, Bildungsangebote, Qualifikation und Altersstruktur der Bevölkerung und das Kostenniveau gewerblich nutzbarer Immobilien attraktiv für personen- und unternehmensbezogen Dienstleistungen sind und sich die Verbindung von Arbeiten und Wohnen anbietet.
Wesentlich Gründe für die von uns beantragten Änderungen
Im Ratsbeschluss vom 10.04.2014 wird eine nachhaltige Stadtentwicklung angestrebt, die ökonomische, soziale, ökologische und energiewirtschaftliche Aspekte in einem Handlungskonzept integriert. Unser Änderungsantrag übernimmt die in der Ratsvorlage genannten Ziele.

Das ISeK-Rahmenkonzept ist laut Aussagen der Verwaltung städtebaulich motiviert. Nachhaltig wirksame Strategien und Bereiche wie Bildung, Erziehung, Soziales, Sport und Kultur, aber auch Beschäftigung, Gesundheit, Energieeffizienz und Umwelt-/Naturschutz werden vernachlässigt oder auf städtebauliche Aspekte reduziert. Wir akzeptieren die städtebauliche Orientierung des ISeK-Rahmenkonzepts, um die erforderlichen Schritte zur Projektdefinition nicht zu verzögern, bitten aber um Berücksichtigung unserer Änderungsanträge.

Das ISeK soll nicht nur Leitlinien bieten, um den Einsatz der Finanzressourcen für städtebauliche Maßnahmen im Interesse der Haushaltkonsolidierung und Nutzung von Städtebaufördermitteln effizienter zu gestalten. Investitionen in die Infrastrukturentwicklung sollten die demografische Entwicklung über 2030 hinaus einbeziehen. Bezahlbarer Wohnraum ist besonders für einkommensschwächere Bürger erforderlich und nicht, wie im Rahmenkonzept genannt, für finanzstarke Neubürger.

Bad Honnef benötigt eine positive Zuwanderungsbilanz um die Kosten pro Einwohner für den Erhalt der bestehenden Infrastruktur nicht steigen zu lassen. Der im Rahmenkonzept angestrebte Zuwanderungsgewinn, der wesentlich über den bestehenden Verluste der natürlichen Bevölkerungsentwicklung (Sterbefälle zu Geburten) hinaus geht, kann auch hohe Infrastrukturinvestitionen erfordern, die sich negativ auf den städtischen Haushalt auswirken.

Neben den Chancen sollten in dem Rahmenkonzept auch Risiken benannt werden, da sie für die Beurteilung von zu definierenden Projekte hilfreich sind.

Eine nachhaltige Stadtentwicklung erfordert die Behandlung von Themen, die über städtebauliche Themen hinausgehen. Dazu zählen auch die Entwicklung des Arbeitsplatzangebots in den Wirtschaftssektoren, die Art der Beschäftigung und die Qualifikation der Beschäftigten. In den Analysen sollten als neue Themenfelder „Bildung, Soziales, Kultur und Sport“ und „Entwicklung der technischen Infrastruktur (Internetzugang, Energie- und Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallbeseitigung) aufgenommen werden.

Statt die Stadtentwicklung an einem Einwohnerzuwachs von bis zu 28.000 Einwohnern zu orientieren, sollte eine nachhaltige Stadtentwicklung angestrebt werden, bei der Qualität vor Quantität geht und die bestehende Infrastruktur optimal genutzt und bedarfsgerecht verbessert wird.

Die großflächige Umwandlung von Grünflächen in Bauland und die Bevorzugung der Entwicklung von Flächenreserven im Talbereich, was sich insbesondere auf den Selhofer Süden bezieht, lehnen wir ab.
Die Aussage, dass eine Haushaltskonsolidierung vor allem durch einen weiteren Einwohnerzuwachs zu erreichen ist, wird nicht durch Fakten untermauert und ist so nicht nachvollziehbar. Ein Einwohnerrückgang wirkt sich meist negativ auf den kommunalen Haushalt aus. Für eine Korrelation zwischen Einwohnerzuwachs und Haushaltskonsolidierung sind uns jedoch keine belastbaren Studien oder verallgemeinerbaren Beispiele bekannt.

Neben den Transferleistungen werden die Erträge im kommunalen Haushalt wesentlich durch Gewerbe-, Grund-, Einkommens- und Umsatzsteuer bestimmt. Im NRW-Vergleich liegt in Bad Honnef der Ertrag aus der Einkommens- und Grundsteuer überdurchschnittlich hoch und aus der Gewerbesteuer weit unter dem Durchschnitt. Eine integrierte Stadtentwicklung müsste den Fokus auf Rahmenbedingungen legen, die attraktiv für Gewerbetriebe sind und mit der Entwicklung bestehender und der Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe das Gewerbesteueraufkommen erhöhen. Wichtig ist, dass Unternehmen gewonnen werden, die wenig Flächen benötigen, zusätzliche Arbeitsplätze bieten, energieeffizient arbeiten und umweltfreundlich sind. Dies trifft insbesondere für Unternehmen zu, die personen- und unternehmensbezogene Dienstleistungen anbieten (z. B. Gesundheits- und Pflegedienstleistungen, Beratungs- und IT-Dienstleistungen).

Unter städtebaulichen, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Gesichtspunkten sind auch Rahmenbedingungen relevant, die eine räumliche Verbindung von Arbeiten und Wohnen fördern und damit auch die Mobilitätsanforderungen reduzieren.

Für die Attraktivität einer Stadt werden das Angebot und die Qualität von Schulen, OGS, Kitas, Begegnungsstätten und deren bedarfsgerechte Anpassung ein immer wichtigerer Standortfaktor und damit ein relevanter Baustein für die integrierte Stadtentwicklung.

In der Gestaltung der Verkehrsflächen sollte die gleichberechtigte Teilnahme aller Verkehrsteilnehmen (Fußgänger, Radfahrer, ÖPNV und motorisierten Individualverkehr) unter einem Leitziel zusammengefasst werden.

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