Luftgutachten für den Stadtgarten

Presseerklärung der Bürgerinitiative „Rettet den Stadtgarten!“

Am 10. Juli 2017 fand der erste Bürgerdialog im Ratssaal der Stadt Bad Honnef statt, auf dem rund 120 Bürgerinnen und Bürger vorgelegte Vorschläge eifrig gutgeheißen und verworfen sowie neue entwickelt haben. Seitdem, d.h. seit einem Monat schweigt das Rathaus. Kein Protokoll ist bisher erschienen, obwohl es angekündigt war, keine Entscheidungsprozesse oder gar Entscheidungen wurden den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt präsentiert, und vor allem werden immer noch keine Kriterien benannt, nach denen der anvisierte offene Planungsprozess gesteuert werden soll. Bürgerbeteiligungen machen aber nur Sinn, wenn die Verantwortlichen sie ernst nehmen und auch tatsächlich produktiv nutzen.

Auf keinen Fall möchten wir die Stadtverwaltung aus ihrer Verantwortung für die Gesundheit unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger und für ein umfassendes Gestaltungskonzept dieser Stadt entlassen, das neben quantitativen Wachstumsimpulsen besonders auch qualitatives Wachstum berücksichtigen muss. Für uns heißt das, mit allen Mitteln zu verhindern, dass der im ISEK-Masterplan als mögliches Baugelände ausgewiesene Teilbereich des Stadtgartens bebaut wird. Der offene Planungscharakter verbietet nicht, den Stadtgarten jetzt schon aus dem ISEK-Programm herauszunehmen. Um diesem Ziel Nachdruck zu verleihen, werden wir ab 19. August an vier folgenden Samstagen in der Fußgängerzone unsere bisher sehr erfolgreiche Unterschriftenaktion verstärken.

Dabei möchten wir mit den Bürgerinnen und Bürgern auch darüber diskutieren, welche Ziele sie als vorrangig für zukünftige Planungen in unserer Stadt ansehen. Außerdem werden wir Ideen vorlegen, um den eigentlichen Gartenbereich des Stadtgartens für Kinder von Kindertagesstätten und Grundschulen als innovativen Erkundungs- und Handlungsraum zu gestalten. Wir werden auch Defizite der Stadtverwaltung aufarbeiten und deshalb ein dringend erforderliches Luftgutachten erstellen lassen, um aussagekräftige Daten zur Luftverschmutzung durch Bahn und B42 zu erhalten. Der Dieselskandal und die Entscheidung des Stuttgarter Verwaltungsgerichts führen uns in diesen Tagen geradezu beispielhaft vor Augen, welche Vorteile Schutzbarrieren aufweisen, die in der Lage sind, Schadstoffe zu filtern. „Gesundheit geht vor Eigentum“, so das Stuttgarter Verwaltungsgericht. Allein schon aus diesem Grund darf der Grüngürtel entlang der B42 nie und nimmer leichtfertig aufgegeben werden.

Heinz Jacobs, Sprecher der Bürgerinitiative „Rettet den Stadtgarten!“

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