Sanierung oder Neubau?

Das Gebäude wurde 1981 bis 1983 errichtet. In der Zeit von 1991 bis 2011 gab es Untersuchungen in den Innenräumen, die sich vor allem mit dem Thema der Schadstoffbelastung durch Baustoffe beschäftigt haben. Dies führte zu den bis heute andauernden Sanierungsmaßnahmen. Durch den Fokus der Untersuchungen auf die Schadstoffthematik gab es keinen Sachstand zu anderen baulichen Themen wie z. B. Zustand der Konstruktion oder energetische Auswirkung.

Infolge zunehmender baulicher Probleme wurden in den zurückliegenden Monaten weitergehende Untersuchungen zum gesamten Gebäude durchgeführt. Die Gesamtsituation lässt sich demnach wie folgt zusammenfassen: Die Schadstoffsanierung war erfolgreich und wird zeitnah abgeschlossen.  Die Standsicherheit des Gebäudes ist gewährleistet. Es gibt einen Rückstau in der Instandhaltung des Gebäudes. In der Gebäudekonstruktion (Baugrund, Stützen, Wände, Decken, Fugen etc.) sowie in der Gebäudehülle (Fassade und Dach) bestehen z. T. gravierende Mängel mit Handlungsbedarf. Der energetische Standard ist nicht mehr zeitgemäß.

Das Gebäude hat erhebliche funktionale Defizite u. a. bei Raumnutzbarkeit, Flächeneffizienz, Belüftung, Belichtung, Büro- und Veranstaltungstechnik, Brandschutz und Orientierung. In einer ersten Übersicht stellt sich die Kostensituation wie folgt dar: Die Höhe der bereits verausgabten Sanierungs- und Instandhaltungskosten seit 2011 (Innenräume, Instandhaltung, Tiefgarage etc.) beläuft sich auf ca. 4,2 Mio. Euro.

Um den Werterhalt, die Verkehrssicherheit und eine normale Funktionalität sicherzustellen, wären u. a. Maßnahmen am Baugrund, bei der Entwässerung, den Außenanlagen, der Betonkonstruktion und bei der funktionalen Ausstattung z. B. des Ratssaales erforderlich. Hier bewegt sich ein Kostenrahmen zwischen 6,2 und 8,2 Mio. Euro. Um das Gebäude energetisch und funktional zeitgemäß anzupassen und damit z. B. langfristig die Energiekosten zu optimieren wären weitere Maßnahmen erforderlich. Dazu gehören die energetische Fassadensanierung, Aktivierung von Flächen durch Um- und Anbauten (für z. B. Wiedereingliederung des Bürgerbüros) aber auch technische Infrastruktur hinsichtlich Belüftung, Verdunkelung, Veranstaltungstechnik etc. Hier sind abhängig von baulichen Systementscheidungen Kosten zwischen 4,4 und 8,4 Mio. Euro möglich.

Diese Kostenkorridore verdeutlichen, dass es bei einem Projekt Rathausertüchtigung kein eng definiertes Arbeitsprogramm mit einem eindeutig definierten Budget geben kann. Vielmehr müssen Maßnahmen je nach Priorität zu verschiedenen Handlungsszenarien kombiniert werden. Diese Szenarien reichen von einer reinen Gebäudeerhaltung bis hin zu einer angemessenen Modernisierung und Verbesserung mit dem Ziel einer höheren Bürger- und Mitarbeiterfreundlichkeit.

Grundsätzlich gilt, dass eine bauliche Ertüchtigung des Rathauses möglich wäre. Funktionale Defizite könnten in Teilen ausgeräumt werden, die Grundstruktur des Gebäudes setzt dem aber Grenzen. Der geschätzte Kostenrahmen wirft die Frage auf, unter welchen Bedingungen ein Neubau sinnvoller wäre. Diese Frage lässt sich nur im Rahmen einer weitergehenden Machbarkeitsuntersuchung klären. Neben einer Bedarfsanalyse mit Anforderungsprofil wären darin mögliche Standorte, wirtschaftliche Untersuchungen bis hin zu Entwicklungsmodellen und Verfahrensvorschlägen die Themen. vw

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