BUND warnt vor neuer Naturzerstörung

Ausbau der Insel Grafenwerth


Der Rat der Stadt Bad Honnef will die Insel Grafenwerth „ausbauen“ und wieder soll die Natur zurücktreten. Dabei steht die Insel Grafenwerth in Bad Honnef unter Landschaftsschutz. Mit dieser von ihr verordneten Schutzvorgabe verlangt die Bezirksregierung Köln verbindlich, die Insel zugunsten des Biotopverbundes zu verbessern und sie ökologisch aufzuwerten. Außerdem ist Grafenwerth vollständig von einem Fauna-Flora- Habitat-Gebiet (FFH) umgeben. Das Landschaftsschutzgebiet hat also auch die Aufgabe, den Umgebungsschutz des FFH-Gebietes zu gewährleisten.

Konkret nennt die Schutzgebietsverordnung u.a. die folgenden Schutzziele:

  • –  die Entfaltung des „Entwicklungspotential[s] für den regionalen Biotopverbund“. Ein Ausbau von Spielfeldern, Uferbeleuchtung und Sitztreppe steht diesem Ziel diametral entgegen.
  • –  die Entwicklung „als Lebensraum für landschaftstypische Tiere und Pflanzen“. Dieses Ziel verträgt sich nicht mit noch mehr Erholungsnutzung auf der Insel.
  • –  die Abwehr von Störungen „als Puffer in der Randzone bestehender Naturschutzgebiete“ (ein FFH-Gebiet darf hier analog als relevant angesehen werden). Pufferzonen dürfen aber selbst nicht mit zusätzlichen Störungen angefüllt werden.
  • –  die Förderung „des Rheins und seiner Ufer mit Inseln und Buhnenbereichen in seiner Funktion als Fließgewässer-Lebensraum und überregionale Achse des Biotopverbundes“. Dazu sind Erholungsnutzungen auf der Insel abzubauen, nicht auszubauen.
    Damit hat die Bezirksregierung Köln inhaltlich umrissen, dass der Bau von Spielfeldern, neuen Wegen und Sitztreppe den Schutz- und Entwicklungszielen für die Insel Grafenwerth widersprechen. Es ist laut Verordnung verboten, dort Wege und bauliche Anlagen zu errichten. Es ist rechtlich unzulässig, diese Verbote im Rahmen einer Befreiung durch die Kreisverwaltung aufzuheben und sich damit über die Schutzziele der Verordnung hinwegzusetzen. Der Rechtskonflikt entsteht, weil die Schutzziele durch die Vielzahl und Größe der geplanten Eingriffe in ihrer Substanz gefährdet werden.

Die Naturschutzstrategie des Landes NRW hat zum Ziel, die Auenwälder um 5.000 Hektar zu erweitern. Dafür kommen entlang des Rheins nur sehr wenige Flächen in Frage, die Insel Grafenwerth gehört dazu.

Typische Arten der Rheinauen sind in NRW ausgestorben oder hochgradig bedroht. Dazu zählen z. B. der Fischotter, der Pirol, zahlreiche Entenarten und die Rauhautfledermaus. Es bedarf daher umfassender zusätzlicher Schutzbemühungen am und im Rhein, wenn dieser Negativtrend gestoppt und umgekehrt werden soll. Für die Natur sind Inseln dabei besonders wertvoll, da viele Störungen sie erst gar nicht erreichen. Bestehende Schutzgebiete müssen bewahrt und dem Auftrag gemäß für den Naturschutz entwickelt werden. Auf der Insel Grafenwerth geschieht aktuell aber genau das Gegenteil.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland widerspricht daher den Plänen der Stadt Bad Honnef, Wege an der Nordspitze der Insel im Sand des natürlichen Rheinufers neu zu asphaltieren, eine große Freitreppe im Fauna- Flora-Habitat-Gebiet zu errichten und mehrere Spielplätze unter bruchempfindlichen Großbäumen im Auenwald zu bauen. Zielführend und förderungswürdig wäre dagegen eine allmähliche Verlagerung von baulichen Anlagen, z. B. dem Tennisplatz, weg von der Insel. Das Beispiel der Stadt Niederkassel, wo diese Verlagerung der Sportplätze vom Rheidter Werth auf das „Festland“ mit Hilfe von Landesmitteln möglich wurde, ist hierfür ein zwar seltenes, aber positives und nachahmenswertes Beispiel.

Leider steht die Stadt Bad Honnef mit ihren den Naturschutz missachtenden Ambitionen nicht alleine. Zahlreiche Kommunen bzw. Planungen setzen sich immer wieder über langfristige naturschutzfachliche Entwicklungsziele hinweg und geben Bau- und Freizeitinteressen regelmäßig den Vorzug, selbst in Schutzgebieten. So stirbt Natur nach und nach aus. Negative Beispiele aus der Vergangenheit sind z. B.

  • –  die stark gärtnerische Ausgestaltung der Bundesgartenschau 1979 im Bonner Rheinauenwald,
  • –  der Bau des technischen Flutpolders in Köln-Langel oder
  • –  der Bau des „Bonner Bogens“ in Oberkassel.

Und an vielen Stellen sind negative Veränderungen in der Planung, so z. B.

  • –  der Bau einer weiteren Rheinbrücke in Niederkassel,
  • –  der Ausbau des Godorfer Hafens,
  • –  die Bebauung Königswinter „Sumpfweg“ oder
  • –  die Bebauung des „Stadtgartens“ in Bad Honnef.
    Daher fordert der BUND eine naturverträgliche Gestaltung der Insel Grafenwerth, eine sinnvolle Verbindung von Naherholungsort, Kulturstätte und Schutzgebiet. Ein sorgsam neu überdachtes und überarbeitetes Entwicklungskonzept mit klarem Bekenntnis zu geltendem Naturschutzrecht ist dringend notwendig und unerlässlich.                Achim Baumgartner/BUND

BUND wirbt für vollständigen Erhalt des Bad Honnefer Stadtgartens

„Ja“ beim Bürgerentscheid in Bad Honnef am 6. Januar

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) appelliert an die Bewohner*innen von Bad Honnef, beim Bürgerentscheid am 6. Januar für den Erhalt des gesamten Stadtgartens ihrer Stadt zu stimmen und dortigen Bauabsichten eine Absage zu erteilen. Angesichts des auch bei uns immer deutlicher auftretenden Klimawandels und des ungebremsten Verlustes der Biologischen Vielfalt ist der Erhalt von größeren und zusammenhängenden Grünflächen und Parks innerhalb der Siedlungsflächen notwendiger denn je. Sie neu zu schaffen, ist dagegen fast unmöglich.

Der Bad Honnefer Stadtgarten prägt die Stadt Bad Honnef in besonderer Weise. Vor kurzem noch war er in voller Größe Gegenstand einer Bewerbung der Stadt für eine Landesgartenschau. Er ist Teil des besonderen städtischen Kapitals! Das hatten 2015 noch viele Bad Honnefer verstanden und sich für eine Landesgartenschau begeistert.

Trotz Jahrhunderthitze scheint die wohltuende Wirkung des Stadtgartens aber vergessen. Bessere, staubgefilterte, im Sommer gekühlte Luft, entspannendes Grün, Vogelgesang und Kleingärten machen wertgebende Lebensqualität aus. Die Lage IN der Stadt, bei den Menschen, in wenigen Minuten Entfernung, ist dabei entscheidend. Ein Wald jenseits der Siedlungen fängt dieses spezielle Angebot nicht auf. Für diese Leistungen braucht der Garten ausreichend Raum. 

Für den Stadtgarten weist der Regionalplan der Bezirksregierung Köln auf die Gefahr von Extremhochwässern hin. Baurecht in offenkundigen Konfliktlagen schaffen zu wollen, steht im Widerspruch zu den Vorgaben des § 1 Baugesetzbuch. Ziel der Bauleitplanung ist es, eine städtebauliche Ordnung zu erreichen und Konflikte abzubauen, nicht Unordnung und Konflikte zu mehren.

Offen bleibt auch in Bad Honnef die Frage, wie der schrittweise Verlust an Stadtgrün und Rückstauraum für Hochwässer ausgeglichen wird? Die Antwort bleibt schlicht: gar nicht! Denn selbst zusätzliche Wohnungen, ein Kino mehr oder ein besseres Parkplatzangebot führen nicht zu der für große Grünflächen typischen Erholung, Entspannung und Klimaverbesserung für Viele oder verbesserten Hochwasserschutz. Stadtgrün ist Lebensraum für Menschen, die schon da sind. Trotzdem steht es bei jeder Bebauung erneut zur Disposition, besonders markant im Fall des Stadtgartens von Bad Honnef. Denn hier wird nicht etwa ein namenloses Stück der Stadt bebaut, sondern ein Teil eines öffentlichen Grüns, das einst mit dem Ziel eingerichtet wurde, einen Beitrag zur Lebensqualität und Identität in Bad Honnef zu leisten. Diese Allgemeinwohlverpflichtung wird nun in Frage gestellt, auch wenn nur Teile des Parks, die der Natur näheren, bebaut werden, dieses Mal.

Wie steht es auf der Gegenseite mit dem Wohnungsbedarf bei einer sinkenden Bevölkerungszahl?

Die allgemeine Behauptung, es bestünde ein nennenswerter weiterer Bedarf ist kritisch zu sehen, da vor allem Banken und Investoren den Ruf nach mehr Neubau tätigen. Allerdings geschieht dies nicht, um günstigen Wohnraum zu schaffen, sondern um Kapitalrenditen zu erzielen, die auf andere Weise und an anderen Standorten schwerer zu erreichen sind. Günstiger Wohnraum – nicht aber automatisch mehr Wohnraum — fehlt als Folge einer verfehlten Wohnungsmarktpolitik jedoch tatsächlich. Nun soll Sozialer Wohnungsbau im Stadtgarten erfolgen, in kommunaler Regie.
Die kommunale Eigenregie ist ein richtiger Weg, wenn die neuen Wohnungen behalten und nicht veräußert werden. Der gewählte Standort wird dadurch aber nicht zuträglicher. Die Konflikte mit Hochwasser, Lärm, Stadtökologie und Grünversorgung bleiben bestehen.

Jahrzehntelang wurde der Wohnungsmarkt mehr und mehr den Privaten überlassen. Dieser Rückstand lässt sich nicht kurzfristig überwinden. Wertvollen Freiraum zu bebauen darf nicht die „Wundertüte“ zur Lösung von Problemen sein, die durch eine Fülle politischer Fehlentscheidungen aufgebaut worden sind.

Hier steht nun die Kernerarbeit an, als Stadt langfristig das Eigentum an Flächen zu mehren, Wohnungen selbst zu verwalten und bis dahin auch den großen Bauträgern die Pflicht zum Sozialen Wohnungsbau über die Bauleitplanung der Kommune mit aufzugeben, auch auf privatem Grund. Es ist über die Zeit betrachtet sinnvoll und kostengünstig, die vorhandenen Freiflächen in kommunaler Hand dort zu erhalten wo sie sind, im Stadtgarten, und den Wohnungsbestand angesichts der demographischen Entwicklung insgesamt besser zu managen. Denn Leerstand kommt im Rahmen der demographischen Entwicklung auch auf Bad Honnef ohnehin zu.

V.i.S.d.P.

BUND Rhein-Sieg-Kreis

Achim Baumgartner (Sprecher)

Steinkreuzstraße 10/14

53757 Sankt Augustin

Tel.: 02241 1452000