„Historische Tatsachen“

von Friedhelm Ost

Armin Laschet wurde 1961 geboren, ist also noch ein Mann im besten mittleren Alter. Seine Erinnerungen an die Zeiten des Zweiten Weltkrieges und insbesondere an die Jahre danach bis zur Währungsreform 1948 und zur Gründung unserer Bundesrepublik können deshalb nicht realistisch sein. Deshalb geht auch seine Bemerkung, dass Weihnachten 2020 wohl das härteste Fest sein wird, das die Nachkriegsgenerationen je erlebt haben, an den echten historischen Tatsachen vorbei.

Harte Zeiten für die Älteren

Gewiss, für viele Menschen in unserem Land fällt diese Corona-Zeit sehr hart aus – vor allem für die Älteren in Heimen und Hospitälern. Viele von ihnen dürfen oft genug keinen direkten Kontakt zu ihren nächsten Angehörigen haben. Ehepartner, Kinder und Enkelkinder können sich von der Frau oder dem Mann, der Oma oder dem Opa auf dem Sterbebett nicht verabschieden. Selbst bei der Beerdigung sind nur wenige Angehörige zugelassen, um in tiefer Trauer Abschied von geliebten Menschen zu nehmen. Vieles hat sich mit dem Lockdown, der zur Bekämpfung des Coronavirus verordnet wurde, in unserem Land verändert. Die Infektionskette muss unterbrochen, die Zahl der Sterbefälle reduziert werden. So muss auf einiges verzichtet werden – auf Reisen, Ski-Urlaub, den Besuch von Restaurants und Kneipen, Konzerten und Theatervorstellungen, auf große Hochzeits- und andere Feiern.

Bitterste Folgen des Zweiten Weltkrieges

Dennoch waren die Nachkriegsjahre viel härter. Als 1945 der Zweite Weltkrieg endlich beendet wurde, gab es zwar wieder Frieden und ein leises Aufatmen in Deutschland. Doch nahezu in allen Familien herrschte große Trauer um Väter, Söhne und andere Verwandte, die in diesem schrecklichen Krieg umgekommen waren, die in ihrer Heimat unter den Trümmern in Bunkern und Kellern gestorben waren, die von blindwütigen Nazis erschossen oder gar in Gaskammern umgebracht worden waren. Es waren Millionen Menschen. Hinzu kamen viele, die aus den Ostgebieten in Richtung Westen flüchteten und häufig nicht nur ihre Heimat, sondern auch ihr Leben verloren. In unzähligen Familien wurden Verwandte vermisst; niemand wusste, ob sie noch lebten, ob sie in Gefangenschaft geraten waren. Das Leid, das diese Kriegsgeneration zu ertragen hatte, war unermesslich. Und es ging auch auf die Nachkriegsgeneration, vor allen auf die Kinder über.

Viele werden sich heute noch an die Weihnachtsfeste in den Jahren 1945 bis 1948 erinnern. Die meisten können von den kalten Stuben in zum Teil zerstörten Häusern und Behelfsheimen berichten. Es fehlte an Brennmaterialien für den Ofen. Es gab kaum Lebensmittel. Die Zahl der Selbstmorde war niemals so hoch wie damals – Selbstmorde aus Angst vor dem Verhungern, aus totaler Verzweiflung und Zukunftslosigkeit sowie wegen größter Traumatisierung.

Schlange stehen für Maismehl

Aus eigener Erfahrung kann ich über diese Jahre direkt nach dem Kriegsende einiges berichten: Ungern erinnere ich mich daran, wie ich oft mit meiner Mutter Schlange stehen musste. Aus Amerika gab es Lieferungen von Maismehl; dafür warteten viele Menschen vor einem Laden in einem Dortmunder Vorort stundenlang, um immer wieder festzustellen, dass dieses fürchterliche Produkt ausgegangen war, wenn man sich ganz nach vorne in der Schlange vorgekämpft hatte. In den Sommermonaten begleitete ich meine Mutter beim Ährenlesen auf die Felder. In einer Kaffeemühle wurden die Roggen- oder Weizenkörner gemahlen; aus dem Mehl wurde Teig für Nudeln gemacht, die über der Glut des Ofens dann gehärtet wurden. Obwohl ich im Ruhrgebiet wohnte, hatten wir keine Kohlen für den Ofen, sondern mussten umgefallene Baumstämme und Reisig aus dem Wald holen. Der Qualm, der aufgrund der Holzfeuchtigkeit dem Herd entwich, wirkte beißend auf die Augen.

Unter dem mickrigen Tännchen lagen kaum Geschenke auf dem Weihnachtstisch. 1946 gab es einige Holzklötzchen, die meine Mutter aus einer Schreinerei besorgt und mit etwas Farbe bepinselt hatte. An Weihnachten 1947 konnte ich über die Festbescherung staunen, denn mit weiser Vorausschau auf meine Einschulung an Ostern 1948 waren wichtige Dinge besorgt worden: Eine riesige Schieferplatte von einem Dachdecker, die mein Vater mit einem Holzrahmen eingefasst hatte, dazu eine Aktentasche, die mit schmalen Lederriemen zu meinem Tornister umfunktioniert worden war.

Kaninchen für den Festbraten

Auf einem Weihnachtsteller lagen wenige selbstgebackene Plätzchen und zwei Äpfel; Süßigkeiten waren in dieser Zeit wie nahezu alles Mangelware. Für den Festbraten wurde ebenfalls gesorgt: In einem Kaninchenstall wurden zwei Hasen – ein kleiner und ein größerer – gehalten. Ich wurde das Jahr über mit der Suche von Löwenzahn beschäftigt, um die Tiere zu füttern. Dass dann kurz vor Weihnachten das größere Tier geschlachtet wurde, versetzte mich zunächst arg in Trauer. Diese war jedoch überwunden, wenn an den Festtagen ein echter Festbraten in kleinen Portionen auf den Tisch kam. Und das Kaninchenfell wurde einige Zeit später gegen etwas Kleingeld vom Lumpensammler mitgenommen.

Meine Großeltern mütterlicherseits hatten die Kriegszeit in einem der schöneren Ortsteile Dortmunds überlebt. Doch ihr Fachwerkhaus war bei einem Bombenangriff in Schutt und Asche gelegt worden. Nun wohnten sie – gut 10km von uns entfernt – in einem Behelfsheim, zusammengebaut aus Brettern und etwas Dachpappe. Sie mit meiner Mutter zu besuchen, das glich einem Abenteuer: Wir marschierten einen Teil des Weges hinweg durch eine Trümmerlandschaft; erfreulicherweise gab es dann doch noch auf wenigen Kilometern Schienen, auf denen eine Straßenbahn fuhr – mit der Endstation „Stadion Rote Erde“. Von dort ging es zu Fuß bis zum Ziel und des Abends wieder durch die völlige Dunkelheit zurück.

Mit dem Henkelmann zur Schule

Kurz nach Ostern 1948 kam ich in die Blücher-Volksschule, die zum größten Teil zerstört war. Die strenge Lehrerin brachte uns i-Männchen das Schreiben, Lesen und Rechnen bei: In der großen Pause gingen wir damals mit unserem Henkelmann zum Essenfassen; mit etwas Trockenobst und Kakao wurde der Genuss gesteigert. Am Nachmittag ging es zum Pöhlen, zum Fußballspielen in einer Ecke der Alten Zechenkolonie. Als Ball diente uns Jungen ein zusammengenähtes Stoffknäuel. Da jeder Pöhler nur ein einziges Paar Schuhe besaß, die oft genug durch und durch nass wurden, mussten sie am Abend – ausgestopft mit Zeitungspapier – im Backofen des Kohleofens getrocknet werden. Als ein Mitglied der Nachkriegsgenerationen freue ich mich auf das Weihnachtsfest 2020. Ja, es findet in einer ungewohnten und veränderten Zeit statt. Doch sollte jeder mit Superlativen vorsichtig bleiben: Es mag für viele hart sein, für den einen oder anderen auch härter, doch am härtesten wird es für die meisten nicht.             Friedhelm Ost

Bildquelle: Pixabay, Bild von Gerd Altmann, Pixabay License

Keine Lockerungen

Corona Aktuell

Die Corona-Lockerungen über die Weihnachtstage in Deutschland kommen zunehmend ins Wanken. Trotz „Teil-Lockdown“ gibt es keine Verbesserung der Infektionszahlen*, am Montag stiegen diese sogar noch im Vergleich zur Vorwoche. In Bayern wurden verschärfte Corona-Regeln eingeführt und auch eine weitere Konferenz zwischen den Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) noch vor Jahresende ist wieder im Gespräch. Thema wird sein, ob Lockerungen über die Feiertage Weihnachten und Silvester angesichts der Corona-Lage an vielen Hotspots in Deutschland vertretbar sind. Stand: 7. Dezember 2020. f

Foto:Ulrich Dohle

Corona Tagebuch – Lockdown II, Woche IV

Beinahe jeden Tag spaziere ich ins Städtchen. Es tut gut, hinauszugehen, die kühle Luft zu atmen, den Blick nach links und rechts zu wenden und sich strammen Schrittes irgendwelchen Zielen zu nähern. Meine Ziele sind in der Regel Buchhandlung, Genießerpfade, gelegentlich Post und Apotheke. Und oft Kodi. Dort gibt’s fast alles, was das Alltagsherz begehrt! Jetzt in der Vorweihnachtszeit finde ich hier endlosen Kerzennachschub. Sehr wichtig für die häusliche Gemütlichkeit! Doch vor ein paar Tagen passierte das, was irgendwann passieren musste: Alle Kunden schlängeln sich gemäß der Markierungen in gebührendem Abstand vor der Kasse. Ich habe soeben bezahlt und packe meine Beute ein, da steht – quasi wie herbeigezaubert – K. direkt neben mir. Jeder hätte ihn sogar mit Maske erkannt, aber diese trug er nicht. „Habe ich vergessen“, gibt er verschämt zu, als die Kassiererin ihn fragt. Niemand wird K. gegenüber unwirsch oder gar böse. „Dann ziehen Sie bitte ihren Pullover über Mund und Nase!“, fordert ihn die freundliche Angestellte auf. Ich finde, das ist ein netter Zug von ihr! Selbst ergreife ich schnellstmöglich die Flucht. „Zum Glück hat K. mich nicht erkannt!“, denke ich spontan. Andernfalls wäre er mir noch mehr auf die Pelle gerückt. Das mag ich eh nicht, lasse es aber hin und wieder geschehen. Nur bitte nicht jetzt! – Ein paar Tage später: Termin der Tochter beim Arzt in Bonn-Poppelsdorf. Als Begleitperson soll ich draußen auf dem Freiluftgang warten. OK. Es stellt sich heraus, dass dieser Warteplatz nicht der schlechteste ist: Direkt gegenüber spielt ein Mann am offenen Fenster Gitarre. Die Klänge entführen mich in mediterrane Gefilde. Sanft und dennoch lebhaft. Ich lasse mich darauf ein. Ich schaffe es, das herbstliche Bild, das sich vor meinen Augen darbietet mit romantischer Urlaubsstimmung zu verkoppeln. Ein wohltuender, kleiner Ausflug. Franziska Lachnit (November 2020)

Lockdown II, Woche II

An Lockdown I hat mir gut gefallen, dass meine Familie stets da war. Dass wir so viel Zeit miteinander verbrachten. Bei dem sommerlichen Wetter, das uns das Frühjahr bescherte, saßen wir an der frischen Luft und spielten ununterbrochen Gesellschaftsspiele. Jetzt, bei Lockdown II muss ich leider gestehen, dass mir das familiäre Getummel manches Mal zu viel ist. Es schallt ein permanenter Geräuschpegel aus Radio, Stereoanlage, Mobilphone oder TV. Sind diese Geräte mal still, wird geplappert. Nur selten ist man allein zu Hause und hat seine Ruhe. Wie sieht das bei Familien mit kleinen Kindern aus? Über diese Frage möchte ich nicht weiter nachdenken! Dennoch fallen mir Erlebnisse ein, die mich in dieser Woche erfreut haben und nun angenehm nachklingen: Eines Abends saßen wir zu fünft am Esstisch, der – statt mit Leckereien – mit Pergament- und Transparentpapier, Fotokarton, Scheren und Klebestiften bedeckt war. Inspiriert durch unser kleines Nachbarsmädchen wollten wir Laternen basteln. Die Kleine hatte uns selbst bemalte Papiertüten geschenkt, die wir beleuchtet in die Fenster stellen sollten. Um zur Martinszeit wenigstens etwas Licht leuchten zu lassen, wenn schon kein Laternenzug durch die Straßen wandern darf. Mit Eifer und Spaß waren wir am Werk. Und Erinnerungen tauchten auf: Früher nahm ich mir Urlaub, um beim Laternebasteln in Kindergarten und Schule dabei zu sein … Zurück ins Jetzt: Ich lese Zeitung, als mein Sohn aufkreuzt (Kann man denn nie seine Ruhe haben?) und fragt: „Mama, hörst du die Gänse?“ Ich höre nichts. Wir öffnen die Tür zur Terrasse und da: lautes Schnattern. Direkt über uns. Ein riesiger Gänseschwarm will dem nordischen Winter entfliehen. Allerdings kreiseln die Vögel wie orientierungslos über unseren Köpfen. Es dauert eine Weile, bis wir erkennen, dass sie sich lediglich in die Höhe schrauben, um dann gen Süden zu ziehen. Wir schauen ihnen wehmütig hinterher … Völlig hingerissen beobachten wir dann ein, zwei, drei weitere Gänse-Formationen, die sich verabschieden. Wir winken und freuen uns auf ihre Rückkehr! – Und hoffen gleichzeitig auch auf die Rückkehr einer Zeit, die nicht mehr von Corona bestimmt wird. Franziska Lachnit (November 2020)

Mein Corona-Tagebuch

von Franziska Lachnit

Lockdown II, Woche I – Letzte Woche habe ich mit Yoga begonnen. Ich hatte mir davon versprochen, einen Weg zu Konzentration auf mein Inneres sowie zu einem Zustand von Entspannung und Ausgeglichenheit zu finden. Bereits der erste Besuch in der Yoga-Schule war eine wunderbare Erfahrung. Jetzt wollte ich richtig durchstarten! „Pustekuchen!“ – Ein paar Tage später wurde der sogenannte Lockdown-light verkündet. Alles, was Spaß macht, muss schließen. Den Weg zu Ausgeglichenheit und Entspannung kann ich vorläufig in Eigenregie ertasten. Das frustriert mich. Ein Plausch im Café oder ein bierseliges Kneipengespräch wären nun willkommen. Aber nein! Das geht ja auch nicht. Ich bleibe also brav zu Hause. Hier muss ich allerdings gar nicht lange grübeln, wie ich die folgenden Tage und Wochen füllen kann: Abgesehen von zahlreichen Haushaltspflichten (Die Fenster schreien „Putz uns!“.), warten einige Bücher: „Lies mich!“, rufen sie. Meine Tochter und ich schmieden den Plan, alle zwei Tage einen Film via Netflix, Amazon-Prime oder Blu-Ray zu schauen. Obwohl ich eigentlich im Kino „Cortex“ sehen wollte. Seufz! Hoffentlich klappt das dann im Dezember! Oder Januar? Zur Freude meiner Familie werfe ich wieder mal ein paar Blicke in Kochbücher, um dann beim Markt um die Ecke die Zutaten fürs Abendessen zu holen. Aber das ein oder andere „Ausgehmanöver“ mit meinem Mann wäre auch verlockend: Mittags Zweisamkeit am Rheinufer in spätherbstlicher Kulisse oder abends jugendliches Flair bei Burgern und Cocktails …Ich spüre Sehnsucht. Und hoffe inständig, dass bald alles wieder gut wird. In der Zwischenzeit rudere ich mal uferlos, mal zielstrebig durch diese – einerseits neue und andererseits schon dagewesene – Art von Alltag. Franziska Lachnit (November 2020)

Bad Honnef unterstützt und vernetzt

Handel, Gastronomie und Hotellerie stellt die Corona-Pandemie angesichts der verordneten Schließungen erneut vor deutliche Herausforderungen. Der vorerst bis Ende November terminierte Shutdown trifft Bereiche der Wirtschaft im Freizeitsektor besonders hart. „Wir unterstützen jede Initiative, die den betroffenen Betrieben durch diese schwierige Phase hilft“, betont Wirtschaftsförderin der Stadt Bad Honnef Johanna Högner. Bereits im Frühjahr hatte die Stadt Bad Honnef ein lokales Sofortprogramm für Einzelhandel und Gastronomie aufgelegt und damit gute Ergebnisse erzielt. „Unsere Geschäftswelt ist sehr rührig, viele gehen mit gutem Beispiel voran und sind besonders kreativ“, erklärt Högner.

Über die Zusagen des Bundes hinaus gelte es, weiterhin Hilfsangebote für den Alltag zu bündeln. Neu ist eine Checkliste, die den betroffenen Unternehmen einen Überblick über die möglichen Hilfen auf nationaler Ebene sowie über konkrete Optionen der Bad Honnefer Wirtschaftsförderung liefert: https://meinbadhonnef.de/faqs-zu-corona/#wirtschaft

Und das heißt beispielsweise: Gastronominnen und Gastronomen, die jetzt ihr To-Go-Konzept entwickeln und ausweiten wollen, steht der Lieferservice des Kiezkaufhauses Bad Honnef zur Verfügung. Alternativ oder ergänzend gibt es aber auch weitere Instrumente. So kann sich jeder Handels- und Dienstleistungsbetrieb kostenfrei im städtischen Internetangebot listen lassen oder auch den Aufbau einer Schaufensterseite und/oder Shops im Kiezkaufhaus (www.kiezkaufhaus-badhonnef.de) in Auftrag geben. Bei Interesse vermittelt die Wirtschaftsförderung auch gerne Kontakte zur Produktion von Imagefilmen.

„Wir vernetzen die Wirtschaft und sorgen dafür, dass die Menschen zu Hause bleiben können. Von dort können sie sich selbstständig mit den Waren des täglichen Bedarfs und darüber hinaus versorgen“, ergänzt Bad Honnefs Bürgermeister Otto Neuhoff. Ein weiterer Aspekt: In Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Hilfsangeboten ist die Stadt gut für die bevorstehenden Herausforderungen gerüstet. Seit Beginn der Pandemie stellt das Bad Honnefer Kiezkaufhaus der Bad Honnefer Tafel sowie für die vom Fachdienst Soziales und Asyl koordinierten Unterstützungsangebote zur Verfügung.

Informationen und Anfragen zum Kiezkaufhaus und Kiezkurier beantwortet die Kolleginnen im Kiezkaufhaus unter Telefon 02224/187 6339 oder per E-Mail unter kiezkaufhaus@bad-honnef.de.Gastronominnen und Gastronomen sowie Hotelierinnen und Hoteliers sowie Betreiberinnen und Betreiber von Ferienwohnungen wenden sich an Sonja Schwalbe, Telefon 02224/187-6359 oder E-Mail sonja.schwalbe@bad-honnef.de.

Corona: Otto Neuhoff lobt die Besonnenheit der Bürger

Maskenpflicht an Orten mit engen Begegnungen – Bürgermeister appelliert, AHA+L+A und kontaktreduzierende Maßnahmen ernst zu nehmen

Am Mittwoch, dem 21. Oktober, hat der Rhein-Sieg-Kreis aufgrund der steigenden Infektionszahlen im Kreisgebiet die Gefährdungsstufe 2 im Sinne der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen festgestellt und weitere Schutzmaßnahmen angeordnet. Von diesen Schutzmaßnahmen ist auch das Stadtgebiet von Bad Honnef betroffen.

Auf dieses Szenario haben sich die Stadtverwaltung und ihr Krisenstab, der sogenannte Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE), in den vergangenen Wochen organisatorisch und personell vorbereitet. Mit der Feststellung der Gefährdungsstufe 2 greifen nun regionale und jeweils dort, wo die Infektionszahlen besonders hoch sind oder Begegnungen die Übertragung des Virus begünstigen könnten, lokale Maßnahmen, um eine unkontrollierte und dynamische Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auszubremsen oder im Idealfall ganz zu verhindern.
Für Bad Honnef bedeutet dies, dass ab 23.10.2020 in der Fußgängerzone sowie an Orten mit engen Begegnungen eine Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckungen angeordnet wird. Eine Auflistung der betroffenen Straßen, Straßenabschnitte, Plätze und Begegnungsorte veröffentlicht die Stadt Bad Honnef in einer entsprechenden Allgemeinverfügung im Amtsblatt sowie auf Ihrer Internetseite https://meinbadhonnef.de/ .

Ab kommenden Montag, den 26. Oktober, wird der Zugang zum Rathaus für Bürgerinnen und Bürger vorerst wieder eingeschränkt. Persönliche Besuche im Rathaus sind, wie bereits im Frühjahr praktiziert, nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Hierzu wird unter der Rufnummer 02224/184-180 die entsprechende Möglichkeit bereitgestellt. Das Bürgerbüro bleibt regulär geöffnet. Im Bürgerbüro gilt eine Maskenpflicht.

„Die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt haben in den vergangenen Monaten gezeigt, dass sie die wichtigsten Schutzmaßnahmen kennen und beherrschen: Abstand halten, Handhygiene, Alltagsmaske sowie Lüften und App, kurz AHA + L + A, haben sich in der Praxis als einfacher und zugleich wirkungsvoller Schutz bewährt. Ich bin den Bürgerinnen und Bürgern sehr dankbar, dass sie in den vergangenen Monaten sehr besonnen mit dem Risiko einer Infektion oder einer Übertragung des Virus umgegangen sind“, resümiert Bürgermeister Otto Neuhoff: „All das hat in den vergangenen Monaten zu sehr niedrigen Infektionszahlen und in erster Linie zu isolierten und auf zwei Einrichtungen begrenzte Ausbruchsgeschehen geführt.
Nun beobachten wir im gesamten Stadtgebiet Neuinfektionen, die nicht auf eine der beiden Einrichtungen zurückzuführen sind und sich durch persönliche Kontakte und Freizeitbegegnungen im Stadtgebiet ausgebreitet haben und auch weiter ausbreiten. Das Coronavirus geht derzeit wieder in die Fläche. In allen Ortsteilen steigt die Zahl der Neuinfektionen. Das wollen und müssen wir verhindern – gemeinsam, mit Achtsamkeit, Solidarität und Besonnenheit. Die guten Erfolge der vergangenen Monate wollen wir nicht leichtfertig verspielen, dürfen zugleich aber auch nicht die Angst vor dem Coronavirus Oberhand gewinnen lassen.“
Mit den nun verschärften Schutzmaßnahmen kann dies gelingen, sofern alle Bürgerinnen und Bürger daran mitwirken, betont Bürgermeister Otto Neuhoff.

Die Anordnung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung beruht auf § 15a Abs. 3 Nr. 5 Coronaschutzverordnung. Die unten aufgeführten sowie die in der Anlage gekennzeichneten Bereiche sind in der Zeit von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr durch ein erhöhtes Fußgängeraufkommen gekennzeichnet, sodass eine Einhaltung des Mindestabstandes nicht oder nur sehr erschwert zulässt. Daher sind Bereiche wie z.B. die Fußgängerzone oder die Bereiche von Schulen oder Kindergärten berücksichtigt. cp

·         Hauptstraße zwischen Weyermannallee und Linzer Straße

·         Markt

·         Kirchstraße von Kirchplatz bis Am Saynschen Hof

·         Kirchplatz

·         Rommersdorfer Straße zwischen Bergstraße und Frankenweg

·         Bergstraße zwischen Rommersdorfer Straße und Reichenberger Straße

·         Schülgenstraße

·         Bernhard-Klein-Straße zwischen Rommersdorfer Straße und Schülgenstraße

·         Am Feuerschlößchen

·         Bismarckstraße zwischen Am Feuerschlößchen und Rommersdorfer Straße

·         Bahnhofstraße zwischen Haupstraße und Steinstraße

·         Menzenberger Straße zwischen Kucksteinstraße und Schulstraße

·         Schulstraße zwischen Menzenberger Straße und Kucksteinstraße

·         Bushaltestellen, Straßenbahnhaltestellen sowie Bahnhöfe. cp

Corona Bekanntmachung

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Allgemeinverfügung des Rhein-Sieg-Kreises vom 21.10.2020 zur Feststellung der Gefährdungsstufe 2 gemäß § 15a Coronaschutzverordnung für das Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises

Der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises erlässt auf der Grundlage

  • des § 28 Abs. 1 S. 1 und 2 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) vom 20.07.2000 (BGBl. I S. 1045),
  • des § 15a Abs. 2 der Verordnung zum Schutz von Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) vom 20.09.2020, 
  • des § 3 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes zur Regelung besonderer Handlungsbefugnisse im Rahmen einer epidemischen Lage von nationaler oder landesweiter Tragweite und zur Festlegung der Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz (Infektionsschutz- und Befugnisgesetz – IfSBG NRW) vom 14.04.2020 (GV. NRW. S. 218b) und
  • des § 5 Abs. 1 und 2 Nr. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) vom 25.11.1997,

in der jeweils geltenden Fassung, die folgende

Allgemeinverfügung

I. Anordnung 

  1. Für das Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises wird, mit Ausnahme der Gemeindegebiete von:
    Eitorf,
    Meckenheim,
    Much,
    Swisttal,
    Wachtberg und Windeck
    das Erreichen der Gefährdungsstufe 2 gemäß § 15a Abs. 2 S. 1 CoronaSchVO festgestellt.   
  2. Mit der Feststellung der Gefährdungsstufe 2 treten im Kreisgebiet – mit Ausnahme der in I Nr. 1 genannten Gemeinden – gemäß § 15a Abs. 4 CoronaSchVO die folgenden Regelungen zusätzlich zu den Schutzmaßnahmen nach § 15a Abs. 3 CoronaSchVO in Kraft:

    a.    Veranstaltungen und Versammlungen im Sinne der §§ 4, 6, 7, 8, 9 und 13 CoronaSchVO sowie Kongresse sind ab dem vierten Tag nach der Feststellung der Gefährdungsstufe mit mehr als 100 Personen unzulässig, wenn nicht drei Tage vor der Veranstaltung ein Konzept nach § 2b CoronaSchVO bei der unteren Gesundheitsbehörde vorgelegt wurde; auch mit einem solchen Konzept sind Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen im Freien oder mehr als 250 Personen im Innenraum unzulässig,

    b.    abweichend von § 13 Abs. 5 S. 2 CoronaSchVO dürfen mit sofortiger Wirkung an Festen höchstens 10 Personen teilnehmen,

    c.    der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen im Sinne von § 14 Abs. 1 und 2 sowie der Verkauf von alkoholischen Getränken sind zwischen 23 Uhr und 6 Uhr unzulässig,

    d.    abweichend von § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 CoronaSchVO beträgt die zulässige Gruppengröße höchstens fünf Personen.

    Im Übrigen gelten die Regelungen (Punkt I Nr. 2) der Allgemeinverfügung vom 20.10.2020 (Feststellung der Gefährdungsstufe 1) fort.  
  3. Die in Nr. 2a benannten Regelungen gelten gemäß § 15a Abs. 5 CoronaSchVO nicht für Beerdigungen, Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz sowie Veranstaltungen und Versammlungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und –vorsorge (insbesondere politische Veranstaltungen von Parteien einschließlich Aufstellungsversammlungen zu Wahlen und Vorbereitungsversammlungen dazu sowie Blutspendetermine) zu dienen bestimmt sind.  
  4. Diese Allgemeinverfügung ist sofort vollziehbar.  
  5. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31.10.2020 außer Kraft. 

II. Begründung 

Zu 1.  Gemäß § 15a Abs. 2 S. 2 CoronaSchVO stellt der Kreis das Erreichen der Gefährdungsstufe 2 durch eine Allgemeinverfügung fest, wenn die 7-Tages-Inzidenz nach § 15a Abs. 1 CoronaSchVO über dem Wert von 50 liegt. In seiner täglichen Veröffentlichung weist das Landeszentrum Gesundheit am 21.10.2020 für das Kreisgebiet den Wert von 55,9 aus. 

Kreise können das Gebiet einzelner Gemeinden von der Feststellung ausdrücklich ausnehmen, wenn dort gesichert ein signifikant geringeres Infektionsgeschehen unterhalb der jeweiligen Grenzwerte festzustellen ist und eine Verbreitung des Infektionsgeschehens in diese Gemeinden – gerade bei Umsetzung der verschärften Schutzmaßnahmen im restlichen Kreisgebiet – ausgeschlossen erscheint, § 15a Abs. 2 S. 4 CoronaSchVO. Das Infektionsgeschehen in den Gemeinden Eitorf, Meckenheim, Much, Swisttal, Wachtberg und Windeck ist seit mehreren Tagen stabil im Bereich eines durch den Rhein-Sieg-Kreis selbst ermittelten lokalen Inzidenzwertes von 35 oder darunter und liegt damit signifikant unter einem lokalen Inzidenzwert von 50. Anhaltspunkte, dass sich das Infektionsgeschehen hier ausweitet, sind derzeit nicht ersichtlich. Der Rhein-Sieg-Kreis behält sich aber ausdrücklich vor, auch die derzeit von den Regelungen dieser Allgemeinverfügung ausgenommenen Gemeinden in diese Feststellung einzubeziehen, wenn sich das lokale Infektionsgeschehen dort wesentlich zum Negativen verändert. 

Zu 2.  Mit der Feststellung der Gefährdungsstufe treten gemäß § 15a Abs. 4 CoronaSchVO die in I Nr. 2 genannten Regelungen in Kraft. Zusätzlich gelten die übrigen Regelungen nach § 15a Abs. 3 CoronaSchVO fort, vgl. I Nr. 2 

Zu 3.  Die in I Nr. 3 genannten Ausnahmen ergeben sich aus § 15a Abs. 5 CoronaSchVO.  

Zu 4.  Die Allgemeinverfügung ist nach § 28 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 8 IfSG kraft Gesetzes sofort vollziehbar. D.h. eine eventuell erhobene Klage hat keine aufschiebende Wirkung. 

Zu 5.  Die Allgemeinverfügung gilt nach § 41 Abs. 4 S. 3 und 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW (VwVfG NRW) einen Tag nach der Bekanntmachung als bekanntgegeben. 

Wer gegen die Regelungen dieser Allgemeinverfügung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 73 Abs. 2 IfSG i. V. m. § 18 Abs. 2 Nr. 42 – 48 CoronaSchVO. Die Ordnungswidrigkeiten werden mit einer Geldbuße bis zu 25.000 € geahndet, § 18 Abs. 1 CoronaSchVO.

Corona bleibt

Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder. 18 Infizierte in Bad Honnef (Stand 5.Oktober).

BeschIuss

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:

Bislang hat Deutschland die Corona-Krise auch dank der engen und konstruktiven Zusammenarbeit der Länder untereinander und mit dem Bund gut bewältigt. Der strategische Dreiklang aus allgemein geltenden Abstands- und Hygienemaßnahmen, einem konsequenten Test- und Nachverfolgungsregime sowie der gezielten Reaktion auf besondere Ausbruchsgeschehen hat sich bewährt. Insbesondere haben gemeinsame Leitlinien für die Bewältigung regional unterschiedlicher Infektionsgeschehen und Hotspots ein bundesweit vergleichbares, aber regional angepasstes Vorgehen gegen eine unkontrollierte Ausbreitung des Sars-CoV-2 Virus ermöglicht. So konnte die Zahl der Neuinfektionen in Deutschland lange Zeit auf sehr niedrigem Niveau gehalten werden. Nachdem das Infektionsgeschehen in den letzten Wochen vor allem auf das Reisegeschehen zur Urlaubszeit zurückzuführen war, gilt es nun, das innerdeutsche Infektionsgeschehen stärker in den Fokus zu nehmen. Der weit überwiegende Teil der Bevölkerung verhält sich dabei äußerst vernünftig und rücksichtsvoll. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken den Bürgerinnen und Bürgern für die breite Unterstützung. Leider zeigen die Erfahrungen in jüngster Zeit aber auch, dass das Verhalten Einzelner zur Entwicklung eines neuerlichen innerdeutschen Infektionsgeschehens beitragen kann. Insgesamt steigt die Zahl der täglich gemeldeten Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 seit Ende Juli in Deutschland leider wieder an. Noch deutlicher zeigt sich diese Entwicklung in anderen benachbarten europäischen Ländern, wo die Zahlen teilweise schon jetzt über dem Stand von Ende März 2020 liegen. Angesichts der sinkenden Temperaturen, des vermehrten Aufenthalts in geschlossenen Räumen in der Herbst- und Winterzeit sowie der drohenden Grippesaison müssen wir jetzt besonders vorsichtig sein. Dies gilt gerade im Bereich der Freizeitgestaltung und privaten Feiern, die sich zuletzt als eine der maßgeblichen Ursachen für regionales Infektionsgeschehen gezeigt haben. In diesem

Zusammenhang appellieren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder nachdrücklich an die Verantwortung aller Bürgerinnen und Bürger, bei Bar-, Restaurant- und Veranstaltungsbesuchen durch Angabe richtiger und vollständiger Personendaten und Kontaktinformationen ein schnelles Erkennen und Eindämmen von Corona-Ausbrüchen zu unterstützen. Vorrangiges Ziel muss sein, Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen im Präsenzbetrieb weiter zu betreiben sowie das Wiederanlaufen der Wirtschaft nach den empfindlichen Beschränkungen im Frühjahr und Sommer nicht zu gefährden.

Vor diesem Hintergrund bekräftigen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die bisher gefassten Beschlüsse und die Strategie zur Bekämpfung der Pandemie. Zur Vermeidung eines unkontrollierten Ausbruchsgeschehens muss das Ziel weiterhin sein, die Infektionszahlen so gering zu halten, dass ihre Nachverfolgbarkeit durchgängig gewährleistet werden kann.

Daher beschließen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:

A. Abstands- und Hygienemaßnahmen konsequent beachten

1. Bund und Länder betonen erneut, dass in Zeiten relevant erhöhter und steigender Infektionszahlen vorerst keine weiteren größeren Öffnungsschritte zu rechtfertigen sind. Vielmehr appellieren sie an alle Bürgerinnen und Bürger, die allgemeinen Abstands- und Hygienemaßnahmen wieder konsequent zu beachten und die Kontaktnachverfolgung durch ihre Mitwirkung bei der korrekten Datenerfassung zu ermöglichen. Das Virus verzeiht keine Nachlässigkeit – es zu bekämpfen kann nur gelingen, wenn jeder und jede Einzelne mithilft! Insbesondere die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen gilt verbindlich und wird von den Ordnungsbehörden konsequent kontrolliert und sanktioniert. Dies wird angesichts der jüngsten Vorfälle auch verstärkt bei falschen persönlichen Angaben auf angeordneten Gästelisten in Restaurants u.s.w. erfolgen. Auch hier soll ein Bußgeld von mindestens 50 Euro gelten. Ergänzend werden die Gaststättenbetreiber aufgefordert, durch Plausibilitätskontrollen dazu beizutragen, dass angeordnete Gästelisten richtig und vollständig geführt werden. Die gemeinsame Erklärung des Runden Tisches zur Umsetzung der Maskenpflicht

im öffentlichen Personenverkehr vom 23. September 2020 und die Bereitschaft aller Beteiligten für eine konsequente Durchsetzung werden begrüßt.

2. Zu der allgemein gültigen Formel „AHA“ für 1,5m Abstand halten, Hygiene, Tragen von Alltagsmasken ist gerade in der kalten Jahreszeit mit steigenden Infektionszahlen ein „C“ für Corona-Warn-App nutzen und ein „L“ für Lüften hinzuzufügen. Regelmäßiges Stoßlüften in allen privaten und öffentlichen Räumen kann die Gefahr der Ansteckung erheblich verringern. Wo freies Lüften durch Fenster und Türen nicht uneingeschränkt möglich ist, können raumlufttechnische Anlagen helfen, dass die Frischluftzufuhr erhöht und der Aerosolgehalt der Luft reduziert wird. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder begrüßen daher die Empfehlung des Bundeskabinetts vom 9. September 2020 zum infektionsschutzgerechten Lüften. Das in diesem Beschluss verkündete Förderprogramm zur Umrüstung raumlufttechnischer Anlagen mit einem Volumen von 500 Mio. € für die Jahre 2020 und 2021 ist ein weiterer Baustein in der Pandemiebekämpfung. Bund und Länder werden gemeinsam darauf hinwirken, dass die Empfehlungen zum infektionsschutzgerechten Lüften breit bekanntgemacht werden und notwendige Anpassungsmaßnahmen an raumlufttechnischen Anlagen zügig erfolgen.

Der Schul- und Betreuungsbetrieb, der für die Zukunft der jungen Generation und auch für die Eltern und für die gesamte Gesellschaft von entscheidender Bedeutung ist, ist nun bundesweit angelaufen und trotz örtlicher Herausforderungen durch das Infektionsgeschehen sind die Erfahrungen bislang positiv. Der Schulfamilie und allen Beteiligten der Kinderbetreuung gilt hier ein besonderer Dank. Wo das regionale Pandemiegeschehen es erfordert, kann im Einzelfall eine Maskenpflicht im Unterricht helfen, diesen Präsenzbetrieb zu sichern. Besondere Bedeutung hat in der kalten Jahreszeit das regelmäßige Lüften, das eine Verringerung der Virus-Konzentration bewirkt und damit das Infektionsrisiko in Räumen senkt. Regelmäßiges Lüften kann durch eine CO2- Messung in den Räumen unterstützt werden. Um den Präsenzbetrieb zu sichern, müssen Hygieneregeln und die für den Schulbetrieb von der Kultusministerkonferenz aufgestellten Regeln weiter beachtet und gegebenenfalls entsprechend lagebedingt angepasst werden. Im Falle einer Infektion genügt es so, ein Cluster zu isolieren und den sonstigen Schulbetrieb aufrecht zu erhalten. Für symptomatische Schulkinder in der Herbst- und Winterzeit ist eine integrierte Teststrategie erforderlich, die genau definiert, wann eine Testung sinnvoll ist und

die dies mit einem schnellen Zugang zu einer regionalen Testmöglichkeit so verbindet, dass daraus möglichst keine Fehlzeiten entstehen.

B. Test- und Nachverfolgungsregime

  1. Bis zur Überarbeitung der Teststrategie und der Muster-Quarantäneverordnung auf der Grundlage des Beschlusses vom 27. August 2020 gelten die derzeitigen Regelungen fort. Die neue Teststrategie wird auch Regelungen zu neuen Schnelltest-Verfahren enthalten. So sollen zusätzlich zu den bisherigen Labortests in geeigneten Fällen vermehrt Schnelltests eingesetzt werden. In welchen Bereichen dies sinnvoll ist, wird in dem im Rahmen der letzten MPK angeforderten Bericht des Bundesgesundheitsministeriums dargestellt und in der jetzt anstehenden Fortschreibung der Teststrategie berücksichtigt.
  2. Vor dem Hintergrund der auch in anderen Ländern steigenden Zahlen soll die im Beschluss vom 27. August 2020 verabschiedete Neuregelung der Einreisequarantäne schnellstmöglich erfolgen, sobald eine effektive Umsetzung der Quarantänepflicht insbesondere mittels einer effektiven Übermittlung der Einreiseanmeldung an die örtlichen Gesundheitsämter gewährleistet ist. Bund und Länder begrüßen vor diesem Hintergrund die seit gestern begonnene Kontrolle der Aussteige-Karten durch die Bundespolizei und die schnelle Bearbeitung in Kooperation mit der Deutschen Post. Angesichts der beginnenden Herbstferien appellieren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und –chefs der Länder erneut an alle Bürgerinnen und Bürger Reisen in Risikogebiete zu unterlassen. Durch Sonderregelungen für notwendigen Reisebetrieb, insbesondere notwendige Geschäftsreisen, Grenzpendler, Mitarbeiter von Luft-, Schiffs-, Bahn- oder Busverkehrsunternehmen, die Pflege diplomatischer und konsularischer Beziehungen und unaufschiebbare medizinische Reisen, muss zwingend erforderliche Mobilität in diesen Bereichen allerdings möglich bleiben.
  3. Ein Zusammentreffen weiter steigender Corona-Infektionszahlen mit der zu erwartenden Grippewelle bringt in der Herbst- und Winterzeit eine besondere Herausforderung für das Gesundheitssystem. Dies gilt für die Krankenhäuser ebenso wie für die allgemeinen Hausarztpraxen. Um eine Überlastung der allgemeinen Strukturen zu verhindern, werden die Möglichkeiten des Einsatzes von Fieber-Ambulanzen, Schwerpunktsprechstunden und Schwerpunktpraxen genutzt. Dabei sollen die Behandlungswege so organisiert werden, dass die

Infektionsrisiken minimiert werden. Zugleich sollten sich gerade auch Risikogruppen vorsorglich gegen die saisonale Grippe impfen lassen, um Hospitalisierungen und eine möglicherweise besonders gefährliche Doppelinfektion zu vermeiden. Derzeit empfiehlt die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut die saisonale Influenzaimpfung für Senioren ab einem Alter von 60 Jahren, Menschen mit chronischen Grunderkrankungen, Schwangere, Bewohner in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie medizinisches Personal und beruflich besonders Exponierte.

  1. Die Nachverfolgung von Infektionsketten und die darauf basierende Eindämmung des Pandemiegeschehens genießen weiter oberste Priorität. Grunderfordernis hierfür ist ein starker öffentlicher Gesundheitsdienst. Dieser hat in Deutschland bislang große Leistungen erbracht. Um ihn weiter zu stärken, beschließen Bund und Länder den Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst (vgl. Anlage). Kernpunkte dieser Vereinbarung ist eine Förderung des öffentlichen Gesundheitsdienstes mit einem Betrag von 4 Mrd. Euro durch den Bund bis 2026. Mit diesem Betrag sollen bei den Ländern insgesamt bis zu 5.000 neue Stellen geschaffen werden, die Digitalisierung in den Gesundheitsämtern vorangetrieben und die Attraktivität des öffentlichen Gesundheitsdienstes für die Berufswahl gesteigert werden. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Gesundheitsministerkonferenz in enger Abstimmung mit der Finanzministerkonferenz gegebenenfalls offene Fragen zu klären mit dem Ziel, die Inhalte des Paktes zügig umzusetzen.
  2. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder unterstreichen ferner die Bedeutung der vollständigen Kontaktnachverfolgung als zentralem Element, um eine dynamische Steigerung der Infektionszahlen zu unterbinden. Deshalb kommt in Herbst und Winter auch der seit 24. April geltenden Vereinbarung, dass Gesundheitsämter, die absehbar oder tatsächlich eine vollständige Kontaktnachverfolgung aus Kapazitätsgründen nicht mehr leisten können, dies umgehend den Landesaufsichtsbehörden anzeigen und diese wiederum die unverzügliche und vollständige Weiterleitung der Meldung an das RKI sicherstellen, eine große Bedeutung zu. Diese Meldungen stellen sicher, dass umgehend Unterstützung durch Bund und Länder geleistet werden kann.

C. Fortentwicklung der Hotspot-Strategie

8. Ab einer gewissen epidemiologischen Relevanz muss auf eine regionale Dynamik mit hohen Neuinfektionszahlen und schnellem Anstieg der Infektionsrate sofort vor Ort mit Beschränkungen reagiert werden. Deshalb stellen die Länder auf Basis des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 6. Mai 2020 sicher, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten 7 Tage sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept unter Einbeziehung der zuständigen Landesbehörden umgesetzt wird. Die Landesgesundheitsbehörden informieren darüber das Robert- Koch-Institut. Bei einem lokalisierten und klar eingrenzbaren Infektionsgeschehen, zum Beispiel in einer Einrichtung, kann dieses Beschränkungskonzept nur diese Einrichtung umfassen.

Bei einem verteilten regionalen Ausbruchsgeschehen und unklaren Infektionsketten müssen allgemeine Beschränkungen regional wieder konsequent eingeführt werden.

Leider haben die letzten Wochen gezeigt, dass gerade Feierlichkeiten im Familien- oder Freundeskreis Infektionen verbreiten können. Alle Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, in jedem Einzelfall kritisch abzuwägen, ob, wie und in welchem Umfang private Feierlichkeiten notwendig und mit Blick auf das Infektionsgeschehen vertretbar sind. Bevorzugt sollen diese Zusammenkünfte im Freien abgehalten werden. In geschlossenen Räumlichkeiten ist stets auf ausreichende Belüftung zu achten. Daher müssen bei einem ansteigenden Infektionsgeschehen insbesondere Maßnahmen wie Beschränkungen für private Feiern und Veranstaltungen, Verschärfungen bei der Maskenpflicht oder -um Infektionen in der Gastronomie zu minimieren- zeitlich eingegrenzte Ausschankverbote für Alkohol erlassen werden.

Hinsichtlich der Teilnehmerzahl bei privaten Feierlichkeiten werden die Länder Regelungen erlassen, wonach eine Höchstteilnehmerzahl festgelegt wird, wenn in einem Landkreis die 7-Tages-Inzidenz von 35 überschritten ist. Diese soll für Feierlichkeiten in öffentlichen oder angemieteten Räumen auf maximal 50 Teilnehmer festgelegt werden. In privaten Räumen wird dringlich empfohlen, keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Teilnehmern durchzuführen. Wenn in einem

Landkreis die 7-Tages-Inzidenz von 50 überschritten wird, sind weitere Maßnahmen zu erlassen. Insbesondere soll die Teilnehmerzahl auf höchstens 25 Teilnehmer in öffentlichen oder angemieteten Räumen festgelegt werden. In privaten Räumen wird dringlich empfohlen, keine Feierlichkeiten mit mehr als 10 Teilnehmern durchzuführen. Ausnahmen können für angemeldete Feierlichkeiten mit vom Gesundheitsamt abgenommenen Hygieneplänen zugelassen werden. Eine Festlegung niedrigerer Werte bzw. Inzidenzen durch ein Land oder eine Kommune bleibt unbenommen.

Zusätzlich werden die Länder bereits vor Erreichen einer 7-Tages-Inzidenz von 50 ein geeignetes Frühwarnsystem einrichten, um möglichst ein Überschreiten dieser Inzidenz zu vermeiden. Die Landesgesundheitsbehörden informieren darüber das Robert-Koch-Institut.

9. Angesichts der für den Herbst und Wintertypischen Steigerung von Atemwegserkrankungen in der Bevölkerung ist daraus folgendauch eine Steigerung des intensivmedizinischen Behandlungsbedarfs zu erwarten. Dies erfordert eine tagesaktuelle vorausschauende Planung:Im Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 30. April 2020 haben die Länder die Aufgabe übernommen, die regionale Steuerung der intensivmedizinischen Kapazitäten unter Beachtung der regionalen Besonderheiten vorzunehmen. Der Bund hat dazu Ende April ein kriterienbasiertes Konzept vorgelegt und betreibt zudem das DIVI-IntensivRegister als digitales Tool zur Unterstützung der Steuerung durch die Länder.

Protokollerklärung:
Thüringen fordert eine bundesgesetzliche Regelung, dass angeordnete Gästelisten in Restaurants ausschließlich für den Infektionsschutz verwendet werden dürfen.

Foto: Bundesregierung

Friedhelm Ost: Von der Normalität weit entfernt.

Das AHA- Prinzip

Noch sind wir von der Normalität in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft weit entfernt: Nach wie vor hat Corona unser Land fest im Griff, auch wenn manche Lockerungsmaßnahmen dies bisweilen vergessen lassen. Das AHA-Prinzip gilt weiter: Abstand halten – Hygiene betreiben – Atemschutzmasken tragen. Die ökonomischen und sozialen Kollateralschäden dieser Pandemie sind bereits riesig. Niemand vermag sie derzeit exakt zu beziffern. Und Corona geht eben weiter; es droht gar eine zweite Welle – vor allem wenn Touristen aus Feriengebieten zurückkehren oder Erntehelfer aus Rumänien, Bulgarien usw. angeworben werden.

Bald 3 Millionen Arbeitslose

Viele Unternehmen konnten ihren Betrieb nur teilweise wiederaufnehmen, nicht wenige befinden sich nach wie vor im Stillstand. Die Umsätze und Gewinne zahlreicher Firmen sind tief eingebrochen, die finanziellen Rücklagen und das Eigenkapital stark geschmolzen. Mit Kurzarbeit wird eine wichtige Brücke genutzt, von der jedoch niemand weiß, wie lange sie tragen wird. Die Zahl der Arbeitslosen ist bereits gestiegen und droht, bald die Marke von 3 Millionen zu erreichen. Insgesamt wird Corona in diesem Jahr einen bitteren Rutsch nach unten beim Wachstum und Wohlstand bescheren.

Tiefer Einbruch in vielen Unternehmen

Und das, obwohl die Politik mit den verschiedenen wirtschaftspolitischen Maßnahmen einen noch schärferen Absturz zu verhindern versucht. 90 % der Menschen in unserem Land bewerten die Arbeit der Bundesregierung als gut, über 80 % attestieren ihr eine ausreichende Stärke in dieser Krisenphase. Dennoch machen sich die meisten große Sorgen über die wirtschaftliche Entwicklung. Die aktuellen Nachrichten über die Probleme in den Firmen der Autoindustrie, im Maschinenbau, Einzelhandel und in vielen anderen Branchen beunruhigen die früher so starke Exportnation. Denn in nahezu allen anderen Ländern der Welt, die in der Zeit vor Corona für viele Milliarden deutsche Waren kauften, grassiert das Virus vielfach noch drastischer als hierzulande. Die jüngst auf dem EU-Gipfel beschlossenen Zuschüsse und Kredite, die vor allem unseren Nachbarstaaten zugute kommen sollen, könnten zur Stabilisierung unserer eigenen Wirtschaft beitragen – vor allem wenn diese Nothilfen schnell in Italien, Spanien, Portugal und anderen Ländern ankommen.

Besserung des Geschäftsklimas

Derzeit ist die Stimmung in der deutschen Wirtschaft wohl besser als die reale Lage. Der soeben veröffentlichte Ifo-Geschäftsklima-Index weist einen beachtlichen Anstieg um fast 5 % auf. Das ist ein Lichtblick im dunklen Tunnel. Immerhin sind die Erwartungen gespalten: Etwa die Hälfte der Deutschen erwartet, dass sich die Konjunktur aufwärts entwickeln wird; fast gleich viele befürchten, dass es abwärts gehen wird. So gespalten war die Stimmung noch nie zuvor, zeigt dies jedoch, dass wir von der Normalität noch weit entfernt sind. Allerdings haben wir alle in der Politik, Wirtschaft und Gesellschaft inzwischen viel gelernt, mit Corona umzugehen. Wir haben das Virus indessen noch nicht im Griff. Doch bei der Vermeidung und Eindämmung der Infektionsgefahr lernen wir immer mehr dazu. Die verpflichtenden Tests an den deutschen Flughäfen, an denen jetzt viele Touristen aus dem Ausland ankommen, sollten ein weiterer Schritt im Kampf gegen Ansteckungen sein. Auch das Management bei Corona-Infektionen an bestimmten hot spots – in Fleischfabriken, auf Gemüsefeldern und anderswo – ist mit der lokalen Eingrenzung durchaus erfolgreich.

Den zweiten Lockdown vermeiden!

Es muss nämlich alles nur Mögliche unternommen werden, um einen zweiten totalen Lockdown zu vermeiden. Die Konsequenzen des ersten sind bereits katastrophal und werden tiefe negative Spuren hinterlassen. Eine zweite Welle würde nicht nur die teuren Maßnahmen zur Linderung und Abfederung der wirtschaftlichen und sozialen Schäden fast zunichte machen, sondern zu einer kaum noch zu beherrschenden Krise führen. Ein wirksamer Impfstoff gegen das Corona-Virus wird wohl erst für alle Impfwilligen im Laufe des nächsten Jahres verfügbar sein. Bis dahin tragen alle Bürgerinnen und Bürger eine große Verantwortung – nicht nur für sich, sondern auch für ihre Mitmenschen. Lockerungen dürfen nicht zu Leichtsinn verführen. Die AHA-Vorschriften müssen von allen streng eingehalten werden. Auch die Nutzung der Corona-Warn App, bei der die technischen Probleme inzwischen behoben wurden, ist ganz wichtig. Denn sie hilft bei Infektionen, Kontakte von Personen umgehend zu verfolgen und so eine Ausbreitung zu verhindern. Einigermaßen beherrschbar für unser Gesundheitssystem ist es, wenn die Zahl der Neuinfektionen maximal bei 500 Fällen je 100.000 Einwohner liegt und nicht wie in den letzten Tagen bei 800 oder noch darüber. Die Corona-Tests an den Flughäfen und anderswo sind ein weiterer hilfreicher Schritt zur Eindämmung der Ausbreitung des unsichtbaren, aber lebensgefährlichen Virus. Das Licht im Tunnel kann nur heller werden, wenn wir alle uns an die bekannte Empfehlung halten: Vorbeugen ist allemal besser als heilen. fo.

Foto Archiv: Friedhelm Ost (l.) war Regierungssprecher von Bundeskanzler Helmut Kohl