Corona

Meine sehr verehrten Damen und Herren, nicht wenige Politiker behaupten immer wieder: „Die Welt nach „Corona“ wird eine andere sein“. Regeln wie 1,5 Meter Mindestabstand und der Verzicht aufs Händeschütteln müssten weiter gelten. „Das wird definitiv etwas sein, was uns im Alltag noch über viele, viele Monate begleitet“, meinte Jens Spahn. Ganz auf die Begrüßung zu verzichten, sei dagegen keine Option, sagen Psychologen. Begrüßen schaffe Verbindung. Laut Verhaltensbiologin Imme Gerke, Trainerin für interkulturelle Kommunikation, sei die Begrüßung zudem ein „aggressionshemmender Mechanismus.“Die Experten der Nationalen Akademie der Wissenschaften „Leopoldina“, auf die sich auch die Bundesregierung beruft, empfehlen, Lockerungen an das flächendeckende Tragen von Nase-Mund-Schutz zu knüpfen. Solange es davon nicht genug gibt, soll der Mangel „bereits jetzt durch selbst hergestellten Mund-Nasen-Schutz, Schals und Tücher überbrückt werden“. Dieser Schutz kann keine Ansteckung verhindern, aber laut Virologen die Viruskonzentration verringern, die Infizierte ausatmen. Vier von zehn Arbeitnehmer könnten laut Deutschem Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) von zu Hause arbeiten. Das war 2016, viele durften aber nicht. Größte Befürchtung der Chefs sei eine geringere Leistung, sagt Jan Digutsch, Arbeitspsychologe am Leibnitz Institut für Arbeitsforschung an der TU Dortmund. Schon vor Corona hätten Studien gezeigt, dass die Sorge meist unberechtigt ist. Das erzwungene Homeoffice durch Corona sieht er als Chance für mehr Akzeptanz nach der Krise. Chefs könnten erkennen: läuft doch. Auch, weil sie in Windeseile die technischen Voraussetzungen geschaffen haben. Verlagert sich Einkaufen nun ganz ins Internet? Könnte man meinen, stimmt aber nur bedingt. Um gut 18 Prozent brach der Onlinehandel im März 2020 ein. „E-Commerce ist heute ein normaler Einkaufskanal“, sagt Gero Furchheim, Präsident des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel (bevh). „Deshalb wirkt sich solch eine Krise in der Konsumstimmung voll auf unsere Branche aus.“ Der Handel mit Bekleidung brach demnach sogar um 35 Prozent ein. Online-Händler Zalando kündigte deshalb Einsparungen in Höhe von 350 Millionen Euro an. Stärker nachgefragt seien laut bevh – online wie offline – Lebensmittel, Drogeriewaren, Medikamente und Baumarktsortimente. Weniger Bus und Bahn, dafür mehr Fußwege. So bewegte sich Deutschland laut einer ADAC-Umfrage durch die Krise. 26 Prozent der Befragten nutzen den Nahverkehr demnach gar nicht mehr. Oliver Wolff vom Verband der deutschen Verkehrsunternehmen spricht von einer noch dramatischeren Lage: Die Fahrgastzahlen im Nahverkehr seien um 80 bis 90 Prozent eingebrochen, sagte er der dpa. Es würden kaum mehr Einzelfahrscheine und Monatskarten verkauft. Die machten normalerweise rund die Hälfte aller Einnahmen aus. 25 Prozent der vom ADAC Befragten geben an, mehr zu Fuß zu gehen und das auch nach der Corona-Krise beibehalten zu wollen (27 Prozent). Ein Großteil derer, die vor Corona mit der Bahn zur Arbeit fuhren, wollen das danach wieder tun. Allerdings planen auch 16 Prozent, dann mehr mit dem Auto zu fahren. Wir werden sehen. br

Rathaus Bad Honnef

Coronavirus: Terminabsprache im Bad Honnefer Rathaus per Hotline oder Mail

Im Rathaus der Stadt Bad Honnef werden weitere Vorsichtsmaßnahmen getroffen, um den Dienstbetrieb zu stützen. Die Bürgerschaft wird gebeten, Rücksicht zu nehmen und die notwendigen Einschränkungen zu beachten. Es dient den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Mitarbeitenden der Stadt Bad Honnef, sich vor Ansteckung zu bewahren.

Im Einzelnen:

Eine persönliche Vorsprache bei der Stadt Bad Honnef ist bis auf Weiteres ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache möglich. Personen mit einem unaufschiebbaren und dringenden Anliegen haben grundsätzlich rechtzeitig vorher telefonisch oder per Mail einen Termin zu vereinbaren. 

Angelegenheiten, die nicht termingebunden sind, sollten auf später geschoben werden.

Die Verwaltung hat eine Termin-Hotline eingerichtet, um den Kontakt zu erleichtern und eine gezielte Durchwahl in die Fachdienste zu ermöglichen:

Termin-Hotline: 02224/184-180

(montags bis mittwochs 8:00 bis 16:00 Uhr, donnerstags 8:00 bis 18:00 Uhr, freitags 8:00 bis 12:00 Uhr).

Per Mail können Termine unter info@bad-honnef.de vereinbart werden.

Während der Dienstzeiten stellt die Verwaltung sicher, dass die Mitarbeitenden telefonisch und per Mail zu erreichen sind. cp

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Entwicklung besonders in den letzten Tagen hat das Corona-Virus zum allumfassenden Thema werden lassen. Die immer schärfer werdenden Verfügungen von Bund und Land greifen tief in unser tägliches Leben ein. Die Schließung z.B. von Schulen, KiTas, Sportstätten und Kneipen, das Verbot von öffentlichen und privaten Veranstaltungen bedeuten einen bisher nicht gekannten Einschnitt in unser Leben.

„Es geht um Leben und Tod“ (Ministerpräsident Armin Laschet)

Warum diese einschneidenden Maßnahmen in unser gewohntes Leben? Die Virologen sind sich – auch aus der Erfahrung in anderen Ländern – einig: Wir stehen erst am Anfang einer dramatischen Entwicklung für unsere gesamte Gesellschaft. Deswegen setzen wir jetzt alles daran, die Infektionsketten zu unterbrechen, um so unser Gesundheitssystem vor dem Kollaps zu schützen und damit Leben zu retten. Ein Blick nach Italien macht deutlich, worum es geht. Dafür ist erforderlich, dass wir die sozialen Kontakte weitgehend vermeiden und so mit unseren Gewohnheiten brechen.

Wir in Bad Honnef sind dabei mit wenigen nachgewiesenen Infektionen bisher kaum wahrnehmbar betroffen. Vielleicht ist das auch ein Grund dafür, dass wir im Alltag vielfach beobachten können, dass viele – trotz der angeordneten Maßnahmen – ihr Freizeitverhalten in Gruppen wie bisher fortsetzen. Meine dringende und sehr persönliche Bitte daher:

Halten Sie sich an die angeordneten Maßnahmen zum Schutz Ihres Lebens und das Ihrer Angehörigen!

Wir in der Kommune haben die Aufgabe, die getroffenen Maßnahmen umzusetzen und die Einhaltung zu überwachen. Wir haben uns hier in Bad Honnef auf die Situation vorbereitet: Wir haben einen ständigen Krisenstab gebildet, der im Verbund mit dem Gesundheitsamt des Kreises (inkl. Rettungsdiensten und Krankenhaus) in höchster Intensität die Maßnahmen steuert. Wir haben dabei z.B. durch funktionsgerechte Teilung von Fachdiensten im Rathaus dafür Sorge getragen, dass unsere Verwaltung für zentrale Bürgerdienste handlungsfähig bleibt. Bitte unterstützen Sie uns dabei und leben den Sinn der Entscheidungen: Die sozialen Kontakte soweit wie möglich zu vermeiden. Nur so ist die Infektionskette zu unterbrechen und die Infektionsdynamik zu dämpfen. Nur so können wir im Laufe der nächsten Monate zur Normalität zurückkommen. Dafür ist nicht nur in Bad Honnef Solidarität gefragt.

Sicherstellung der Versorgung auch für BürgerInnen in Quarantäne

Auch am Sonntagnachmittag können die für die Versorgung wichtigen Geschäfte öffnen. Zusammen mit dem „Bündnis für Familie“ haben wir eine Unterstützung für die, die sich nicht mehr versorgen können, vorbereitet. Eine zentrale Rufnummer des Rhein-Sieg-Kreises erleichtert die Beantwortung von Fragen rund um die Regelungen zum Corona-Virus, eine zentrale Rufnummer (02224/184-180) die Terminfindung mit der Stadtverwaltung, die Musikschule hat ihren Unterricht auf „online“-Stunden umgestellt. Unser Krankenhaus hat Vorbereitungen für die möglichen Entwicklungen in den nächsten Wochen getroffen. Weitere Maßnahmen sind z.B. für die Bücherei in Klärung. Jeder ist eingeladen sich in dieser Notlage für die Gemeinschaft einzubringen. Die aktuellen Infos finden Sie auf der städtischen Webseite www.meinbadhonnef.de .

Jetzt kommt es auf den Zusammenhalt an

An dieser Stelle schon einmal ein großer Dank an alle, die sich über alle Maßen in dieser Situation engagieren: Ärzte, Pflegepersonal, VerwaltungsmitarbeiterInnen, ehrenamtlich Tätige und vor allem die, die uns weiterhin mit dem Lebensnotwendigen versorgen. Sie verdienen unseren höchsten Respekt und unsere geschlossene Unterstützung.

Wir sind als Gemeinschaft gefordert: Gemeinsam, solidarisch und diszipliniert werden wir diese große Herausforderung meistern!

Ihr

Otto Neuhoff

Bürgermeister der Stadt Bad Honnef

Schutz vor COVID-19 bei der Bad Honnef AG

Sch

Die Bad Honnef AG reagiert mit umfangreichen Präventionsmaßnahmen auf die von der WHO (Weltgesundheitsorganisation) ausgerufene Notlage aufgrund der Corona-Pandemie.

Die Weltgesundheitsorganisation hat vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie eine „gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite“ ausgerufen, die mit scharfen Maßnahmen zur Bekämpfung des Ausbruchs verbunden sind. Unternehmen, die eine kritische Infrastruktur, wie die der Energieversorgung unterhalten, müssen Krisenprävention betreiben. Die Bad Honnef AG reagiert mit konkreten Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung für die Bürgerinnen und Bürger ihrer Versorgungsregion.

Die Energieversorgung ist derzeit weder gefährdet noch beeinträchtigt. Zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebes wurde bereits ein Notfallplan erstellt, damit die Versorgung der Bevölkerung mit Strom, Gas und Trinkwasser sichergestellt ist. „Das gebildete Bereitschaftsteam kennt sich mit kritischen Situationen aus und ist besonders erfahren“, so Jens Nehl, technischer Vorstand der Bad Honnef AG.

Kundenzentrum und Zentrale der Hauptverwaltung sind geschlossen

Sämtliche Tätigkeiten mit hohem Kundenverkehr werden ab sofort eingeschränkt. Deshalb bleibt das Kundenzentrum in der Kirchstraße 2 sowie die Zentrale in der Hauptverwaltung, Lohfelder Straße 6 bis auf weiteres geschlossen. Da alle Servicevorgänge auch telefonisch, online oder per WhatsApp abgewickelt werden können, sind Alternativen für die Kunden vorhanden. „Generell gilt: für die Bürgerinnen und Bürger der Versorgungsregion der Bad Honnef AG gibt es keine Einschränkungen was die Energieversorgung und den Kundenservice angeht“, betont kaufmännischer Vorstand Mathias Eik. Per E-Mail ist die Kundenbetreuung an info@bhag.de, telefonisch unter der Rufnummer

0 22 24 / 17-170, oder per WhatsApp unter der Rufnummer 0 172 / 6 347 680 zu erreichen. 

Gleiches gilt für das ServiceMobil der Bad Honnef AG, welches in den nächsten Wochen nicht an seinen Standorten am Vorteil Center in Asbach und am Edeka Markt bin Horhausen stehen wird.

Alle Veranstaltungen abgesagt

Vorsorglich werden alle Veranstaltungen der Bad Honnef AG abgesagt. Hierzu gehören die jährliche Preisverleihung und Ausstellungseröffnung des BHAG-Malwettbewerbs sowie sämtliche andere Events.

Die Bad Honnef AG wird die Entwicklung weiter beobachten und die Situation täglich neu bewerten. dp

Bundesregierung hilft

Ein Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen 

Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus 

Die Bundesregierung tritt entschlossen und mit aller Kraft den wirtschaftlichen Auswirkungen des Corona-Virus entgegen. Der Bundesminister der Finanzen, Olaf Scholz (SPD), und der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier (CDU), haben sich auf ein weitreichendes Maßnahmenbündel verständigt, das Arbeitsplätze schützen und Unternehmen unterstützen wird. Die Regierung errichtet einen Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen. Das Ziel ist es, Firmen und Betriebe mit ausreichend Liquidität auszustatten, damit sie gut durch die Krise kommen. 

Die zentrale Botschaft der Bundesregierung: Es ist genug Geld vorhanden, um die Krise zu bekämpfen und wir werden diese Mittel jetzt einsetzen. Wir werden alle notwendigen Maßnahmen ergreifen. Darauf kann sich jede und jeder verlassen. 

Ausgangslage 

Das Corona-Virus ist eine ernsthafte Herausforderung für unsere gesamte Gesellschaft. Nicht nur bei den Bürgerinnen und Bürgern wächst die Sorge, auch in der Wirtschaft ist sie spürbar. Durch die enge internationale Verflechtung der Wirtschaft treffen unsere Unternehmen auch die Auswirkungen dieser Pandemie an anderen Orten der Welt. Noch kann niemand die Tragweite seriös beschreiben, welche die Pandemie auf die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland haben wird, weil aussagekräftige Konjunkturindikatoren erst mit einiger Verzögerung vorliegen werden. Allerdings spüren viele Unternehmen bereits erste Auswirkungen des Virus. Die Absage von Messen und Großveranstaltungen sowie der Rückgang der Reisetätigkeit wirkt sich auf die Dienstleistungsbranche aus, insbesondere auf Logistik, Handel, Gaststätten sowie Tourismus. Zugleich geht die Auslandsnachfrage zurück und internationale Lieferketten werden gestört, was sich auf die hiesige Produktion auswirkt. 

Die Bundesregierung tritt dem mit einer entschlossenen Wirtschafts- und Finanzpolitik entgegen. Die Bundesminister Scholz und Altmaier werden Firmen und Betrieben Liquidität zur Verfügung stellen und damit Wachstum und Beschäftigung sichern. 

Die Voraussetzungen für eine schnelle Stabilisierung der deutschen Wirtschaft sind gegeben. Mit präzisen, schnell wirkenden Sofortmaßnahmen wird auf die konjunkturelle Entwicklung durch das Corona-Virus reagiert, um die Wirtschaft so rasch wie möglich wieder auf ihren Wachstumspfad zurückzuführen. Dies geschieht in enger Abstimmung mit den Ländern sowie mit unseren europäischen und internationalen Partnern. 

Dem Bundesministerium für Gesundheit wurde bereits kurzfristig rund eine Milliarde Euro zur Bekämpfung des Corona-Virus zur Verfügung gestellt, u.a. zur Beschaffung von Schutzausrüstungen wie Masken und Schutzanzügen, zur Unterstützung der WHO bei der internationalen Corona-Bekämpfung und zusätzliche Mittel für das Robert-Koch- Institut. Außerdem erhält das Bundesministerium für Bildung und Forschung 145 Mio. für die Entwicklung eines Impfstoffs und für Behandlungsmaßnahmen. 

Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen 

Für Beschäftigte und Unternehmen, die von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen sind, wird ein Schutzschild errichtet, der auf vier Säulen beruht: 

1. Kurzarbeitergeld flexibilisieren 

Deutschland hat ein starkes System der sozialen Sicherung. Die damit verbundenen automatischen Stabilisatoren stützen die Konjunktur. Die Bundesregierung wird diese Stabilisatoren voll wirken lassen. Unsicherheit und kurzfristige Störungen der Handelsströme sollen nicht dazu führen, dass Beschäftigte ihren Arbeitsplatz verlieren. Dabei kann die Bundesregierung auf bewährte Instrumente zurückgreifen. Bis Anfang April wird die Kurzarbeiterregelung zielgerichtet angepasst. Dabei werden erleichterte Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld eingeführt: 

  •   Absenkung des Quorums der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb auf bis zu 10 %
  •   teilweiser oder vollständiger Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
  •   Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer

 vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) 

2. Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen 

Um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, werden die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung verbessert. Insgesamt wird den Unternehmen die Möglichkeit von Steuerstundungen in Milliardenhöhe gewährt. Die hierfür erforderliche Abstimmung mit den Ländern darüber hat das Bundesministerium der Finanzen eingeleitet. Im Einzelnen: 

  • Die Gewährung von Stundungen wird erleichtert. Die Finanzbehörden können Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellen würde. Die Finanzverwaltung wird angewiesen, dabei keine strengen Anforderungen zu stellen. Damit wird die Liquidität der Steuerpflichtigen unterstützt, indem der Zeitpunkt der Steuerzahlung hinausgeschoben wird.
  • Vorauszahlungen können leichter angepasst werden. Sobald klar ist, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden, werden die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt. Die Liquiditätssituation wird dadurch verbessert.
  • Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist.

Bei den Steuern, die von der Zollverwaltung verwaltet werden (z.B. Energiesteuer und Luftverkehrssteuer), ist die Generalzolldirektion angewiesen worden, den Steuerpflichtigen in entsprechender Art und Weise entgegenzukommen. Gleiches gilt für das Bundeszentralamt für Steuern, das bei seiner Zuständigkeit für die Versicherungssteuer und die Umsatzsteuer entsprechend verfahren wird. 

3. Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen 

Viele Unternehmen und Betriebe leiden derzeit an unverschuldeten Umsatzrückgängen – entweder aufgrund von Störungen in den Lieferketten oder durch signifikanten 

Nachfrage-Rückgang in zahlreichen Sektoren unserer Volkswirtschaft. Gleichzeitig können die laufenden Kosten oft gar nicht oder nur langsam abgebaut werden. Dies kann dazu führen, dass gesunde Unternehmen völlig unverschuldet in Finanznöte geraten, insbesondere was ihre Ausstattung mit liquiden Finanzmittel angeht. Mit neuen und im Volumen unbegrenzten Maßnahmen zur Liquiditätsausstattung schützen wir Unternehmen und Beschäftigte. Wegen der hohen Unsicherheit in der aktuellen Situation haben wir uns sehr bewusst dafür entschieden, keine Begrenzung des Volumens unserer Maßnahmen vorzunehmen. Dies ist eine sehr bedeutende Entscheidung, hinter der die ganze Bundesregierung steht. 

Zunächst werden die bestehenden Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet, um den Zugang der Unternehmen zu günstigen Krediten zu erleichtern. Mit diesen Mitteln können im erheblichen Umfang liquiditätsstärkende Kredite privater Banken mobilisiert werden. Dazu werden unsere etablierten Instrumente zur Flankierung des Kreditangebots der privaten Banken ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht: 

  •   Die Bedingungen für den KfW-Unternehmerkredit (für Bestandsunternehmen) und ERP-Gründerkredit – Universell (für junge Unternehmen unter 5 Jahre) werden gelockert, indem Risikoübernahmen (Haftungsfreistellungen) für Betriebsmittelkredite erhöht und die Instrumente auch für Großunternehmen mit einem Umsatz von bis zu zwei Milliarden Euro (bisher: 500 Millionen Euro) geöffnet werden. Durch höhere Risikoübernahmen in Höhe von bis zu 80% für Betriebsmittelkredite bis 200 Millionen Euro wird die Bereitschaft von Hausbanken für eine Kreditvergabe angeregt.
  •   Für das Programm für größere Unternehmen wird die bisherige Umsatzgrenze von zwei Milliarden Euro auf 5 Milliarden Euro erhöht. Dieser „KfW Kredit für Wachstum“ wird umgewandelt und künftig für Vorhaben im Wege einer Konsortialfinanzierung ohne Beschränkung auf einen bestimmten Bereich (bisher nur Innovation und Digitalisierung) zur Verfügung gestellt. Die Risikoübernahme wird auf bis zu 70% erhöht (bisher 50%). Hierdurch wird der Zugang von größeren Unternehmen zu Konsortialfinanzierungen erleichtert.
  •   Für Unternehmen mit mehr als fünf Milliarden Euro Umsatz erfolgt eine Unterstützung wie bisher nach Einzelfallprüfung.

Bei den Bürgschaftsbanken wird der Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt. Der Bund wird seinen Risikoanteil bei den Bürgschaftsbanken um 10% erhöhen, damit die in der Krise schwer einzuschätzenden Risiken leichter geschultert werden können. Die Obergrenze von 35% Betriebsmitteln am Gesamtobligo der Bürgschaftsbanken wird auf 50% erhöht. Um die Liquiditätsbereitstellung zu beschleunigen, eröffnet der Bund die Möglichkeit, dass die Bürgschaftsbanken Bürgschaftsentscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig und innerhalb von 3 Tagen treffen können. 

Das bislang auf Unternehmen in strukturschwachen Regionen beschränkte Großbürgschaftsprogramm (parallele Bund-Länder-Bürgschaften) wird für Unternehmen außerhalb dieser Regionen geöffnet. Der Bund ermöglicht hier die Absicherung von Betriebsmittelfinanzierungen und Investitionen ab einem Bürgschaftsbedarf von 50 Mio. Euro. und mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80%. 

Mit den Landesförderbanken sowie den Bürgschaftsbanken stehen wir dazu in engem Austausch. 

Diese Maßnahmen sind durch die bisherigen beihilferechtlichen Regelungen abgedeckt. 

Für Unternehmen, die krisenbedingt vorrübergehend in ernsthaftere Finanzierungs- schwierigkeiten geraten sind und daher nicht ohne weiteres Zugang zu den bestehenden Förderprogrammen haben, werden wir zusätzliche Sonderprogramme für alle entsprechenden Unternehmen bei der KfW auflegen. Das wird dadurch ermöglicht, dass die Risikotoleranz der KfW krisenadäquat erhöht wird. Dafür werden die Risikoübernahmen bei Investitionsmitteln (Haftungsfreistellungen) deutlich verbessert und betragen bei Betriebsmitteln bis zu 80%, bei Investitionen sogar bis zu 90 %. Darüber hinaus sollen für diese Unternehmen konsortiale Strukturen angeboten werden. 

Diese Sonderprogramme werden jetzt bei der EU-Kommission zur Genehmigung angemeldet. Die Kommissionspräsidentin hat bereits signalisiert, dass sie für Flexibilität in der Anwendung beihilferechtlicher Regelungen im Zuge der Corona-Krise sorgen möchte. Die EU- und Eurogruppen-Finanzminister werden sich dafür einsetzen, dass die EU-Kommission das notwendige Maß an Flexibilität zeigt. 

Die Bundesregierung wird die KfW in die Lage versetzen, diese Programme entsprechend auszustatten, indem die nötigen Garantievolumina zur Verfügung gestellt 

werden. Das ist unproblematisch möglich. Denn im Bundeshaushalt steht ein Garantierahmen von rund 460 Milliarden Euro zur Verfügung. Dieser Rahmen kann – sofern erforderlich – zeitnah um bis zu 93 Milliarden Euro erhöht werden. 

Der Bund stellt der Wirtschaft mit Exportkreditgarantien (sog. Hermesdeckungen) eine flexible, effektive und umfassende Unterstützung bereit, die ausreicht, um eine ernste Situation, vergleichbar mit den Jahren nach der Finanzkrise 2009, zu bewältigen. Die Instrumente haben sich damals bewährt und die im Haushalt 2020 verfügbaren Mittel reichen aus für eine vergleichbare Steigerung des Fördervolumens. Die wird flankiert durch ein gut ausgestattetes KfW-Programm zur Refinanzierung von Exportgeschäften. Bei etwaigem zusätzlichem Bedarf für Exportdeckung und Refinanzierung lässt sich der Ermächtigungsrahmen sehr schnell erhöhen. 

4. Stärkung des Europäischen Zusammenhalts 

Auf europäischer Ebene setzen sich Bundesfinanzminister Scholz und Bundeswirtschaftsminister Altmaier für ein koordiniertes und entschlossenes Vorgehen ein. Deutschland ist sich seiner Verantwortung für Europa bewusst. Im engen Austausch mit den europäischen Partnern wird die Bundesregierung ihre Corona- Maßnahmen europäisch verzahnen. 

Die Bundesregierung begrüßt die Idee der Europäischen Kommission, für eine „Corona Response Initiative“ mit einem Volumen von 25 Milliarden Euro. 

Sie begrüßt ebenfalls die Ankündigung der europäischen Bankenaufsicht, bestehende Spielräume zu nutzen, damit Banken weiter verlässlich Liquidität an die Wirtschaft geben können sowie die gestern angekündigten Maßnahmen der Europäischen Zentralbank zur Bereitstellung von Liquidität für Banken. 

Es ist gut, dass die EIB-Gruppe ihre in vergangenen Krisen erprobten Instrumente zum Einsatz bringt, um europaweit Unternehmen, die vom Corona-Virus betroffen sind, bei Liquiditätsengpässen zu unterstützen. Insbesondere ist auf die bewährten EIF- Portfoliogarantien zur Absicherung von Unternehmensliquidität zurückzugreifen. 

Ausblick 

All diese Maßnahmen zeigen die Entschlossenheit der Bundesregierung, den Auswirkungen des Corona-Virus wirtschafts- und finanzpolitische Impulse entgegenzusetzen, um Schaden von Beschäftigten und Unternehmen fernzuhalten und die Auswirkungen der Krise abzufedern. Noch ist das ganze Ausmaß der wirtschaftlichen Corona-Folgen nicht absehbar. Sollte es Anzeichen für eine gravierende Störung der konjunkturellen Entwicklung geben, wird die Bundesregierung in Abstimmung mit den Ländern und unseren europäischen Partnern alle verfügbaren Ressourcen einsetzen und dieser Entwicklung konsequent entgegentreten. 

Die öffentliche Hand ist auch auf ein solches Szenario gut vorbereitet: Angesichts der gesamtstaatlichen Überschüsse in den letzten Jahren ist sie in der Lage, die Konjunktur auch über einen längeren Zeitraum zu stützen und auf unseren bisherigen Wachstumspfad zurückzuführen. 

„Corona“ in Bad Honnef

Coronavirus: Weitere Maßnahmen auch in Bad Honnef

Bad Honnef. Das Land Nordrhein-Westfalen hat heute Mittag über eine Verfügung des Ministeriums für Schule und Bildung mitgeteilt, dass die Schulen landesweit geschlossen werden. Es gibt eine Übergangsregelung für die Betreuungsmöglichkeiten am Montag, 16.03.2020, und Dienstag, 17.03.2020. Zum Maßnahmenpaket der Landesregierung zur Eindämmung des Corona-Virus in Nordrhein-Westfalen wurde hier eine Mitteilung herausgegeben:https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/landesregierung-beschliesst-massnahmenpaket-zur-eindaemmung-des-corona-virus

Das Städtische Siebengebirgsgymnasium bleibt bereits von Montag, 16.03.2020, an vollständig geschlossen, da das Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises die Kontaktpersonen des ersten Falles, der in Bad Honnef aufgetreten ist, nicht vollständig aufklären konnte.

Die Kindertagesstätten in Bad Honnef bleiben auf Verfügung des Landes NRW hin ab Montag, 16.03.2020, geschlossen. Ausnahmen bestehen für Kinder bestimmter Berufsgruppen:

–       für Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal und weiteres Personal, das notwendig ist, um intensivpflichtige Menschen zu behandeln,

–       für Eltern, die in Bereichen der öffentlichen Ordnung oder anderer wichtiger Infrastruktur arbeiten.

Für sie sind Betreuungsmöglichkeiten gegeben. Die Stadt wird schnellstmöglich die Gruppen, in denen diese Kinder betreut werden, organisieren.

Die Offene Ganztagsbetreuung wird wie die Schulen geschlossen. Der Stadtjugendring wird allerdings eine Notbetreuung für die Kinder der oben genannten Berufsgruppen sicherstellen (alle Standorte). Die offenen Jugendeinrichtungen (Haus der Jugend und Jugendtreff) werden geschlossen. 

In Bad Honnef gibt es zwischenzeitlich einen zweiten bestätigten Fall. Aktuell klärt das Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises die Situation und identifiziert wie beim ersten Fall den unmittelbaren Bezugskreis der betroffenen Person. Bürgermeister Otto Neuhoff: „Wir sehen an den aktuellen Entwicklungen im Rhein-Sieg-Kreis, dass sich die Verbreitung des Virus deutlich beschleunigt. Daher empfehlen wir dringend, die Verhaltensregeln einzuhalten und im Moment auf Kontakte in größeren Menschengruppen zu verzichten.“  Bei allen Maßnahmen, die derzeit und zukünftig getroffen werden, sei es das Ziel, die Infektionskette zu unterbrechen und so auch das Gesundheitssystem durch Verlangsamung der Ausbreitung vor Überlastung zu schützen. Hier sei die Solidarität aller gefragt, damit das gelingen könne.

Es ist angebracht, den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zu folgen.

Der Rhein-Sieg-Kreis hat wichtige Hinweise veröffentlicht: https://www.rhein-sieg-kreis.de/corona .

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat Informationen zum Selbstschutz (u. a. Hygienetipps) herausgegeben: https://www.infektionsschutz.de/

Christine Pfalz 

Coronavirus: Sachstand im Rhein-Sieg-Kreis

Der Krisenstab des Rhein-Sieg-Kreises hat heute wiederum unter Beteiligung von Landrat Sebastian Schuster getagt. Im Rhein-Sieg-Kreis sind seit gestern (8.3.2020) drei weitere Personen positiv auf SARS CoV2 getestet worden; die neuen Erkrankten wohnen in den Kommunen Alfter, Much und Siegburg. „Mit den Bürgermeistern der betroffenen Kommunen stehe ich in ganz engem Austausch, damit wir unsere Maßnahmen abstimmen“, so Landrat Sebastian Schuster.

Es handelt sich um drei weibliche Erkrankte mittleren Alters, die alle nun unter häuslicher Absonderung stehen. Das Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises hat die Kontaktpersonenermittlung durchgeführt, die in diesen Fällen sehr aufwändig ist, da die Erkrankten sehr stark in das gesellschaftliche Leben eingebunden sind und somit viele Kontakte zu überprüfen sind. „Das individuelle Risiko wird in jedem Fall intensiv besprochen, um Übertragungsketten zu unterbrechen“, erläutert Dr. Rainer Meilicke, Leiter des Kreisgesundheitsamtes. „Bis jetzt ist uns das auch erfreulicherweise gelungen.“

Bisher gibt es also im Rhein-Sieg-Kreis noch keine Sekundärfälle, d.h. die bisher positiv getesteten Personen haben noch keine weiteren Krankheitsfälle verursacht. 

Das Gesundheitsamt empfiehlt, dass sich auch Kontaktpersonen testen lassen. Hierfür stehen – nach vorheriger telefonischer Anmeldung – die Hausärzte oder aber für schwer erkrankte Menschen die Krankenhäuser zur Verfügung. 

Die aktuelle Lage im Rhein-Sieg-Kreis sieht derzeit wie folgt aus:

Bestätigte Fälle5
Personen in Häuslicher Absonderung95

Die Verteilung auf den Rhein-Sieg-Kreis sieht wie folgt aus:

Alfter1
Bornheim1
Königswinter1
Much1
Siegburg1

Deutschlandweit sind derzeit 1112 Personen positiv auf SARS CoV2 getestet.

Die Gesamtlogistik für den Krisenstab, den Landrat Schuster einberufen hat, ist das Amt für Bevölkerungsschutz zuständig; im sog. Lagezentrum werden alle Informationen zusammengefasst, gefiltert und an die entsprechenden Stellen weitergeleitet.

Wichtige Hinweise für Bürgerinnen und Bürger:

Sie hatten möglicherweise Kontakt mit einer positiv getesteten Person?

Bleiben Sie zuhause und kontaktieren Sie am nächsten Werktag Ihren Hausarzt bzw. Ihre Hausärztin. Bitte nehmen Sie zunächst telefonisch mit der Praxis Kontakt auf. Sie können sich morgen zwischen 08:00 Uhr und 20:00 Uhr auch an das Bürgertelefon des Rhein-Sieg-Kreises wenden: 02241 / 13-3333.

Sie waren in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet?

Bleiben Sie bitte zunächst zuhause und kontaktieren Sie morgen Ihren Hausarzt bzw. Ihre Hausärztin. Bitte nehmen Sie zunächst telefonisch mit der Praxis Kontakt auf. Sie können sich zwischen 08:00 Uhr und 20:00 Uhr auch bei unserem Bürgertelefon melden: 02241 / 13 3333.

Sie sind Fachkraft / niedergelassene Ärztin bzw. niedergelassener Arzt und hätten gerne allgemeine Hinweise?

Bitte melden Sie sich unter der Rufnummer 02241 / 13-3890. Sie ist während der Dienstzeiten besetzt – es läuft ein Band, auf dem Sie eine Nachricht hinterlassen können. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung.

Sie haben schwerere Krankheitssymptome?

Bei schweren Symptomen wie Atemnot, Fieber über 38,5 Grad und schwerem Krankheitsgefühl wenden Sie sich an Ihren Hausarzt oder außerhalb der Sprechzeiten an den ärztlichen Notdienst der KV Nordrhein unter der Nummer 116117. Besprechen sie Ihre Situation auf jeden Fall zunächst telefonisch.

Sie haben leichte Krankheitssymptome?

Bleiben Sie zuhause und schonen Sie sich. Sie brauchen nicht in eine Arztpraxis zu fahren. Eine Krankschreibung kann auch telefonisch veranlasst werden.

Bitte rufen Sie nicht den Notruf 112 an – dieser steht für lebensbedrohliche Erkrankungen (Herzinfarkt, Schlaganfall), Feuer und Unfälle zur Verfügung und muss für diese unbedingt freigehalten werden.

Coronavirus: Ruhig und besonnen reagieren

Das neuartige Coronavirus, SARS-CoV-2, hat Nordrhein-Westfalen erreicht. Der Ansturm auf Schutzmasken in den Apotheken in NRW ist inzwischen so stark, dass Hersteller die Ware kontingentieren bzw. vielerorts zur Zeit keine Masken lieferbar sind. Allein das macht deutlich: Die Verunsicherung unter den Menschen in NRW ist groß. 

Die Übertragung des Coronavirus zwischen Menschen erfolgt durch Spei- cheltröpfchen beim Atmen, Husten oder Niesen. Gelangen diese infektiösen Sekrete an die Hände, die anschließend beispielsweise das Gesicht und die Schleimhäute berühren, kann auch eine Übertragung stattfinden. Die Infektion kann zu Symptomen eines grippalen Infekts führen, wie Husten, Schnupfen, Halskratzen und Fieber. In wenigen Fällen kann die Erkrankung auch einen schweren Verlauf nehmen. 

„Der Griff zur Atemschutzmaske ist die falsche Reaktion“, erklärt Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverband Nordrhein e. V.
Es gebe „keinen hinreichenden Nachweis dafür, dass das Tragen eines Mund- Nasen-Schutzes das Risiko einer Ansteckung für eine gesunde Person signifikant verringert“, so Thomas Preis. 

Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein, rät ebenfalls vom Mundschutz ab. Durch das Tragen der Maske könne sogar ein falsches Si- cherheitsgefühl erzeugt werden, wodurch wirksame Hygienemaßnahmen ver- nachlässigt werden könnten. Einen sinnvollen Einsatz der Masken sieht Hoffmann lediglich bei Personen, die bereits infiziert sind. „Bei ihnen kann der Mundschutz verhindern, dass weitere Personen mit dem Virus angesteckt werden“, so der Kammerpräsident. 

„Unsere Apotheken im Rhein-Sieg Kreis sind gut gerüstet für die aktuellen Herausforderungen. Sie sind jetzt mehr denn je wichtige und unverzichtbare An- laufstellen für die Bevölkerung“, stellt Ulrike Jüngel-Sandner, Pressesprecherin der Apotheker im Rhein-Sieg Kreis rechts fest. Die Nachfrage und das persönliche Beratungs- und Informationsbedürfnis der Menschen nach Vorsorgemaßnahmen sei außerordentlich groß. 

Hygieneregeln beachten 

„Viel wichtiger als Atemschutzmasken ist die Einhaltung grundlegender und wirksamer Hygieneregeln“, erläutert Apothekerin Ulrike Jüngel-Sandner. Dazu zählen insbesondere regelmäßiges und intensives Händewaschen mit Seife, sich nicht mit der Hand ins Gesicht oder in den Mund zu fassen sowie zu Erkrankten 1 bis 2 Meter Abstand zu halten. Die Nutzung von Desinfektionsmitteln schade nicht, sei aber auch nicht zwingend erforderlich. Zudem rät Jüngel-Sandner: „Benutzen Sie Einmaltaschentücher und entsorgen Sie diese sofort nach einmaliger Benutzung in dicht schließenden Müllbehältern“. 

Husten- und Nies-Etikette einhalten 

Auch die richtige Husten- und Nies-Etikette ist zu beachten. Besser in den Ellbo- gen husten und niesen, als in die Hände. So kann verhindert werden, dass sich die Erreger durch Händeschütteln weiter verbreiten. 

Frische Luft 

Nicht nur zu Hause, sondern auch im Arbeitsbereich und bei Veranstaltungen sollten Räume regelmäßig gut durchgelüftet werden. Dies verringert die Zahl der Keime in der Luft und verhindert das Austrocknen der Schleimhäute. 

Grippeimpfung ist wichtig 

„Wichtig ist es, sich gegen Grippe impfen zu lassen. Ältere Menschen sollten sich zudem auch gegen Lungenentzündungen impfen lassen“, rät Apothekerin Jüngel- Sandner. Der Schutz vor weiteren Infektionen sollte so hoch wie möglich gehalten werden. An Grippe und Corona gleichzeitig zu erkranken, sei für den Körper meist „nicht mehr auszuhalten“. 

Aus aktuellem Anlass weisen die Apotheker auf das gemeinsame Vorgehen zur Versorgung der NRW-Bevölkerung hin – patientenrelevante Hinweise, u.a. wie man sich im Verdachtsfall verhalten sollte, findet man im Internet unter: www.coronavirus.nrw/patienteninformation. eb