BHAG: Erhebung der Gasverbrauchsgeräte beginnt

Erdgasumstellung: Es geht im Zeitplan voran.

Zur Erinnerung: Beim Erdgas gibt es zwei verschiedene Gasqualitäten, L-Gas (low-caloric, niedrigerer Brennwert) und H-Gas (high-caloric, höherer Brennwert). Aufgrund rückläufiger Fördermengen steht L-Gas in der Zukunft nur noch sehr begrenzt zur Verfügung. Daher müssen alle bisher mit L-Gas versorgten Gebiete auf H-Gas umgestellt werden. Dies betrifft die Bundesländer Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Bremen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz. Deutschlandweit sind insgesamt rund 5,5 Mio. Erdgaskunden von der gesetzlich verpflichtenden Maßnahme betroffen.  

Zuständig für diese Umstellungsmaßnahmen ist nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) der jeweilige Netzbetreiber, in unserer Region also die Bad Honnef AG. Diese Zuständigkeit gilt unabhängig vom Lieferanten, bei dem der Endkunde sein Gas bezieht.

Aktuell erfasst die Bad Honnef AG sämtliche Gasverbrauchsgeräte in ihrem Netzgebiet, damit diese zur Umstellung auf das neue H-Gas auf den nötigen technischen Stand gebracht werden können. Die Erhebung erfolgt durch eine qualifizierte Fachfirma im Auftrag der Bad Honnef AG. Die erste Erhebungsphase wurde bereits im Juni 2019 begonnen und in diesem Monat abgeschlossen. In dieser Phase wurden in Aegidienberg und in der Verbandsgemeinde Asbach alle Geräte erfasst. Auch in den von der Bad Honnef AG versorgten Orten der Verbandsgemeinden Flammersfeld, Puderbach und Altenkirchen sowie der Stadt Hennef – insgesamt etwas über 11.000 Gasgeräte und Anlagen. Im nächsten Schritt werden die für die Anpassung erforderlichen Ersatz- und Austauschteile beim Hersteller bestellt. Die Anpassung der Geräte erfolgt im Jahr 2021. Ohne Pause geht es nun weiter mit der Erhebung der Gasverbrauchsgeräte in Bad

 Honnef Tal und der Verbandsgemeinde Unkel. Die technische Anpassung dieser Geräte erfolgt im Jahr 2022. Jeder Gasverbraucher wird also mindestens zweimal aufgesucht: zur Geräteerhebung, zur Geräteanpassung und möglicherweise zur Qualitätssicherung. Denn jeweils nach der Erhebung und Anpassung prüft die Bad Honnef AG stichprobenartig bei jedem zehnten Erdgasgerät, ob die Arbeiten rund um die Erhebung und Anpassung fachgerecht durchgeführt wurden.

Für die Erhebung und Anpassung der Gasgeräte kommen in der Regel keine Kosten auf die Gasverbraucher zu. Die meisten Gasgeräte sind problemlos auf das neue H-Gas anpassbar. In seltenen Ausnahmefällen kann es jedoch vorkommen, dass Gasgeräte technisch nicht angepasst werden können. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn das Gerät schwerwiegende Mängel aufweist und nicht mehr betrieben werden darf, keine deutsche Zulassung hat oder wenn das Gerät sehr alt ist und keine Ersatzteile mehr zur Verfügung stehen. In diesem Fall muss das Gasgerät ersetzt oder stillgelegt werden.

Wichtiger Hinweis zur Sicherheit: 

Die Bad Honnef AG kommuniziert mit den Erdgasverbrauchern im Rahmen der  Erdgasumstellung ausschließlich schriftlich. Alle Besuchstermine zur Erhebung, Anpassung und Qualitätskontrolle werden schriftlich angekündigt. Die Monteure der beauftragten Dienstleister weisen sich bei Besuchen mit einem BHAG-Ausweis sowie einer persönlich für jeden Besuch erstellten PIN-Nummer aus, die der Erdgasverbraucher im Terminschreiben erhalten hat. Diese PIN-Nummer soll sich der Verbraucher zeigen lassen, bevor er den Monteur herein lässt. Damit wird eine größtmögliche Sicherheit gewährleistet.

BAD HONNEF AG: Erdgasumstellung

Die Erdgasumstellung beginnt auch im Netzgebiet der Bad Honnef AG. Das Netzgebiet umfasst die Stadt Bad Honnef, die Verbandsgemeinden Unkel, Asbach, Flammersfeld und einzelne Orte der Verbandsgemeinden Altenkirchen, Puderbach sowie der Stadt Hennef.

Seit mehreren Jahren befindet sich die deutsche Erdgaswirtschaft in einem Veränderungsprozess. Die Gasversorgung in den Bundesländern Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Bremen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz muss auf eine andere Gasqualität umgestellt werden. Deutschlandweit sind insgesamt rund 6 Mio. Erdgaskunden von der gesetzlich verpflichtenden Maßnahme betroffen. 

„Beim Erdgas gibt es zwei verschiedene Gasqualitäten, L-Gas (low-caloric, niedrigerer Brennwert) und H-Gas (high-caloric, höherer Brennwert). Aufgrund rückläufiger Fördermengen steht L-Gas in der Zukunft nur noch sehr begrenzt zur Verfügung. Daher müssen alle bisher mit L-Gas versorgten Gebiete auch auf die Versorgung mit H-Gas umgestellt werden – eine große Aufgabe für die Gasversorger“, erläutert Stephan Reuter, Projektleiter der Erdgasumstellung. Zuständig für diese Umstellungsmaßnahmen sind nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die jeweiligen Netzbetreiber. Diese Zuständigkeit gilt auch unabhängig vom Gaslieferanten, bei dem der Endkunde sein Gas bezieht.

Für einen sicheren Weiterbetrieb müssen alle Gasgeräte in Haushalten, Betrieben und der Industrie technisch auf die neue Gasqualität angepasst werden. Im Wesentlichen erfolgt die Umstellung durch die technische Umrüstung der betroffenen Gasgeräte und die Einstellung auf die neue Gasqualität. Dafür sind zwei Besuche bei den Gasverbrauchern notwendig, für die Erhebung und Anpassung, die jeweils durch qualifizierte Fachfirmen durchgeführt werden.

Im Rahmen der Erhebung werden alle Gasverbrauchsgeräte durch einen qualifizierten Monteur erfasst. Es wird geprüft, welche Materialien zur Umrüstung benötigt werden und zu welchem Zeitpunkt diese durchgeführt werden muss. Bei einem zweiten Termin werden dann die Geräte auf die H-Gasqualität technisch angepasst. Dabei werden die Düsen und gegebenenfalls andere Einbauteile gewechselt oder der Brenner auf das neue H-Gas eingestellt. Bei zehn Prozent der Kunden wird ein weiterer Besuch für eine vorgegebene stichpunktartige Qualitätskontrolle vereinbart, die die gesamten durchgeführten Arbeiten überprüft.

Die Erhebung beginnt in Bad Honnef-Aegidienberg und den Verbandsgemeinden Asbach und Flammersfeld sowie den durch die Bad Honnef AG versorgten Orten der Stadt Hennef und der Verbandsgemeinden Puderbach und Altenkirchen im Juni 2019; die Anpassung und Umstellung erfolgen 2021. In Bad Honnef-Tal und der Verbandsgemeinde Unkel beginnt die Erhebung im September 2020; die Anpassung und Umstellung erfolgen 2022.

Für die Erhebung und Anpassung der Gasgeräte kommen keine Kosten auf die Erdgasverbraucher zu. In aller Regel sind die Gasgeräte problemlos auf das neue H-Gas anpassbar. In seltenen Ausnahmefällen kann es jedoch vorkommen, dass Gasgeräte technisch nicht angepasst werden können. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn das Gerät schwerwiegende Mängel aufweist und nicht mehr betrieben werden darf, keine deutsche Zulassung hat oder wenn das Gerät sehr alt ist und keine Ersatzteile mehr zur Verfügung stehen. In diesem Fall muss das Gasgerät ersetzt oder stillgelegt werden. Dies wird im Zuge der Erhebung festgestellt. Zur Anschaffung von Ersatzgeräten sind gesetzliche Förderungen und ein Angebot der Bad Honnef AG vorgesehen.

Ein logistisches Großprojekt wie die Gasumstellung mit Besuchen bei jedem Erdgasverbraucher ruft auch Trickbetrüger auf den Plan. Bei der Umstellung in anderen Regionen sind bereits Fälle aufgetreten, in denen sich Betrüger unter dem Vorwand der Erdgasumstellung Zugang zu den Wohnungen verschaffen wollten oder unseriöse E-Mails versendet haben. Die Bad Honnef AG kommuniziert mit den Erdgasverbrauchern im Rahmen der Erdgasumstellung ausschließlich schriftlich. Alle Vor-Ort- bzw. Besuchstermine zur Erhebung, Anpassung und Qualitätskontrolle werden schriftlich angekündigt. Die Monteure der beauftragten Dienstleister weisen sich bei Besuchen mit einem BHAG-Ausweis sowie einer persönlich für jeden Besuch erstellten PIN-Nummer aus, die der Erdgasverbraucher im Terminschreiben erhalten hat. Somit wird die Sicherheit gewährleistet. eb

FOTO: Ulrich Dohle