GRÜNE lehnen neue Parkgebührenordnung ab

Die Stadtverwaltung hat eine neue Parkgebührenordnung vorgelegt, die eine erhebliche Ausweitung der gebührenpflichtigen Parkzeiten bedeutet und das Parken in Bad Honnef wesentlich teurer macht. Darüber hinaus werden mit der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung die Parkmöglichkeiten für Anwohner und Beschäftigte in der Innenstadt weiter reduziert. Ein Beitrag zur Belebung der Innenstadt und zur Reduzierung der Verkehrs- und Emissionsbelastung ist davon auch nicht zu erwarten.

Die GRÜNEN haben am 22.Juni im Verkehrsausschuss gegen die Beschlussempfehlung der Verwaltung zur Änderung der Parkgebührenordnung gestimmt. Sie wurde jedoch mit 9 Stimmen von CDU, FDP und Bürgerblock gegen 7 Stimmen der SPD und GRÜNEN angenommen, so dass der Rat am 6. Juli das letzte Wort über die Änderung Parkgebührenordnung hat.

Im Fokus des sogenannten „Parkraumbewirtschaftungskonzept“, das Grundlage für die Parkgebührenordnung ist, steht lediglich die Generierung neuer Einnahmen für die Stadt. Die Bedürfnisse von Anwohnern und Beschäftigten, werden ebenso ausgeblendet wie die der Fußgänger und Radfahrer. Eine Vermeidung von Durchgangsverkehr in der Innenstadt und zusätzlicher Verkehrsbelastungen von Wohngebieten wurde auch nicht verfolgt.

Die Chance, mit einem Konzept einen Beitrag zur Reduzierung der Emissionsbelastungen (Lärm, Schadstoffe), eine gleichberechtigte Einbeziehung aller Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer), eine barrierefreie Gestaltung der Verkehrsflächen und eine Verbesserung des ÖPNV-Angebots zu erreichen, wurden nicht genutzt. Ebenso ist nicht erkennbar, ob der Einzelhandel davon profitieren kann und wie die Parkplatzsuche unterstützt wird. Um eine höhere Fluktuation beim Parken zu erreichen, was die Verwaltung als Ziel vorgibt, würde auch eine weitere Begrenzung des gebührenfreien Parkens mit Parkscheibe ausreichen.

In der geänderten Parkgebührenordnung wird entgegen unseren Forderungen die bestehende Gebührenpflicht von derzeit 54 Std./Woche in der Zone A auf 61 Std./Woche und in der Zone B sogar auf 70 bis 98 Std./Woche ausgeweitet. Auch die Bewirtschaftung des Parkplatzes an der Lohfelder Straße, die wir abgelehnt haben, ist in der geänderten Parkgebührenordnung enthalten. 

Unsere Forderung für Anwohner der Zone A eine gebührenfreie Parkzeit von mindestens einer Stunde (mit Parkscheibe) in Zone A zu ermöglichen, wurde ebenfalls nicht abgelehnt. Ebenso findet unsere Forderung, bei der Parkraumbewirtschaftung die Anforderungen von Beschäftigten in den Zone A und B zu berücksichtigt im Parkraumbewirtschaftungskonzept und in der Parkgebührenordnung keine Berücksichtigung.

Im Interesse der Menschen, die in der Innenstadt wohnen und arbeiten, aber auch der Besucher der Innenstadt, werden wir auch im Rat die neue Parkgebührenordnung ablehnen.

Klaus Wegner

Vorsitzender der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen in Bad Honnef

Die unbeschlossene Parkgebührenordnung

Leserbrief von Krista Ulmen zum Thema Ablehnung der Parkgebührenordnung durch die CDU

Die Überraschung war nicht nur für die Verwaltung, sondern auch offensichtlich für viele Ratsmitglieder groß, als die CDU ihren plötzlichen Sinneswandel mitteilte und gegen die Änderung der Parkgebührenordnung stimmte. Nach meiner Kenntnis hatte sie diese bis kurz vor der Ratssitzung mit erarbeitet und mit getragen. Sie hat dem Haushaltsplan zugestimmt, in den die Einnahmen aus dieser geänderten Gebührenordnung eingeflossen sind. Und erst jetzt ist der CDU aufgefallen, daß diese Satzung unausgegoren ist?

Ich konnte mich als Zuhörer der Sitzung des Eindrucks nicht erwehren, daß die CDU plötzlich auf Wahlkampf – Modus umgeschaltet hat und gegen die gemeinsam mit anderen Fraktionen und der Verwaltung mühsam erarbeitete Vorlage gestimmt hat. Wie viele andere Bürger war ich froh, daß sich der Rat, seit Otto Neuhoff Bürgermeister wurde, immer wieder bemühte, für die vielen Probleme der Stadt, fern aller Partei – Politik, einvernehmlich vernünftige und sachgerechte Lösungen zu finden. Hoffentlich war diese Entscheidung der CDU ein einmaliger Rückfall in die alte, wenig sachgerechte Blockadehaltung. Krista Ulmen 

Die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren im Gebiet der Stadt Bad Honnef war eine umstrittene aber immerhin beschlossene Sache. Knapp ein Jahr wurde daran gefeilt. Zuletzt wurde sie in der Fraktionsvorsitzendenrunde mehrheitlich abgenickt. Im darauf folgenden Haupt-und Finanzausschuss vor der Ratssitzung am vergangenen Donnerstag in Aegidienberg fiel dann die überraschende Entscheidung, die Verordnung zurück an den Verkehrsausschuss zu befördern. Zur erneuten Beratung. CDU, SPD und GRÜNE hatten wohl keine große Lust, im NRW-Wahlkampfmodus eine Entscheidung mitzutragen, die bei vielen Bürgern als unpopulär gilt. Außerdem sei die Verordnung „unausgegoren“. Hier also eine Beschlussfassung, die eben noch nicht beschlossen wurde.   

§ 1 Parkraumbewirtschaftung: Auf den nachfolgenden Parkplätzen/Parkräumen werden Gebühren nach Maßgabe dieser Parkgebührenordnung erhoben soweit das Parken dort nur während des Laufes eines Parkscheinautomaten zur Überwachung der Parkzeit zulässig ist (Parkraumbewirtschaftung):

Zone A: 1. Parkplatz Kirchstraße 2. Rathausplatz 3. Weyermannallee (Parkplatz sowie Straßenabschnitt zwischen Parkplatz und Luisenstraße) 4. Am Saynschen Hof/Kirchstraße 5. Bahnhofstraße (zwischen Mülheimer Straße und Am Saynschen Hof) 6. Mülheimer Straße (zwischen Linzer Straße und Kirchstraße) 7. Bergstraße/Ecke Kreuzweidenstraße 8. Kreuzweidenstraße (Rückseite Rathaus) 9. Mülheimer Straße 10. Clemens-Adams-Straße 11. Rommersdorfer Straße (bis Bernhard-Klein-Straße) 12. Rheingoldweg (bis Gartenstraße) 13. Bernhard-Klein-Straße 14. Schülgenstraße

Zone B: 15. Göttchesplatz 16. Rommersdorfer Straße (zwischen Bernhard-Klein-Straße und Bismarckstraße) 17. Alexander-von-Humboldt-Straße 18. Giradetallee 19. Austraße 20. Am Spitzenbach 21. Parkplatz Lohfelder Straße § 2 Gebührenpflicht (Bewirtschaftung)

Die Bewirtschaftung erfolgt auf den in § 1 aufgeführten Parkplätzen/Parkständen zu folgenden Zeiten: a) Nr. 1-14 (Zone A): montags bis freitags 08:00–19:00 Uhr und samstags 08:00–14:00 Uhr (= 61 Stunden) b) Nr. 15-16 und Nr. 21: täglich von 08:00-18:00 Uhr (= 70 Stunden) c) Nr. 17-20: täglich von 08:00-22:00 Uhr (= 98 Stunden) § 3 Gebühren (1)

Im Zuge der Bewirtschaftung der in § 1 aufgeführten Parkplätze/Parkräume werden Gebühren in Höhe von 0,50 € (= Mindestgebühr) je angefangene halbe Stunde bis zu einer Höchstparkdauer von 3 Stunden erhoben. (2) Ist ein Parkscheinautomat nicht funktionsfähig, so darf nur bis zur angegebenen Höchstparkdauer geparkt werden. In diesem Fall ist die Parkscheibe zu verwenden. bö