Fahrradstraße Frankenweg

Die Fraktion „Liste Bündnis90/Die Grünen“ stellt den Antrag „den Frankenweg als Fahrradstraße auszuweisen und dies beim Straßenausbau zu berücksichtigen“

Begründung:

Fahrradstraßen sind nach Straßenverkehrsordnung zulässig und wurden in mehreren hundert Straßen und vielen Städten bereits realisiert. Mit der Ausweisung des Frankenwegs als Fahrradstraße würde dem Radverkehr gegenüber dem motorisierten Verkehr Vorrang gegeben und eine nachhaltige Mobilität gefördert.

Durch eine Beschilderung und Piktogramme auf der Straße, die der Straßenverkehrsordnung entsprechen, könnte der Frankenweg als Fahrradstraße gekennzeichnet werden. Damit wäre auch weiterhin Kraftfahrzeugverkehr zulässig. Die Höchstgeschwindigkeit auf Fahrradstraßen beträgt für alle Verkehrsteilnehmer auf 30 km pro Stunde.

Mit einer entsprechende Fahrbahnbreite (z. B. 4,75 m) kann auch ein sicheres Vorbeifahren von Kraftfahrzeugen an Radfahrer*innen erreicht werden. Dies sollte beim Straßenausbau berücksichtigt werden. Hierzu könnte auch der Ausbau des Frankenwegs als niveaugleiche Straße beitragen. Eine Fahrradstraße würde auch das Parkplatzangebot am Frankenweg nicht reduzieren. 

Die Ausweisung des Frankenwegs als Fahrradstraße bietet sich an, da er stark von Radfahren benutzt wird, insbesondere von vielen Schüler*innen der drei Schulen (Siebengebirgsgymnasium, Gesamtschule St. Josef und Löwenburgschule), die an der Nord-Südachse liegen, zur Sicherheit der Radfahrer*innen beiträgt und von vielen Anliegern des Frankenwegs gewünscht wird.

Die Ausweisung des Frankenwegs als Fahrradstraße kann auch ein wichtiger Baustein eines Radfahrkonzepts sein, dass neben dem Frankenweg auch die Rommersdorfer Straße als Fahrradstraße ausweist und damit eine sicherere Nord-Südverbindung für den Radverkehr schafft. kw

GRÜNE lehnen neue Parkgebührenordnung ab

Die Stadtverwaltung hat eine neue Parkgebührenordnung vorgelegt, die eine erhebliche Ausweitung der gebührenpflichtigen Parkzeiten bedeutet und das Parken in Bad Honnef wesentlich teurer macht. Darüber hinaus werden mit der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung die Parkmöglichkeiten für Anwohner und Beschäftigte in der Innenstadt weiter reduziert. Ein Beitrag zur Belebung der Innenstadt und zur Reduzierung der Verkehrs- und Emissionsbelastung ist davon auch nicht zu erwarten.

Die GRÜNEN haben am 22.Juni im Verkehrsausschuss gegen die Beschlussempfehlung der Verwaltung zur Änderung der Parkgebührenordnung gestimmt. Sie wurde jedoch mit 9 Stimmen von CDU, FDP und Bürgerblock gegen 7 Stimmen der SPD und GRÜNEN angenommen, so dass der Rat am 6. Juli das letzte Wort über die Änderung Parkgebührenordnung hat.

Im Fokus des sogenannten „Parkraumbewirtschaftungskonzept“, das Grundlage für die Parkgebührenordnung ist, steht lediglich die Generierung neuer Einnahmen für die Stadt. Die Bedürfnisse von Anwohnern und Beschäftigten, werden ebenso ausgeblendet wie die der Fußgänger und Radfahrer. Eine Vermeidung von Durchgangsverkehr in der Innenstadt und zusätzlicher Verkehrsbelastungen von Wohngebieten wurde auch nicht verfolgt.

Die Chance, mit einem Konzept einen Beitrag zur Reduzierung der Emissionsbelastungen (Lärm, Schadstoffe), eine gleichberechtigte Einbeziehung aller Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer), eine barrierefreie Gestaltung der Verkehrsflächen und eine Verbesserung des ÖPNV-Angebots zu erreichen, wurden nicht genutzt. Ebenso ist nicht erkennbar, ob der Einzelhandel davon profitieren kann und wie die Parkplatzsuche unterstützt wird. Um eine höhere Fluktuation beim Parken zu erreichen, was die Verwaltung als Ziel vorgibt, würde auch eine weitere Begrenzung des gebührenfreien Parkens mit Parkscheibe ausreichen.

In der geänderten Parkgebührenordnung wird entgegen unseren Forderungen die bestehende Gebührenpflicht von derzeit 54 Std./Woche in der Zone A auf 61 Std./Woche und in der Zone B sogar auf 70 bis 98 Std./Woche ausgeweitet. Auch die Bewirtschaftung des Parkplatzes an der Lohfelder Straße, die wir abgelehnt haben, ist in der geänderten Parkgebührenordnung enthalten. 

Unsere Forderung für Anwohner der Zone A eine gebührenfreie Parkzeit von mindestens einer Stunde (mit Parkscheibe) in Zone A zu ermöglichen, wurde ebenfalls nicht abgelehnt. Ebenso findet unsere Forderung, bei der Parkraumbewirtschaftung die Anforderungen von Beschäftigten in den Zone A und B zu berücksichtigt im Parkraumbewirtschaftungskonzept und in der Parkgebührenordnung keine Berücksichtigung.

Im Interesse der Menschen, die in der Innenstadt wohnen und arbeiten, aber auch der Besucher der Innenstadt, werden wir auch im Rat die neue Parkgebührenordnung ablehnen.

Klaus Wegner

Vorsitzender der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen in Bad Honnef