Bad Honnef: CDU und GRÜNE zum Haushalt

CDU Bad Honnef zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen und der Grundsteuer B

Im Rahmen der Haushaltsberatungen des Rates hat es zuletzt eine heftige Kontroverse zu Erhebung von Straßenbaubeiträgen im Zusammenhang mit dringend anstehenden Ausbaumaßnahmen in Bad Honnef sowie zur Reduzierung der Grundsteuer B gegeben.

Die Fraktion Bündnis 90 die Grünen hatten am Nachmittag vor der entscheidenden Ratssitzung zur Überraschung sowohl der Verwaltung, als auch der anderen Fraktionen im Rat der Stadt Bad Honnef beantragt, die Erhebung von Straßenbaubeiträgen auszusetzen, bis das Land darüber entschieden hat, ob infolge einer Änderung des Kommunalabgabengesetzes die Erhebung von Ausbaubeiträgen in Nordrhein Westfalen künftig unterbleiben kann. Sie hatte ferner beantragt, die Ortssatzung dahingehend zu ändern, dass Ausbaumaßnahmen nur dann durchgeführt werden, wenn die Mehrheit einer betroffenen Bürgerversammlung sich hierfür ausspricht. Diese Anträge sind mit den Stimmen der CDU, dass Bürgerblock und der FDP abgelehnt worden. Gleichzeitig haben diese drei Fraktionen die Anträge von SPD und Bündnis 90 die Grünen zurückgewiesen, bereits im Jahre 2019 die Grundsteuer B zu senken.

Im Zusammenhang mit den Anträgen zu den Straßenbaubeiträgen hatte die Verwaltung vor der Abstimmung im Rat auf eine frühere Stellungnahme der Kommunalaufsicht verwiesen, nach der die Kommunen verpflichtet sind, im Zusammenhang mit der Durchführung von Straßenbaumaßnahmen Ausbaubeiträge zu erheben. Diese grundsätzlich geltende Beitragserhebungspflicht habe zur Folge, dass weder die Verwaltung, noch der Rat einer Kommune von der Erhebung solcher Beiträge absehen können. Ausdrücklich hatte die Kommunalaufsicht darauf verwiesen, dass im Falle einer anderslautenden Handhabung gegebenenfalls Schadensersatzansprüche sowohl gegenüber den Verwaltungsmitarbeitern, als auch gegenüber Mitgliedern des Rates geltend zu machen seien.

„Vor dem Hintergrund dieser eindeutigen Hinweise haben wir uns entschieden, die offensichtlich nicht näher geprüften Anträge der Fraktion Bündnis 90 die Grünen zurückzuweisen, betont Sebastian Wolff, Fraktionsvorsitzender der CDU Fraktion im Stadtrat von Bad Honnef. „Wir sind bereit, über vieles ernsthaft zu diskutieren; offensichtlich rechtswidrige Ratsbeschlüsse tragen wir allerdings schon im Ansatz nicht mit“, ergänzt Wolff.

„Aus unserer Sicht ist es durchaus denkbar, langfristig auf die Erhebung von Ausbaubeiträgen zu verzichten, wenn die landesrechtlichen Bestimmungen eine Änderung der Finanzierung solcher Ausbaumaßnahmen vorsehen und die Kommune damit nicht zusätzlich wirtschaftlich belastet wird“, betont Michael Lingenthal, Vorsitzender des CDU Stadtverbandes in Bad Honnef. „Denn die zum Teil seit Jahrzehnten immer wieder nur geflickten Straßen in Bad Honnef bedürfen dringend einer Sanierung, deren Kosten nicht zulasten aller Bürger der Stadt gehen können, weil dies ansonsten wieder zu Steuer- und Gebührenerhöhungen führen würde, welche insbesondere die sozial schwächeren Bürger unserer Stadt beträfen“, erläutert Lingenthal.

Ähnlich steht die CDU auch zu den Anträgen von SPD und Bündnis 90 die GRÜNEN, die Grundsteuer B wieder zu senken.

„Eine Grundsteuersenkung kommt für uns dann in Betracht, wenn sich abzeichnet, dass wir auch bei einer solchen Senkung ein positives Haushaltsergebnis erreichen. Dies ist bei einem für 2019 angenommenen Haushaltspuffer von lediglich rund 400.000 € nicht zu gewährleisten. Denn wir müssen auf Dauer sicherstellen, dass wir nicht wieder in die Haushaltssicherung gelangen, um die dringend notwendigen Investitionen in unserer Stadt vornehmen zu können, erklärt Sebastian Wolff, der darüber hinaus ergänzt: „Das gleiche gilt für den Fall, dass die Steuereinnahmen bei gleichen Hebesetzen infolge der anstehenden Grundsteuerreform drastisch steigen sollten. Eine solche Steigerung würden wir durch eine entsprechende Senkung der Hebesätze an die Bürger zurückgeben.“

„Dabei müssen wir aus Gründen der Fairness immer darauf achten, dass keine Lücken im Haushalt entstehen, die letztlich dann wieder durch Gebühren ausgeglichen werden müssen. Denn während die Grundsteuer alle Bürger gleichmäßig belastet, tragen die Lasten der Gebühren diejenigen, welche die Leistung in Anspruch nehmen und das sind in der Regel – wie das Beispiel der Kindergartengebühren zeigt – junge Familien, die wir eher entlasten wollen“, ergänzt in diesem Zusammenhang Hansjörg Tamoj, stellvertretender Vorsitzender der CDU Bad Honnef und Mitglied des Rates.

Bad Honnef, den 19.2.2019, Gezeichnet Hansjörg Tamoj Pressesprecher

Grüne: Mehr Menschen müssen sich Bad Honnef leisten können. CDU, Bürgerblock und FDP verhindern jedoch Entlastung und Mitbestimmung

Nachdem CDU, FDP und Bürgerblock bereits letztes Jahr Anträge der Grünen zur Senkung der Abwassergebühren und der Straßenbaubeiträge abgelehnt haben, verhinderten sie in der Beratung des Haushalts für 2019 auch die Senkung der Grundsteuer B.

CDU, FDP und Bürgerblock haben in der Ratssitzung auch alle von den Grünen beantragen Maßnahmen verhindert, die zur Verbesserung der Bedingungen für die Finanzierung von Straßenbaubeiträgen und die Mitbestimmung betroffener Bürger*innen beitragen können. Dies betrifft die Reduzierung der Vielzahl geplanter Straßenbaumaßnahmen, deren Kosten die Eigentümer anliegender Grundstücke zum größten Teil tragen müssen und die für viele unzumutbar hoch sind und die Mitbestimmung der Anlieger bei vorgesehenen Straßenbaumaßnahmen. Sogar einer Kostenreduzierung bei der Planung und Überwachung von Straßenbauprojekten durch mehr Fachkräfte in der Verwaltung, statt kostenintensiven Auftragsvergaben, haben sie abgelehnt. Verhindert haben sie auch die Aussetzung der Erhebung von Straßenbaubeiträgen bis zur derzeit angestrebten Änderung auf Landesebene.

Der Spielraum für eine Absenkung der Grundsteuer B besteht, da sich vom Entwurf bis zur 4. Änderung des Haushaltsplans das Ergebnis um 0,85 Mio. € verbessert hat, die Erträge sogar um 2,28 Mio. € gestiegen sind. Es kann erwartet werden, dass 2019 das geplante Ergebnis von plus 0,4 Mio. € weit übertroffen wird, da auch in den letzten Jahren das Ergebnis deutlich über der Planung lag und Überschüsse von über 1 Mio. € pro Jahr erzielt wurden. Der Vergleich der Haushaltspläne von 2019 und 2015 zeigt, dass die Steuereinahmen um 9,6 Mio. € (24,5 %) auf 39,1 Mio. € gestiegen sind – alleine die Grundsteuer B um 2,7 Mio. € (36,4 %).

Der aktuelle Investitionsplan für 2019 erreicht fast 17 Mio.€ Auszahlungen. Das sind 3,3 Mio.€ mehr als im Entwurf und sogar 12,5 Mio.€ mehr als im Plan von 2015. Höhere Investitionen, die zur Beseitigung des Sanierungsstaus beitragen, sind zu begrüßen, sie sollte jedoch Menschen, die hier leben, nicht überfordern.

Der Investitionsplan für 2019 bis 2023 sieht Straßenbaumaßnahmen in 56 Straßen vor – viel mehr als seit Jahren – , für die durchschnittliche Gesamtkosten von fast 5 Mio. € pro Jahr geplant werden. Damit würden auf Eigentümer anliegender Grundstücke Straßenbaubeiträge von insgesamt über 3 Mio. € pro Jahr zukommen. Für den Einzelnen ergeben sich daraus vier- bis fünfstellige Straßenbaubeiträge, was insbesondere junge Familien und Rentner*innen, überfordern könnten. Bereits der Verzicht auf geplante Straßenbaumaßnahmen, die in den Bürgerversammlungen eindeutig abgelehnt wurden, reduziert die Ausgaben der Stadt und vermeidet eine finanzielle Überforderung betroffener Bürger*innen. Dies gilt aktuell z. B. für die Brückenstraße, die Grabenstraße und den Floßweg.

Anlieger sollten als Experten in ihrem Wohnumfeld anerkannt werden. Sie sollten in Bürgerversammlungen mehr Mitwirkungsrechte bekommen, z. B. mitentscheiden können, ob nach der Kanalerneuerung eine „Wiederherstellung“ erfolgen sollte, deren Kosten das Abwasserwerk trägt und die über die Abwassergebühren finanziert werden oder eine „Erneuerung /Neugestaltung“ der Straße erfolgen sollte, bei der von jedem Eigentümer anliegender Grundstücke Straßenausbaubeiträge verlangt werden. Wichtig wäre auch, dass Anlieger nicht eine erforderliche Straßenerneuerung zu bezahlen haben, die durch Unterlassung von Sanierungsarbeiten, Bauarbeiten des Abwasserwerks, der BHAG und/oder der Telekom sowie den Schwerlastverkehr an Baustellen verursacht wurde.

Die Investitionsplanung im Straßenbau enthält Kosten für die Vergabe der Planung, Ausschreibung und Baustellenüberwachung. Nach bisherigen Erfahrungen liegen diese bei etwa 15 % der Gesamtkosten. Bei geplanten durchschnittlichen Investitionen von nahezu 5 Mio. € würden hierfür jährlich fast 1 Mio. € anfallen. Zusätzliche Fachkräfte in der Verwaltung könnten diese Leistungen günstiger erbringen, zur Verkürzung der Arbeitsabläufe und zum Kompetenzgewinn beitragen.

Die Erhebung von Straßenbaubeiträgen führt nicht nur für viele Bürger*innen zu unzumutbaren finanziellen Belastungen, sondern auch zu zahlreichen Gerichtsverfahren. Daher hat die Abschaffung und Änderung der Straßenausbaubeiträge in der öffentlichen Diskussion und in den Gremien der Länder und Kommunen wieder an Aktualität gewonnen. In einigen Bundesländern wurden Straßenausbaubeiträge bereits abgeschafft (z. B. in Bayern), andere Bundesländer überlassen es den Kommunen, ob sie „wiederkehrende Beiträge“ oder „Einmalbeiträge“ erheben (z. B. Rheinland-Pfalz). Auch in NRW laufen seit November 2018 im Landtag Bestrebungen zur Abschaffung bzw. Änderungen der regulativen Bedingungen für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen. Ergebnisse sollen im Mai vorgelegt werden. Daher kann eine Entscheidung hierüber noch in diesem Jahr erwartet werden. Viele Bürger*innen und auch die Verwaltung in Bad Honnef könnten davon profitieren, da noch zahlreiche Abrechnungen von Straßenausbaubeiträgen ausstehen, mehrere Straßenerneuerungen begonnen wurden und zahlreiche Straßenbaumaßnahmen geplant sind.

Wir setzen uns weiterhin für die Senkung der Grundsteuer B ein und werden nochmals beantragen, dass bei Straßenbaumaßnahmen die Betroffen mitentscheiden können, die Beitragspflicht für alle Straßenarten gesenkt wird, Möglichkeiten einer breiteren Finanzierung durch „wiederkehrende Beiträge“ genutzt werden, bei öffentlicher Förderung die Straßenbaubeiträge reduziert werden und Härten vermieden werden.

Unser Ziel bleibt eine nachhaltige Entwicklung der Stadt, die sich nicht auf Wachstum und eine positive Haushaltsentwicklung beschränkt, sondern das Gemeinwohl in den Mittelpunkt stellt und die Relevanz von Klima- und Naturschutz anerkennt.

Klaus Wegner, Sprecher der Fraktion „Liste Bündnis 90/Die Grünen“ in Bad Honnef

Foto: Andreas Hermsdorf/Pixelio.de

SPD-Fraktion berät den Haushaltsentwurf in einer Klausursitzung

Vergangene Woche trafen sich die Mitglieder der SPD-Fraktion zu einer Klausursitzung, um sich gründlich auf die anstehende Haushaltsplanberatung vorzubereiten.

Gisela Zierau SPD Ratsmitglied u.a. im Haupt- und Finanzausschuss fasste die zentralen Fragen zusammen:
„Der Ball muss ins Tor – so formulierte es BM Neuhoff bei der Vorstellung des Haushaltplanentwurfs für 2017 im letzten Jahr.

Es ist Halbzeit in der Wahlperiode und die Frage ist, ob die bisherigen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung seit der letzten Kommunalwahl tatsächlich den strukturellen Haushaltsausgleich gebracht haben, der den Verzehr des Eigenkapitals  stoppt. Wie entwickelt sich die Ertragsfähigkeit der Stadt? Wie hoch ist der Sanierungsstau bei der kommunalen Infrastruktur und in welchem Zeitraum kann dieser abgebaut werden?

Die SPD stellt fest. Erstens: die Verwaltung benennt in ihrem Haushaltplanentwurf für 2017  Risiken und Chancen für die Stadtentwicklung. Es stellt sich die Frage, wie realistisch die zugrunde gelegten Annahmen sind.
Zweitens: die Arbeit der eingesetzten Finanzkommission ist keine finanzpolitische Weichenstellung. Die ihr übertragene permanente Prüfung jeder Ausgabenposition durch die Stadt ist lediglich eine selbstverständliche Routineaufgabe.

Die Frage bleibt: welche echten Weichenstellungen sind tatsächlich vorgenommen worden, und liegt der Ball vor dem Tor – oder ist er noch weit davon entfernt?“

Anhand einiger ausgewählter Schlüsselzahlen des Haushalts und ihrer Entwicklung seit 2014 wurden in der Klausur Antworten gefunden, die nach Ansicht der SPD nicht gerade Anlass zur Euphorie geben.

In Bezug auf die Entwicklung des Eigenkapitals der Stadt muss laut SPD festgestellt werden, dass seit dem Vollzug des Haushaltsjahrs 2015 mit einem zusätzlichen Minus von rund  2 Mio. gegenüber der Planung von 3,3 Mio ein unmittelbarer Verzehr der Allgemeinen Rücklage stattgefunden hat und ein Verzehr des Eigenkapitals eingeleitet wurde.  Alleine durch den Haushaltsvollzug in 2015 wurden rund 4,5 Mio. Eigenkapital vernichtet.

Auch die Verwaltung musste feststellen, dass bislang noch nie ein Planungshaushalt im Vollzug derart aus dem Ruder gelaufen ist wie 2015. Wie das Haushaltsdefizit 2016 aussehen wird ist abschließend noch nicht bekannt – so die SPD. Sie schließt als Erkenntnis für die Zukunft daraus: Selbst wenn in den nächsten Jahren wie in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt würde, würden die geplanten Überschüsse nicht ausreichen, um die dringend notwendigen Erhaltungsinvestitionen aus eigener Kraft vorzunehmen. Geschweige denn, zum Teil Jahrzehnte zurückliegende Versäumnisse zu korrigieren.

Gisela Zierau abschließend: „Unter Berücksichtigung des 1. Änderungspapiers des Haushaltplanentwurfs für 2017 schließt das ordentliche Ergebnis des Gesamtergebnisplans mit einem Überschuss von 888 T€ ab. Formal liegt damit ein ausgeglichener Haushalt vor, der allerdings im Wesentlichen nur durch eine exorbitante Erhöhung der Steuern und Abgaben, insbesondere der Grundsteuer B,  erreicht wird und einseitig zu Lasten der Familien und der Bürger von Bad Honnef geht.“

„Natürlich bleibt die Erhaltung und Erneuerung des kommunalen Vermögens für die nächste Generation für uns eine unverzichtbare Aufgabe.“ So der Fraktionsvorsitzende der SPD, Guido Leiwig. „ Natürlich besteht mehr denn je die Notwendigkeit, den Vermögensabbau der Stadt zu stoppen und die Ausgleichsrücklagen wieder aufzufüllen. Das wollen wir aber nicht um jeden Preis, denn dann würde die Steuer- und Abgabenschraube überdreht.“

Leiwig weiter: „Die SPD-Fraktion hat bis auf die Erhöhung der Elternbeiträge für die Kinderbetreuung alle  Konsolidierungsbemühungen im Rat unterstützt, kann aber nicht übersehen, dass die weitere Belastung insbesondere der Familien und  Rentner in diesem Tempo nicht weitergehen darf. Unser Maßstab war und ist eine soziale und gerechte Politik für Bad Honnefs Bürger.

Bei einem geplanten Überschuss von insgesamt 888 T€ in 2017 wäre die Stadt auch bei einer Erhöhung der Grundsteuer B auf nur 680 Prozentpunkte – statt der geplanten 730 – in der Lage einen ausgeglichen Haushalt inklusive eines Puffers von ca. 350T€ für dieses Jahr aufzustellen.
Die SPD fordert daher die Absenkung der geplanten Erhöhung der Grundsteuer B um 50 Prozentpunkte von 730 auf 680 v. H .und wird nur unter dieser Bedingung dem Haushalt 2017 zustimmen.“ km