Bad Honnef: Inselcafe zu vermieten

Interessenbekundungsverfahren (IBV) Inselcafe 

Mietvertrag für den Unterhalt und Betrieb des Inselcafés (keine Systemgastronomie) auf der Rheininsel Grafenwerth in 53604 Bad Honnef einschließlich der Renovierung des Bestandsgebäudes.

 Öffentliche Stelle:

 Stadt Bad Honnef

Der Bürgermeister

Rathausplatz 1

53604 Bad Honnef

Ansprechpartner/in:

Fachdienstleitung Liegenschaften

Frau Angelina Grins

Rathausplatz 2-4

53604 Bad Honnef

Telefon:         +492224/184-150

Fax:                +492224/184-4150

E-Mail: angelina.grins@bad-honnef.de

Inhaltsverzeichnis:

  1. Art des Projekts
  2. Ort der Leistung
  3. Zeit der Leistung
  4. Anlass des Interessenbekundungsverfahrens
  5. Rechtsgrundlage und Hinweis zum Interessenbekundungsverfahren
  6. Aufgabenstellung
  7. Objektbeschreibung
  8. Finanzierung
  9. Ablauf des Interessenbekundungsverfahrens
  10. 10.Kriterien für den Nachweis der Eignung, Fachkunde und Leistungsfähigkeit
  11. 11.Abgabefrist für die Interessenbekundungserklärung
  12. 12.Veröffentlichung / Bekanntmachung
  13. 13.Anlagen
  1. Art des Projektes

Mietvertrag für den Unterhalt und Betrieb des Inselcafés (keine Systemgastronomie) auf der Rheininsel Grafenwerth in 53604 Bad Honnef einschließlich der Renovierung des Bestandsgebäudes.

  1. Ort der Leistung

Inselcafé auf der Rheininsel Grafenwerth, Insel Grafenwerth 2, 53604 Bad Honnef. Das Objekt stammt aus dem Jahr 1949 und befindet sich im Landschaftsschutzgebiet. Die Belange der Natur und des Artenschutzes genießen somit einen besonderen Stellenwert.

Im Gesamtgefüge von Rhein, Schwimmbad, Wiesenflächen, Ufer und Spielplatz kommt der Insel Grafenwerth die wesentliche Funktion für die Naherholung zu. Von hier aus ist die landschaftliche Einbettung der Stadt zwischen Siebengebirge und Rhein besonders gut wahrnehmbar. Von der Insel Grafenwerth aus bestehen Blickachsen nach Bonn und den einrahmenden Landmarken Drachenfels und Rolandsbogen.

Die Insel Grafenwerth ist für den allgemeinen, motorisierten Verkehr gesperrt. Sie bietet durch die großzügigen Wiesenflächen und einen lockeren gemischten Baumbestand den idealen Platz für Erholungssuchende. Mit zwei Fußgängerbrücken ist die fußläufige Erreichbarkeit sowie die Erreichbarkeit für den Radverkehr gewährleistet. Zudem gibt es einen Anleger für die Personenschifffahrt.

Vor der Grafenwerther Brücke im Norden ankert neben einem Yachthafen auf der Honnefer Uferseite mitten im Altarm der 1917 gebaute Aalschokker „Aranka“. Er war bis 1990 im Einsatz und steht unter Denkmalschutz. Der Aalschokker bildet mit dem östlich liegenden Yachthafen und dem Drachenfels im Hintergrund ein beliebtes Fotomotiv und ein Wahrzeichen von Bad Honnef.

Um die Qualität der Insel Grafenwerth aufzuwerten, hat sich die Stadt im Herbst 2017 mit dem Antrag „Grünes Juwel in neuem Glanz“ erfolgreich um Fördermittel aus dem Städtebauprogramm „Zukunft Stadtgrün“ des Bundes beworben. Erste Baumaßnahmen im Bereich der sog. Nordspitze um das ausgeschriebene Objekt sind bereits abgeschlossen. Mit den weiteren geplanten Maßnahmen wird die ruhige und naturnahe Nutzung der Insel gestärkt.

Die Entwicklung der Insel Grafenwerth soll durch ein entsprechendes gastronomisches Angebot abgerundet werden. Folgende Ziele werden verfolgt

  • Attraktivitätssteigerung des Freizeit- und Erholungsgebietes Insel Grafenwerth
  • Steigerung der Lebensqualität der Bad Honnefer Bürger und der Gäste der Stadt
  • Stärkung des Tourismus
  • Bindung der Menschen an die Stadt und die Region
  • Aufwertung der Aufenthaltsqualität auf der Insel Grafenwerth und am Rheinufer
  1. Zeit der Leistung

Beginn der Maßnahme:                 Nach Zuschlag, mit Abschluss des Mietvertrags

Abschluss der Maßnahme:           Vertragslaufzeit 10 Jahre mit jeweils 2x
Verlängerungsoption für 5 Jahre

Unterhalt und Betrieb:                    Nach Zuschlag, mit Abschluss des Mietvertrags

  1. Anlass des Interessenbekundungsverfahrens

Die Stadt Bad Honnef ist Eigentümer des Inselcafés und möchte mit diesem Verfahren das Interesse der Marktteilnehmer am Abschluss eines Mietvertrages über den Betrieb und den Unterhalt des Inselcafés mit der Verpflichtung zur Durchführung von Renovierungsmaßnahmen ermitteln.

Mit dem vorliegenden Interessenbekundungsverfahren soll das Interesse und die Bereitschaft privater Investoren am Markt erkundet werden, unter welchen Bedingungen die erforderliche Renovierung sowie der Betrieb und Unterhalt des Inselcafés für die Laufzeit von 10 Jahren mit Verlängerungsoption von jeweils zweimal 5 Jahren übernommen werden kann. Interessenten haben die Möglichkeit, ihr Interesse darzulegen.

  1. Rechtsgrundlage und Hinweise zum Interessenbekundungsverfahren

Dieses Interessenbekundungsverfahren orientiert sich an § 7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Die Veröffentlichung dieser Informationsunterlage enthält eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung, die nicht den vergaberechtlichen Bestimmungen des GWB, der VgV oder der Vergabeordnungen (VOB/A, UVgO) unterliegt. Es handelt sich bei diesem Interessenbekundungsverfahren nicht um eine den vergaberechtlichen Vorschriften unterliegende Ausschreibung.

Mit diesem Interessenbekundungsverfahren werden weder die Stadt Bad Honnef noch die Interessenten zur Durchführung des Projekts berechtigt oder verpflichtet. Das Interessenbekundungsverfahren dient vielmehr der Vorbereitung der Entscheidung durch die Stadt Bad Honnef über den Abschluss eines Mietvertrages zum Betrieb und Unterhalt des Inselcafés einschließlich der Sanierung des Bestandsgebäudes.

Die im Rahmen des Verfahrens ausgetauschten Unterlagen sowie mündlichen Abstimmungen sind demnach für beide Seiten unverbindlich. Aus der Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren lassen sich keine Verpflichtungen der Stadt Bad Honnef herleiten und es können insofern auch keine Ansprüche gegen die Stadt Bad Honnef geltend gemacht werden, insbesondere nicht aus der Nichtberücksichtigung von Angeboten / Konzepten oder für den Fall, dass der Abschluss eines Mietvertrages nicht erfolgt.

  1. Aufgabenstellung

Das Inselcafé wird derzeit auf Grundlage eines Interimspachtvertrages bewirtschaftet. Mit Hilfe des Interessenbekundungsverfahrens wird ein privater Anbieter gesucht, der eigenverantwortlich die Maßnahmen zur Renovierung des Inselcafés durchführt. Die Interessenten haben ferner den Betrieb und den Unterhalt des Inselcafés (einschließlich der in der Folgezeit erforderlichen weiteren Renovierungsmaßnahmen) für die Dauer von 10 Jahren mit Verlängerungsoption (siehe oben) ab Vertragsabschluss zu übernehmen.

Bezogen auf den Betrieb und den Unterhalt ist eine gastronomische Versorgung der Besucher/innen der Rheininsel Grafenwerth durch ein familienfreundliches, nachhaltiges Angebot mit regionalen Produkten sicherzustellen.

  1. Objektbeschreibung

Das Inselcafé verfügt über:

  1. ein Café/Restaurant (Innenraum, circa 60 Plätze)
  2. zwei Terrassen (circa 20 Plätze)
  3. einen Biergarten (Außenfläche, circa 300 Plätze)
  4. einen nicht eingerichteten Küchenbereich
  5. zwei WC-Anlagen (eine von außen zugänglich)
  6. ein Obergeschoss (Nutzung zu betrieblichen Zwecken).

Die Renovierung erfolgt zum Zwecke des gastronomischen Betriebs innerhalb der bestehenden Kubatur des Gebäudes. Insbesondere sind folgende Arbeiten erforderlich:

  1. Einbau Küche
  2. Einrichtung Kühlräume
  • Erneuerung Sanitäranlagen (inkl. Inklusions-WC)
  1. Instandsetzung der Holzverschalung der Untersichten der Dachüberstände
  2. Erneuerung Sockelputz
  3. Erneuerung Boden-/Wandbelag
  • Instandsetzung der technischen Anlagen, insbesondere Elektroinstallationen

Die Renovierung soll Green-Building Ziele verfolgen. Für die Zeit der Renovierungsmaßnahmen soll der Betriebes des Biergartens aufrechterhalten bleiben. Die mit den Renovierungsmaßnahmen geschaffenen Verbesserungen gehen mit Abschluss der Umsetzung in das Eigentum der Stadt Bad Honnef über. Die von außen zugängliche WC-Anlage des Inselcafés ist während der Öffnungszeiten für alle Besucher/innen der Rheininsel Grafenwerth geöffnet und zugänglich zu halten.

  1. Finanzierung

Die Interessenten haben die Planung, den Bau und die Finanzierung der Renovierungsmaßnahmen zu übernehmen. Die Stadt Bad Honnef geht derzeit von einem Investitionsvolumen von bis zu 800.000,00 EUR aus.

Der Interessent soll sich über die Einnahmen Dritter aus der Nutzung des Inselcafés sowie über die Reduzierung des von der Stadt Bad Honnef erhobenen marktüblichen Mietzinses refinanzieren. Zahlungen der Stadt Bad Honnef zur Finanzierung der Maßnahmen oder des laufenden Betriebs sind nicht vorgesehen.

  1. Ablauf des Interessenbekundungsverfahrens

Das Interessenbekundungsverfahren ist unterteilt in folgende Phasen:

  1. Teilnahmeverfahren und Eignungsprüfung
  2. Aufforderung zur Abgabe von Angeboten
  3. Zuschlagsverfahren

Zu 1. Teilnahmeverfahren und Eignungsprüfung

Mit Beginn des Teilnahmeverfahrens ruft die Stadt Bad Honnef durch Bekanntmachung zur Interessenbekundung und zur fristgerechten Abgabe einer Interessenbekundungserklärung auf. Aufgrund dieser können Interessenten der Stadt Bad Honnef eine formlose Interessenbekundung übermitteln. Nach Ablauf der Eingangsfrist erfolgt die Prüfung der Interessenten durch die Verwaltung der Stadt Bad Honnef. Die Interessenten werden darauf geprüft, ob sie zweifelsfrei leistungsfähig, fachlich und finanziell in der Lage sind, das Projekt zielgerecht umzusetzen (Eignungsprüfung, siehe auch Punkt 10.).

Zu 2. Aufforderung zur Abgabe von Konzepten

Die nach der Eignungsprüfung zugelassenen Interessenten werden daraufhin mit Fristsetzung zur Abgabe eines Renovierungs- und eines Betriebskonzeptes (zwei voneinander getrennte Konzepte) gebeten. Gleichzeitig erhalten sie die Angebotsunterlagen (Darlegung des weiteren Verfahrens, Entwurf des Mietvertrags, Leistungsverzeichnis). Die Konzepte sind in einem verschlossenen und beschrifteten Umschlag einzureichen. Nach Ablauf der Frist erfolgt der Eröffnungstermin durch die Verwaltung. Sendungen/Umschläge, die nach Ablauf der Frist eingehen oder die nur ein Konzept enthalten, können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden.

Zu 3. Zuschlagsverfahren

Aus den fristgerecht eingegangenen finalen Angeboten identifizieren die Sachverständigen den aus ihrer Sicht geeigneten Bieter und sprechen gegenüber dem Unterausschuss Liegenschaften der Stadt Bad Honnef eine Zuschlagsempfehlung aus. Die abschließende Entscheidung über den Zuschlag trifft der Unterausschuss Liegenschaften der Stadt Bad Honnef.

  1. 10.Kriterien für den Nachweis der Eignung, Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Ausschlusskriterien)

Die in der Folge aufgeführte

  • Anlage 1       (Eigenerklärung zur Eignung) und
  • Anlage 2       (Erklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozial-

versicherungsbeiträgen)

können im Fall der Teilnahme an diesem Interessenbekundungsverfahren bei der Stadt Bad Honnef (siehe Ansprechpartner) angefordert werden.

  1. Nachweis eines Referenzobjektes

Die Interessenten haben im Rahmen ihrer Interessensbekundung den Nachweis eines Referenzobjektes in Form einer Gaststätte mit mindestens 60 Plätzen Innengastronomie und mindestens 300 Plätzen Außengastronomie zu führen, welches von ihnen aktuell und seit mindestens fünf Jahren bewirtschaftet wird.

  1. Nachweis der personellen Kapazität

Die Interessenten haben im Rahmen ihrer Interessensbekundung den Nachweis der für die Durchführung der gastronomischen Leistung erforderlichen personellen Kapazität zu führen. Gefordert sind mindestens folgende 5 Mitarbeiter/innen: Food & Beverage Manager/in, stellvertretende/r Food & Beverage Manager/in, Veranstaltungsleiter/in, Küchenchef/in (Head of Culinary), Serviceleiter/in.

  1. Für die Abgabe einer gültigen Interessenbekundung sind zudem folgende Unterlagen zwingend vorzulegen:
  1. Formlose rechtskräftig unterzeichnete Interessenbekundungserklärung
  2. Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 1, siehe oben)
  3. Erklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen (Anlage 2, siehe oben)
  4. Beschreibung des benannten Referenzobjektes
  5. Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
  6. Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach dem Infektionsschutzgesetz (IFSG)
  7. Aktuelles Führungszeugnis
  8. Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung (Mindestversicherungssummen: Personenschäden000.000 Euro sowie Sach- und Vermögensschäden 500.000 Euro)
  9. Bankbestätigung/-bürgschaft über Bonität in Höhe von 800.000 Euro

Bei einer Interessensbekundung durch eine juristische Person (GmbH, Aktiengesellschaft, Genossenschaft oder Verein) sind zusätzlich folgende Unterlagen vorzulegen:

  1. Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  2. Gesellschaftsvertrag/Satzung in Kopie
  3. Handels/Vereins-/Genossenschaftsregistereintragung
  1. Weitere Erklärungen:
  2. Zulassung zum Ausbildungsbetrieb bei der IHK: Das Unternehmen des Interessenten muss durch die IHK als Ausbildungsbetrieb zugelassen sein. Der Bieter muss zudem die Bereitschaft erklären, Personen mit Handicap auszubilden und / oder einzustellen.
  3. Vorliegen eines Hygienekonzepts nach HACCP des Referenzobjekts.

——–

Die Erklärungen nach A., B. und D. sind mittels der von der Stadt Bad Honnef auf Anforderung bereitgestellten Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 1, siehe oben) abzugeben.

Bei den vorzulegenden Unterlagen nach C. handelt es sich um Ausschlusskriterien für den Nachweis der Eignung, Fachkunde und Leistungsfähigkeit. Die Unterlagen sind vollständig, ausgefüllt und unterzeichnet einzureichen.

Die Verwaltung behält sich vor – entsprechend der Erklärung zur Eignung (Anlage 1, siehe oben) – die darin aufgeführten Bestätigungen nachzufordern.

Mit Abgabe der Interessensbekundung erklären sich die Interessenten mit den Teilnahmebedingungen einverstanden.

  1. 11.Abgabefrist für die Interessenbekundungserklärung

Die Abgabe der im Rahmen der Interessenbekundung unter obiger Nummer 10 genannten Unterlagen muss

bis spätestens:         10.01.2022, 12:00 Uhr

bei:                             Stadt Bad Honnef, Der Bürgermeister

Fachdienst Liegenschaften

Rathausplatz 1

53604 Bad Honnef

schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit dem darauf befindlichen Hinweis „IBV Inselcafé“ erfolgen. Nicht unterschriebene, inhaltlich abgeänderte, unvollständige oder nach Ablauf der vorgenannten Frist eingegangene Interessenbekundungen werden nicht berücksichtigt. Der Interessent trägt die Verantwortung dafür, dass seine Interessenbekundung fristgerecht bei der vorgenannten Stelle eingeht. Die Möglichkeit für Anfragen zur Interessenbekundung besteht bis zum 03.01.2022.

  1. 12.Erstattung von Kosten

Für die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren wird keine Vergütung gewährt. Eine Erstattung der Kosten, die den Teilnehmern durch die Bearbeitung der Interessenbekundung entstehen, erfolgt nicht. Auch Auslagen der Teilnehmer werden nicht ersetzt.

  1. 13.Veröffentlichung / Bekanntmachung

Diese Veröffentlichung ergänzt inhaltlich eine öffentliche Bekanntmachung im Informationsblatt der Stadt Bad Honnef, Rundblick Siebengebirge.

Zudem veröffentlicht die Stadt Bad Honnef die zugrundeliegende Bekanntmachung auf der Internetseite https://meinbadhonnef.de.

Otto Neuhoff

Bürgermeister