Bürokratie entfesseln-Auch in Bad Honnef?

NRW schreitet voran. Auch Bad Honnef profitiert durch mehr Freiraum für Veranstaltungen

Sogenannte Entfesselungspakete werden noch in diesem und im kommenden Jahr folgen. Bürger, Gründer, Unternehmen, Arbeitnehmer, Verbände, Gewerkschaften, Politik und Wissenschaft sind aufgerufen, hierzu Vorschläge zu machen.

Ministerpräsident Armin Laschet sagte: „Mit dem Entfesselungspaket setzen wir ein erstes klares Signal für eine dynamische wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes. Es zeigt zugleich: Wir setzen unsere Ankündigungen schnell und konsequent um. Ich bin sehr dankbar, dass es dem Wirtschaftsminister in enger Kooperation mit den anderen Ressorts der Landesregierung gelungen ist, in so kurzer Zeit ein erstes Entfesselungspaket mit zahlreichen Änderungs- und Anpassungsvorhaben vorzulegen. Dabei geben wir Bewährtes nicht auf, wollen aber Belastendes zügig und konsequent beseitigen, damit sich unser Land wirtschaftlich nicht weiter unter Wert präsentieren muss.“

Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart betonte: „Wir wollen den erforderlichen Freiraum geben für Eigeninitiative und Innovationen, die wirtschaftliche Dynamik entfalten unter Wahrung von gesellschaftlich wichtigen und allgemein anerkannten Ziele wie Tariftreue und Mindestlohn.“ Der Wirtschaftsminister weiter: „Klar ist für uns dabei: Nicht alles, was wir vorgefunden haben, war falsch, aber vieles lässt sich besser machen. Deshalb schlagen wir dem Landtag Änderungen, Anpassungen und Streichungen mit Augenmaß vor“, so Minister Pinkwart.

Die wichtigsten zentralen Modernisierungsvorhaben im Einzelnen:

Ladenöffnungsgesetz

Die Neuregelung schafft verlässliche Rahmenbedingungen für Kunden, Handel, Kommunen und die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. In Zukunft sollen

  • die Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage von vier auf acht erhöht,
  • die Öffnungszeiten an Samstagen nicht mehr begrenzt werden (sechs Mal 24 Stunden).
  • Innerhalb einer Gemeinde dürfen zukünftig 16 (statt bisher elf) Sonntage freigegeben werden.

Die derzeit noch geltende Regelung ist durch eine Reihe von Gerichtsentscheidungen für alle Beteiligten kaum noch zu handhaben. Allein in den vergangenen zwei Jahren haben die Gerichte für mehr als 70 Kommunen im Land bereits festgesetzte verkaufsoffene Sonn- und Feiertage untersagt. Die Landesregierung will die Sonntagsöffnung verfassungsrechtlich absichern und das öffentliche Interesse daran besser dokumentieren. Künftig können neben örtlichen Festen, Märkten, Messen und ähnlichen Anlässen die verkaufsoffenen Sonntage auch folgenden Zielen dienen:

  • Belebung der Innenstädte
  • Herstellung eines zukunftsfähigen stationären Einzelhandels
  • Erhalt ortsnaher Versorgungsstrukturen (v.a. im ländlichen Raum)
  • Sichtbarkeit der Kommune als attraktiver Standort für Bürger und Unternehmen. eb