Bürger zur Parkraumbewirtschaftung in Bad Honnef

Evaluation des Parkraumbewirtschaftungskonzepts: Ideen und Anregungen gefragt

Ein sach- und fachgerechte Bewertung des Parkraumbewirtschaftungskonzepts liegt der Stadtverwaltung vor. Die Bürgerinnen und Bürger können ihre Ideen und Anregungen zu dieser Evaluation bis zum 05.11.2018 der Stadtverwaltung mitteilen. Die Präsentation „Parkraumevaluation Bad Honnef am Rhein – Bestandsanalyse und Schlussfolgerungen“ ist im Internet unter www.bad-honnef.de veröffentlicht und kann dort heruntergeladen werden. Alternativ kann sie im Rathaus der Stadt Bad Honnef, Rathausplatz 1, eingesehen werden.

Am 02.02.2017 hatte der Rat der Stadt Bad Honnef das Parkraumbewirtschaftungskonzept für das Gebiet der Stadt Bad Honnef beschlossen. Nach der Einführung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes zum 01.01.2018 wurde das Konzept zwischenzeitlich durch ein dazu beauftragtes Planerbüro evaluiert. Die Ergebnisse, in der Präsentation „Parkraumevaluation Bad Honnef am Rhein“ zusammengestellt, wurden dem Ausschuss für Umwelt, Wald, Verkehr, Feuerschutz und Rettungswesen (UWV) in seiner Sitzung am 04.10.2018 vorgestellt.

Bis zum 05.11.2018 besteht die Möglichkeit, der Verwaltung unter info@bad-honnef.de oder postalisch (Stadt Bad Honnef, Der Bürgermeister – Parkraumevaluation -, Rathausplatz 1, 53604 Bad Honnef) Ideen oder Anregungen bezogen auf die vorliegende Evaluierung zukommen zu lassen. Die weitere politische Beratung der Angelegenheit erfolgt in einer Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt, Wald, Verkehr, Feuerschutz und Rettungswesen am 22.11.2018 sowie in der darauf folgenden Sitzung des Rates am 13.12.2018.

Fragen beantwortet der Fachdienst Ordnung unter der Rufnummer 02224/184-178 oder per E-Mail info@bad-honnef.de. cp

SPD kritisiert „verbale Entgleisung“ des Bürgermeisters

SPD Ratsfraktion Bad Honnef  zum Vorwurf des Bürgermeisters, die SPD sei „partiell dement“

Im Bonner Generalanzeiger stand geschrieben: „Deutliche Kritik übt Neuhoff auch an den Teilen der Politik, die sich inzwischen gegen das Konzept wenden und eine sofortige Überarbeitung fordern. Denn gerade SPD und Grüne, die nun heftig gegen die Parkraumbewirtschaftung wettern, hätten die Ausweitung der Zone A und die Ausweitung der gebührenpflichtigen Zeiten erst ins Spiel gebracht. Im ursprünglichen Konzept der Stadtverwaltung sei das so nicht vorgesehen gewesen. Neuhoff spricht in diesem Zusammenhang von „partieller Demenz“.

Dazu schreibt die SPD in einer Presseerklärung: „Mit Kopfschütteln und Sorge reagieren die Sozialdemokraten auf die  beleidigenden Äußerungen des Bürgermeisters gegenüber der SPD und denen, die  das Parkraumkonzept kritisieren. „Indem er die SPD öffentlich beschimpft verlässt er den politischen Diskurs und stellt sich außerhalb aller gewohnten Umgangsformen innerhalb unseres kommunalen politischen Lebens“, sagt Guido Leiwig, Fraktionsvorsitzender der SPD. „Aus dem Bürgerdialog wird nach unserem Empfinden immer mehr ein Bürgermeistermonolog.

Natürlich hat sich die SPD zu jedem Zeitpunkt an der Meinungsbildung  zum Parkraumkonzept beteiligt. Das ist ihre Aufgabe. Dafür wurde sie gewählt.  Die SPD stand aber von Beginn an dem Parkraumkonzept sehr kritisch gegenüber, weil weder eine klare verkehrsregelnde  noch eine in sich stimmige Konzeption erkennbar waren. Diese Bedenken konnten in der weiteren Diskussion nicht abgebaut werden, sondern verstärkten sich noch. In dem letztlich vorgelegten  Regelwerk  war für uns vor allem die Absicht zu erkennen, die Bürger zur Kasse zu bitten. 

Dies hat die SPD nicht mitgetragen und dagegen gestimmt.  Die SPD sieht sich jetzt durch die breite Kritik der Bürger  in ihrer Meinung bestätigt.  Wir bedauern, dass der Bürgermeister sich nicht bereit zeigt, diese Fehlentscheidung rückgängig zu machen.  Stattdessen macht er durch seine verbale Entgleisung deutlich, dass es ihm offenbar an Erfahrung und Verständnis für demokratische Prozesse fehlt. Mit seiner Äußerung verlässt er den fairen Stil im Umgang mit politisch Andersdenkenden.“  Leiwig erwartet eine Entschuldigung, um im Rat wieder eine ordentliche Zusammenarbeit zu ermöglichen“.                                                                                                                         Klaus Munk

Gedanken über die Parkplatzsituation

PARKGEBÜHREN: CDU,SPD und Grüne stellen die Zeiger auf Null

Die Einführung flächendeckender Parkgebühren fand in der geplanten Form keine Mehrheit. Nach langer Überlegung entzog auch die CDU ihre Zustimmung. Da zuvor bereits Grüne und SPD zu ähnlichem Schluss kamen, bedeutet dies für das weit reichende Projekt erst einmal: Alle Zeiger zurück auf Null. Wenn Neubefassung, dann mit Neustart im Verkehrsausschuss..

In der Sache ist es nachvollziehbar: Zu viele Stunden am Tag Gebührenpflicht, zu großzügige Einbeziehung zu vieler Flächen, unlogische Trennung von Zonen, zu viele ungerecht Betroffene, keine minutengerechte Abrechnung, zu wenig soziale Aspekte. Das sind ausgeprägte konzeptionelle Schwächen, die letztendlich zum Fall des Vorhabens führten. Es war eine Frage der Zeit, wann die Kette der die Bevölkerung belastenden Beschlüsse gebrochen würde. Nicht zu erwarten, dass eine solche Serie sechs Jahre halten würde.

Zweieinhalb Jahre bewiesen die Honnefer nachdrücklich ihre Bereitschaft, höhere Beiträge und Grundsteuern und Gebühren zu zahlen. Um ihre Stadt finanziell wieder gesund und zukunftsfähig zu machen. Bürger und Kommunalpolitiker demonstrierten überzeugend, dass sie offene Ohren für Argumente sowie Bereitschaft zur Verantwortung haben. Die Sanierungsmaßnahmen liefen stets zu Lasten der Einwohner.

Nach dem Motto: „Viel hilft viel.“ Dass es auch anders geht, bewies die Ausschüttung von Überschüssen des LVR (Landschaftsverband Rheinland) direkt an die Kommunen. Im Fall von Bad Honnef über eine halbe Million Euro – viel mehr als jedes Paket aus den Erhöhungen von Gebühren oder Grundsteuer. Organisiert auf Kreisebene, von wo auch signalisiert wird: Eine zweite erhebliche Rückzahlung aus gleicher Quelle ist möglich. Außerdem zeichnet sich ein deutlich größerer Ertrag der Gewerbesteuer ab als erwartet. Ohne die Bausteine der Sanierung gegeneinander auszuspielen ist es eine Frage der Logik, wie und wo schwerpunktmäßig anzusetzen ist. Signifikante Entlastung der Kasse ist mindestens ebenso effizient wie Füllung durch neue Belastung der Leute vor Ort.

Generell trifft die Kritik Otto Neuhoffs, dass Skepsis oder Fragen früher hätten eingebracht werden sollen als in der finalen Umsetzungsphase. Natürlich wäre es rationaler gewesen, eher zuzuhören und die ja vorhandenen Kritiker nicht derart ruppig in eine Ecke der Nein-Sager zu drängen. Dennoch: Besser spät als gar nicht. Und – mit Verlaub – Prozesse sind durchaus legitim, in denen politische Parteien und Gruppen mit Entscheidungen ringen oder Widersprüche mühsam auflösen. Das muss man aushalten, denn das gehört zur Demokratie. Verstehen, Abwägen und Lernen ist immer gut.

Keinen Sinn machen Legendenbildung und alternative Wahrheiten. Es sind die Schwächen des Konzeptes, die zu seiner Ablehnung führten. Denn seine Planung wurde keineswegs verwässert; fast alle Änderungsvorschläge ernteten strikte Ablehnung. Eine Abrechnung wie in seligen Zeiten der Parkuhr mit Mindestgebühren statt minutengerecht ist anachronistisch. Eine Belastung der Schwimmbadbesucher mit neu eingeführten Parkgebühren an der Lohfelder Straße ist eine (kaum) verdeckte Erhöhung der sowieso gerade gestiegenen Bädertarife. Wenn dann – tatsächlich gegen Widerstand der Verwaltung – Abrechnung auch über Handy beschlossen wird, so ist das ein Schritt in die Gegenwart. Dabei mag es sein, dass das Design des Konzeptes mancherorts durchaus als der sprichwörtliche Schluck über den Durst gewertet wurde. Wen wundert’s?

Vielleicht wird es bei einem neuen Entwurf für den Ausschuss helfen, die eigentlichen Funktionen einer Parkraumbewirtschaftung neben der Abschöpfung der Einwohnerportemonnaies stärker in den Vordergrund zu stellen. Das bedeutet Antworten auf die Fragen: Ist ein solches System nötig oder sinnvoll in dieser Stadt? Was soll mit dem Konzept gesteuert oder gelenkt werden, was soll jenseits von Einnahmen erreicht werden? Unterstützt dies Innenstadt, Geschäfte und urbanes Leben?  Werden Belastung und Schaden für Anwohner minimiert? Viel lauter kann gesagt werden, dass auf solche Weise die Fluktuation in der City angekurbelt werden soll. Ökologische Ziele wie verminderter Schadstoffausstoß braucht differenzierte Betrachtung. Das Umfeld der Gebührenordnung verlangt Beratung mit klaren Ansagen zu wirklich zusätzlichen Parkflächen (Luisenstraße, Saynscher Hof, Post etc.).

Es ist in der Tat Aufgabe der Stadtverwaltung, (fast) alles zu denken und zahlreiche Vorschläge zu machen. Auch Unpopuläres vorzutragen ist jeweils notwendiger Anstoß. Ohne Aber. Kritikfähigkeit, Respekt und sogar Demut helfen in solchem Spannungsfeld – Glaube an eigene Unfehlbarkeit hemmt, verhindert Lösungen. „Dialog Bad Honnef“ mit all seinen Ausprägungen wie Bürgerversammlungen, offener Information und Teilhabe an Beratung oder Entscheidung. Keine Planung an den Menschen vorbei wie im Floßweg als womöglich nächstem Waterloo der Stadtentwicklung, Ratio und Augenmaß wie bei der ersatzlosen Rücknahme der geplanten Verkehrsbeschleunigung in der Kardinal-Frings-Straße.

Selbstverständlich ist eine aktive Planungsabteilung im Rathaus zu begrüßen. Genauso wie der Aufbau einer ordentlichen Wirtschaftsförderung. Denn Zweierlei ist bereits bestätigt: Die Stadt hat einen Bürgermeister von hoher Kompetenz und einen Rat mit ausgeprägter Bereitschaft zur Kooperation. Da lohnt sich die kollegiale Nachhilfe, die erneute Beratung zu Parkgebühren mit sich bringen kann. bh

Die unbeschlossene Parkgebührenordnung

Leserbrief von Krista Ulmen zum Thema Ablehnung der Parkgebührenordnung durch die CDU

Die Überraschung war nicht nur für die Verwaltung, sondern auch offensichtlich für viele Ratsmitglieder groß, als die CDU ihren plötzlichen Sinneswandel mitteilte und gegen die Änderung der Parkgebührenordnung stimmte. Nach meiner Kenntnis hatte sie diese bis kurz vor der Ratssitzung mit erarbeitet und mit getragen. Sie hat dem Haushaltsplan zugestimmt, in den die Einnahmen aus dieser geänderten Gebührenordnung eingeflossen sind. Und erst jetzt ist der CDU aufgefallen, daß diese Satzung unausgegoren ist?

Ich konnte mich als Zuhörer der Sitzung des Eindrucks nicht erwehren, daß die CDU plötzlich auf Wahlkampf – Modus umgeschaltet hat und gegen die gemeinsam mit anderen Fraktionen und der Verwaltung mühsam erarbeitete Vorlage gestimmt hat. Wie viele andere Bürger war ich froh, daß sich der Rat, seit Otto Neuhoff Bürgermeister wurde, immer wieder bemühte, für die vielen Probleme der Stadt, fern aller Partei – Politik, einvernehmlich vernünftige und sachgerechte Lösungen zu finden. Hoffentlich war diese Entscheidung der CDU ein einmaliger Rückfall in die alte, wenig sachgerechte Blockadehaltung. Krista Ulmen 

Die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren im Gebiet der Stadt Bad Honnef war eine umstrittene aber immerhin beschlossene Sache. Knapp ein Jahr wurde daran gefeilt. Zuletzt wurde sie in der Fraktionsvorsitzendenrunde mehrheitlich abgenickt. Im darauf folgenden Haupt-und Finanzausschuss vor der Ratssitzung am vergangenen Donnerstag in Aegidienberg fiel dann die überraschende Entscheidung, die Verordnung zurück an den Verkehrsausschuss zu befördern. Zur erneuten Beratung. CDU, SPD und GRÜNE hatten wohl keine große Lust, im NRW-Wahlkampfmodus eine Entscheidung mitzutragen, die bei vielen Bürgern als unpopulär gilt. Außerdem sei die Verordnung „unausgegoren“. Hier also eine Beschlussfassung, die eben noch nicht beschlossen wurde.   

§ 1 Parkraumbewirtschaftung: Auf den nachfolgenden Parkplätzen/Parkräumen werden Gebühren nach Maßgabe dieser Parkgebührenordnung erhoben soweit das Parken dort nur während des Laufes eines Parkscheinautomaten zur Überwachung der Parkzeit zulässig ist (Parkraumbewirtschaftung):

Zone A: 1. Parkplatz Kirchstraße 2. Rathausplatz 3. Weyermannallee (Parkplatz sowie Straßenabschnitt zwischen Parkplatz und Luisenstraße) 4. Am Saynschen Hof/Kirchstraße 5. Bahnhofstraße (zwischen Mülheimer Straße und Am Saynschen Hof) 6. Mülheimer Straße (zwischen Linzer Straße und Kirchstraße) 7. Bergstraße/Ecke Kreuzweidenstraße 8. Kreuzweidenstraße (Rückseite Rathaus) 9. Mülheimer Straße 10. Clemens-Adams-Straße 11. Rommersdorfer Straße (bis Bernhard-Klein-Straße) 12. Rheingoldweg (bis Gartenstraße) 13. Bernhard-Klein-Straße 14. Schülgenstraße

Zone B: 15. Göttchesplatz 16. Rommersdorfer Straße (zwischen Bernhard-Klein-Straße und Bismarckstraße) 17. Alexander-von-Humboldt-Straße 18. Giradetallee 19. Austraße 20. Am Spitzenbach 21. Parkplatz Lohfelder Straße § 2 Gebührenpflicht (Bewirtschaftung)

Die Bewirtschaftung erfolgt auf den in § 1 aufgeführten Parkplätzen/Parkständen zu folgenden Zeiten: a) Nr. 1-14 (Zone A): montags bis freitags 08:00–19:00 Uhr und samstags 08:00–14:00 Uhr (= 61 Stunden) b) Nr. 15-16 und Nr. 21: täglich von 08:00-18:00 Uhr (= 70 Stunden) c) Nr. 17-20: täglich von 08:00-22:00 Uhr (= 98 Stunden) § 3 Gebühren (1)

Im Zuge der Bewirtschaftung der in § 1 aufgeführten Parkplätze/Parkräume werden Gebühren in Höhe von 0,50 € (= Mindestgebühr) je angefangene halbe Stunde bis zu einer Höchstparkdauer von 3 Stunden erhoben. (2) Ist ein Parkscheinautomat nicht funktionsfähig, so darf nur bis zur angegebenen Höchstparkdauer geparkt werden. In diesem Fall ist die Parkscheibe zu verwenden. bö