STADTGARTEN: Offener Brief

Sehr geehrte Damen und Herren von CDU, Bürgerblock und FDP,

bezugnehmend auf Ihre „Gemeinsame Presseerklärung von CDU, Bürgerblock und der FDP: Bauleitverfahren „Neues Wohnen“ ist ein erster Schritt zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in Bad Honnef“ vom 25. Juli 2018 und deren Veröffentlichung in der regionalen Presse stellen wir Ihnen folgende Fragen:

Kennen Sie den aktuellen Bericht des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalens (LANUV), siehe https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuvpubl/3_fachberichte/Fachbericht_86_gesichert.pdf)? Wir empfehlen Ihnen dringend ein Studium des Berichtes! Dieser bescheinigt unserer Heimatstadt Bad Honnef eine ungünstige bis SEHR ungünstige thermische Situation und empfiehlt u.a. „… Nachverdichtung sollte nur auf bereits versiegelten… Flächen ohne klimarelevante Funktionen oder durch Nutzungsintensivierung auf bereits bebauter Fläche erfolgen…“; „… Erhalt des unversiegelten Freiraums… Erhöhung des Vegetationsanteils… sind vorrangig anzustreben…“; „…durch die kommunale Bauleitplanung (sollte) der Grünanteil im belasteten Siedlungsgebiet erhöht werden“.

Dieser Bericht ist alles andere als subjektiv und entkräftet Ihren Vorwurf, die Bürgerinitiative würde aus „rein subjektiven Erwägungen heraus“ städtebauliches Vorhaben verhindern. Wir betonen erneut, dass wir uns NICHT gegen ein städtebauliches Wachstum positionieren. Jedoch sollte das Eruieren von Flächen für ein Wachstum mit Klugheit, Weitsicht und in ökologischer Verantwortung für Folgegenerationen geschehen.

Wussten Sie, dass es in Bad Honnef unter Beteiligung der Stadtverwaltung bereits 2016 eine Veranstaltungsreihe unter dem Titel „Nachhaltigkeit lernen“ mit dem Klimatologen Dr. Karsten Brandt gab? Es wurde klar herausgearbeitet, dass es in Bad Honnef jährlich einen durchschnittlichen Niederschlag von 800 Litern/qm gibt und die sich nachziehenden Probleme bei Starkregen u.a. darauf zurückzuführen sind, dass freie Flächen urbanisiert werden. Die Erkenntnis von Dr. Brandt: „… Ökologisch genau richtig ist der ungepflegte Garten, je wilder, umso besser,  der Regen versickert….“. Ein hierzu veröffentlichter Bericht im General-Anzeiger ist nachzulesen unter http://www.general-anzeiger-bonn.de/region/siebengebirge/bad-honnef/%E2%80%9EDie-Probleme-sind-hausgemacht%E2%80%9C-article3274047.html.

Mit dem Stadtgarten, insbesondere dem nördlichen Teil, haben wir ein Juwel, das  dieser Definition voll entspricht!

Was muss passieren, damit Sie erkennen, dass die geplante Bebauung von Sportplätzen, Grün- und Gemeinbedarfsflächen die Attraktivität Bad Honnefs schmälert und dem Allgemeinwohl unserer Stadt schadet? Mit Ihrem Votum, Flächen wie z.B. den nördlichen Stadtgarten einer Bebauung zuzuführen, wirken sie diametral freiwilligen Verpflichtungen entgegen, die die Stadt werbewirksam übernommen hat, um die Wohn- und Lebensqualität ihrer Bürgerinnen und Bürger zu erhalten und zu steigern. Beispiele:

  • Unsere Kommune ist Mitglied in der Hochwassernotgemeinschaft Rhein e,V., die sich an den Hochwasserrisikomanagementrichtlinien der EU (HWRM-RL) und  deren Umsetzung in nationales Recht (WHG, LWG) orientiert. Diese sieht ein absolutes Verbot der Baulandausweisung in Überschwemmungsgebieten vor. Der Stadtgarten liegt laut Hochwassergefahrenkarte Rhein in einem solchen Bereich.
  • Bad Honnef ist Mitglied im Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt “. Unter diesem Bündnis ist auch das Projekt „Stadtgrün – Artenreich und Vielfalt“ angesiedelt, welches Städte grüner machen und naturnahe Flächen in Kommunen schaffen und ERHALTEN möchte.
  • Am 11. April 2016 unterzeichnete die Stadt Bad Honnef eine Absichtserklärung, um eine nachhaltige Entwicklung auf lokaler Ebene im Rahmen des UNESCO-Weltaktionsprogramms zu fördern. Die CDU-Fraktion in Bad Honnef selbst hat erst kürzlich in Medienberichten die Umnutzung geeigneter städtischer Flächen in sogenannte „Vegetationsinseln/Bienenweiden“ mit einem insektenfreundlichen Pflanzenbestand gefordert. Hier im nördlichen Stadtgarten finden schon jetzt alle Insekten, vor allem Bienen, paradiesische Verhältnisse vor.

Warum negieren Sie die vor 12 Monaten gesammelten 2.797 Unterschriften von Personen aus allen Gebieten Bad Honnefs und von zahlreichen Gästen? Eine einfache gedankliche Schlussfolgerung müsste zwangsläufig zu dem Ergebnis führen, dass es sich angesichts der hohen Zahl der Unterzeichner*innen nicht nur um „…den Widerstand unmittelbarer Anwohner…“ handelt. Herr Tamoj hat in der Ausschusssitzung vom 24. April 2018 ausdrücklich unterstrichen, dass für ihn der Bürgerwille entscheidend sei. Dieser, der sich doch eindeutig im Ergebnis der damaligen Unterschriftenaktion manifestierte, wurde mit dem Beschluss zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens völlig negiert. Das heißt für uns: Sie als gewählte Bürgervertreterinnen und Bürgervertreter handelten in der Sitzung des Bauausschusses mit Ihrem Aufstellungsbeschluss am Bürgerwillen vorbei!

Warum verschweigen Sie den Bürgerinnen und Bürgern die genaue Rechtslage? Sie behaupten, dass Sie im Rahmen der Bauleitplanung erst am Ende eines Prüfverfahrens entscheiden möchten, ob, wann und wie gebaut wird. Dabei verschweigen Sie aber, dass die Bürger*innen nur in der Phase der EINLEITUNG eines Bauleitplanverfahrens die Möglichkeit haben, ein Bauvorhaben mittels Bürgerbegehren zu verhindern. So bestimmt es §25 (5) Nr.5 der Gemeindeordnung NRW: „Ein Bürgerbegehren ist unzulässig über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen mit Ausnahme der Entscheidung über die Einleitung des Bauleitplanverfahrens“. Seit April 2017 hatten Sie zahlreiche Möglichkeiten, im Dialog mit uns Bürgern*innen  alle möglichen baurelevanten Aspekte und Einwände im nördlichen Stadtgarten zu prüfen. Sie haben sie nicht genutzt!

Wo bleiben Ihre kommunalen  Erkenntnisse und Umsetzungen? Überdenken und korrigieren Sie Ihre Position! Helfen Sie mit, dass ein wertvolles grünes Areal im Zentrum unserer Stadt erhalten bleibt, sinnvoll gepflegt und Bad Honnef um eine Perle reicher wird!

Stellvertretend für die Bürgerinitiative unterzeichnen die sich derzeit nicht in Urlaub befindlichen Mitglieder: Martina Dorau-Vollmar, Christian Holtkamp, Ulrike Holtkamp, Heinz Jacobs, Detlef Sattler, Elke Schiffers.

Bad Honnefer Bürgerbegehren: „Heiße“ Unterschriftensammlung – jede Stimme ist wichtig!

In ihrer heutigen Pressemeldung kritisiert der Landesverband NRW von „Mehr Demokratie e.V.“, dass während in NRW Sommerferien Politiker meist im Urlaub weilen, dagegen Bürgerbegehren in verschiedenen Städten auch in der heißesten Zeit des Jahres mit Hürden zu kämpfen haben. So findet in Bonn ein Bürgerentscheid über ein geplantes Hallenbad ebenso ausschließlich in den Sommerferien statt wie ein Bürgerbegehren zum Stadtgarten in Bad Honnef.


„Dass Initiativen wie das Begehren in Bad Honnef nur sechs Wochen Zeit zur Sammlung der notwendigen Unterschriften haben, ist ein Unding. Der Bad Honnefer Rat kann den Bebauungsplan, um den es geht, jederzeit wieder aufheben, solange noch keine unwiderruflichen Fakten geschaffen wurden. Das sollten die Bürger, die den gewählten Politikern erst ihr Mandat gegeben haben, genauso können“, fordert Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer der Initiative „Mehr Demokratie“.

Die Bürgerinitiative erfährt große Solidarität durch die Unterstützer*innen des Bürgerbegehrens aus allen Bad Honnefer Ortsteilen und sogar Nachbargemeinden. Trotz Sommerloch und heißer Temperaturen sind diese mit viel Engagement unterwegs, um Unterschriften gegen die Bebauung des nördlichen Stadtgartens zu sammeln. Auch in viele Bad Honnefer Geschäften Praxen und Lokalen liegen Unterschriftslisten aus.

Jeden Freitag und Samstag wird die Bürgerinitiative von 10.00 bis 13.00 Uhr in der Fußgängerzone mit einem Stand vertreten sein, wo Bebauungsgegner*innen sich in die Liste eintragen können. Zudem finden immer donnerstags und freitags zwischen 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr Unterschriftensammlungen am Fuß der Brücke zur Insel (Ebene Stadtbahn) statt.

Die Unterschriftensammlung endet am 30. August 2018. Bis dahin müssen mindestens 1.658 gültige Unterschriften gesammelt werden. Voraussetzung für die Gültigkeit sind ein Mindestalter von 16 Jahren, ein Erstwohnsitz in Bad Honnef und dass die Unterzeichner*innen EU-Bürger sind. Nach Abgabe der Listen im Rathaus werden diese dort auf ihre Gültigkeit geprüft. Bei Erreichen der vorgegebenen Unterschriftenzahl muss sich der Rat mit der Thematik auseinander setzen und entscheiden, ob er mehrheitlich dem Bürgerbegehren beitritt – dann wäre der Beschluss zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens vom Tisch. Votiert der Rat mehrheitlich gegen das Bürgerbegehen, kommt es zu einem Bürgerentscheid,

Um diesen – und eine Bebauung – zu verhindern, appelliert die Bürgerinitiative insbesondere an die Fraktionen von CDU, Bürgerblock und FDP, die den Beschluss zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens herbeiführten, ihre Position zu überdenken und zu korrigieren. Ein notwendiges Wachstum unserer Heimatstadt im Hinblick auf die Einwohnerzahl muss mit Klugheit und Weitsicht, gepaart mit der ökologischen Verantwortung für Folgegenerationen, geplant werden.

Kontakt:

Bürgerinitiative: „Rettet den Stadtgarten“

Ansprechpartner: Heinz Jacobs

Alexander-von-Humboldtstraße 29

Telefon: 02224/3306

E-Mail: info@bad-honnef-stadtgarten.org

www: https://bad-honnef-stadtgarten.org/

STADTGARTEN: Noch kein Start der Unterschriftensammlung

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
vielleicht haben Sie  auf der Internetseite der Stadt Bad Honnef die Nachricht gelesen, dass der Aufstellungsbeschluss zur Bebauung des nördlichen Stadtgartens am Samstag bekannt gemacht wurde. Diese Bekanntmachung stellt das eigentliche Startsignal zum Beginn des Bürgerbegehrens dar. Aber trotzdem können wir nicht mit unserer Aktion beginnen. Denn die Stadtverwaltung hat uns immer noch nicht ihre Kostenschätzung mitgeteilt. Weil gesetzlich vorgeschrieben ist, dass sie auf die Unterschriftlisten gestellt werden muss, können wir die Listen immer noch nicht endgültig fertig stellen.
Auf unsere/meine Nachfrage teilt uns/mir Herr Linnig von der Stadtverwaltung am 5. Juli mit:
„Hallo Herr Jacobs, ich habe gerade mit Herrn Pinto gesprochen. Die Kostenschätzung wird voraussichtlich Mitte nächster Woche fertiggestellt werden. Ab der Übergabe er Kostenschätzung würde dann die Sechs-Wochen-Frist beginnen“.
Die Formulierung „voraussichtlich“ könnte auch darauf hindeuten, dass die Stadtverwaltung den Termin noch weiter hinausschiebt, um unsere Aktion vollständig in die Sommerferien/in das Sommerloch hineinzudrücken.
Für Ihre Geduld danken wir Ihnen. Sobald wir neue Informationen haben, setzen wir uns wieder mit Ihnen in Verbindung.                                                                Heinz Jacobs

Harte Bandagen

Rathaus schiebt Unterschriftensammlung zum Bürgerbegehren in die Sommerferien

Manche Dinge sind mindestens unpraktisch. Wer Geburtstag am 29. Februar hat, erhält weniger Geschenke und feiert selten. Eine Kündigung wird kaum zur kirchlichen Trauung oder zur Hochzeitsgesellschaft versandt – da gilt Sensibilität als in der Gesellschaft gewachsene Verhaltensnorm. Und Unterschriften-Sammeln für ein Bürgerbegehren legt man so wenig in die Sommerferien wie Christstollen an Matjeshering.

Das macht auch Sinn. Nennt sich Rücksichtnahme, ist angebracht und gehört gewissermaßen zum Kodex eines erquicklichen Miteinanders. Ohne Not oder triebhafte Motivation macht man eben nicht, was Anderen gezielt Schaden zufügt und gemeinhin als nicht adäquate Aktion bezeichnet wird. Das muss ja auch nicht sein im respektvollen Umgang.

Am 29. April erhielt die Stadtverwaltung die Mitteilung, dass ein Bürgerbegehren gegen die Bebauung des nördlichen Stadtgartens beantragt werde. Am 4. Mai bereits legte die Bürgerinitiative „Rettet den Stadtgarten“ den Abstimmungstext und die geforderte kurze Begründung vor. Ab dem Moment solcher Information sind Gemeindeverwaltungen gesetzlich in der Pflicht, bestimmte Schritte zu unternehmen und definierte Leistungen zu erfüllen. Neben der Prüfung des Abstimmungstextes sowie dessen Begründung betrifft das vor allem eine durch die Verwaltung selbst zu erstellende offizielle  Schätzung von Folgekosten, welche ein Begehren im Falle des Erfolges nach sich ziehen würde.

Diese Kostenschätzung fehlte – und sie lässt bis zum Redaktionsschluss zur Wochenmitte weiter auf sich warten. An deren besonderem Schwierigkeitsgrad kann es nicht liegen, denn das Begehren hat ja gerade zum Ziel, kein (!) Geld für Planung und Erschließung im Grüngürtel entlang der Schnellstraße auszugeben. Diese Einsparung wäre dem dann nicht zu realisierenden Erlös durch den Verkauf städtischen Grundes gegenüber zu stellen. Das ist kein Hexenwerk, in recht übersichtlicher Zeit leistbar und zudem vom Gesetzgeber festgelegte Pflicht.

Allerdings: Mit dem Tag der Zustellung besagter Kostenschätzung tickt die Uhr. Denn exakt dann beginnt eine Frist, innerhalb derer die notwendigen Unterschriften für das Bürgerbegehren zu sammeln sind. Hier ordnete die Stadt mit sechs Wochen die kürzestmögliche Frist an, was sich rechtlich durchaus vertreten lässt.

Als Unkerei kursierte  bereits die Vision, dass die Verwaltung ihre Schätzaussage bewusst verschleppe. Nach dem Motto: „So wie die momentan drauf sind…“ Vermuten taten dies Viele, gelacht wurde darüber wenig – eher histerisch gekichert. So sieht es aus, wenn Vertrauen verloren geht.

Zu den Motiven der Verzögerung existieren in der Tat begründete Spekulationen. Da eine Abstimmung der Bevölkerung selbst wohl kaum für die Befürworter der Bebauung zu gewinnen wäre, gelte es, die Abstimmung als solche zu verhindern. Probates Mittel: Sorge dafür tragen, dass die erforderlichen Unterschriften – mit 1.800 wäre die Initiative auf der sicheren Seite – erst gar nicht zusammenkommen. Die Online-Petition zeichneten mit 2.798 rund tausend Unterstützer mehr als demnächst nötig; da läge der Gedanke nicht ganz fern, die Kampagne in die Ferien zu legen. Bad Honnef ist reich, Bad Honnef verreist. Und wer weg ist, kann nicht eigenhändig unterschreiben.

Eine Behinderung ist das allemal. An Zufall glaubt kein Mensch. Jeder Tag der Verschleppung mehr, jeder Tag näher an das Ende des Schuljahres heran ist ein Erfolg jener Taktik, die Initiatoren des Bürgerbegehrens zu behindern. Mit System. Zumal die Hälfte der Initiativen-Mitglieder selbst Kinder bzw. Enkel hat, deren schulpflichtiges Alter Reisen ebenfalls nur zu Ferienzeiten möglich macht. Urlaubsabsage zum Zweck des Unterschriftensammelns? Solche Alternative wäre schon Zumutung. Auf dem Rücken von Kindern. Nichts hindert die Verwaltung übrigens daran, die sechswöchige Frist erst nach den Sommerferien beginnen zu lassen. So würde auf stillem Weg vergessen gemacht, was heute noch fragwürdiges Ansinnen ist.

Zu allem Überfluss wird immer noch verwirrt. Der nördliche Stadtgarten ist eigentlich ein präziser Begriff. Stattdessen kursiert auf offiziellen Rathauspapieren immer noch oft eine bürokratische Ortsangabe, die das Wort „Stadtgarten“ gezielt vermeidet. Tatsächlich jedoch ist der grüne Teil im Norden der ursprüngliche Stadtgarten, in welchem Bürger als Eigner Obst und Gemüse ernteten sowie Bäume und Sträucher pflanzten. Der übersichtliche parkähnliche Bereich wurde erst weit später angehängt, um den Status einer Kur- und Bäderstadt zu erhalten. Denn dazu war schon damals wichtiges Argument: Bad Honnef bietet eine durchgehende grüne Spange, die sich parallel des Rheins von der Insel bis zum Park Reitersdorf im beginnenden Rhöndorf erstreckt. Dieses Kapital der Stadt wird heute riskiert. Da kann ernsthafte Meinungsbildung der Bürgerschaft durchaus helfen. 

Es stellen sich Fragen: Ist der Umgang des Rathauses mit dem Bürgerbegehren noch fair? Ist das noch eine Frage des Stils – oder steht schon mehr in Zweifel? Zum Beispiel ein Abgesang auf das Modells eines seriösen Dialogs mit Honnefs Menschen? Der rheinische Volksmund sagt: Da kannste dran föhle. Scherzhafter Rat an den Tischen der Rhöndorfer Eisdiele: Urnengang zum abschließenden Bürgerentscheid auf den Zweiten Weihnachtstag legen oder ersatzweise auf Neujahr! Und wenn das nur Unterstellung ist und unbegründete Paranoia? Dann freut sich die Initiative auf eine reelle Terminierung zur Unterschriftensammlung nach den Ferien.                                         Burkhard Hoffmeister

Foto: Twinlili/Pixelio

Letzter Ausweg Bürgerbegehren

Bürgerinitiative „Rettet den Stadtgarten“ spricht mit Vertretern der Stadtverwaltung über Bürgerbegehren

Am 7. November 2017 trafen sich drei Mitglieder der Bürgerinitiative (BI) „Rettet den Stadtgarten“ (Ulrike Holtkamp, Detlef Sattler und Heinz Jacobs) mit dem Geschäftsbereichsleiter Städtebau (Fabiano Pinto) und dem städtischen Rechtsassessor (Stefan Glaser), um sich über ein mögliches Bürgerbegehren auszutauschen.

Anknüpfend an die letzte Entscheidung des Planungsausschusses, weiterhin an der Bebauung des nördlichen Stadtgartens festzuhalten – trotz der erfolgreichen Unterschriftenaktion der Bürgerinitiative, galt es, das weitere Verfahren frühzeitig abzustimmen, denn die wichtigsten rechtlichen Instrumente, die möglicherweise infrage kommen, können nur im Verbund mit der Stadtverwaltung realisiert werden.

Die Ergebnisse: Nachdrücklich bekräftigte die BI ihre Entschlossenheit, den kompletten Stadtgarten in seiner Form und Schönheit zu erhalten. Um dieses Ziel zu erreichen, ist die BI bereit, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid einzusetzen, falls es sich als notwendig erweisen sollte.

Ein initiierendes Bürgerbegehren, das jederzeit möglich wäre, wird aktuell nicht angestrebt, weil die Protestaktion mit ihren 2.797 Unterschriften deutlich das für ein initiierendes Bürgerbegehren notwendige Stimmenquorum übersteigt (rund 1.700 Unterschriften). Der mit der Unterschriftenaktion dokumentierte Bürgerwille hat ein weitaus überzeugenderes Signal an Stadtverwaltung und Stadtrat gesendet, als es ein solches Bürgerbegehren vermocht hätte.

Ein kassierendes Bürgerbegehren, d.h. ein Begehren, das einen Beschluss des Stadtrates oder des Planungsausschusses aufhebt (einkassiert), ist aktuell nicht möglich und erweist sich auch nur dann als notwendig, falls tatsächlich eines Tages die Entscheidung fallen sollte, den nördlichen Teil des Stadtgartens abzuholzen und zu bebauen.

In einer ruhigen und sachlichen Atmosphäre wurden alle rechtlichen Fragen ausführlich erörtert. Zudem nutzte die BI die Möglichkeit, die komplexe Problematik einer Bebauung zu thematisieren: die Gesundheitsgefährdung der Menschen durch Lärm und Schadstoffe, die Bodenversiegelung in einem hochwassergefährdeten Gebiet und die offensichtliche Unmöglichkeit, für europarechtlich streng geschützte Tiere ein adäquates Ersatzquartier zu schaffen.

Letztlich verlieh der BI-Sprecher, Heinz Jacobs, der Hoffnung Ausdruck, dass auch die Stadt Bad Honnef sich Artikel 20a des Grundgesetzes verpflichtet fühlt, „die natürlichen Grundlagen auch in Verantwortung für die zukünftigen Generationen“ zu schützen, einem Gebot, dem auch Herr Pinto voll zustimmte.

Weitere Informationen bietet die Website der Bürgerinitiative: www.bad-honnef-stadtgarten.org.