Umsetzung des Parkraumkonzeptes

 Anfang Januar 2018 wird das Parkraumkonzept, das vom Rat beschlossen wurde, umgesetzt. Bei diesem Konzept wurde der Innenstadtbereich in zwei Zonen untergliedert.

 In der Zone A (direkter Innenstadtbereich) besteht eine reine Gebührenpflicht. Folgende Straßen befinden sich innerhalb der Zone A:

– Lohmarstraße,

– Linzer Straße zwischen Hauptstraße und Mülheimer Straße,

– Mülheimer Straße zwischen Linzer Straße und Bahnhofstraße,

– Am Saynschen Hof,

– Kirchstraße zwischen Kirchplatz und Mülheimer Straße,

– Bahnhofstraße zwischen Luisenstraße und Hauptstraße,

– Luisenstraßen zwischen Bahnhofstraße und Weyermannallee,

– Bernhard-Klein-Straße,

– Schülgenstraße,

– Clemens-Adams-Straße,

– Rommersdorfer Straße zwischen Bernhard-Klein-Straße und Bergstraße,

– Rheingoldweg zwischen Rommersdorfer Straße und Gartenstraße,

– Bergstraße zwischen Rommersdorfer Straße und Lehrerparkplatz Bergstraße,

– Kreuzweidenstraße zwischen Bergstraße und Lohmarstraße,

– Markt und

– Hauptstraße zwischen Weyermannallee und Linzer Straße.

 Die Anwohnerinnen und Anwohner dieser Straßenzüge, welche bereits einen Bewohnerparkausweis besitzen, werden ein separates Informationsschreiben erhalten, damit ein neuer Bewohnerparkausweis ausgestellt werden kann. In der Zone B ist das Parken mit einem Bewohnerparkausweis beziehungsweise das Parken mit einer Parkscheibe oder einem Parkschein erlaubt. Die Straßen Am Spitzenbach, Alexander-von-Humboldt-Straße, Giradetallee und Austraße sind mit in die Zone B integriert worden. Hier wird das Mischparken (Parken mit Parkschein und Bewohnerinnen und Bewohner mit Parkausweis frei) eingeführt. Die Anwohnerinnen und Anwohner in diesen Straßen, welche keinen Stellplatz zur Verfügung haben, haben die Möglichkeit einen Bewohnerparkausweis bei der Stadt Bad Honnef, Fachdienst Ordnung, zu beantragen. Die Haushalte werden eine Information über die neue Regelung erhalten.

 Zu der Zone B gehört ebenso die Von-Stauffenberg-Straße. In dieser Straße wird das Parken mit Parkscheibe und Bewohnerinnen und Bewohner mit Parkausweis frei eingerichtet. Auch hier besteht für die Anwohnerinnen und Anwohner, die keinen Stellplatz zur Verfügung haben, die Möglichkeit einen Bewohnerparkausweis zu beantragen. Die Haushalte werden ebenso eine Information über die neue Regelung erhalten.

 Die bisherigen Bewohnerparkzonen werden sich teilweise von der Bezeichnung her ändern. Änderungen ergeben sich in folgenden Straßen:

·         – Kirchstraße zwischen Mülheimer Straße und Am Wolfshof,

·         – Am Wolfshof,

·         – Bahnhofstraße,

·         – Luisenstraße zwischen Weyermannallee und Hauptstraße,

·         – Hauptstraße zwischen Luisenstraße und Weyermannallee,

·         – Bismarckstraße zwischen Hauptstraße und Königin-Sophie-Straße und

·         – Königin-Sophie-Straße zwischen Bismarckstraße und Hauptstraße.

Alle Anwohnerinnen und Anwohner erhalten eine Mitteilung per Post, damit ein neuer gültiger Ausweis ausgestellt werden kann. Einen detaillierten Plan mit den neuen Parkraumzonen kann auf der Internetseite der Stadt Bad Honnef eingesehen werden. cp

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