Bad Honnef kontrolliert

Corona: Erfolgreiche Kontrollen sowie Anpassung der Maskenpflicht im Bürgerservice und Rathaus

Die Stadt Bad Honnef vereinheitlicht ihre Regelungen für Termine im Rathaus und den Bürgerbüros hinsichtlich der geltenden Maskenpflicht: Bei persönlicher Vorsprache ist nun eine sogenannte „medizinische Maske“ im Sinne der Coronaschutzverordnung NRW zu tragen. „Medizinische Masken im Sinne dieser Verordnung sind sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder diesen vergleichbare Masken wie KN95 oder N95“, erklärt Holger Heuser, Erster Beigeordneter der Stadt Bad Honnef: „Seit Montag gilt eine Pflicht zum Tragen derartiger Masken unter anderem in Geschäften des Einzelhandels, in Arztpraxen, medizinischen Einrichtungen und im Öffentlichen Personennahverkehr. Medizinische Masken sollen nach neuen Erkenntnissen der Gesundheitsexperten sowohl die Mitmenschen als auch die Tragenden noch wirksamer als sogenannte Alltagsmasken vor einer Infektion mit dem Coronavirus schützen.“ Schon jetzt beobachtet die Stadt Bad Honnef, dass viele Menschen in ihrer Stadt mit entsprechenden Medizinischen Masken unterwegs sind, erklärt der Erste Beigeordnete: „Wir passen unsere Regelungen für unsere Orte mit Publikumsverkehr daher diesem neuen, einheitlichen Standard an.“

Der Trend der vergangenen Tage mit sinkenden nachgewiesenen Infektionsfällen zeige, das Infektionsgeschehen in der Stadt sei grundsätzlich auf einem guten Weg. Tatsächlich sei es für ein lange ersehntes Aufatmen noch zu früh, sagt Holger Heuser: „Die Entwicklungen des Pandemiegeschehens lassen sich nur schwer vorhersagen. Anders als im Frühjahr 2020 lassen sich Neuinfektionen und Infektionsketten weiterhin nicht immer lückenlos nachvollziehen, da das Virus buchstäblich in der Fläche angekommen ist. Und neue Mutationen, die sich noch schneller auf andere Mitmenschen übertragen lassen sollen, könnten die gerade gesunkenen Zahlen binnen kürzester Zeit wieder steigen lassen, wenn wir die gebotenen Schutzmaßnahmen jetzt vernachlässigen würden. Ich zolle den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt, den Beschäftigten im Stadtgebiet und allen, die durch ihr Verhalten mitwirken, das Infektionsgeschehen im Griff zu behalten, Dank und Anerkennung.“

Die Stadt Bad Honnef unterstützt diese Entwicklung und Mitwirkung mit der weiterhin gebotenen Kontrolle der Einhaltung der Coronaschutzverordnung NRW. Kontrollen, die den Schutz der Bevölkerung und insbesondere jener Mitmenschen sicherstellen, die sich vorbildlich an die Schutzmaßnahmen halten, betont Christoph Heck, Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Bad Honnef: „Auch in der dritten Januarwoche haben wir täglich Betriebe wie Restaurants, Gaststätten, Imbisse und Kneipen in den Abendstunden überprüft. Insgesamt mehr als 20 Betriebe wurden durch die Außendienstmitarbeiter kontrolliert. Erfreulicherweise war lediglich in einer Rhöndorfer Gaststätte ein Verstoß festzustellen: Es wurden vier Personen angetroffen, die gemeinsam das Spiel der Fußball-Bundesliga verfolgten und dabei Getränke aus dem Ausschank zu sich nahmen. Gemeinsam mit der Polizei wurde die Schließverfügung der Gaststätte durchgesetzt und ein entsprechendes Bußgeldverfahren eingeleitet.“

Kontrolliert wurde auch die Pflicht der Verkaufsstellen von Tabak und Alkohol, die Vorgaben des Jugendschutzes einzuhalten. In drei von fünf Geschäften verlief der Einkauf einer beauftragten Testperson „ernüchternd“, da die Testperson unerlaubterweise hochprozentigen Wodka erwerben konnte. Eines der drei beanstandeten Geschäfte war bereits im Dezember 2020 beim Testkauf von Wodka durch eine jugendliche Testperson negativ aufgefallen. Gegen die jeweiligen Verkäufer beziehungsweise die Leitenden der betreffenden Geschäfte wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Thomas Heinemann 

Aus dem Alltag von Polizei und Zoll

Nach einer intensiven Einsatzvorbereitung durch die Bonner Polizei fanden am vergangenen Donnerstag (08.10.2020) in der Zeit von 10 Uhr bis 17 Uhr umfangreiche Kontrollmaßnahmen entlang der A61 statt. Logistische Unterstützung bei der Großkontrolle leisteten rund 20 Einsatzkräfte des Technischen Hilfswerks der Ortsverbände Bornheim, Euskirchen und Köln-Porz. Insgesamt waren an den Kontrollmaßnahmen rund 200 Einsatzkräfte beteiligt.

Der Fokus der Behörden- und länderübergreifenden Aktion, an der auch Polizeibeamte aus Köln und Euskirchen sowie rund -40- Einsatzkräfte des Zolls und acht Mitarbeiter des Bundesamtes für Güterverkehr eingebunden waren, lag einerseits auf der Kontrolle des gewerblichen Güter- und Schwerlastverkehrsverkehrs. Die Beamten überprüften an mehreren Kontrollstellen an der Autobahn die notwendigen Fahrerlaubnisse, die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, die Einhaltung der europäischen Sozialvorschriften und den technischen Zustand der Fahrzeuge sowie das zulässige Gesamtgewicht. In diesem Zusammenhang wurden im Verlauf des Einsatzes -39- Verstöße von Lkw-Fahrern geahndet. An einer Kontrollstelle in Weilerswist setzte der Zoll einen mobilen Röntgen-Lkw ein, der im Kampf gegen Drogen- und Zigarettenschmuggel Hohlräume in den Fahrzeugen sichtbar machen kann. Bei -20- durchleuchteten Lastkraftwagen machten die Zollbeamten keine verdächtigen Feststellungen. Die Röntgenbilder gaben der Polizei aber wiederum Hinweise in Bezug auf die Sicherung der transportierten Güter im Laderaum der Fahrzeuge.

Ein weiteres Ziel der Kontrollen war die Bekämpfung der Hauptunfallursachen und hier im Besonderen das Führen von Kraftfahrzeugen unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen. In -13- Fällen mussten die Beamten Blutproben anordnen, da der Verdacht bestand, dass die Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln standen. Die Blutproben konnten direkt an einer Kontrollstelle in Rheinbach in einem eigens dafür vorgesehen Zelt entnommen werden. Hier liefen auch die Fäden des komplexen Einsatzes in der durch das THW bereitgestellten mobilen Befehlsstelle zusammen. Ein Blutprobenarzt war in den Einsatz eingebunden. In mehreren Fällen fanden die Beamten auch Betäubungsmittel in den kontrollierten Fahrzeugen bzw. bei Fahrern oder Mitfahrern.

In Rheinbach kam auch ein spezieller Dokumentenscanner des Zolls zum Einsatz. Das Gerät bzw. die Software schlug bei vier Führerscheinen und einem Personalausweis an – es waren Fälschungen. Entsprechende Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung wurden eingeleitet. Ein 40-jähriger Mann wurde zudem vorläufig festgenommen. Er hatte den gefälschten Personalausweis vorgelegt, der ihn als rumänischen Staatsangehörigen auswies. Nach den ersten Ermittlungen war der Mann tatsächlich aber türkischer Staatsbürger. Es ergab sich der Verdacht des illegalen Aufenthaltes.

Im Visier hatten die Polizisten aber gestern auch reisende Wohnungseinbrecher, die vermehrt in der dunklen Jahreszeit auch über die A61 in die Wohngebiete anreisen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse über die Reiserouten, Täterstrukturen und genutzte Fahrzeuge lassen sich dann im Zuge weiterer Ermittlungen nutzen. In fünf Fällen wurden nach verdächtigen Wahrnehmungen sogenannte Beobachtungs- und Feststellungsberichte gefertigt, bei denen zwar keine konkrete strafbare Handlung festgestellt wurde, die aber eine wichtige Grundlage für die „Puzzlearbeit“ der Einbruchsermittler darstellen können.

Insgesamt kontrollierten Polizei und Zoll -384- Kraftfahrzeuge und -401- Personen. Wegen diverser Verkehrsverstöße wurden -54- Verwarngelder erhoben und -78- Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt. Der Zoll bzw. die Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit leitete in rund -80- Fällen Prüfungen ein, unter anderem wegen des Verdachts von Mindestlohnverstößen. ots

LKA, BKA und Zoll auf der A3

Zoll durchleuchtet Lkw

Verwundert schaute wohl so mancher Autofahrer, der letzten Freitag den Windhagener Weg entlang des Gewerbegebietes „Am Dachsberg“ passierte, auf den LKW-Parkplatz, in dessen Mitte ein Mercedes Actros 2532 mit geheimnisvollem Aufbau stand. Besonders der Gelenkarm, der eine Art Tor bildete, gab auf den ersten Blick Rätsel auf: Eine futuristische Lkw-Waschanlage?

Doch weit gefehlt – der weiße Dreiachser gehört zum Modernsten, was der Zoll im Kampf gegen das organisierte Verbrechen zu bieten hat. Mit ihm können komplette Lastzüge geröntgt werden, um Waffen, Drogen, Sprengstoffe oder gar weitere Schmuggelware wie Zigaretten zu entdecken. Deutschlandweit gibt es nur drei dieser Fahrzeuge mit der etwas sperrigen Bezeichnung „Vollmobile Röntgenanlage“ (VMR).

Hauptbestandteile sind der Röntgenarm und eine durch Bleiplatten geschützte Auswertezelle im vorderen Teil des Aufbaus. Zur Besatzung gehören ein Fahrer und ein oder zwei Bildauswerter. Ein Außenposten achtet darauf, dass sich niemand im 38 mal 22 Meter großen und durch Lichtschranken gesicherten Strahlenbereich aufhält. Während der der “Untersuchung“ durchdringt die Strahlung bis zu 32 cm dicken Stahl und lassen für die geübten Beobachter mögliche Lücken, Hohlräume, doppelte Böden oder Zusatztanks schnell erkennen.

Die Autobahn A3 zählt zu den bedeutende Zubringer für Drogen- und Menschenschmuggel auf dem Weg nach Deutschland und in die Beneluxländer. Bei Kontrollen auf den Autobahnen operieren LKA, BKA und Zoll zum Teil koordiniert und mit sehr hohem logistischen Aufwand.

Harald Hallerbach